Sprachenfrieden in Gefahr
- ShortId
-
00.3428
- Id
-
20003428
- Updated
-
10.04.2024 12:33
- Language
-
de
- Title
-
Sprachenfrieden in Gefahr
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: englische Sprache;Konflikt zwischen Sprachregionen;Fremdsprache;sprachliche Diskriminierung;italienisch-sprachiges Gebiet;nationale Identität;französische Sprache
- 1
-
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L05K0106010204, Konflikt zwischen Sprachregionen
- L05K1302010201, Fremdsprache
- L05K0106010304, französische Sprache
- L04K08020219, nationale Identität
- L05K0106010203, italienisch-sprachiges Gebiet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat immer eine Sprachenpolitik betrieben, die von der Viersprachigkeit unseres Landes ausgeht. Dies bedeutet zwei Dinge: Förderung der Landessprachen in ihren Verbreitungsgebieten und Förderung von Verständigung und Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften. Diese Grundsätze sollten auch für die Bildungspolitik gelten, für die in erster Linie die Kantone zuständig sind.</p><p>1. Ausgehend von diesen Grundsätzen vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass das Erlernen einer zweiten Landessprache als erste Fremdsprache eine bedeutende Voraussetzung für das gegenseitige Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften darstellt und dass eine gute Sprachkompetenz in den anderen Landessprachen auch eine wichtige Voraussetzung für den Zusammenhalt unseres Landes bildet. Nur wer andere Landessprachen beherrscht, kann wirkunsgvoll am nationalen Dialog über die eigene Sprachgemeinschaft hinaus teilnehmen und einen Beitrag für den Zusammenhalt des Landes leisten. Der Bundesrat befürwortet in diesem Sinne die Position der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), die dem Erlernen der Landessprachen weiterhin eine sehr wichtige Stellung einräumen will. Der Bundesrat ist jedoch auch der Ansicht, dass die Vermittlung von Englischkenntnissen zu unseren Bildungsprogrammen gehören muss. Dies ist machbar, ohne die Landessprachen zu benachteiligen. Der Bundesrat wird negative Entwicklungen, die die Verständigung und den nationalen Zusammenhalt infrage stellen könnten, aufmerksam verfolgen.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine kohärente Sprachenpolitik, wie sie von der EDK definiert und aufgrund des Gesamtsprachenkonzeptes weiterentwickelt wird, von allen Gliedern im föderalistischen Staat mitgetragen werden sollte. Ein Ausscheren aus dieser förderalistischen Konkordanz kann zu einer Belastung der Beziehungen zwischen den Sprachgruppen und damit auch zu einer Gefährdung des Sprachenfriedens führen. Dies zeigen die Reaktionen auf den Entscheid der Zürcher Behörden deutlich.</p><p>3. Nach Artikel 62 der Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen zuständig. Sie haben einen ausreichenden Grundschulunterricht anzubieten, sind aber im Übrigen weitgehend frei bei der Bestimmung der Lehrpläne oder Lerninhalte. Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung beauftragt den Bund und die Kantone, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern. Diese Bestimmung, die parallele Kompetenzen des Bundes begründet, kann durchaus inhaltliche Auswirkungen auf die Gestaltung des Schulunterrichts haben. Denn der Schulunterricht eignet sich zweifellos für die Vermittlung von sprachlichen Fähigkeiten, die zur Realisierung der in Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung genannten Ziele beitragen können. Die Kantone müssen bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten im Schulbereich neben verschiedenen anderen Verfassungsbestimmungen (Grundrechte, Sozialziele) auch dem in Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung enthaltenen Auftrag Rechnung tragen. Sie haben dabei jedoch grossen Gestaltungsspielraum. Eine bundesrechtliche Pflicht, als erste Fremdsprache eine Landessprache vorzusehen, kann aus Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung oder aus anderen Bestimmungen der Bundesverfassung nicht abgeleitet werden. Die Bundesverfassung gibt somit dem Bundesrat keine Möglichkeit, den Entscheid der Zürcher Regierung zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Zürcher Regierung hat entschieden, an Stelle von Französisch als erste Fremdsprache Englisch einzuführen. Dieser Entscheid ist eine Provokation, insbesondere für die Minderheiten unseres Landes. Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Entscheidung der Zürcher Regierung in Bezug auf den Zusammenhalt unseres Landes und die Verständigung zwischen den Sprachregionen?</p><p>2. Ist er auch der Auffassung, dass dieser Entscheid eine Gefahr für den Sprachenfrieden in unserem Lande darstellt?</p><p>3. Wie beurteilt er die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, um diesen Entscheid der Zürcher Regierung zu korrigieren?</p>
- Sprachenfrieden in Gefahr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat immer eine Sprachenpolitik betrieben, die von der Viersprachigkeit unseres Landes ausgeht. Dies bedeutet zwei Dinge: Förderung der Landessprachen in ihren Verbreitungsgebieten und Förderung von Verständigung und Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften. Diese Grundsätze sollten auch für die Bildungspolitik gelten, für die in erster Linie die Kantone zuständig sind.</p><p>1. Ausgehend von diesen Grundsätzen vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass das Erlernen einer zweiten Landessprache als erste Fremdsprache eine bedeutende Voraussetzung für das gegenseitige Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften darstellt und dass eine gute Sprachkompetenz in den anderen Landessprachen auch eine wichtige Voraussetzung für den Zusammenhalt unseres Landes bildet. Nur wer andere Landessprachen beherrscht, kann wirkunsgvoll am nationalen Dialog über die eigene Sprachgemeinschaft hinaus teilnehmen und einen Beitrag für den Zusammenhalt des Landes leisten. Der Bundesrat befürwortet in diesem Sinne die Position der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), die dem Erlernen der Landessprachen weiterhin eine sehr wichtige Stellung einräumen will. Der Bundesrat ist jedoch auch der Ansicht, dass die Vermittlung von Englischkenntnissen zu unseren Bildungsprogrammen gehören muss. Dies ist machbar, ohne die Landessprachen zu benachteiligen. Der Bundesrat wird negative Entwicklungen, die die Verständigung und den nationalen Zusammenhalt infrage stellen könnten, aufmerksam verfolgen.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine kohärente Sprachenpolitik, wie sie von der EDK definiert und aufgrund des Gesamtsprachenkonzeptes weiterentwickelt wird, von allen Gliedern im föderalistischen Staat mitgetragen werden sollte. Ein Ausscheren aus dieser förderalistischen Konkordanz kann zu einer Belastung der Beziehungen zwischen den Sprachgruppen und damit auch zu einer Gefährdung des Sprachenfriedens führen. Dies zeigen die Reaktionen auf den Entscheid der Zürcher Behörden deutlich.</p><p>3. Nach Artikel 62 der Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen zuständig. Sie haben einen ausreichenden Grundschulunterricht anzubieten, sind aber im Übrigen weitgehend frei bei der Bestimmung der Lehrpläne oder Lerninhalte. Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung beauftragt den Bund und die Kantone, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern. Diese Bestimmung, die parallele Kompetenzen des Bundes begründet, kann durchaus inhaltliche Auswirkungen auf die Gestaltung des Schulunterrichts haben. Denn der Schulunterricht eignet sich zweifellos für die Vermittlung von sprachlichen Fähigkeiten, die zur Realisierung der in Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung genannten Ziele beitragen können. Die Kantone müssen bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten im Schulbereich neben verschiedenen anderen Verfassungsbestimmungen (Grundrechte, Sozialziele) auch dem in Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung enthaltenen Auftrag Rechnung tragen. Sie haben dabei jedoch grossen Gestaltungsspielraum. Eine bundesrechtliche Pflicht, als erste Fremdsprache eine Landessprache vorzusehen, kann aus Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung oder aus anderen Bestimmungen der Bundesverfassung nicht abgeleitet werden. Die Bundesverfassung gibt somit dem Bundesrat keine Möglichkeit, den Entscheid der Zürcher Regierung zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Zürcher Regierung hat entschieden, an Stelle von Französisch als erste Fremdsprache Englisch einzuführen. Dieser Entscheid ist eine Provokation, insbesondere für die Minderheiten unseres Landes. Daraus ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Entscheidung der Zürcher Regierung in Bezug auf den Zusammenhalt unseres Landes und die Verständigung zwischen den Sprachregionen?</p><p>2. Ist er auch der Auffassung, dass dieser Entscheid eine Gefahr für den Sprachenfrieden in unserem Lande darstellt?</p><p>3. Wie beurteilt er die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, um diesen Entscheid der Zürcher Regierung zu korrigieren?</p>
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