Reduktion von hormonaktiven Substanzen

ShortId
00.3367
Id
20003367
Updated
10.04.2024 16:25
Language
de
Title
Reduktion von hormonaktiven Substanzen
AdditionalIndexing
Gesundheitsrisiko;Giftstoff;chemische Verunreinigung;Wasserverschmutzung;Hormonpräparat;Forschungsvorhaben
1
  • L04K06020303, chemische Verunreinigung
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L04K06020304, Wasserverschmutzung
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K0105030103, Hormonpräparat
  • L04K16020206, Forschungsvorhaben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Alkylphenolethoxylate (APE) bzw. deren Abbauprodukte Nonylphenol und Octylphenol sind erwiesenermassen Problemstoffe. 1986 wurde ihre Verwendung in Textilwaschmitteln mit dem Erlass der Stoffverordnung verboten. In der Schweiz gelten heute die folgenden Produkte und Prozesse als wichtigste verbleibende Quellen für die Belastung der Gewässer mit Nonylphenol: Reinigungsmittel für Industrie und Gewerbe, Textil- und Lederhilfsmittel, Metallentfettung, Galvanik, Papierverarbeitung, Ethoxylierung von Nonylphenol, Körperpflege und Nischenprodukte. In Ausläufen von schweizerischen Kläranlagen sind bei Einzugsgebieten mit Textilindustrie und Autowaschanlagen erhöhte Konzentrationen bekannt.</p><p>2. Die heute vorhandenen Angaben über die Wirkung und Umweltbelastung von Nonylphenolen rechtfertigen weitergehende Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Zu diesem Schluss gelangt auch eine vertiefte Risikobeurteilung, die im Rahmen des EU-Altstoffprogramms durchgeführt worden ist. Bei Produkten, die zu einem Eintrag von APE in die öffentliche Kanalisation führen, stehen Verbote im Vordergrund. Bei industriellen Anwendungen, wo eine Vorbehandlung der Abwässer möglich ist, können allenfalls auch spezielle Einleitungsvorschriften erlassen werden.</p><p>Vereinbarungen über freiwillige Massnahmen der Industrie eignen sich aufgrund der zahlreichen Verwendungsbereiche und der komplexen Marktsituation nicht zur Reduktion der Umweltbelastung durch APE.</p><p>Ob auch zum Schutze des Menschen weitergehende Massnahmen nötig sind, ist zurzeit noch nicht klar. Nonylphenol zeigt hormonaktive Wirkung in Zellkulturexperimenten. Im Tierversuch treten Effekte auf, die möglicherweise auf hormonaktive Wirkung zurückzuführen sind. Im Rahmen der EU-Risikobeurteilung sollen Nonylphenole und Nonylphenolethoxylate weiter auf diese Wirkungen hin untersucht werden.</p><p>3. Die Verordnung des EDI vom 26. Juni 1995 über kosmetische Mittel (SR 817.042.1) enthält eine Liste der in kosmetischen Mitteln zulässigen Stoffe. Einige der darin aufgeführten UV-Filtersubstanzen sind Gegenstand laufender Untersuchungen. Erste an menschlichen Krebszellkulturen und Nagern durchgeführte, bisher noch nicht publizierte Untersuchungen ergeben Hinweise auf estrogene Wirkungen einiger solcher Substanzen. Weitere Abklärungen sind nötig, um eine Risikoabschätzung für den Menschen vornehmen zu können.</p><p>UV-Filtersubstanzen gelangen direkt oder über Kläranlagen in Oberflächengewässer. Messungen im Zürichsee ergaben Konzentrationen im Bereich von einigen Milliardsteln Gramm pro Liter (ng/l). Ob diese Konzentrationen eine Gefahr für aquatische Organismen darstellen, kann nicht abschliessend beurteilt werden, da Wirkungsdaten dieser Substanzen für solche Spezies fehlen. Unklar bleibt ebenfalls das Risiko für den Menschen durch den Verzehr von belasteten Fischen. Allerdings dürfte die direkte Belastung des Menschen bei der Anwendung von Sonnenschutzmitteln - es erfolgt eine Aufnahme über die Haut - wesentlich höher sein als die Belastung über Nahrungsmittel.</p><p>Im Falle der hormonaktiven UV-Filtersubstanzen reicht die Datenlage und der Stand des Wissens nicht aus, um das Risiko für Mensch und Umwelt ausreichend zu beurteilen. Nach der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (SR 814.013, Art. 12) und nach den Bestimmungen des neuen Chemikaliengesetzes, dessen Entwurf zum Zeitpunkt der Einreichung der Interpellation in parlamentarischer Beratung war, ist es Sache der Hersteller, die Datenlage einzelner Stoffe im Rahmen der Selbstkontrolle zu verbessern. Allerdings fehlen hierzu heute noch standardisierte Test- und Beurteilungsmethoden. An diesen Methoden wird auf internationaler Ebene gearbeitet. Die Schweiz soll hier einen Beitrag leisten. Im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms (NFP) sollen Grundlagen für die Bewertung hormoneller Wirkungen von Stoffen und Stoffgemischen erarbeitet sowie das Ausmass der Problematik in der Schweiz geklärt werden. Das NFP wird einen wichtigen Beitrag für das laufende Projekt "Fischnetz" leisten können, in welchem nach den Ursachen des in der Schweiz festgestellten Fischrückganges gesucht wird.</p><p>4. Unter der Leitung des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft wurde in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Forschung und Behörden eine NFP-Skizze "Hormonaktive Stoffe in der Umwelt: Bedeutung für Mensch und Tier" ausgearbeitet. Die Evaluation des Programmvorschlages durch den Nationalfonds und die betroffenen Bundesstellen verlief positiv. Ein entsprechender Antrag wurde am 23. August 2000 vom Bundesrat behandelt. Die Arbeiten, die im Rahmen des NFP ermöglicht werden, ergänzen die internationalen Anstrengungen, die wissenschaftlichen Grundlagen für die Wirkung hormonaktiver Stoffe zu erweitern, und stossen auf grosses internationales Interesse.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im OECD-Bericht von 1998 "Environmental Performance Reviews Switzerland" schneidet die Schweiz im Vergleich zu den übrigen 28 Mitgliedstaaten beim Natur- und Landschaftsschutz schlecht ab. Der Verlust und die Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten sei infolge Zersiedlung der Landschaft und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung des Bodens zu gross. Vom Aussterben bedroht sind laut OECD-Bericht in der Schweiz 34 Säugetierarten, 45 Fischarten und 22 Pflanzenarten. Als Ursache werden neben den oben genannten Ursachen auch der Eintrag einer Vielzahl von Chemikalien in die Umwelt vermutet. Deren Risikopotential, Langzeitwirkungen und eventuelle Funktionsänderungen in der Umwelt sind noch wenig erforscht. Zum Schutz der Artenvielfalt sollte gemäss OECD in der Schweiz mehr Geld zur Verfügung gestellt werden.</p><p>In der Fachpresse wird in jüngerer Zeit auch von einer Zunahme von Störungen der weiblichen und männlichen Reproduktion berichtet, wobei die Ursache noch unbekannt ist. Auch die Häufigkeit von Brustdrüsen-, Hoden- und Prostatakrebs hat deutlich zugenommen.</p><p>Bei der Frage, inwieweit hormonähnliche Wirkungen von Umweltchemikalien Lebensfunktionen von Menschen und Tieren negativ beeinflussen, besteht deshalb dringender Forschungsbedarf. Daran sollte sich auch die Schweiz vermehrt beteiligen. Es besteht aber auch Handlungsbedarf, dass verdächtigte Substanzen nicht mehr in die Umwelt gelangen.</p><p>Im Jahr 1986 wurde die Verwendung von Octyl- und Nonylphenolethoxylaten in Textilwaschmitteln in der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe verboten. Gegen eine Beschränkung weiterer Verwendungen, z. B. in Reinigungsmitteln, wurden damals der mangelhafte wissenschaftliche Nachweis der Gefährdung und das Fehlen von Ersatzstoffen geltend gemacht. Kürzlich durchgeführte und noch laufende Messungen der Eawag lassen vermuten, dass in der Umwelt punktuell immer noch Konzentrationen des hormonaktiven Abbauproduktes Nonylphenol gefunden werden, welche die Umwelt gefährden können. Auch eine vertiefte Risikobeurteilung im Rahmen des Altstoffprogramms der EU hat ergeben, dass bei gewissen Verwendungen der Ethoxylate nicht tolerierbare Nonylphenolkonzentrationen in der Umwelt auftreten.</p><p>Aufgrund all der beunruhigenden Fakten und der nachgewiesenen Konzentrationen von Nonylphenol ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Verwendungen von Octyl- und Nonylphenolethoxylaten tragen hauptsächlich zu den nachgewiesenen Belastungen bei?</p><p>2. Sollten diejenigen Verwendungen, die direkt zu einem Eintrag der Ethoxylate ins Abwasser führen, nicht eingeschränkt oder verboten werden (Reinigungsmittel für Haushalt und Industrie, Textilhilfsmittel usw.)? </p><p>3. Kürzlich wurde auch über hormonähnliche Wirkungen von Sonnenschutzfiltern berichtet. Sind diese Substanzen auch in den in der Schweiz gehandelten Sonnenschutzcremen enthalten und sollen sie allenfalls eingeschränkt oder verboten werden?</p><p>4. In der Antwort auf meine Interpellation 99.3259 hat der Bundesrat angekündigt, dass er spätestens im Frühjahr 2000 über weitere Forschungsvorhaben oder allenfalls über ein neues nationales Forschungsprogramm befinden wird. Was haben die Abklärungen des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft ergeben und welche Beschlüsse diesbezüglich hat der Bundesrat getroffen?</p>
  • Reduktion von hormonaktiven Substanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Alkylphenolethoxylate (APE) bzw. deren Abbauprodukte Nonylphenol und Octylphenol sind erwiesenermassen Problemstoffe. 1986 wurde ihre Verwendung in Textilwaschmitteln mit dem Erlass der Stoffverordnung verboten. In der Schweiz gelten heute die folgenden Produkte und Prozesse als wichtigste verbleibende Quellen für die Belastung der Gewässer mit Nonylphenol: Reinigungsmittel für Industrie und Gewerbe, Textil- und Lederhilfsmittel, Metallentfettung, Galvanik, Papierverarbeitung, Ethoxylierung von Nonylphenol, Körperpflege und Nischenprodukte. In Ausläufen von schweizerischen Kläranlagen sind bei Einzugsgebieten mit Textilindustrie und Autowaschanlagen erhöhte Konzentrationen bekannt.</p><p>2. Die heute vorhandenen Angaben über die Wirkung und Umweltbelastung von Nonylphenolen rechtfertigen weitergehende Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Zu diesem Schluss gelangt auch eine vertiefte Risikobeurteilung, die im Rahmen des EU-Altstoffprogramms durchgeführt worden ist. Bei Produkten, die zu einem Eintrag von APE in die öffentliche Kanalisation führen, stehen Verbote im Vordergrund. Bei industriellen Anwendungen, wo eine Vorbehandlung der Abwässer möglich ist, können allenfalls auch spezielle Einleitungsvorschriften erlassen werden.</p><p>Vereinbarungen über freiwillige Massnahmen der Industrie eignen sich aufgrund der zahlreichen Verwendungsbereiche und der komplexen Marktsituation nicht zur Reduktion der Umweltbelastung durch APE.</p><p>Ob auch zum Schutze des Menschen weitergehende Massnahmen nötig sind, ist zurzeit noch nicht klar. Nonylphenol zeigt hormonaktive Wirkung in Zellkulturexperimenten. Im Tierversuch treten Effekte auf, die möglicherweise auf hormonaktive Wirkung zurückzuführen sind. Im Rahmen der EU-Risikobeurteilung sollen Nonylphenole und Nonylphenolethoxylate weiter auf diese Wirkungen hin untersucht werden.</p><p>3. Die Verordnung des EDI vom 26. Juni 1995 über kosmetische Mittel (SR 817.042.1) enthält eine Liste der in kosmetischen Mitteln zulässigen Stoffe. Einige der darin aufgeführten UV-Filtersubstanzen sind Gegenstand laufender Untersuchungen. Erste an menschlichen Krebszellkulturen und Nagern durchgeführte, bisher noch nicht publizierte Untersuchungen ergeben Hinweise auf estrogene Wirkungen einiger solcher Substanzen. Weitere Abklärungen sind nötig, um eine Risikoabschätzung für den Menschen vornehmen zu können.</p><p>UV-Filtersubstanzen gelangen direkt oder über Kläranlagen in Oberflächengewässer. Messungen im Zürichsee ergaben Konzentrationen im Bereich von einigen Milliardsteln Gramm pro Liter (ng/l). Ob diese Konzentrationen eine Gefahr für aquatische Organismen darstellen, kann nicht abschliessend beurteilt werden, da Wirkungsdaten dieser Substanzen für solche Spezies fehlen. Unklar bleibt ebenfalls das Risiko für den Menschen durch den Verzehr von belasteten Fischen. Allerdings dürfte die direkte Belastung des Menschen bei der Anwendung von Sonnenschutzmitteln - es erfolgt eine Aufnahme über die Haut - wesentlich höher sein als die Belastung über Nahrungsmittel.</p><p>Im Falle der hormonaktiven UV-Filtersubstanzen reicht die Datenlage und der Stand des Wissens nicht aus, um das Risiko für Mensch und Umwelt ausreichend zu beurteilen. Nach der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (SR 814.013, Art. 12) und nach den Bestimmungen des neuen Chemikaliengesetzes, dessen Entwurf zum Zeitpunkt der Einreichung der Interpellation in parlamentarischer Beratung war, ist es Sache der Hersteller, die Datenlage einzelner Stoffe im Rahmen der Selbstkontrolle zu verbessern. Allerdings fehlen hierzu heute noch standardisierte Test- und Beurteilungsmethoden. An diesen Methoden wird auf internationaler Ebene gearbeitet. Die Schweiz soll hier einen Beitrag leisten. Im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms (NFP) sollen Grundlagen für die Bewertung hormoneller Wirkungen von Stoffen und Stoffgemischen erarbeitet sowie das Ausmass der Problematik in der Schweiz geklärt werden. Das NFP wird einen wichtigen Beitrag für das laufende Projekt "Fischnetz" leisten können, in welchem nach den Ursachen des in der Schweiz festgestellten Fischrückganges gesucht wird.</p><p>4. Unter der Leitung des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft wurde in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Forschung und Behörden eine NFP-Skizze "Hormonaktive Stoffe in der Umwelt: Bedeutung für Mensch und Tier" ausgearbeitet. Die Evaluation des Programmvorschlages durch den Nationalfonds und die betroffenen Bundesstellen verlief positiv. Ein entsprechender Antrag wurde am 23. August 2000 vom Bundesrat behandelt. Die Arbeiten, die im Rahmen des NFP ermöglicht werden, ergänzen die internationalen Anstrengungen, die wissenschaftlichen Grundlagen für die Wirkung hormonaktiver Stoffe zu erweitern, und stossen auf grosses internationales Interesse.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im OECD-Bericht von 1998 "Environmental Performance Reviews Switzerland" schneidet die Schweiz im Vergleich zu den übrigen 28 Mitgliedstaaten beim Natur- und Landschaftsschutz schlecht ab. Der Verlust und die Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten sei infolge Zersiedlung der Landschaft und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung des Bodens zu gross. Vom Aussterben bedroht sind laut OECD-Bericht in der Schweiz 34 Säugetierarten, 45 Fischarten und 22 Pflanzenarten. Als Ursache werden neben den oben genannten Ursachen auch der Eintrag einer Vielzahl von Chemikalien in die Umwelt vermutet. Deren Risikopotential, Langzeitwirkungen und eventuelle Funktionsänderungen in der Umwelt sind noch wenig erforscht. Zum Schutz der Artenvielfalt sollte gemäss OECD in der Schweiz mehr Geld zur Verfügung gestellt werden.</p><p>In der Fachpresse wird in jüngerer Zeit auch von einer Zunahme von Störungen der weiblichen und männlichen Reproduktion berichtet, wobei die Ursache noch unbekannt ist. Auch die Häufigkeit von Brustdrüsen-, Hoden- und Prostatakrebs hat deutlich zugenommen.</p><p>Bei der Frage, inwieweit hormonähnliche Wirkungen von Umweltchemikalien Lebensfunktionen von Menschen und Tieren negativ beeinflussen, besteht deshalb dringender Forschungsbedarf. Daran sollte sich auch die Schweiz vermehrt beteiligen. Es besteht aber auch Handlungsbedarf, dass verdächtigte Substanzen nicht mehr in die Umwelt gelangen.</p><p>Im Jahr 1986 wurde die Verwendung von Octyl- und Nonylphenolethoxylaten in Textilwaschmitteln in der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe verboten. Gegen eine Beschränkung weiterer Verwendungen, z. B. in Reinigungsmitteln, wurden damals der mangelhafte wissenschaftliche Nachweis der Gefährdung und das Fehlen von Ersatzstoffen geltend gemacht. Kürzlich durchgeführte und noch laufende Messungen der Eawag lassen vermuten, dass in der Umwelt punktuell immer noch Konzentrationen des hormonaktiven Abbauproduktes Nonylphenol gefunden werden, welche die Umwelt gefährden können. Auch eine vertiefte Risikobeurteilung im Rahmen des Altstoffprogramms der EU hat ergeben, dass bei gewissen Verwendungen der Ethoxylate nicht tolerierbare Nonylphenolkonzentrationen in der Umwelt auftreten.</p><p>Aufgrund all der beunruhigenden Fakten und der nachgewiesenen Konzentrationen von Nonylphenol ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Verwendungen von Octyl- und Nonylphenolethoxylaten tragen hauptsächlich zu den nachgewiesenen Belastungen bei?</p><p>2. Sollten diejenigen Verwendungen, die direkt zu einem Eintrag der Ethoxylate ins Abwasser führen, nicht eingeschränkt oder verboten werden (Reinigungsmittel für Haushalt und Industrie, Textilhilfsmittel usw.)? </p><p>3. Kürzlich wurde auch über hormonähnliche Wirkungen von Sonnenschutzfiltern berichtet. Sind diese Substanzen auch in den in der Schweiz gehandelten Sonnenschutzcremen enthalten und sollen sie allenfalls eingeschränkt oder verboten werden?</p><p>4. In der Antwort auf meine Interpellation 99.3259 hat der Bundesrat angekündigt, dass er spätestens im Frühjahr 2000 über weitere Forschungsvorhaben oder allenfalls über ein neues nationales Forschungsprogramm befinden wird. Was haben die Abklärungen des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft ergeben und welche Beschlüsse diesbezüglich hat der Bundesrat getroffen?</p>
    • Reduktion von hormonaktiven Substanzen

Back to List