Angriffe auf das Bankgeheimnis
- ShortId
-
00.3382
- Id
-
20003382
- Updated
-
10.04.2024 14:27
- Language
-
de
- Title
-
Angriffe auf das Bankgeheimnis
- AdditionalIndexing
-
Bankgeheimnis;Quellensteuer;Finanzplatz Schweiz;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L04K11070208, Quellensteuer
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass die EU-Finanzminister sich am Gipfel vom 18. bis zum 20. Juni 2000 in Santa Maria da Feira dafür ausgesprochen haben, die Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen mittelfristig durch ein Meldesystem sicherzustellen. Allerdings haben sich die EU-Mitgliedstaaten vorerst lediglich auf gewisse "Eckpunkte" der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen geeinigt, die von einzelnen EU-Mitgliedstaaten zudem noch durch verschiedene Erklärungen und Vorbehalte relativiert worden sind. Der endgültige Entscheid über die Annahme und Durchführung der Richtlinie soll bekanntlich erst gegen Ende 2002 gefällt werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat bereits im März 1999 anlässlich von Gesprächen mit Vertretern der EU-Kommission erklärt, dass die Schweiz kein Interesse daran haben könne, Geschäfte anzuziehen, die lediglich darauf ausgerichtet sind, die EU-Zinsbesteuerung zu umgehen. Sofern die EU ein effektives System zur umfassenden Zinsbesteuerung einführt und unter der Voraussetzung, dass auch die nicht der EU-Gesetzgebung unterstellten assoziierten oder abhängigen Gebiete der Mitgliedstaaten in dieses System eingebunden werden, sei die Schweiz bereit, auf der Grundlage ihrer eigenen Rechtsordnung nach Wegen zu suchen, um ein Ausweichen auf die Schweiz möglichst unattraktiv zu machen. Die Einführung eines Meldesystems stehe jedoch nicht zur Diskussion. Auch beim Besuch von EU-Kommissar Bolkenstein Anfang Juni 2000 hat er diese schweizerische Position bestätigt. Der Bundesrat teilt diese Beurteilung der Situation und hat dies im Anschluss an die Beschlüssse des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira Ende Juni 2000 in einer diesbezüglichen Sprachregelung schriftlich bekräftigt.</p><p>3. Der Bundesrat hätte es begrüsst, wenn die EU zunächst ihre internen Differenzen bereinigt hätte, bevor sie Verhandlungen mit Drittstaaten aufnehmen will. Es ist jedoch nicht Sache des Bundesrates, sich zur Strategie der EU oder von Mitgliedstaaten der EU zu äussern. Die in Feira zustande gekommene Einigung war das Ergebnis von langwierigen Verhandlungen. Im Rahmen dieses Prozesses wurden gewisse Konzessionen an zunächst sich zurückhaltende EU-Mitgliedstaaten gemacht. Teil des in Feira gefundenen Kompromisses bildet die Tatsache, dass sich die EU-Mitgliedstaaten vorbehalten haben, künftige wichtige Entscheidungen der EU einstimmig zu fassen. Damit wurde auch den vom Interpellanten angesprochenen Staaten noch die Möglichkeit eröffnet, geltend zu machen, die Ergebnisse der Verhandlungen mit Drittstaaten oder der Bemühungen von EU-Mitgliedstaaten gegenüber abhängigen und assozierten Territorien seien ungenügend, so dass sie einer Verabschiedung der Richtlinie nicht zustimmen können.</p><p>Die Tatsache, dass die EU Verhandlungen mit Nichtmitgliedstaaten führen soll, dürfte für sich alleine nicht als Ablenkungsstrategie betrachtet werden. Einmal handelt es sich dabei nicht um eine neue Forderung, war es doch schon seit Beginn der Diskussion um die Zinsbesteuerung ein Anliegen der EU-Kommission, Drittstaaten einzubinden, um ein Ausweichen auf ausserhalb der EU gelegene Zahlstellen zu verhindern oder zu erschweren. Übrigens sehen die Beschlüsse von Santa Maria da Feira vor, dass die Kommission mit Drittstaaten Gespräche aufnehmen soll, um diese zur Ergreifung "gleichwertiger" und nicht "derselben" Massnahmen zu veranlassen.</p><p>4. Die Schweiz hat bereits in früheren Besprechungen mit Vertretern der EU-Kommission darauf hingewiesen, dass sie die Beschränkung der Richtlinie auf Zinszahlungen an natürliche Personen als einen der Schwachpunkte betrachtet. Der Bundesrat wird nach eingehender Prüfung der Faktenlage entscheiden, inwiefern eine Übernahme dieser Einschränkungen im Rahmen der von der Schweiz allenfalls zu ergreifenden "gleichwertigen" Massnahmen angezeigt erscheint oder nicht.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Quellensteuersystem als gleichwertiges Instrument neben dem Meldeverfahren betrachtet werden kann, um die Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen sicherzustellen.</p><p>6. Die Diskussionen innerhalb der EU haben deutlich gemacht, dass neben dem Ziel der effektiven Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen auch die Wahrung der Interessen von Finanzplätzen einzelner Mitgliedstaaten eine erhebliche Rolle spielt. Letzterer Aspekt dürfte auch erklären, weshalb bis jetzt in der EU erst ein politischer Minimalkonsens zustande gekommen ist. Es versteht sich von selbst, dass der Bundesrat gegenüber der EU den Interessen des Finanzplatzes Schweiz gebührend Rechnung tragen wird.</p><p>7. Die bisherige konsequente Haltung des Bundesrates in dieser Frage ist der EU-Kommission hinlänglich bekannt. Sie wird auch von den schweizerischen Banken mitgetragen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und die Aussenpolitische Kommission des Ständerates haben sich im Anschluss an eine Aussprache über den Finanzplatz Schweiz ebenfalls mehrheitlich der Position des Bundesrates angeschlossen. Selbstverständlich verfügt der Bundesrat über eine Vorgehensstrategie. Aus naheliegenden Gründen wird er diese jedoch nicht über das oben Gesagte hinaus offen legen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss den Beschlüssen der EU-Finanzminister vom 20. Juni 2000 in Feira wird vorgesehen, mittelfristig im Zusammenhang mit der Zinsbesteuerung die Meldepflicht bei Steuerausländern einzuführen. Der Beschluss kommt den Interessen des Finanzplatzes London insofern entgegen, als nicht mehr zwingend eine Quellensteuer vorgesehen ist. Die Umsetzung wird seitens Österreichs und Luxemburgs allerdings davon abhängig gemacht, ob unter anderen auch die Schweiz das Bankgeheimnis zur Disposition stellt. Seitens der EU werden daher Gespräche in Aussicht genommen, damit Länder ausserhalb der EU gleichwertige Massnahmen ergreifen. Es ist somit davon auszugehen, dass der Druck auch auf die Schweiz zunehmen wird.</p><p>Angesichts der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Finanzplatzes werden vom weiteren Verlauf dieser Angelegenheit die Interessen unseres Landes entscheidend tangiert.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er nicht auch der Auffassung, dass zuerst die neue Lage eingehend analysiert werden muss, bevor präjudizierende Äusserungen nach aussen gemacht werden?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass eine Änderung der bisherigen Position, das heisst dem Festhalten am Bankkundengeheimnis, nicht zur Disposition steht?</p><p>3. Ist es nicht so, dass aufgrund des beschlossenen Vorgehens insbesondere Österreich und Luxemburg mit dem geforderten Einbezug von Drittstaaten eine gewisse Ablenkungsstrategie verfolgen?</p><p>4. Die Richtlinien sehen vor, dass nur Zinszahlungen an natürliche Personen von der Meldepflicht erfasst werden. Ist er auch der Auffassung, dass dieses Vorgehen unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit stossend ist und die schweizerische Kooperationsfähigkeit beeinträchtigt?</p><p>5. Teilt er nach wie vor die Auffassung, dass ein Quellensteuersystem eine zumindest gleichwertige Massnahme darstellt?</p><p>6. Ist er auch der Auffassung, dass es in dieser Auseinandersetzung auch um die Durchsetzung von Interessen anderer Finanzplätze geht?</p><p>7. Verfügt er über eine Vorgehensstrategie und ein Kommunikationskonzept zur optimalen Durchsetzung derselben?</p>
- Angriffe auf das Bankgeheimnis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass die EU-Finanzminister sich am Gipfel vom 18. bis zum 20. Juni 2000 in Santa Maria da Feira dafür ausgesprochen haben, die Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen mittelfristig durch ein Meldesystem sicherzustellen. Allerdings haben sich die EU-Mitgliedstaaten vorerst lediglich auf gewisse "Eckpunkte" der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen geeinigt, die von einzelnen EU-Mitgliedstaaten zudem noch durch verschiedene Erklärungen und Vorbehalte relativiert worden sind. Der endgültige Entscheid über die Annahme und Durchführung der Richtlinie soll bekanntlich erst gegen Ende 2002 gefällt werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes hat bereits im März 1999 anlässlich von Gesprächen mit Vertretern der EU-Kommission erklärt, dass die Schweiz kein Interesse daran haben könne, Geschäfte anzuziehen, die lediglich darauf ausgerichtet sind, die EU-Zinsbesteuerung zu umgehen. Sofern die EU ein effektives System zur umfassenden Zinsbesteuerung einführt und unter der Voraussetzung, dass auch die nicht der EU-Gesetzgebung unterstellten assoziierten oder abhängigen Gebiete der Mitgliedstaaten in dieses System eingebunden werden, sei die Schweiz bereit, auf der Grundlage ihrer eigenen Rechtsordnung nach Wegen zu suchen, um ein Ausweichen auf die Schweiz möglichst unattraktiv zu machen. Die Einführung eines Meldesystems stehe jedoch nicht zur Diskussion. Auch beim Besuch von EU-Kommissar Bolkenstein Anfang Juni 2000 hat er diese schweizerische Position bestätigt. Der Bundesrat teilt diese Beurteilung der Situation und hat dies im Anschluss an die Beschlüssse des Europäischen Rates von Santa Maria da Feira Ende Juni 2000 in einer diesbezüglichen Sprachregelung schriftlich bekräftigt.</p><p>3. Der Bundesrat hätte es begrüsst, wenn die EU zunächst ihre internen Differenzen bereinigt hätte, bevor sie Verhandlungen mit Drittstaaten aufnehmen will. Es ist jedoch nicht Sache des Bundesrates, sich zur Strategie der EU oder von Mitgliedstaaten der EU zu äussern. Die in Feira zustande gekommene Einigung war das Ergebnis von langwierigen Verhandlungen. Im Rahmen dieses Prozesses wurden gewisse Konzessionen an zunächst sich zurückhaltende EU-Mitgliedstaaten gemacht. Teil des in Feira gefundenen Kompromisses bildet die Tatsache, dass sich die EU-Mitgliedstaaten vorbehalten haben, künftige wichtige Entscheidungen der EU einstimmig zu fassen. Damit wurde auch den vom Interpellanten angesprochenen Staaten noch die Möglichkeit eröffnet, geltend zu machen, die Ergebnisse der Verhandlungen mit Drittstaaten oder der Bemühungen von EU-Mitgliedstaaten gegenüber abhängigen und assozierten Territorien seien ungenügend, so dass sie einer Verabschiedung der Richtlinie nicht zustimmen können.</p><p>Die Tatsache, dass die EU Verhandlungen mit Nichtmitgliedstaaten führen soll, dürfte für sich alleine nicht als Ablenkungsstrategie betrachtet werden. Einmal handelt es sich dabei nicht um eine neue Forderung, war es doch schon seit Beginn der Diskussion um die Zinsbesteuerung ein Anliegen der EU-Kommission, Drittstaaten einzubinden, um ein Ausweichen auf ausserhalb der EU gelegene Zahlstellen zu verhindern oder zu erschweren. Übrigens sehen die Beschlüsse von Santa Maria da Feira vor, dass die Kommission mit Drittstaaten Gespräche aufnehmen soll, um diese zur Ergreifung "gleichwertiger" und nicht "derselben" Massnahmen zu veranlassen.</p><p>4. Die Schweiz hat bereits in früheren Besprechungen mit Vertretern der EU-Kommission darauf hingewiesen, dass sie die Beschränkung der Richtlinie auf Zinszahlungen an natürliche Personen als einen der Schwachpunkte betrachtet. Der Bundesrat wird nach eingehender Prüfung der Faktenlage entscheiden, inwiefern eine Übernahme dieser Einschränkungen im Rahmen der von der Schweiz allenfalls zu ergreifenden "gleichwertigen" Massnahmen angezeigt erscheint oder nicht.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Quellensteuersystem als gleichwertiges Instrument neben dem Meldeverfahren betrachtet werden kann, um die Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen sicherzustellen.</p><p>6. Die Diskussionen innerhalb der EU haben deutlich gemacht, dass neben dem Ziel der effektiven Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen auch die Wahrung der Interessen von Finanzplätzen einzelner Mitgliedstaaten eine erhebliche Rolle spielt. Letzterer Aspekt dürfte auch erklären, weshalb bis jetzt in der EU erst ein politischer Minimalkonsens zustande gekommen ist. Es versteht sich von selbst, dass der Bundesrat gegenüber der EU den Interessen des Finanzplatzes Schweiz gebührend Rechnung tragen wird.</p><p>7. Die bisherige konsequente Haltung des Bundesrates in dieser Frage ist der EU-Kommission hinlänglich bekannt. Sie wird auch von den schweizerischen Banken mitgetragen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und die Aussenpolitische Kommission des Ständerates haben sich im Anschluss an eine Aussprache über den Finanzplatz Schweiz ebenfalls mehrheitlich der Position des Bundesrates angeschlossen. Selbstverständlich verfügt der Bundesrat über eine Vorgehensstrategie. Aus naheliegenden Gründen wird er diese jedoch nicht über das oben Gesagte hinaus offen legen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss den Beschlüssen der EU-Finanzminister vom 20. Juni 2000 in Feira wird vorgesehen, mittelfristig im Zusammenhang mit der Zinsbesteuerung die Meldepflicht bei Steuerausländern einzuführen. Der Beschluss kommt den Interessen des Finanzplatzes London insofern entgegen, als nicht mehr zwingend eine Quellensteuer vorgesehen ist. Die Umsetzung wird seitens Österreichs und Luxemburgs allerdings davon abhängig gemacht, ob unter anderen auch die Schweiz das Bankgeheimnis zur Disposition stellt. Seitens der EU werden daher Gespräche in Aussicht genommen, damit Länder ausserhalb der EU gleichwertige Massnahmen ergreifen. Es ist somit davon auszugehen, dass der Druck auch auf die Schweiz zunehmen wird.</p><p>Angesichts der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Finanzplatzes werden vom weiteren Verlauf dieser Angelegenheit die Interessen unseres Landes entscheidend tangiert.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er nicht auch der Auffassung, dass zuerst die neue Lage eingehend analysiert werden muss, bevor präjudizierende Äusserungen nach aussen gemacht werden?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass eine Änderung der bisherigen Position, das heisst dem Festhalten am Bankkundengeheimnis, nicht zur Disposition steht?</p><p>3. Ist es nicht so, dass aufgrund des beschlossenen Vorgehens insbesondere Österreich und Luxemburg mit dem geforderten Einbezug von Drittstaaten eine gewisse Ablenkungsstrategie verfolgen?</p><p>4. Die Richtlinien sehen vor, dass nur Zinszahlungen an natürliche Personen von der Meldepflicht erfasst werden. Ist er auch der Auffassung, dass dieses Vorgehen unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit stossend ist und die schweizerische Kooperationsfähigkeit beeinträchtigt?</p><p>5. Teilt er nach wie vor die Auffassung, dass ein Quellensteuersystem eine zumindest gleichwertige Massnahme darstellt?</p><p>6. Ist er auch der Auffassung, dass es in dieser Auseinandersetzung auch um die Durchsetzung von Interessen anderer Finanzplätze geht?</p><p>7. Verfügt er über eine Vorgehensstrategie und ein Kommunikationskonzept zur optimalen Durchsetzung derselben?</p>
- Angriffe auf das Bankgeheimnis
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