Informationsgesellschaft. Vom Slogan zur Politik

ShortId
00.3402
Id
20003402
Updated
14.11.2025 07:14
Language
de
Title
Informationsgesellschaft. Vom Slogan zur Politik
AdditionalIndexing
Unternehmenspolitik;Informationsgesellschaft;Fernmeldegerät;Privatisierung;Datenverarbeitung in der Verwaltung;service public;Telekommunikation;Internet;Finanzierung
1
  • L04K12010104, Informationsgesellschaft
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L04K08060111, service public
  • L05K1202020101, Fernmeldegerät
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat seit 1997 zum Thema Informationsgesellschaft zahlreiche Arbeiten in Auftrag gegeben. In diesem Rahmen erstellte eine Expertengruppe einen Bericht über die Informationsgesellschaft, der dem Bundesrat als Grundlage für die Ausarbeitung seiner Strategie diente. In dieser im Februar 1998 vorgestellten Strategie für eine Informationsgesellschaft erklärte der Bundesrat deren Realisierung als vorrangig. Zu diesem Zweck wurde ein interdepartementales Forum - die Koordinationsgruppe für die Informationsgesellschaft - ins Leben gerufen, dessen Sekretariat im Bundesamt für Kommunikation integriert ist. Diese Koordinationsgruppe hat den Auftrag, die Initiativen, denen vom Bundesrat Priorität eingeräumt wurde, zu lancieren und zu begleiten. Im Sommer letzten Jahres wurde ein erster Bericht über die Fortschritte in diesem Bereich vorgestellt. Darin wurde hervorgehoben, wie sehr sich die Behörden für eine Informationsgesellschaft engagieren. Der Bundesrat seinerseits zeigte sich erfreut über den Verlauf der Aktivitäten.</p><p>Obwohl die Begeisterung des Bundesrates kaum Grenzen kennt, sobald vom Modethema "Informationsgesellschaft" die Rede ist, kann trotzdem nur von bescheidenem Engagement gesprochen werden. Im letzten Jahr beliefen sich die von ihm für die Informationsgesellschaft bereitgestellten Mittel auf gerade einmal 60 Millionen Franken; dies entspricht etwas mehr als 0,1 Prozent des Voranschlags für das Jahr 1999. Das ist etwas wenig für ein als "strategisch" eingestuftes Vorhaben, und dies umso mehr, als diese Mittel aus dem ordentlichen Haushalt der Ämter stammten und nicht etwa aus einem vom Bundesrat bewilligten Sonderkredit.</p><p>In seiner angeblichen "Strategie" gibt der Bundesrat lediglich wieder, dass dem Grundsatz des Laisser-faire Vorrang eingeräumt wird. Jedoch können Aufgaben, die in diesem wie auch anderen Bereichen dem Staat obliegen, nicht über die blosse Marktlogik erfüllt werden. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Preissenkungen im Telekommunikationssektor automatisch zu einer stärkeren Nutzung des Internets führen werden. Ob die verschiedenen Schichten der Schweizer Bevölkerung die neuen Technologien wirklich so stark nutzen werden, hängt noch von anderen Faktoren - sozialen, kulturellen, sprachlichen usw. - ab. Ohne ein sofortiges Eingreifen geht der Bundesrat das Risiko ein, dass ein Teil der Bevölkerung von den Möglichkeiten, welche die neuen Informationstechnologien bieten, ausgeschlossen wird.</p><p>Die Generationen, die uns vorangingen, waren sich dessen bewusst, denn damals so revolutionäre Technologien wie Telefon und Elektrizität sind allen zugänglich gemacht worden. Dies war ihr ausdrücklicher Wille und Gegenstand einer ambitionierten Politik. Qualität und Sicherheit der Dienstleistungen standen dabei im Vordergrund.</p><p>Neben der Sozial- und der Kulturpolitik scheinen drei weitere Sektoren über kurz oder lang unter der geringen Beachtung durch die Bundesbehörden leiden zu müssen: a. der Bereich des E-Government, b. die Ausbildung und c. ein unter staatlicher Kontrolle stehendes Telefonfestnetz höchster technischer Qualität und ein nationaler Anbieter von Telekommunikationsdiensten.</p><p>a. Im ersten Fall scheinen die Bundes- und Verwaltungsbehörden stillschweigend vereinbart zu haben, künftig den Service public mittels der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (Nikt) weder weiterzuentwickeln noch auszudehnen. Trotz der Möglichkeiten, die diese neuen Kommunikationsmittel eröffnen, sind die Bundesbehörden offenbar der Meinung, dass die Nikt lediglich ein Instrument zur Reform der öffentlichen Verwaltung sind, und zwar im Rahmen der Einführung des New Public Management. Dadurch, dass die Behörden die realen Möglichkeiten, den Service public über die neuen Technologien auszudehnen, vernachlässigen, versäumen sie es, für die Bürgerinnen und Bürger neue Dienstleistungen zu entwickeln. Genauer gesagt, wenn der Bundesrat diesen Bereich Privatfirmen überlässt, besteht über kurz oder lang die Gefahr einer schleichenden Privatisierung des Service public. Tatsächlich kann heute jedes private Unternehmen einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsdiensten anbieten. Will der Bundesrat warten, bis bei uns Zustände wie in den USA herrschen, wo bereits bestimmte Dienstleistungen vor den Augen der Behörden von privaten Netzanbietern wie fedjob.com übernommen werden?</p><p>b. Die Situation im Ausbildungsbereich ist noch besorgniserregender. Wie bereits von der Groupe de réflexion im Juni 1997 erwähnt, haben die Schwachstellen im Bereich der Ausbildung den Bundesrat immer noch nicht zu einer positiven Reaktion veranlasst. Von einzelnen Projekten abgesehen, wurde keine ad hoc finanzierte Aktion grösseren Ausmasses realisiert. So sagt die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) in ihrem Jahresbericht von 1998: "Die obligatorische Schule wurde im Bericht der Koordinationsgruppe für eine Informationsgesellschaft fast vollständig ignoriert. Bei jeder Gelegenheit wies die SFIB auf die Inkohärenz des Aktionsplans hin: 'Dieser entspricht hauptsächlich den Bedürfnissen der Hochschulen und der Berufsschulen, bringt aber keinen vernünftigen Vorschlag für die obligatorische Schule, die 63 Prozent der Jugendlichen in der Ausbildung betrifft.'" Ein Jahr später erklärte die gleiche Stelle, sie habe vorgeschlagen, einen dringenden Bundesbeschluss mit dem Ziel zu erlassen, die Ausbildung der Lehrkräfte, die Ressourcen und die Infrastrukturen der Schulen den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft anzupassen. Diese Möglichkeit sei in dem vom Bundesrat verabschiedeten Bericht festgehalten. Obwohl sie zustimmend aufgenommen wurde, ist die erwähnte Möglichkeit nach Veröffentlichung des Berichtes nicht weiterverfolgt worden. Im Bereich der Ausbildung von Informatikfachleuten ist dem Bundesrat das Heft ebenfalls aus der Hand geglitten. Die fehlende Weitsicht hat den Bundesrat dazu geführt, als Massnahme gegen den Mangel an Fachleuten einzig das Kontingent für Arbeitsbewilligungen für den Technologiesektor anzuheben, um damit seine Unfähigkeit zu kaschieren, Strukturen und Inhalte der Berufsbildung und der höheren Ausbildung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.</p><p>c. Zu guter Letzt stellen die Vorschläge einer Gesamtprivatisierung des staatlichen Unternehmens Swisscom, das Eigentümer des Haupttelefonfestnetzes ist, und die Vorschläge zu einer Gesamtliberalisierung des Zugangs zu diesem Netz eine grosse Bedrohung für die Zukunft des universalen Dienstes in der Telekommunikation und für das Telefonfestnetz dar. Dieses Netz bleibt das bevorzugte Mittel, um den Zugang aller, unabhängig von Alter, sozialer Stellung oder Wohnort, zu den Informationstechnologien zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. Das Netz ist heute im Besitz der Swisscom und bekannt für seine exzellente Qualität. Wegen der Liberalisierung fallen die Gewinne nur noch sehr gering aus. Bei einer Gesamtprivatisierung des ehemaligen Regiebetriebes gibt es keine Garantie dafür, dass die Swisscom das gesamte Festnetz behalten will. Die Gefahr, dass dieses Netz an Qualität verliert und zerstückelt wird, ist demnach real, genauso wie die Gefahr, dass Randregionen vernachlässigt werden. Einmal nicht mehr unter staatlicher Kontrolle, könnten die Swisscom wie auch andere Betreiber versucht sein, immer mehr Verbindungen vom Festnetz auf das gewinnbringendere Mobilnetz zu leiten, vor allem in entlegenen Gebieten. Es käme für die Benutzerinnen und Benutzer teurer, und die Chancen auf einen schnellen und universellen Zugang zum Internet und zur modernen Telekommunikation wären geringer und abhängig von der noch zufälligen Entwicklung von Technologien und Ersatznetzen.</p><p>Um diese Gefahr zu verhindern, sollte man den Begriff des universalen Dienstes im umfassenden Sinn neu definieren und dessen Finanzierung durch Betreiber gewährleisten, die das Netz für ihre eigenen Dienste nutzen. Finanziell würde eine solche Neudefinition die Konzession des universalen Dienstes attraktiver machen und die Nutzung der Technologien der Informationsgesellschaft für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zu gleichem Preis gewährleisten. Die Vorschläge zur Finanzierung über die Gewinne aus Interkonnektionsgebühren und über eine Zusatzgebühr sind dem französischen Modell nachempfunden. Nach diesem Modell hat ein Betreiber, der den universalen Dienst anbieten möchte, auch die Pflicht, diesen Dienst für das gesamte Gebiet des Landes so zu gewährleisten, dass die Jagd nach den guten Risiken und die Gefahr, dass in Randgebieten nicht investiert wird, vermieden werden. Die Idee, die Definition des universalen Dienstes um den Internet-Zugang zu erweitern, ist dem schwedischen Modell entnommen worden, wo sich der angestammte Betreiber verpflichtet, mittels der ADSL-Technologie über das Kupferdrahtnetz jedem schwedischen Haushalt die Technologie zu liefern, die einen schnellen, qualitativ hochwertigen und günstigen Internet-Zugang am besten ermöglicht. Unter diesen Voraussetzungen spricht alles dafür, die staatliche Kontrolle der Swisscom zu sichern, damit weiterhin ein Service public von Qualität gewährleistet werden kann, und dies in einem liberalisierten Umfeld zu EU- und WTO-Bedingungen, aber auch nicht zu mehr.</p><p>Offensichtlich ist die Strategie des Bundesrates gescheitert. Dieses Scheitern verlangt nach der Ausarbeitung einer neuen Strategie des Bundesrates, der ein entschiedeneres Engagement der Behörden zugrunde liegt. Die Einstellung, im Bereich der Informationsgesellschaft alles der Privatinitiative zu überlassen, ist nicht mehr zeitgemäss. Die erste Massnahme sollte im Zeitalter der Information die Schaffung eines Finanzierungsmechanismus für E-Government, Ausbildung und Kultur sein. Der Bundesrat würde somit ohne schmückendes Beiwerk sein Engagement für eine Informationsgesellschaft, die für jedermann zugänglich ist, hervorheben.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat geht grundsätzlich davon aus, dass die Massnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft, wie sie in seiner Strategie beschrieben sind, auf Bundesebene von den zuständigen Ämtern und Departementen umgesetzt und im Rahmen der ordentlichen Budgetierung finanziert werden sollen. Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 5. Juli 2000 zum zweiten Bericht der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) zur Kenntnis genommen, dass gemäss den Einschätzungen der KIG die Finanzierung von Grossprojekten aus den Bereichen elektronischer Behördenverkehr und die Finanzierung der Bildungsinitiative den ordentlichen Budgetrahmen der zuständigen Amtsstellen erheblich überschreiten würde und deshalb zusätzliche Mittel vonnöten sind. Weitere Mittel müssen auch für die Kommunikationsanstrengungen zur Sensibilisierung der Bevölkerung im Bereich E-Government gesprochen werden. Der Bundesrat hat am 30. August 2000 im Rahmen der materiellen Budgetbereinigung über die Aufnahme der erforderlichen Kreditaufstockungen in den Voranschlag 2001 und den Finanzplan 2002-2004 entschieden. Demnach wird der Voranschlag 2001 um 28,97 Millionen Franken für Projekte aus dem Bereich E-Government aufgestockt, zusätzliche 5,74 Millionen Franken werden für den Bildungsbereich gesprochen. Der Finanzplan 2002-2004 sieht weitere 23,74 Millionen Franken für E-Government-Projekte vor, während für Projekte im Bildungsbereich 8,529 Millionen Franken veranschlagt werden. Der endgültige Entscheid über diese Mittel liegt beim Parlament.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit bewusst, die einem attraktiven und über Internet zugänglichen Dienstleistungsangebot der Bundesverwaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz innewohnt. Er hat deshalb in seinem bereits zitierten Beschluss vom 30. August 2000 die Finanzierung eines so genannten "Guichet virtuel" vorgesehen, der den Zugang zu kommunalen und kantonalen Dienstleistungen gemeinsam mit denen des Bundes anbieten soll.</p><p>3. Mit Artikel 66 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997, in Kraft seit dem 1. Januar 1998 (SR 784.10), wurde die PTT-Nachfolgerin Swisscom beauftragt, bis Ende des Jahres 2002 die Grundversorgung sicherzustellen. Der analoge Anschluss ans Internet über das bestehende Telefonnetz, mit Datenraten von bis zu 56 Kilobit pro Sekunde ist Teil der Grundversorgungsverpflichtung. ISDN-Anschlüsse mit Bandbreiten von 64 oder sogar 128 Kilobit pro Sekunde werden von der Swisscom zudem landesweit angeboten. Zurzeit wird geprüft, ob für die Ausschreibung der Grundversorgungskonzession 2003 auch andere Dienstleistungen in den Grundversorgungskatalog aufgenommen werden sollen. Auf jeden Fall besteht die Möglichkeit, auch andere Anbieterinnen für den Auftrag heranzuziehen. Im Rahmen von "public-private partnerships" werden zudem von der Verwaltung auch Möglichkeiten für eine weitergehende Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft geprüft, um "den Zugang für alle" noch zu erweitern.</p><p>4. Gemäss Artikel 16 Absatz 3 des Fernmeldegesetzes hat der Bundesrat den Auftrag, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik anzupassen. Die Botschaft zum revidierten Fernmeldegesetz sieht vor, dass der Bundesrat eine Ausdehnung der Grundversorgung dann anordnen kann, wenn die entsprechenden Dienste weit verbreitet und von allgemeiner Bedeutung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sind. Dabei ist aber auch die Finanzierbarkeit der daraus entstehenden ungedeckten Kosten durch die Branche und damit letztlich durch die Gesamtheit der Konsumenten zu berücksichtigen (BBl 1996 III 1419). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Grundversorgung soweit wie möglich technologieneutral zu formulieren sei und den Wettbewerb zwischen den Dienstanbietern nicht unverhältnismässig beeinträchtigen sollte.</p><p>Zurzeit prüft das Bundesamt für Kommunikation, ob Inhalt und Umfang der Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin im Hinblick auf die Neuausschreibung der Grundversorgungskonzession ab 2003 angepasst werden sollen. Inwiefern der Zugang zu Diensten mit hohen Übertragungsraten für alle Teile der Bevölkerung sichergestellt werden soll, ist dabei Gegenstand der Überprüfung. Letztlich wird es jedoch auch in Zukunft der Markt sein, der über den Wettbewerb spezielle Bedürfnisse nach Diensten mit hoher Übertragungsrate befriedigt.</p><p>5. Die Frage der Grundversorgung ist von der Frage, welchem Unternehmen die Aufgabe übertragen wurde, die Grundversorgung zu gewährleisten, vollständig unabhängig. Die Grundversorgungskonzessionärin (ob in privater oder öffentlicher Hand) ist verpflichtet, innerhalb des Konzessionsgebietes alle Dienste der Grundversorgung allen Bevölkerungskreisen während der ganzen Konzessionsdauer anzubieten (Art. 14 Abs. 1 des Fernmeldegesetzes in Verbindung mit Art. 20 der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über Fernmeldedienste, FDV; SR 784.101.1). Das Konzessionsgebiet umfasst zurzeit die ganze Schweiz. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat aber die Möglichkeit, die Grundversorgung im Hinblick auf 2003 gebietsweise oder insgesamt flächendeckend auszuschreiben. Selbstverständlich bleiben Umfang und Bedingungen der Grundversorgung auch bei einer gebietsweisen Vergabe für die ganze Schweiz dieselben.</p><p>Künftige Grundversorgungskonzessionen werden als Kriterienwettbewerb ausgeschrieben und denjenigen Bewerberinnen erteilt, die keine Investitionsbeiträge verlangen und die Entscheidungskriterien am besten erfüllen (Art. 9 Abs. 1 FDV und Art. 12 Abs. 1 FDV). Beanspruchen alle Bewerberinnen einen Investitionsbeitrag, so erhält diejenige Bewerberin den Zuschlag, deren Ausschreibungsangebot das vorteilhafteste Verhältnis zwischen angebotener Leistung und benötigten Investitionsbeiträgen aufweist (Art. 12 Abs. 2 FDV). Zur Finanzierung von Investitionsbeiträgen werden Konzessionsgebühren auf Fernmeldediensten erhoben, die proportional zu den mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen aus den konzessionierten Diensten festgelegt werden (Art. 38 des Fernmeldegesetzes). Grundversorgungspflichten, die zu ungedeckten Investitionskosten führen, werden somit ab 2003 durch eine Abgabe auf Fernmeldediensten gedeckt werden müssen, falls sich keine Anbieterin bereit erklärt, die Dienste der Grundversorgung ohne Investitionsbeiträge anzubieten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum hat er bei der Einführung seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz nicht einen Finanzierungsmechanismus geschaffen, z. B. in Form eines Fonds für eine Informationsgesellschaft, damit Schwerpunktmassnahmen in Bereichen wie Ausbildung, Kultur und E-Government umgesetzt werden können?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass ohne den Einsatz eines angemessenen Finanzierungsmechanismus, der es der Bundesverwaltung erlaubt, direkt über das Internet ihre Dienstleistungen zugänglich zu machen und somit offensiv zu agieren, das Risiko einer schleichenden Privatisierung des Service public besteht, weil immer mehr Private ungeordnet und mit kommerziellem Interesse Zugang zu den Bundesdiensten anbieten?</p><p>3. Warum hat er angesichts der Grenzen, die der privaten Initiative bei der Entwicklung einer Informationsgesellschaft gesetzt sind - einer Informationsgesellschaft, die keine Bevölkerungsgruppe marginalisiert -, nicht auf staatliche Unternehmen (in erster Linie Swisscom) zurückgegriffen und diese in den Mittelpunkt seiner Strategie gestellt, damit das erklärte Ziel des "Zugangs für alle" zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und zum Internet erreicht werden kann?</p><p>4. Beabsichtigt er in diesem Zusammenhang, den Internet-Zugang für alle im umfassenden Telekommunikationsauftrag inhaltlich festzuschreiben oder zumindest der Bevölkerung eine spürbare Verbesserung der Datenübertragungsmöglichkeiten über das Telefonfestnetz, z. B. mittels der ADSL-Technologie, zu ermöglichen?</p><p>5. Ist er bereit, mit der Neudefinierung des öffentlichen Auftrages in der Telekommunikation, durch die gesichert wird, dass sich das nationale Telefonfestnetz in den Händen eines öffentlichen Anbieters kohärent und dynamisch entwickelt, dafür zu sorgen, dass, wie dies z. B. die französische Gesetzgebung vorsieht:</p><p>- das gesamte Territorium bedient wird, um die Konzession für den universalen Dienst in der Telekommunikation zu erhalten; und</p><p>- der universale Dienst in der Telekommunikation mit dem Gewinn aus den Verbindungsgebühren für die Bereitstellung des Teilnehmeranschlusses und aus einer anteiligen Zusatzgebühr für die Nutzung des Telefonfestnetzes durch Konkurrenzanbieter finanziert wird?</p>
  • Informationsgesellschaft. Vom Slogan zur Politik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat seit 1997 zum Thema Informationsgesellschaft zahlreiche Arbeiten in Auftrag gegeben. In diesem Rahmen erstellte eine Expertengruppe einen Bericht über die Informationsgesellschaft, der dem Bundesrat als Grundlage für die Ausarbeitung seiner Strategie diente. In dieser im Februar 1998 vorgestellten Strategie für eine Informationsgesellschaft erklärte der Bundesrat deren Realisierung als vorrangig. Zu diesem Zweck wurde ein interdepartementales Forum - die Koordinationsgruppe für die Informationsgesellschaft - ins Leben gerufen, dessen Sekretariat im Bundesamt für Kommunikation integriert ist. Diese Koordinationsgruppe hat den Auftrag, die Initiativen, denen vom Bundesrat Priorität eingeräumt wurde, zu lancieren und zu begleiten. Im Sommer letzten Jahres wurde ein erster Bericht über die Fortschritte in diesem Bereich vorgestellt. Darin wurde hervorgehoben, wie sehr sich die Behörden für eine Informationsgesellschaft engagieren. Der Bundesrat seinerseits zeigte sich erfreut über den Verlauf der Aktivitäten.</p><p>Obwohl die Begeisterung des Bundesrates kaum Grenzen kennt, sobald vom Modethema "Informationsgesellschaft" die Rede ist, kann trotzdem nur von bescheidenem Engagement gesprochen werden. Im letzten Jahr beliefen sich die von ihm für die Informationsgesellschaft bereitgestellten Mittel auf gerade einmal 60 Millionen Franken; dies entspricht etwas mehr als 0,1 Prozent des Voranschlags für das Jahr 1999. Das ist etwas wenig für ein als "strategisch" eingestuftes Vorhaben, und dies umso mehr, als diese Mittel aus dem ordentlichen Haushalt der Ämter stammten und nicht etwa aus einem vom Bundesrat bewilligten Sonderkredit.</p><p>In seiner angeblichen "Strategie" gibt der Bundesrat lediglich wieder, dass dem Grundsatz des Laisser-faire Vorrang eingeräumt wird. Jedoch können Aufgaben, die in diesem wie auch anderen Bereichen dem Staat obliegen, nicht über die blosse Marktlogik erfüllt werden. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Preissenkungen im Telekommunikationssektor automatisch zu einer stärkeren Nutzung des Internets führen werden. Ob die verschiedenen Schichten der Schweizer Bevölkerung die neuen Technologien wirklich so stark nutzen werden, hängt noch von anderen Faktoren - sozialen, kulturellen, sprachlichen usw. - ab. Ohne ein sofortiges Eingreifen geht der Bundesrat das Risiko ein, dass ein Teil der Bevölkerung von den Möglichkeiten, welche die neuen Informationstechnologien bieten, ausgeschlossen wird.</p><p>Die Generationen, die uns vorangingen, waren sich dessen bewusst, denn damals so revolutionäre Technologien wie Telefon und Elektrizität sind allen zugänglich gemacht worden. Dies war ihr ausdrücklicher Wille und Gegenstand einer ambitionierten Politik. Qualität und Sicherheit der Dienstleistungen standen dabei im Vordergrund.</p><p>Neben der Sozial- und der Kulturpolitik scheinen drei weitere Sektoren über kurz oder lang unter der geringen Beachtung durch die Bundesbehörden leiden zu müssen: a. der Bereich des E-Government, b. die Ausbildung und c. ein unter staatlicher Kontrolle stehendes Telefonfestnetz höchster technischer Qualität und ein nationaler Anbieter von Telekommunikationsdiensten.</p><p>a. Im ersten Fall scheinen die Bundes- und Verwaltungsbehörden stillschweigend vereinbart zu haben, künftig den Service public mittels der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (Nikt) weder weiterzuentwickeln noch auszudehnen. Trotz der Möglichkeiten, die diese neuen Kommunikationsmittel eröffnen, sind die Bundesbehörden offenbar der Meinung, dass die Nikt lediglich ein Instrument zur Reform der öffentlichen Verwaltung sind, und zwar im Rahmen der Einführung des New Public Management. Dadurch, dass die Behörden die realen Möglichkeiten, den Service public über die neuen Technologien auszudehnen, vernachlässigen, versäumen sie es, für die Bürgerinnen und Bürger neue Dienstleistungen zu entwickeln. Genauer gesagt, wenn der Bundesrat diesen Bereich Privatfirmen überlässt, besteht über kurz oder lang die Gefahr einer schleichenden Privatisierung des Service public. Tatsächlich kann heute jedes private Unternehmen einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsdiensten anbieten. Will der Bundesrat warten, bis bei uns Zustände wie in den USA herrschen, wo bereits bestimmte Dienstleistungen vor den Augen der Behörden von privaten Netzanbietern wie fedjob.com übernommen werden?</p><p>b. Die Situation im Ausbildungsbereich ist noch besorgniserregender. Wie bereits von der Groupe de réflexion im Juni 1997 erwähnt, haben die Schwachstellen im Bereich der Ausbildung den Bundesrat immer noch nicht zu einer positiven Reaktion veranlasst. Von einzelnen Projekten abgesehen, wurde keine ad hoc finanzierte Aktion grösseren Ausmasses realisiert. So sagt die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen (SFIB) in ihrem Jahresbericht von 1998: "Die obligatorische Schule wurde im Bericht der Koordinationsgruppe für eine Informationsgesellschaft fast vollständig ignoriert. Bei jeder Gelegenheit wies die SFIB auf die Inkohärenz des Aktionsplans hin: 'Dieser entspricht hauptsächlich den Bedürfnissen der Hochschulen und der Berufsschulen, bringt aber keinen vernünftigen Vorschlag für die obligatorische Schule, die 63 Prozent der Jugendlichen in der Ausbildung betrifft.'" Ein Jahr später erklärte die gleiche Stelle, sie habe vorgeschlagen, einen dringenden Bundesbeschluss mit dem Ziel zu erlassen, die Ausbildung der Lehrkräfte, die Ressourcen und die Infrastrukturen der Schulen den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft anzupassen. Diese Möglichkeit sei in dem vom Bundesrat verabschiedeten Bericht festgehalten. Obwohl sie zustimmend aufgenommen wurde, ist die erwähnte Möglichkeit nach Veröffentlichung des Berichtes nicht weiterverfolgt worden. Im Bereich der Ausbildung von Informatikfachleuten ist dem Bundesrat das Heft ebenfalls aus der Hand geglitten. Die fehlende Weitsicht hat den Bundesrat dazu geführt, als Massnahme gegen den Mangel an Fachleuten einzig das Kontingent für Arbeitsbewilligungen für den Technologiesektor anzuheben, um damit seine Unfähigkeit zu kaschieren, Strukturen und Inhalte der Berufsbildung und der höheren Ausbildung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.</p><p>c. Zu guter Letzt stellen die Vorschläge einer Gesamtprivatisierung des staatlichen Unternehmens Swisscom, das Eigentümer des Haupttelefonfestnetzes ist, und die Vorschläge zu einer Gesamtliberalisierung des Zugangs zu diesem Netz eine grosse Bedrohung für die Zukunft des universalen Dienstes in der Telekommunikation und für das Telefonfestnetz dar. Dieses Netz bleibt das bevorzugte Mittel, um den Zugang aller, unabhängig von Alter, sozialer Stellung oder Wohnort, zu den Informationstechnologien zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. Das Netz ist heute im Besitz der Swisscom und bekannt für seine exzellente Qualität. Wegen der Liberalisierung fallen die Gewinne nur noch sehr gering aus. Bei einer Gesamtprivatisierung des ehemaligen Regiebetriebes gibt es keine Garantie dafür, dass die Swisscom das gesamte Festnetz behalten will. Die Gefahr, dass dieses Netz an Qualität verliert und zerstückelt wird, ist demnach real, genauso wie die Gefahr, dass Randregionen vernachlässigt werden. Einmal nicht mehr unter staatlicher Kontrolle, könnten die Swisscom wie auch andere Betreiber versucht sein, immer mehr Verbindungen vom Festnetz auf das gewinnbringendere Mobilnetz zu leiten, vor allem in entlegenen Gebieten. Es käme für die Benutzerinnen und Benutzer teurer, und die Chancen auf einen schnellen und universellen Zugang zum Internet und zur modernen Telekommunikation wären geringer und abhängig von der noch zufälligen Entwicklung von Technologien und Ersatznetzen.</p><p>Um diese Gefahr zu verhindern, sollte man den Begriff des universalen Dienstes im umfassenden Sinn neu definieren und dessen Finanzierung durch Betreiber gewährleisten, die das Netz für ihre eigenen Dienste nutzen. Finanziell würde eine solche Neudefinition die Konzession des universalen Dienstes attraktiver machen und die Nutzung der Technologien der Informationsgesellschaft für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zu gleichem Preis gewährleisten. Die Vorschläge zur Finanzierung über die Gewinne aus Interkonnektionsgebühren und über eine Zusatzgebühr sind dem französischen Modell nachempfunden. Nach diesem Modell hat ein Betreiber, der den universalen Dienst anbieten möchte, auch die Pflicht, diesen Dienst für das gesamte Gebiet des Landes so zu gewährleisten, dass die Jagd nach den guten Risiken und die Gefahr, dass in Randgebieten nicht investiert wird, vermieden werden. Die Idee, die Definition des universalen Dienstes um den Internet-Zugang zu erweitern, ist dem schwedischen Modell entnommen worden, wo sich der angestammte Betreiber verpflichtet, mittels der ADSL-Technologie über das Kupferdrahtnetz jedem schwedischen Haushalt die Technologie zu liefern, die einen schnellen, qualitativ hochwertigen und günstigen Internet-Zugang am besten ermöglicht. Unter diesen Voraussetzungen spricht alles dafür, die staatliche Kontrolle der Swisscom zu sichern, damit weiterhin ein Service public von Qualität gewährleistet werden kann, und dies in einem liberalisierten Umfeld zu EU- und WTO-Bedingungen, aber auch nicht zu mehr.</p><p>Offensichtlich ist die Strategie des Bundesrates gescheitert. Dieses Scheitern verlangt nach der Ausarbeitung einer neuen Strategie des Bundesrates, der ein entschiedeneres Engagement der Behörden zugrunde liegt. Die Einstellung, im Bereich der Informationsgesellschaft alles der Privatinitiative zu überlassen, ist nicht mehr zeitgemäss. Die erste Massnahme sollte im Zeitalter der Information die Schaffung eines Finanzierungsmechanismus für E-Government, Ausbildung und Kultur sein. Der Bundesrat würde somit ohne schmückendes Beiwerk sein Engagement für eine Informationsgesellschaft, die für jedermann zugänglich ist, hervorheben.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat geht grundsätzlich davon aus, dass die Massnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft, wie sie in seiner Strategie beschrieben sind, auf Bundesebene von den zuständigen Ämtern und Departementen umgesetzt und im Rahmen der ordentlichen Budgetierung finanziert werden sollen. Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss vom 5. Juli 2000 zum zweiten Bericht der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) zur Kenntnis genommen, dass gemäss den Einschätzungen der KIG die Finanzierung von Grossprojekten aus den Bereichen elektronischer Behördenverkehr und die Finanzierung der Bildungsinitiative den ordentlichen Budgetrahmen der zuständigen Amtsstellen erheblich überschreiten würde und deshalb zusätzliche Mittel vonnöten sind. Weitere Mittel müssen auch für die Kommunikationsanstrengungen zur Sensibilisierung der Bevölkerung im Bereich E-Government gesprochen werden. Der Bundesrat hat am 30. August 2000 im Rahmen der materiellen Budgetbereinigung über die Aufnahme der erforderlichen Kreditaufstockungen in den Voranschlag 2001 und den Finanzplan 2002-2004 entschieden. Demnach wird der Voranschlag 2001 um 28,97 Millionen Franken für Projekte aus dem Bereich E-Government aufgestockt, zusätzliche 5,74 Millionen Franken werden für den Bildungsbereich gesprochen. Der Finanzplan 2002-2004 sieht weitere 23,74 Millionen Franken für E-Government-Projekte vor, während für Projekte im Bildungsbereich 8,529 Millionen Franken veranschlagt werden. Der endgültige Entscheid über diese Mittel liegt beim Parlament.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit bewusst, die einem attraktiven und über Internet zugänglichen Dienstleistungsangebot der Bundesverwaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz innewohnt. Er hat deshalb in seinem bereits zitierten Beschluss vom 30. August 2000 die Finanzierung eines so genannten "Guichet virtuel" vorgesehen, der den Zugang zu kommunalen und kantonalen Dienstleistungen gemeinsam mit denen des Bundes anbieten soll.</p><p>3. Mit Artikel 66 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997, in Kraft seit dem 1. Januar 1998 (SR 784.10), wurde die PTT-Nachfolgerin Swisscom beauftragt, bis Ende des Jahres 2002 die Grundversorgung sicherzustellen. Der analoge Anschluss ans Internet über das bestehende Telefonnetz, mit Datenraten von bis zu 56 Kilobit pro Sekunde ist Teil der Grundversorgungsverpflichtung. ISDN-Anschlüsse mit Bandbreiten von 64 oder sogar 128 Kilobit pro Sekunde werden von der Swisscom zudem landesweit angeboten. Zurzeit wird geprüft, ob für die Ausschreibung der Grundversorgungskonzession 2003 auch andere Dienstleistungen in den Grundversorgungskatalog aufgenommen werden sollen. Auf jeden Fall besteht die Möglichkeit, auch andere Anbieterinnen für den Auftrag heranzuziehen. Im Rahmen von "public-private partnerships" werden zudem von der Verwaltung auch Möglichkeiten für eine weitergehende Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft geprüft, um "den Zugang für alle" noch zu erweitern.</p><p>4. Gemäss Artikel 16 Absatz 3 des Fernmeldegesetzes hat der Bundesrat den Auftrag, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik anzupassen. Die Botschaft zum revidierten Fernmeldegesetz sieht vor, dass der Bundesrat eine Ausdehnung der Grundversorgung dann anordnen kann, wenn die entsprechenden Dienste weit verbreitet und von allgemeiner Bedeutung für die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sind. Dabei ist aber auch die Finanzierbarkeit der daraus entstehenden ungedeckten Kosten durch die Branche und damit letztlich durch die Gesamtheit der Konsumenten zu berücksichtigen (BBl 1996 III 1419). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Grundversorgung soweit wie möglich technologieneutral zu formulieren sei und den Wettbewerb zwischen den Dienstanbietern nicht unverhältnismässig beeinträchtigen sollte.</p><p>Zurzeit prüft das Bundesamt für Kommunikation, ob Inhalt und Umfang der Pflichten der Grundversorgungskonzessionärin im Hinblick auf die Neuausschreibung der Grundversorgungskonzession ab 2003 angepasst werden sollen. Inwiefern der Zugang zu Diensten mit hohen Übertragungsraten für alle Teile der Bevölkerung sichergestellt werden soll, ist dabei Gegenstand der Überprüfung. Letztlich wird es jedoch auch in Zukunft der Markt sein, der über den Wettbewerb spezielle Bedürfnisse nach Diensten mit hoher Übertragungsrate befriedigt.</p><p>5. Die Frage der Grundversorgung ist von der Frage, welchem Unternehmen die Aufgabe übertragen wurde, die Grundversorgung zu gewährleisten, vollständig unabhängig. Die Grundversorgungskonzessionärin (ob in privater oder öffentlicher Hand) ist verpflichtet, innerhalb des Konzessionsgebietes alle Dienste der Grundversorgung allen Bevölkerungskreisen während der ganzen Konzessionsdauer anzubieten (Art. 14 Abs. 1 des Fernmeldegesetzes in Verbindung mit Art. 20 der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über Fernmeldedienste, FDV; SR 784.101.1). Das Konzessionsgebiet umfasst zurzeit die ganze Schweiz. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat aber die Möglichkeit, die Grundversorgung im Hinblick auf 2003 gebietsweise oder insgesamt flächendeckend auszuschreiben. Selbstverständlich bleiben Umfang und Bedingungen der Grundversorgung auch bei einer gebietsweisen Vergabe für die ganze Schweiz dieselben.</p><p>Künftige Grundversorgungskonzessionen werden als Kriterienwettbewerb ausgeschrieben und denjenigen Bewerberinnen erteilt, die keine Investitionsbeiträge verlangen und die Entscheidungskriterien am besten erfüllen (Art. 9 Abs. 1 FDV und Art. 12 Abs. 1 FDV). Beanspruchen alle Bewerberinnen einen Investitionsbeitrag, so erhält diejenige Bewerberin den Zuschlag, deren Ausschreibungsangebot das vorteilhafteste Verhältnis zwischen angebotener Leistung und benötigten Investitionsbeiträgen aufweist (Art. 12 Abs. 2 FDV). Zur Finanzierung von Investitionsbeiträgen werden Konzessionsgebühren auf Fernmeldediensten erhoben, die proportional zu den mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen aus den konzessionierten Diensten festgelegt werden (Art. 38 des Fernmeldegesetzes). Grundversorgungspflichten, die zu ungedeckten Investitionskosten führen, werden somit ab 2003 durch eine Abgabe auf Fernmeldediensten gedeckt werden müssen, falls sich keine Anbieterin bereit erklärt, die Dienste der Grundversorgung ohne Investitionsbeiträge anzubieten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum hat er bei der Einführung seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz nicht einen Finanzierungsmechanismus geschaffen, z. B. in Form eines Fonds für eine Informationsgesellschaft, damit Schwerpunktmassnahmen in Bereichen wie Ausbildung, Kultur und E-Government umgesetzt werden können?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass ohne den Einsatz eines angemessenen Finanzierungsmechanismus, der es der Bundesverwaltung erlaubt, direkt über das Internet ihre Dienstleistungen zugänglich zu machen und somit offensiv zu agieren, das Risiko einer schleichenden Privatisierung des Service public besteht, weil immer mehr Private ungeordnet und mit kommerziellem Interesse Zugang zu den Bundesdiensten anbieten?</p><p>3. Warum hat er angesichts der Grenzen, die der privaten Initiative bei der Entwicklung einer Informationsgesellschaft gesetzt sind - einer Informationsgesellschaft, die keine Bevölkerungsgruppe marginalisiert -, nicht auf staatliche Unternehmen (in erster Linie Swisscom) zurückgegriffen und diese in den Mittelpunkt seiner Strategie gestellt, damit das erklärte Ziel des "Zugangs für alle" zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und zum Internet erreicht werden kann?</p><p>4. Beabsichtigt er in diesem Zusammenhang, den Internet-Zugang für alle im umfassenden Telekommunikationsauftrag inhaltlich festzuschreiben oder zumindest der Bevölkerung eine spürbare Verbesserung der Datenübertragungsmöglichkeiten über das Telefonfestnetz, z. B. mittels der ADSL-Technologie, zu ermöglichen?</p><p>5. Ist er bereit, mit der Neudefinierung des öffentlichen Auftrages in der Telekommunikation, durch die gesichert wird, dass sich das nationale Telefonfestnetz in den Händen eines öffentlichen Anbieters kohärent und dynamisch entwickelt, dafür zu sorgen, dass, wie dies z. B. die französische Gesetzgebung vorsieht:</p><p>- das gesamte Territorium bedient wird, um die Konzession für den universalen Dienst in der Telekommunikation zu erhalten; und</p><p>- der universale Dienst in der Telekommunikation mit dem Gewinn aus den Verbindungsgebühren für die Bereitstellung des Teilnehmeranschlusses und aus einer anteiligen Zusatzgebühr für die Nutzung des Telefonfestnetzes durch Konkurrenzanbieter finanziert wird?</p>
    • Informationsgesellschaft. Vom Slogan zur Politik

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