Förderung von Tempo-30-Zonen

ShortId
00.3425
Id
20003425
Updated
24.06.2025 23:32
Language
de
Title
Förderung von Tempo-30-Zonen
AdditionalIndexing
Verkehrsberuhigung;Tempo 30;Vereinfachung von Verfahren;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L05K1802040201, Tempo 30
  • L04K18020207, Verkehrsberuhigung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 13. März 2000 zur Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)" ausführt, erachtet er deren Stossrichtung - Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verringerung der Umweltbelastung - als richtig. Anstelle der auf eine vollständig flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts ausgehenden Lösung, welche zu wenig Rücksicht auf Ausbaugrad und Erscheinungsbild der Strassen nimmt, will der Bundesrat die weitere Einführung von Tempo-30-Zonen durch die Kantone und Gemeinden fördern, indem die Voraussetzungen erleichtert und neue Formen für flankierende Massnahmen ermöglicht werden. Da der Bundesrat sich in der Botschaft nicht näher über den zeitlichen Ablauf dieser Arbeiten äussert, erachten wir es als notwendig, die Kantone, Gemeinden und anderen Interessierten spätestens bis zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über die beabsichtigten Erleichterungen zu informieren.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht:</p><p>- die Einführung von Tempo-30-Zonen und ähnlichen Massnahmen zu fördern, indem er den Kantonen und den von diesen ermächtigten Gemeinden bei deren Anordnung ausserhalb von Hauptstrassen möglichst grossen Spielraum lässt und die Anforderungen an die baulichen Massnahmen vereinfacht, damit die Kosten gesenkt werden können;</p><p>- den Inhalt des Gutachtens, welches nach Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes bei der Festlegung abweichender Höchstgeschwindigkeiten erforderlich ist, auf das Unerlässliche zu beschränken, beispielsweise auf die Nennung der flankierenden Massnahmen, die zur Erreichung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit notwendig sind; </p><p>- dieses Massnahmenpaket bis zur Volksabstimmung, spätestens am 30. Juni 2001, vorzulegen.</p>
  • Förderung von Tempo-30-Zonen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000034
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 13. März 2000 zur Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)" ausführt, erachtet er deren Stossrichtung - Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verringerung der Umweltbelastung - als richtig. Anstelle der auf eine vollständig flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts ausgehenden Lösung, welche zu wenig Rücksicht auf Ausbaugrad und Erscheinungsbild der Strassen nimmt, will der Bundesrat die weitere Einführung von Tempo-30-Zonen durch die Kantone und Gemeinden fördern, indem die Voraussetzungen erleichtert und neue Formen für flankierende Massnahmen ermöglicht werden. Da der Bundesrat sich in der Botschaft nicht näher über den zeitlichen Ablauf dieser Arbeiten äussert, erachten wir es als notwendig, die Kantone, Gemeinden und anderen Interessierten spätestens bis zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über die beabsichtigten Erleichterungen zu informieren.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht:</p><p>- die Einführung von Tempo-30-Zonen und ähnlichen Massnahmen zu fördern, indem er den Kantonen und den von diesen ermächtigten Gemeinden bei deren Anordnung ausserhalb von Hauptstrassen möglichst grossen Spielraum lässt und die Anforderungen an die baulichen Massnahmen vereinfacht, damit die Kosten gesenkt werden können;</p><p>- den Inhalt des Gutachtens, welches nach Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes bei der Festlegung abweichender Höchstgeschwindigkeiten erforderlich ist, auf das Unerlässliche zu beschränken, beispielsweise auf die Nennung der flankierenden Massnahmen, die zur Erreichung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit notwendig sind; </p><p>- dieses Massnahmenpaket bis zur Volksabstimmung, spätestens am 30. Juni 2001, vorzulegen.</p>
    • Förderung von Tempo-30-Zonen

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