Verzögerung beim Sprachengesetz
- ShortId
-
00.3403
- Id
-
20003403
- Updated
-
10.04.2024 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Verzögerung beim Sprachengesetz
- AdditionalIndexing
-
Sprache;EDK;Amtssprache;Vorverfahren der Gesetzgebung;Gesetz
- 1
-
- L04K08060102, Amtssprache
- L04K01060103, Sprache
- L04K08070201, Vorverfahren der Gesetzgebung
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K13030109, EDK
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat im Rahmen des Legislaturplans 1995-1999 den Auftrag für die Vorbereitung eines Amtssprachen- und Verständigungsgesetzes zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen von Artikel 116 Absätze 2 und 4 der alten Bundesverfassung (Art. 70 Abs. 1 und 3 nBV) erteilt. Eine Interdepartementale Arbeitsgruppe hat einen Vorentwurf für ein Amtssprachengesetz erarbeitet. Die Ämterkonsultation hat ergeben, dass der gesamte sprachpolitische Regelungsbedarf in einem einzigen Gesetz aufgefangen werden soll. Mit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung hat der Bund zusätzlich die Aufgabe erhalten, die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben zu unterstützen (Art. 70 Abs. 4 nBV). Der Bundesrat hat im Legislaturplan 1999-2003 den Gesetzgebungsauftrag entsprechend erneuert bzw. erweitert. </p><p>1./2. Die Diskussion zur Umsetzung der sprachpolitischen Verfassungsbestimmungen von Artikel 116 der alten Bundesverfassung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wurde im Mai 1996 aufgenommen. Das Bundesamt für Kultur hat als federführendes Amt seither in Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen zahlreiche Vorarbeiten ausgeführt und das Ergebnis in einem Bericht an das EDI sowie an die EDK zusammengefasst (Bericht der Arbeitsgruppen "EDI/EDK" sowie "EDI/Mehrsprachige Kantone" vom 24. September 1999). Im Hinblick auf die Vorbereitung des Entwurfes für ein Sprachengesetz wurde die chStiftung am 22. Oktober 1999 von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur "Koordination der kantonalen Interessen in der Sprachen- und Verständigungspolitik" mandatiert. Der Bundesrat wurde am 22. Oktober 1999 im Rahmen des "Föderalistischen Dialogs" über die Beschlüsse der KdK zur Verständigungspolitik orientiert. Die Koordination innerhalb der Kantone erfolgt auch über eine "interkantonale Plattform für Verständigungsfragen".</p><p>Das EDI hat darauf zusammen mit der chStiftung und der EDK eine "Paritätische Arbeitsgruppe Sprachengesetz" (PAS) unter dem Präsidium von alt Ständerat Andreas Iten eingesetzt. Darin sind der Bund und die Kantone sowie Expertinnen und Experten beider Seiten vertreten. Die PAS hat am 6. Juni 2000 die Arbeit aufgenommen. Der Auftrag an die PAS wurde vom EDI, der EDK und der chStiftung gemeinsam erteilt und lautet: "Die paritätische Arbeitsgruppe beurteilt den Verfassungsauftrag - wie er sich aus Artikel 70 Absätze 3 und 4 ergibt - aus staatspolitischer Sicht und prüft die im Bericht der Arbeitsgruppen 'EDI/EDK' sowie 'EDI/Mehrsprachige Kantone' vom 24. September 1999 vorgeschlagenen Massnahmen. Grundlage für diese Arbeit bildet ein vorgängig erstellter Fragenkatalog, in welchem beide Partner ihren jeweiligen Klärungsbedarf festhalten. Die Arbeitsgruppe hat zudem den Auftrag, die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Förderungsmassnahmen erforderlichen Gesetzesbestimmungen zu formulieren." </p><p>Für eine umfassende Beurteilung des Verfassungsauftrages aus staatsrechtlicher Sicht durch die Kantone haben die EDK sowie die chStiftung zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Eine Beurteilung der im Bericht vom 24. September 1999 vorgesehenen Massnahmen durch das Bundesamt für Justiz liegt vor. Die inhaltliche Diskussion zu den vorzusehenden Massnahmen zu Artikel 70 Absätze 3 und 4 der neuen Bundesverfassung wird in der PAS aufgrund der vorliegenden Rechtsgutachten geführt. Die Präsentation der Ergebnisse durch die PAS, die im Mandat auf den 1. Juni 2000 vorgesehen war, kann frühestens im Herbst 2000 erfolgen. Der Bundesrat wird so bald wie möglich, voraussichtlich Ende 2000, die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Sprachengesetzes eröffnen. Die Verzögerung bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes ist somit politisch, inhaltlich und strukturell bedingt.</p><p>3./4. Wie bereits erwähnt, werden die Vorarbeiten zum Sprachengesetz in enger Zusammenarbeit mit der EDK sowie mit der chStiftung und der KdK durchgeführt. Die EDK selbst hat in ihrer ersten Stellungnahme zum Gesamtsprachkonzept (GSK) vom 13. November 1998 den Beschluss gefasst, "mit dem Bund über die Auswirkungen von Artikel 116 der alten Bundesverfassung das Gespräch aufzunehmen". Mit der Umsetzung des GSK wurde mit Mandat vom 1. April 1999 die "Arbeitsgruppe Gesamtsprachkonzept der Kommission Allgemeine Bildung" der EDK beauftragt. Das Mandat dauert bis Ende 2002. Die von der EDK zu erarbeitenden Empfehlungen aufgrund des GSK müssen auf die Massnahmen zu Artikel 70 Absätze 3 und 4 der neuen Bundesverfassung abgestimmt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Legislaturplanung 1995-1999 kündigte der Bundesrat die Vorbereitung eines Gesetzes zu den Amtssprachen und zur Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften an. In der Antwort vom 8. Dezember 1997 auf die Interpellation Hubmann (97.3459) kündigte er das Resultat auf Ende 1998 an.</p><p>Inzwischen ist die neue Legislatur bereits fortgeschritten. Wir sind im Juni 2000, und die neue Ankündigung des Bundesrates in "Die Ziele des Bundesrates im Jahr 2000" verspricht den Vernehmlassungsentwurf zum neuen Sprachengesetz auf die erste Hälfte dieses Jahres und die Botschaft auf Ende 2000 (Ziel 21). Das ganze Unterfangen ist also massiv verzögert. In diesem Zusammenhang werden ihm folgende Fragen gestellt:</p><p>1. Welches sind die Gründe für diese Verzögerung? Warum konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden?</p><p>2. Liegen dieser Verzögerung auch inhaltliche Auseinandersetzungen zugrunde?</p><p>3. Hat das Ganze mit dem Gesamtsprachenkonzep der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom Juli 1998 einen Zusammenhang?</p><p>4. Besteht eine Zusammenarbeit mit der EDK in dieser Sprachenfrage?</p>
- Verzögerung beim Sprachengesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat im Rahmen des Legislaturplans 1995-1999 den Auftrag für die Vorbereitung eines Amtssprachen- und Verständigungsgesetzes zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen von Artikel 116 Absätze 2 und 4 der alten Bundesverfassung (Art. 70 Abs. 1 und 3 nBV) erteilt. Eine Interdepartementale Arbeitsgruppe hat einen Vorentwurf für ein Amtssprachengesetz erarbeitet. Die Ämterkonsultation hat ergeben, dass der gesamte sprachpolitische Regelungsbedarf in einem einzigen Gesetz aufgefangen werden soll. Mit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung hat der Bund zusätzlich die Aufgabe erhalten, die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben zu unterstützen (Art. 70 Abs. 4 nBV). Der Bundesrat hat im Legislaturplan 1999-2003 den Gesetzgebungsauftrag entsprechend erneuert bzw. erweitert. </p><p>1./2. Die Diskussion zur Umsetzung der sprachpolitischen Verfassungsbestimmungen von Artikel 116 der alten Bundesverfassung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wurde im Mai 1996 aufgenommen. Das Bundesamt für Kultur hat als federführendes Amt seither in Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen zahlreiche Vorarbeiten ausgeführt und das Ergebnis in einem Bericht an das EDI sowie an die EDK zusammengefasst (Bericht der Arbeitsgruppen "EDI/EDK" sowie "EDI/Mehrsprachige Kantone" vom 24. September 1999). Im Hinblick auf die Vorbereitung des Entwurfes für ein Sprachengesetz wurde die chStiftung am 22. Oktober 1999 von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur "Koordination der kantonalen Interessen in der Sprachen- und Verständigungspolitik" mandatiert. Der Bundesrat wurde am 22. Oktober 1999 im Rahmen des "Föderalistischen Dialogs" über die Beschlüsse der KdK zur Verständigungspolitik orientiert. Die Koordination innerhalb der Kantone erfolgt auch über eine "interkantonale Plattform für Verständigungsfragen".</p><p>Das EDI hat darauf zusammen mit der chStiftung und der EDK eine "Paritätische Arbeitsgruppe Sprachengesetz" (PAS) unter dem Präsidium von alt Ständerat Andreas Iten eingesetzt. Darin sind der Bund und die Kantone sowie Expertinnen und Experten beider Seiten vertreten. Die PAS hat am 6. Juni 2000 die Arbeit aufgenommen. Der Auftrag an die PAS wurde vom EDI, der EDK und der chStiftung gemeinsam erteilt und lautet: "Die paritätische Arbeitsgruppe beurteilt den Verfassungsauftrag - wie er sich aus Artikel 70 Absätze 3 und 4 ergibt - aus staatspolitischer Sicht und prüft die im Bericht der Arbeitsgruppen 'EDI/EDK' sowie 'EDI/Mehrsprachige Kantone' vom 24. September 1999 vorgeschlagenen Massnahmen. Grundlage für diese Arbeit bildet ein vorgängig erstellter Fragenkatalog, in welchem beide Partner ihren jeweiligen Klärungsbedarf festhalten. Die Arbeitsgruppe hat zudem den Auftrag, die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Förderungsmassnahmen erforderlichen Gesetzesbestimmungen zu formulieren." </p><p>Für eine umfassende Beurteilung des Verfassungsauftrages aus staatsrechtlicher Sicht durch die Kantone haben die EDK sowie die chStiftung zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Eine Beurteilung der im Bericht vom 24. September 1999 vorgesehenen Massnahmen durch das Bundesamt für Justiz liegt vor. Die inhaltliche Diskussion zu den vorzusehenden Massnahmen zu Artikel 70 Absätze 3 und 4 der neuen Bundesverfassung wird in der PAS aufgrund der vorliegenden Rechtsgutachten geführt. Die Präsentation der Ergebnisse durch die PAS, die im Mandat auf den 1. Juni 2000 vorgesehen war, kann frühestens im Herbst 2000 erfolgen. Der Bundesrat wird so bald wie möglich, voraussichtlich Ende 2000, die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Sprachengesetzes eröffnen. Die Verzögerung bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes ist somit politisch, inhaltlich und strukturell bedingt.</p><p>3./4. Wie bereits erwähnt, werden die Vorarbeiten zum Sprachengesetz in enger Zusammenarbeit mit der EDK sowie mit der chStiftung und der KdK durchgeführt. Die EDK selbst hat in ihrer ersten Stellungnahme zum Gesamtsprachkonzept (GSK) vom 13. November 1998 den Beschluss gefasst, "mit dem Bund über die Auswirkungen von Artikel 116 der alten Bundesverfassung das Gespräch aufzunehmen". Mit der Umsetzung des GSK wurde mit Mandat vom 1. April 1999 die "Arbeitsgruppe Gesamtsprachkonzept der Kommission Allgemeine Bildung" der EDK beauftragt. Das Mandat dauert bis Ende 2002. Die von der EDK zu erarbeitenden Empfehlungen aufgrund des GSK müssen auf die Massnahmen zu Artikel 70 Absätze 3 und 4 der neuen Bundesverfassung abgestimmt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Legislaturplanung 1995-1999 kündigte der Bundesrat die Vorbereitung eines Gesetzes zu den Amtssprachen und zur Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften an. In der Antwort vom 8. Dezember 1997 auf die Interpellation Hubmann (97.3459) kündigte er das Resultat auf Ende 1998 an.</p><p>Inzwischen ist die neue Legislatur bereits fortgeschritten. Wir sind im Juni 2000, und die neue Ankündigung des Bundesrates in "Die Ziele des Bundesrates im Jahr 2000" verspricht den Vernehmlassungsentwurf zum neuen Sprachengesetz auf die erste Hälfte dieses Jahres und die Botschaft auf Ende 2000 (Ziel 21). Das ganze Unterfangen ist also massiv verzögert. In diesem Zusammenhang werden ihm folgende Fragen gestellt:</p><p>1. Welches sind die Gründe für diese Verzögerung? Warum konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden?</p><p>2. Liegen dieser Verzögerung auch inhaltliche Auseinandersetzungen zugrunde?</p><p>3. Hat das Ganze mit dem Gesamtsprachenkonzep der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom Juli 1998 einen Zusammenhang?</p><p>4. Besteht eine Zusammenarbeit mit der EDK in dieser Sprachenfrage?</p>
- Verzögerung beim Sprachengesetz
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