Flughafen Zürich-Kloten. Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen
- ShortId
-
00.3366
- Id
-
20003366
- Updated
-
10.04.2024 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Flughafen Zürich-Kloten. Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen
- AdditionalIndexing
-
Flughafen;Lärmbelästigung;Deutschland;bilaterales Abkommen;internationales Übereinkommen;Zürich (Kanton);Informationsverbreitung;Grenzwert;Luftverkehrskontrolle;Lärmschutz;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K18040101, Flughafen
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K06010410, Lärmschutz
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- L04K03010105, Deutschland
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
- L03K100202, internationales Übereinkommen
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bisher waren es gegen 200 000 Menschen in der engeren Flughafenregion Zürich, die laufend zunehmenden Belastungen aus dem Flugverkehr ausgesetzt waren, während die grosse Mehrheit der Kantonsbevölkerung noch relativ glimpflich davon kam. Letzeres dürfte mit ein wesentlicher Grund dafür gewesen sein, dass trotz starker Verkehrs- und Belastungszuwächse immer wieder Volksmehrheiten für den weiteren Ausbau des Flughafens oder für dessen Privatisierung und damit verbunden für die Aufhebung der demokratischen Kontrolle über den Flughafen zu Stande kamen.</p><p>Die jüngste Entwicklung - Festlegung von viel zu largen Lärmgrenzwerten durch den Bundesrat, weit hinter den Empfehlungen der Expertenkommission; Reduktion der Nachtflugsperre auf nur noch fünf Stunden; neues provisorisches Betriebskonzept mit Belastung grosser, bisher geschonter Teile des Kantonsgebietes; Aufkündigung der Überflugvereinbarung durch Deutschland, verbunden mit der Aussicht, dass in der einen oder anderen Form die heutige provisorische und weiträumige Belastung und "Verlärmung" des Kantonsgebietes bestehen bleiben wird - hat nun aber in kürzester Zeit zu grosser Beunruhigung, Unsicherheit und zu Befürchtungen, aber auch zu Misstrauen und Widerstand weit über die Flughafenregion hinaus geführt: Aus dem zu wenig ernst genommenen Minderheitenproblem ist, so zu sagen über Nacht, ein Mehrheitsproblem von ganz neuer politischer Brisanz und ganz neuem politischem Gewicht geworden.</p><p>Viel Vertrauen, Geduld und Verständnis wurden bei der Bevölkerung diesseits und jenseits des Rheins verspielt durch massiv falsche (und zu tiefe) Prognosen bezüglich der Entwicklung der Zahl der Flugbewegungen, durch eine unerwartet starke Verwässerung des Lärmschutzes (vom Bundesrat weit über den Empfehlungen der Expertenkommission angesetzte Grenzwerte), durch eine weitere Reduktion der Nachtflugsperre auf nur noch fünf Stunden und nicht zuletzt dadurch, dass die Sorgen und Begehren aus den deutschen Gebieten kaum ernst genommen wurden.</p><p>Dazu kommt, dass praktisch alle neuen Hiobsbotschaften immer erst wenige Tage oder Wochen bekannt wurden, nachdem die Stimmberechtigten weiteren Ausbau- oder Privatisierungschritten des Flughafens zugestimmt hatten; in der Erwartung selbstverständlich, dass die von amtlicher Seite genannten Entwicklungsprognosen einigermassen der Wahrheit entsprechen würden und im Vertrauen darauf, dass der Schutz der Bevölkerung ernst genommen würde (angemessene Nachtflugsperre und ausreichende Lärmgrenzwerte). Beides war nicht der Fall, und die Bevölkerung fühlt sich zu Recht getäuscht und manipuliert. Nachdem überdies Deutschland wesentlich tiefere, wirkungsvollere Lärmgrenzwerte für die Flughafenregionen plant, ist verständlicherweise der Unmut über die Behörden und deren Umgang mit der Bevölkerung noch gewachsen.</p>
- <p>1. Es trifft zu, dass in letzter Zeit eine Reihe von Ereignissen im Zusammenhang mit schweizerischen Flughäfen die Diskussion um Sinn und Wesen des Luftverkehrs und der Mobilität verstärkt haben. In Bezug auf die überdurchschnittliche Entwicklung des Verkehrs sind nicht nur die Flugplatzhalter und Luftverkehrsgesellschaften überrascht worden, sondern auch die Behörden. Der Kanton Zürich hatte die den Projekten zugrunde gelegten Prognosen mit dem zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Wissen verfasst. Der Bundesrat äussert sich nicht nachträglich zu diesen Prognosen.</p><p>2. Der Bundesrat hat vor dem Hintergrund der in kurzen Abständen bekannt gewordenen Veränderungen Verständnis für eine gewisse Verunsicherung in der Bevölkerung. Er betrachtet diese Verunsicherung aber nicht als Zerstörung des Vertrauens in die Verantwortlichen für den Flughafenbetrieb oder in die Behörden. Staatspolitisch bedenklich wäre eine bewusste Irreführung der Stimmberechtigten durch die verschiedenen Akteure. Für die Erhaltung und Stärkung des Vertrauens in die Verantwortlichen setzt sich der Bundesrat für einen zielorientierten und sachlich geführten Dialog ein.</p><p>3. Im Anschluss an die nächstens fällige Erneuerung der Betriebskonzession des Flughafens wird auch das Betriebsreglement den neuen Rahmenbedingungen anzupassen sein. Insbesonders werden - im Licht der Verhandlungsergebnisse mit Deutschland über die Nutzung deutschen Luftraumes - alternative Betriebskonzepte zu prüfen und darzustellen sein. Das wird im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung geschehen. Die Erneuerung der Betriebskonzession und die Genehmigung des Betriebsreglements sind jedenfalls öffentliche Verfahren, in welchen die Betroffenen angehört werden und gegebenenfalls Forderungen geltend machen können. Zudem können gegen die betreffenden Entscheide auch Rechtsmittel ergriffen werden.</p><p>4. Die Lärmgrenzwerte legen bei öffentlichen Anlagen nicht absolut fest, wie viel Lärm zulässig ist. Deren Bedeutung liegt viel mehr darin, dass sie die Grenzen der raumplanerischen Massnahmen, der Schallschutzmassnahmen und allfälliger Entschädigungskosten bezeichnen. Ein deutscher Gesetzentwurf könnte ein Rückkommen auf die kürzlich festgelegten Grenzwerte allenfalls dann begründen, wenn er wesentliche neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufzeigen würde. Im Übrigen sah auch der schweizerische Verordnungsentwurf zunächst anders aus als die spätere Verordnung.</p><p>5. Über die Beurteilungsgrundlagen, Massnahmen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung deutschen Luftraumes für Anflüge von Norden auf den Flughafen Zürich-Kloten laufen zurzeit Verhandlungen. Zweifellos profitiert auch Süddeutschland vom Zürcher Flughafen. Das ist ein Element der Verhandlungen. Die Kantone haben die Möglichkeit, die Interessen ihrer Bevölkerung in die Verhandlungsvorbereitungen einzubringen. Der Bundesrat wird sich weiterhin für eine möglichst günstige Regelung einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass in mehreren Volksabstimmungen die Stimmberechtigten des Kantons Zürich sich aufgrund von Angaben und Prognosen entscheiden mussten, die sich im Nachhinein als massiv falsch herausstellten?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dies zerstöre Vertrauen und sei staatspolitisch bedenklich?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, namentlich im Zusammenhang mit der Aussicht, dass künftig nicht mehr so viele Anflüge über Deutschland abgewickelt werden können und deshalb die Belastungen noch markant weiter ansteigen werden, um nicht nur den Wirtschafts-, sondern auch den Lebensraum Kanton Zürich und angrenzende Gebiete einigermassen attraktiv erhalten zu können und die Bevölkerung ausreichend zu schützen?</p><p>4. Ist er allenfalls bereit, die kürzlich erfolgte Festsetzung der Lärmgrenzwerte im Hinblick darauf nochmals zu überprüfen, dass Deutschland wesentlich tiefere Grenzwerte ansetzen will, die übrigens ziemlich exakt jenen entsprechen, die auch die Expertenkommission dem Bundesrat empfohlen hatte?</p><p>5. Welche Massnahmen und Möglichkeiten sieht er, um nicht nur das Vertrauen und die Kooperation der Schweizer Bevölkerung in und um die Flughafenregion, sondern auch das Vertrauen und den Goodwill in Deutschland zurückzugewinnen, um weiterhin zumindest einen massgeblichen Teil der Anflüge von Norden her auf den Flughafen Zürich-Kloten zu ermöglichen?</p>
- Flughafen Zürich-Kloten. Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bisher waren es gegen 200 000 Menschen in der engeren Flughafenregion Zürich, die laufend zunehmenden Belastungen aus dem Flugverkehr ausgesetzt waren, während die grosse Mehrheit der Kantonsbevölkerung noch relativ glimpflich davon kam. Letzeres dürfte mit ein wesentlicher Grund dafür gewesen sein, dass trotz starker Verkehrs- und Belastungszuwächse immer wieder Volksmehrheiten für den weiteren Ausbau des Flughafens oder für dessen Privatisierung und damit verbunden für die Aufhebung der demokratischen Kontrolle über den Flughafen zu Stande kamen.</p><p>Die jüngste Entwicklung - Festlegung von viel zu largen Lärmgrenzwerten durch den Bundesrat, weit hinter den Empfehlungen der Expertenkommission; Reduktion der Nachtflugsperre auf nur noch fünf Stunden; neues provisorisches Betriebskonzept mit Belastung grosser, bisher geschonter Teile des Kantonsgebietes; Aufkündigung der Überflugvereinbarung durch Deutschland, verbunden mit der Aussicht, dass in der einen oder anderen Form die heutige provisorische und weiträumige Belastung und "Verlärmung" des Kantonsgebietes bestehen bleiben wird - hat nun aber in kürzester Zeit zu grosser Beunruhigung, Unsicherheit und zu Befürchtungen, aber auch zu Misstrauen und Widerstand weit über die Flughafenregion hinaus geführt: Aus dem zu wenig ernst genommenen Minderheitenproblem ist, so zu sagen über Nacht, ein Mehrheitsproblem von ganz neuer politischer Brisanz und ganz neuem politischem Gewicht geworden.</p><p>Viel Vertrauen, Geduld und Verständnis wurden bei der Bevölkerung diesseits und jenseits des Rheins verspielt durch massiv falsche (und zu tiefe) Prognosen bezüglich der Entwicklung der Zahl der Flugbewegungen, durch eine unerwartet starke Verwässerung des Lärmschutzes (vom Bundesrat weit über den Empfehlungen der Expertenkommission angesetzte Grenzwerte), durch eine weitere Reduktion der Nachtflugsperre auf nur noch fünf Stunden und nicht zuletzt dadurch, dass die Sorgen und Begehren aus den deutschen Gebieten kaum ernst genommen wurden.</p><p>Dazu kommt, dass praktisch alle neuen Hiobsbotschaften immer erst wenige Tage oder Wochen bekannt wurden, nachdem die Stimmberechtigten weiteren Ausbau- oder Privatisierungschritten des Flughafens zugestimmt hatten; in der Erwartung selbstverständlich, dass die von amtlicher Seite genannten Entwicklungsprognosen einigermassen der Wahrheit entsprechen würden und im Vertrauen darauf, dass der Schutz der Bevölkerung ernst genommen würde (angemessene Nachtflugsperre und ausreichende Lärmgrenzwerte). Beides war nicht der Fall, und die Bevölkerung fühlt sich zu Recht getäuscht und manipuliert. Nachdem überdies Deutschland wesentlich tiefere, wirkungsvollere Lärmgrenzwerte für die Flughafenregionen plant, ist verständlicherweise der Unmut über die Behörden und deren Umgang mit der Bevölkerung noch gewachsen.</p>
- <p>1. Es trifft zu, dass in letzter Zeit eine Reihe von Ereignissen im Zusammenhang mit schweizerischen Flughäfen die Diskussion um Sinn und Wesen des Luftverkehrs und der Mobilität verstärkt haben. In Bezug auf die überdurchschnittliche Entwicklung des Verkehrs sind nicht nur die Flugplatzhalter und Luftverkehrsgesellschaften überrascht worden, sondern auch die Behörden. Der Kanton Zürich hatte die den Projekten zugrunde gelegten Prognosen mit dem zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Wissen verfasst. Der Bundesrat äussert sich nicht nachträglich zu diesen Prognosen.</p><p>2. Der Bundesrat hat vor dem Hintergrund der in kurzen Abständen bekannt gewordenen Veränderungen Verständnis für eine gewisse Verunsicherung in der Bevölkerung. Er betrachtet diese Verunsicherung aber nicht als Zerstörung des Vertrauens in die Verantwortlichen für den Flughafenbetrieb oder in die Behörden. Staatspolitisch bedenklich wäre eine bewusste Irreführung der Stimmberechtigten durch die verschiedenen Akteure. Für die Erhaltung und Stärkung des Vertrauens in die Verantwortlichen setzt sich der Bundesrat für einen zielorientierten und sachlich geführten Dialog ein.</p><p>3. Im Anschluss an die nächstens fällige Erneuerung der Betriebskonzession des Flughafens wird auch das Betriebsreglement den neuen Rahmenbedingungen anzupassen sein. Insbesonders werden - im Licht der Verhandlungsergebnisse mit Deutschland über die Nutzung deutschen Luftraumes - alternative Betriebskonzepte zu prüfen und darzustellen sein. Das wird im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung geschehen. Die Erneuerung der Betriebskonzession und die Genehmigung des Betriebsreglements sind jedenfalls öffentliche Verfahren, in welchen die Betroffenen angehört werden und gegebenenfalls Forderungen geltend machen können. Zudem können gegen die betreffenden Entscheide auch Rechtsmittel ergriffen werden.</p><p>4. Die Lärmgrenzwerte legen bei öffentlichen Anlagen nicht absolut fest, wie viel Lärm zulässig ist. Deren Bedeutung liegt viel mehr darin, dass sie die Grenzen der raumplanerischen Massnahmen, der Schallschutzmassnahmen und allfälliger Entschädigungskosten bezeichnen. Ein deutscher Gesetzentwurf könnte ein Rückkommen auf die kürzlich festgelegten Grenzwerte allenfalls dann begründen, wenn er wesentliche neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufzeigen würde. Im Übrigen sah auch der schweizerische Verordnungsentwurf zunächst anders aus als die spätere Verordnung.</p><p>5. Über die Beurteilungsgrundlagen, Massnahmen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung deutschen Luftraumes für Anflüge von Norden auf den Flughafen Zürich-Kloten laufen zurzeit Verhandlungen. Zweifellos profitiert auch Süddeutschland vom Zürcher Flughafen. Das ist ein Element der Verhandlungen. Die Kantone haben die Möglichkeit, die Interessen ihrer Bevölkerung in die Verhandlungsvorbereitungen einzubringen. Der Bundesrat wird sich weiterhin für eine möglichst günstige Regelung einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass in mehreren Volksabstimmungen die Stimmberechtigten des Kantons Zürich sich aufgrund von Angaben und Prognosen entscheiden mussten, die sich im Nachhinein als massiv falsch herausstellten?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dies zerstöre Vertrauen und sei staatspolitisch bedenklich?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, namentlich im Zusammenhang mit der Aussicht, dass künftig nicht mehr so viele Anflüge über Deutschland abgewickelt werden können und deshalb die Belastungen noch markant weiter ansteigen werden, um nicht nur den Wirtschafts-, sondern auch den Lebensraum Kanton Zürich und angrenzende Gebiete einigermassen attraktiv erhalten zu können und die Bevölkerung ausreichend zu schützen?</p><p>4. Ist er allenfalls bereit, die kürzlich erfolgte Festsetzung der Lärmgrenzwerte im Hinblick darauf nochmals zu überprüfen, dass Deutschland wesentlich tiefere Grenzwerte ansetzen will, die übrigens ziemlich exakt jenen entsprechen, die auch die Expertenkommission dem Bundesrat empfohlen hatte?</p><p>5. Welche Massnahmen und Möglichkeiten sieht er, um nicht nur das Vertrauen und die Kooperation der Schweizer Bevölkerung in und um die Flughafenregion, sondern auch das Vertrauen und den Goodwill in Deutschland zurückzugewinnen, um weiterhin zumindest einen massgeblichen Teil der Anflüge von Norden her auf den Flughafen Zürich-Kloten zu ermöglichen?</p>
- Flughafen Zürich-Kloten. Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen
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