Rechtsextremismus
- ShortId
-
00.3429
- Id
-
20003429
- Updated
-
10.04.2024 12:26
- Language
-
de
- Title
-
Rechtsextremismus
- AdditionalIndexing
-
junger Mensch;Rechtsradikalismus;Rassendiskriminierung;Gewalt;Minderheitenschutz;soziale Verhältnisse;äussere Rechte
- 1
-
- L04K08020421, Rechtsradikalismus
- L04K08050202, äussere Rechte
- L04K05020401, Rassendiskriminierung
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K05020406, Minderheitenschutz
- L03K010904, soziale Verhältnisse
- L04K01010207, Gewalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 23. August 2000 eine Lagebeurteilung zum Rechtsextremismus in der Schweiz vorgenommen, und die Bundespolizei hat in ihren Staatsschutzberichten und zuletzt mit ihrem Bericht von Anfang September 2000 über Skinheads in der Schweiz regelmässig über diese Problematik berichtet.</p><p>1. Insgesamt ist die Situation heute im Bereich Rechtsextremismus allgemein und im Speziellen die Skinheads betreffend nicht als grosse Gefahr für die nationale Sicherheit der Schweiz einzustufen, sondern bildet ein lokales, oft kurzfristig auftretendes und ernst zu nehmendes Gewaltpotenzial. Kurz-, mittel- und langfristig geben allerdings einige Entwicklungen Anlass zur Sorge und erhöhter Wachsamkeit. So ist kurzfristig mit einer weiteren Zunahme der rechtsextremen Aktivitäten und des Gewaltpotenzials in der Schweiz zu rechnen. Mittelfristig könnte sich eine Führerfigur in der Skinheadszene etablieren, und rechtsextreme Kreise könnten die Skinheads weiter politisieren. Langfristig ist nicht auszuschliessen, dass es zu einem Anwachsen der politischen Akzeptanz extremistischer Auffassungen in der Bevölkerung kommen könnte.</p><p>Die Strategie des Bundesrates im Bereich Rechtsextremismus fusst auf drei Säulen:</p><p>- Rassismus und Rechtsextremismus müssen, wie alle Formen des Extremismus, mit sämtlichen zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumenten und Mitteln bekämpft werden.</p><p>- Es darf in der Schweiz keine Toleranz für Gewalt, Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit geben.</p><p>- Rechtsextremismus muss gleichzeitig präventiv und repressiv, durch Koordination und Information, national in Bund, Kantonen und Gemeinden sowie international bekämpft werden.</p><p>Als bestehende Massnahmen sind die laufenden präventiven und repressiven Massnahmen gegen den Rechtsextremismus zu nennen, die von den Staatsschutzbehörden von Bund und Kantonen durchgeführt werden. Verschiedene rechtsextreme Gruppierungen stehen unter deren Beobachtung; in diesem Bereich konnten in letzter Zeit dank der präventiven Vorarbeit mehrere Delikte aufgeklärt werden.</p><p>Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2000 beschlossen, die nationale und internationale polizeiliche und diplomatische Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus intensiv weiterzuführen. Daneben hat er die Prüfung und Unterbreitung einer Reihe gesetzgeberischer Massnahmen in Auftrag gegeben, so insbesondere in den Bereichen des Strafrechtes und der inneren Sicherheit. Die Umsetzung der gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen soll geprüft, und entsprechende Vorschläge sollen unterbreitet werden.</p><p>Verfassungsunmittelbare Notmassnahmen, wie eine Sofortregelung gegen die Einfuhr von Propagandamaterial oder Partei- oder Organisationsverbote, werden bis auf Weiteres nicht getroffen. Die Lage ist nicht so dramatisch, dass zu diesem Mittel gegriffen werden muss. Der Bundesrat zieht es vor, in diesen Bereichen den Weg der ordentlichen Gesetzgebung zu beschreiten, solange sich die Lage nicht wesentlich zuspitzt.</p><p>2. Ein direkter Zusammenhang zwischen der politischen Propaganda von Parteien und dem Auftritt rechtsextremer Gruppierungen kann nicht schlüssig nachgewiesen werden. Allerdings finden sich speziell isolationistische, nationalistische und gegen Ausländer gerichtete Parolen und Postulate politischer Gruppierungen regelmässig in den Publikationen von Skinheadgruppierungen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zwischen der politischen Diskussion und der extremistischen Gewalt klar zu trennen ist und sich die Politik immer klar von der Gewalt zu distanzieren hat.</p><p>3. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, den Forschungsbedarf zu Fragen des Rassismus und Rechtsextremismus sowie allfällige Möglichkeiten zur Auftragserteilung (NFP oder Ähnliches) abzuklären und gegebenenfalls dem Bundesrat vorzuschlagen.</p><p>4. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, ihm Vorschläge zur Umsetzung der gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus zu unterbreiten. Dort sollen auch Postulate der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) berücksichtigt werden.</p><p>5. Auch die Prüfung der Unterstützung von Projekten Privater ist Teil des Auftrages an das EDI.</p><p>6. Die Staatsschutzbehörden von Bund und Kantonen sowie der grösseren Städte stehen in regelmässigem Kontakt und stimmen die polizeilichen Massnahmen aufeinander ab. Für gesellschafts- und bildungspolitische Empfehlungen verweisen wir wiederum auf den Auftrag ans EDI.</p><p>7. Opfer rechtsextremer Übergriffe haben die gleichen Klage- und Beratungsmöglichkeiten wie Opfer anderer Verbrechen. Daneben sind in einigen Kantonen bereits Beratungsangebote und Informationsmöglichkeiten lanciert worden. Die EKR ist ebenfalls in diesem Bereich tätig. Schliesslich hat auch die Arbeitsgruppe Rechtsextremismus konkrete Vorschläge gemacht, die nun vom EDI geprüft werden.</p><p>8. Die internationale Kooperation zur Bekämpfung des Rechtsextremismus konzentriert sich momentan auf die polizeiliche präventive und repressive Zusammenarbeit. Eine sehr aktive Zusammenarbeit gegen jegliche Art von Rassismus besteht auch im Rahmen des Europarates, wo bereits verschiedentlich Aktivitäten und Kampagnen gesamteuropäisch koordiniert und durchgeführt wurden. Im Weiteren hat das EDA mehrere Vorstösse gegen rassistische Äusserungen im Internet lanciert und wird diese Thematik weiter verfolgen. Der Bundesrat unterstützt diese Aktivitäten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Immer wieder hat der Bundesrat erklärt, die Bekämpfung rechtsradikaler Gruppen und rechtsextremistischer Übergriffe auf der einen und die Gewährleistung eines Klimas von Toleranz und gegenseitigem Respekt auf der anderen Seite gehöre zu seinen politischen Prioritäten (vgl. dazu u. a. das Legislaturprogramm 1995-1999). Trotz dieser Erklärungen haben in diesem Sommer rechtsextremistische Einschüchterungsversuche, Übergriffe und Gewaltakte gegenüber Ausländerinnen und Ausländern zugenommen und ein Ausmass erreicht, das auf ein gezieltes Vorgehen und eine systematische Ausdehnung dieser Szene schliessen lässt.</p><p>Für die SP-Fraktion ist diese Entwicklung auch auf dem Hintergrund fremdenfeindlicher Propaganda rechts stehender Parteien zu sehen und zu analysieren. Gleichzeitig ist sie Ausdruck einer Verunsicherung, die gewisse Jugendliche für rechtsradikale Parolen und tätliche Übergriffe auf anders denkende und anders aussehende Menschen anfällig macht.</p><p>Wir bitten in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um seine Zielsetzung (Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewährleistung von gegenseitigem Respekt) angesichts der neuesten Entwicklung umzusetzen?</p><p>2. Sieht er einen Zusammenhang zwischen der politischen Propaganda rechtsnationaler Parteien und dem Auftritt rechtsextremer Gruppierungen?</p><p>3. Ist er bereit, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die sozialen und gesellschaftlichen Hintergründe von rechtsextremen Jugendlichen untersucht?</p><p>4. Ist er bereit, gestützt auf neue Erkenntnisse, Präventionsmassnahmen zu treffen?</p><p>5. Ist er bereit, Projekte von Privaten (Kirchen, Hilfswerken und anderen Organisationen), die Tätern den Ausstieg aus der Szene und Einsicht in ihr Handeln anbieten, finanziell zu unterstützen?</p><p>6. Inwiefern gedenkt er Kantone und Gemeinden, in denen Rechtsextreme den öffentlichen Frieden gefährden, zu unterstützen?</p><p>7. Hat er vor, Opfern rechtsextremer Übergriffe und solchen, die befürchten, Opfer zu werden, Hilfe und Unterstützung anzubieten?</p><p>8. Gedenkt er mit den Regierungen anderer europäischer Länder Programme und Massnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu erarbeiten, die über die polizeiliche und strafrechtliche Zusammenarbeit hinausgehen?</p>
- Rechtsextremismus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 23. August 2000 eine Lagebeurteilung zum Rechtsextremismus in der Schweiz vorgenommen, und die Bundespolizei hat in ihren Staatsschutzberichten und zuletzt mit ihrem Bericht von Anfang September 2000 über Skinheads in der Schweiz regelmässig über diese Problematik berichtet.</p><p>1. Insgesamt ist die Situation heute im Bereich Rechtsextremismus allgemein und im Speziellen die Skinheads betreffend nicht als grosse Gefahr für die nationale Sicherheit der Schweiz einzustufen, sondern bildet ein lokales, oft kurzfristig auftretendes und ernst zu nehmendes Gewaltpotenzial. Kurz-, mittel- und langfristig geben allerdings einige Entwicklungen Anlass zur Sorge und erhöhter Wachsamkeit. So ist kurzfristig mit einer weiteren Zunahme der rechtsextremen Aktivitäten und des Gewaltpotenzials in der Schweiz zu rechnen. Mittelfristig könnte sich eine Führerfigur in der Skinheadszene etablieren, und rechtsextreme Kreise könnten die Skinheads weiter politisieren. Langfristig ist nicht auszuschliessen, dass es zu einem Anwachsen der politischen Akzeptanz extremistischer Auffassungen in der Bevölkerung kommen könnte.</p><p>Die Strategie des Bundesrates im Bereich Rechtsextremismus fusst auf drei Säulen:</p><p>- Rassismus und Rechtsextremismus müssen, wie alle Formen des Extremismus, mit sämtlichen zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumenten und Mitteln bekämpft werden.</p><p>- Es darf in der Schweiz keine Toleranz für Gewalt, Rassenhass und Fremdenfeindlichkeit geben.</p><p>- Rechtsextremismus muss gleichzeitig präventiv und repressiv, durch Koordination und Information, national in Bund, Kantonen und Gemeinden sowie international bekämpft werden.</p><p>Als bestehende Massnahmen sind die laufenden präventiven und repressiven Massnahmen gegen den Rechtsextremismus zu nennen, die von den Staatsschutzbehörden von Bund und Kantonen durchgeführt werden. Verschiedene rechtsextreme Gruppierungen stehen unter deren Beobachtung; in diesem Bereich konnten in letzter Zeit dank der präventiven Vorarbeit mehrere Delikte aufgeklärt werden.</p><p>Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2000 beschlossen, die nationale und internationale polizeiliche und diplomatische Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus intensiv weiterzuführen. Daneben hat er die Prüfung und Unterbreitung einer Reihe gesetzgeberischer Massnahmen in Auftrag gegeben, so insbesondere in den Bereichen des Strafrechtes und der inneren Sicherheit. Die Umsetzung der gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen soll geprüft, und entsprechende Vorschläge sollen unterbreitet werden.</p><p>Verfassungsunmittelbare Notmassnahmen, wie eine Sofortregelung gegen die Einfuhr von Propagandamaterial oder Partei- oder Organisationsverbote, werden bis auf Weiteres nicht getroffen. Die Lage ist nicht so dramatisch, dass zu diesem Mittel gegriffen werden muss. Der Bundesrat zieht es vor, in diesen Bereichen den Weg der ordentlichen Gesetzgebung zu beschreiten, solange sich die Lage nicht wesentlich zuspitzt.</p><p>2. Ein direkter Zusammenhang zwischen der politischen Propaganda von Parteien und dem Auftritt rechtsextremer Gruppierungen kann nicht schlüssig nachgewiesen werden. Allerdings finden sich speziell isolationistische, nationalistische und gegen Ausländer gerichtete Parolen und Postulate politischer Gruppierungen regelmässig in den Publikationen von Skinheadgruppierungen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zwischen der politischen Diskussion und der extremistischen Gewalt klar zu trennen ist und sich die Politik immer klar von der Gewalt zu distanzieren hat.</p><p>3. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, den Forschungsbedarf zu Fragen des Rassismus und Rechtsextremismus sowie allfällige Möglichkeiten zur Auftragserteilung (NFP oder Ähnliches) abzuklären und gegebenenfalls dem Bundesrat vorzuschlagen.</p><p>4. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, ihm Vorschläge zur Umsetzung der gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus zu unterbreiten. Dort sollen auch Postulate der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) berücksichtigt werden.</p><p>5. Auch die Prüfung der Unterstützung von Projekten Privater ist Teil des Auftrages an das EDI.</p><p>6. Die Staatsschutzbehörden von Bund und Kantonen sowie der grösseren Städte stehen in regelmässigem Kontakt und stimmen die polizeilichen Massnahmen aufeinander ab. Für gesellschafts- und bildungspolitische Empfehlungen verweisen wir wiederum auf den Auftrag ans EDI.</p><p>7. Opfer rechtsextremer Übergriffe haben die gleichen Klage- und Beratungsmöglichkeiten wie Opfer anderer Verbrechen. Daneben sind in einigen Kantonen bereits Beratungsangebote und Informationsmöglichkeiten lanciert worden. Die EKR ist ebenfalls in diesem Bereich tätig. Schliesslich hat auch die Arbeitsgruppe Rechtsextremismus konkrete Vorschläge gemacht, die nun vom EDI geprüft werden.</p><p>8. Die internationale Kooperation zur Bekämpfung des Rechtsextremismus konzentriert sich momentan auf die polizeiliche präventive und repressive Zusammenarbeit. Eine sehr aktive Zusammenarbeit gegen jegliche Art von Rassismus besteht auch im Rahmen des Europarates, wo bereits verschiedentlich Aktivitäten und Kampagnen gesamteuropäisch koordiniert und durchgeführt wurden. Im Weiteren hat das EDA mehrere Vorstösse gegen rassistische Äusserungen im Internet lanciert und wird diese Thematik weiter verfolgen. Der Bundesrat unterstützt diese Aktivitäten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Immer wieder hat der Bundesrat erklärt, die Bekämpfung rechtsradikaler Gruppen und rechtsextremistischer Übergriffe auf der einen und die Gewährleistung eines Klimas von Toleranz und gegenseitigem Respekt auf der anderen Seite gehöre zu seinen politischen Prioritäten (vgl. dazu u. a. das Legislaturprogramm 1995-1999). Trotz dieser Erklärungen haben in diesem Sommer rechtsextremistische Einschüchterungsversuche, Übergriffe und Gewaltakte gegenüber Ausländerinnen und Ausländern zugenommen und ein Ausmass erreicht, das auf ein gezieltes Vorgehen und eine systematische Ausdehnung dieser Szene schliessen lässt.</p><p>Für die SP-Fraktion ist diese Entwicklung auch auf dem Hintergrund fremdenfeindlicher Propaganda rechts stehender Parteien zu sehen und zu analysieren. Gleichzeitig ist sie Ausdruck einer Verunsicherung, die gewisse Jugendliche für rechtsradikale Parolen und tätliche Übergriffe auf anders denkende und anders aussehende Menschen anfällig macht.</p><p>Wir bitten in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um seine Zielsetzung (Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewährleistung von gegenseitigem Respekt) angesichts der neuesten Entwicklung umzusetzen?</p><p>2. Sieht er einen Zusammenhang zwischen der politischen Propaganda rechtsnationaler Parteien und dem Auftritt rechtsextremer Gruppierungen?</p><p>3. Ist er bereit, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die sozialen und gesellschaftlichen Hintergründe von rechtsextremen Jugendlichen untersucht?</p><p>4. Ist er bereit, gestützt auf neue Erkenntnisse, Präventionsmassnahmen zu treffen?</p><p>5. Ist er bereit, Projekte von Privaten (Kirchen, Hilfswerken und anderen Organisationen), die Tätern den Ausstieg aus der Szene und Einsicht in ihr Handeln anbieten, finanziell zu unterstützen?</p><p>6. Inwiefern gedenkt er Kantone und Gemeinden, in denen Rechtsextreme den öffentlichen Frieden gefährden, zu unterstützen?</p><p>7. Hat er vor, Opfern rechtsextremer Übergriffe und solchen, die befürchten, Opfer zu werden, Hilfe und Unterstützung anzubieten?</p><p>8. Gedenkt er mit den Regierungen anderer europäischer Länder Programme und Massnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu erarbeiten, die über die polizeiliche und strafrechtliche Zusammenarbeit hinausgehen?</p>
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