Elektronische Massenwerbesendungen. "Spamming"
- ShortId
-
00.3393
- Id
-
20003393
- Updated
-
25.06.2025 01:42
- Language
-
de
- Title
-
Elektronische Massenwerbesendungen. "Spamming"
- AdditionalIndexing
-
E-mail;Werbung;Internet;Konsumentenschutz
- 1
-
- L05K1202020103, E-mail
- L05K0701010302, Werbung
- L05K1202020105, Internet
- L05K0701060301, Konsumentenschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Internet lebt heute zu einem beträchtlichen Teil von Werbeeinnahmen und ist ein attraktives und sinnvolles Medium für Marketingaktivitäten. Eine wachsende Zahl von Unternehmen - auch in der Schweiz - missbrauchen das Internet und andere Telekommunikationssysteme aber dazu, um auf Kosten anderer Werbung zu betreiben. Oft wird dabei für zwielichtige Produkte und Dienste geworben; seriöse Werber meiden dieses "Spamming".</p><p>Weil das Porto Provider und Empfänger bezahlen, sind Mailings mit Hunderttausenden oder Millionen von Empfängern auch in der Schweiz keine Seltenheit. Um sich vor negativen Reaktionen und der Flut an nicht zustellbaren E-Mails zu schützen, verwenden die Versender anonyme Zugänge, falsche Absenderkennungen und (unerlaubt) fremde E-Mail-Systeme.</p><p>Schätzungen von Providern zufolge machen Spams 20 bis 25 Prozent aller eingehenden E-Mails aus. In Diskussionsforen wird sogar 80 Prozent des Verkehrs auf unverlangte Werbung zurückgeführt. Grössere Provider beschäftigen mehrere Mitarbeiter nur zur Bewältigung von Spams. In etlichen Fällen sind Systeme von Unternehmen, Providern und öffentlichen Einrichtungen als Folge einer Flut von solchen Spams zusammengebrochen. Die Kosten dafür tragen alle Benutzer und Betreiber der Systeme, aber nie die "Spammer".</p><p>Die benötigten Zustelladressen werden meist gestohlen oder verdeckt im Internet gesammelt, sei es über Formulare, sei es durch das automatische Absuchen von Webseiten. Ist eine E-Mail-Adresse einer Person erst einmal im Umlauf, sind 10 bis 20 Werbe-E-Mails im Tag keine Seltenheit. Studien belegen, dass solche Sendungen auch am Arbeitsplatz ein enormer Stressfaktor sein können. Werbe-SMS-Kurzmeldungen, die von vielen als besonders störend empfunden werden, werden häufig sogar an zufällige Nummern versendet.</p><p>Zwar bietet das Schweizer Recht an sich eine Reihe von Möglichkeiten, gegen Spammer vorzugehen. Diese sind für betroffene Internet-Benutzer aber nicht praktikabel oder mit hohen Kosten verbunden, was sich für viele nicht lohnt; so wird die bittere Pille geschluckt. Auch die Behörden, die in diesem Bereich aktiv werden müssten, haben bisher nicht reagiert, trotz zahlreicher Beschwerden. Das wissen die Spammer und nutzen die Situation für ihre parasitären Aktionen rücksichtslos aus, da sie ohnehin keinen Ruf zu verlieren haben. </p><p>Im Ausland wurde die Problematik erkannt. In den USA gibt es bereits zahlreiche Gesetze gegen solche Belästigungen - und ebenso Verurteilungen. Auch in Deutschland wurden z. B. bereits eine Reihe von Spammern verurteilt (was dort aus prozessualen Gründen einfacher und wirksamer ist). Auch die EU hat in ihrer Fernabsatzrichtlinie und E-Commerce-Richtlinie die unerbetene kommerzielle Kommunikation inzwischen eingeschränkt.</p><p>Ziel dieses Vorstosses ist es nicht, die legitime, sinnvolle und seriöse Werbung im Internet zu erschweren oder zu verbieten. Es geht um eine wirkungsvollere Bekämpfung der Missbräuche, die allen Benutzern, Systembetreibern - und auch der Werbeindustrie schaden. Das Fernmelderecht könnte dazu eine Grundlage bieten. Dabei ist zu bedenken, dass sich technische Vorkehrungen (z. B. Filter) als ebenso wenig wirksam erwiesen haben wie Bestrebungen zur Selbstregulierung, Kennzeichnungspflichten oder Robinsonlisten.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, für wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz vor unverlangten elektronischen Massenwerbesendungen ("Spams") und den damit verbundenen Belästigungen, Persönlichkeitsverletzungen, Kosten und Gefahren für die Benutzer und die Betreiber der Systeme des Internets und anderer Fernmeldesysteme zu sorgen. Es ist dabei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die heutigen rechtlichen Möglichkeiten für betroffene Konsumenten nicht praktikabel sind, diese aufseiten der Behörden kaum Unterstützung finden, technisch kein wirkungsvoller Schutz besteht und sich die Versender solcher Spams einer Selbstregulierung verweigern.</p>
- Elektronische Massenwerbesendungen. "Spamming"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Internet lebt heute zu einem beträchtlichen Teil von Werbeeinnahmen und ist ein attraktives und sinnvolles Medium für Marketingaktivitäten. Eine wachsende Zahl von Unternehmen - auch in der Schweiz - missbrauchen das Internet und andere Telekommunikationssysteme aber dazu, um auf Kosten anderer Werbung zu betreiben. Oft wird dabei für zwielichtige Produkte und Dienste geworben; seriöse Werber meiden dieses "Spamming".</p><p>Weil das Porto Provider und Empfänger bezahlen, sind Mailings mit Hunderttausenden oder Millionen von Empfängern auch in der Schweiz keine Seltenheit. Um sich vor negativen Reaktionen und der Flut an nicht zustellbaren E-Mails zu schützen, verwenden die Versender anonyme Zugänge, falsche Absenderkennungen und (unerlaubt) fremde E-Mail-Systeme.</p><p>Schätzungen von Providern zufolge machen Spams 20 bis 25 Prozent aller eingehenden E-Mails aus. In Diskussionsforen wird sogar 80 Prozent des Verkehrs auf unverlangte Werbung zurückgeführt. Grössere Provider beschäftigen mehrere Mitarbeiter nur zur Bewältigung von Spams. In etlichen Fällen sind Systeme von Unternehmen, Providern und öffentlichen Einrichtungen als Folge einer Flut von solchen Spams zusammengebrochen. Die Kosten dafür tragen alle Benutzer und Betreiber der Systeme, aber nie die "Spammer".</p><p>Die benötigten Zustelladressen werden meist gestohlen oder verdeckt im Internet gesammelt, sei es über Formulare, sei es durch das automatische Absuchen von Webseiten. Ist eine E-Mail-Adresse einer Person erst einmal im Umlauf, sind 10 bis 20 Werbe-E-Mails im Tag keine Seltenheit. Studien belegen, dass solche Sendungen auch am Arbeitsplatz ein enormer Stressfaktor sein können. Werbe-SMS-Kurzmeldungen, die von vielen als besonders störend empfunden werden, werden häufig sogar an zufällige Nummern versendet.</p><p>Zwar bietet das Schweizer Recht an sich eine Reihe von Möglichkeiten, gegen Spammer vorzugehen. Diese sind für betroffene Internet-Benutzer aber nicht praktikabel oder mit hohen Kosten verbunden, was sich für viele nicht lohnt; so wird die bittere Pille geschluckt. Auch die Behörden, die in diesem Bereich aktiv werden müssten, haben bisher nicht reagiert, trotz zahlreicher Beschwerden. Das wissen die Spammer und nutzen die Situation für ihre parasitären Aktionen rücksichtslos aus, da sie ohnehin keinen Ruf zu verlieren haben. </p><p>Im Ausland wurde die Problematik erkannt. In den USA gibt es bereits zahlreiche Gesetze gegen solche Belästigungen - und ebenso Verurteilungen. Auch in Deutschland wurden z. B. bereits eine Reihe von Spammern verurteilt (was dort aus prozessualen Gründen einfacher und wirksamer ist). Auch die EU hat in ihrer Fernabsatzrichtlinie und E-Commerce-Richtlinie die unerbetene kommerzielle Kommunikation inzwischen eingeschränkt.</p><p>Ziel dieses Vorstosses ist es nicht, die legitime, sinnvolle und seriöse Werbung im Internet zu erschweren oder zu verbieten. Es geht um eine wirkungsvollere Bekämpfung der Missbräuche, die allen Benutzern, Systembetreibern - und auch der Werbeindustrie schaden. Das Fernmelderecht könnte dazu eine Grundlage bieten. Dabei ist zu bedenken, dass sich technische Vorkehrungen (z. B. Filter) als ebenso wenig wirksam erwiesen haben wie Bestrebungen zur Selbstregulierung, Kennzeichnungspflichten oder Robinsonlisten.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, für wirkungsvolle Massnahmen zum Schutz vor unverlangten elektronischen Massenwerbesendungen ("Spams") und den damit verbundenen Belästigungen, Persönlichkeitsverletzungen, Kosten und Gefahren für die Benutzer und die Betreiber der Systeme des Internets und anderer Fernmeldesysteme zu sorgen. Es ist dabei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die heutigen rechtlichen Möglichkeiten für betroffene Konsumenten nicht praktikabel sind, diese aufseiten der Behörden kaum Unterstützung finden, technisch kein wirkungsvoller Schutz besteht und sich die Versender solcher Spams einer Selbstregulierung verweigern.</p>
- Elektronische Massenwerbesendungen. "Spamming"
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