Verbot der Tabakwerbung

ShortId
00.3435
Id
20003435
Updated
24.06.2025 23:56
Language
de
Title
Verbot der Tabakwerbung
AdditionalIndexing
Tabakkonsum;Gesundheitsrisiko;Jugendschutz;Nikotinsucht;Tabakwerbung
1
  • L06K070101030203, Tabakwerbung
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L05K0101020104, Nikotinsucht
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K01040206, Jugendschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In letzter Zeit sind im Kampf gegen den Tabakkonsum mehrere neue Faktoren hinzugekommen. In den USA wurden die fünf grössten Tabakproduzenten zu einer Rekordbusse von 145 Milliarden Dollar (240 Milliarden Schweizerfranken) verurteilt, da sie für schuldig befunden wurden, wissentlich Erkrankungen zu verursachen. Die EU hat einen entscheidenden Schritt unternommen, indem sie 1998 eine Richtlinie verabschiedete, die jegliche Form von Tabakwerbung ausserhalb der Verkaufsstellen untersagt. Das Verbot wird spätestens auf den 30. Juli 2001 in Kraft treten. In Genf hat das Parlament im Juni 2000 ein Gesetz angenommen, das die Tabakwerbung (sowie Alkoholwerbung) in der Öffentlichkeit untersagt.</p><p>Die Debatte sollte also auf nationaler Ebene wieder aufgenommen werden. In einem Projekt des Bundesamtes für Gesundheit zur Tabakprävention ist zu lesen, dass 1999 in der Schweiz 14,6 Milliarden Zigaretten verkauft wurden, d. h. täglich mehr als 20 Zigaretten pro Raucherin oder Raucher. Schweizer Raucherinnen und Raucher gehören somit hinter jenen von Polen, Griechenland und Ungarn zu den grössten Zigarettenkonsumentinnen und -konsumenten Europas. Zwei Drittel aller Raucherinnen und Raucher rauchen mindestens 10 Zigaretten pro Tag; die meisten von ihnen können als abhängig betrachtet werden. 1997 rauchten 42 Prozent der Männer zwischen 15 und 19 Jahren und 38 Prozent der Frauen derselben Altersgruppe. Verglichen mit 1992 bedeutet das einen Anstieg von 42 Prozent bei den Männern und von 110 Prozent bei den Frauen. Im europäischen Vergleich gehören die Schweizer Jugendlichen somit zum Durchschnitt, sowohl was den Anteil als auch was den Anstieg anbelangt. Von den 79 700 in der Schweiz wohnhaften Schülerinnen und Schülern unter 15 Jahren rauchen etwa 14 000 täglich. Das Durchschnittsalter, in dem mit dem Rauchen begonnen wird, sinkt seit mehreren Jahren kontinuierlich und beträgt gegenwärtig ungefähr 16 Jahre. Der Anstieg der Anzahl Raucherinnen und Raucher in den Jahren 1997 und 1998 ist in erster Linie auf die Jugendlichen zurückzuführen. 90 Prozent von ihnen haben mit dem Rauchen begonnen, bevor sie 20 Jahre alt waren. Um den Verlust von Konsumentinnen und Konsumenten (hauptsächlich eine Folge der nordamerikanischen Prozesse) auszugleichen, muss die Tabakindustrie ständig neue Raucherinnen und Raucher anwerben, und das vor allem unter den Minderjährigen. Mehrere Studien haben gezeigt, dass Werbung und Verkaufsförderung nicht nur dazu dienen, Raucherinnen und Raucher dazu zu bringen, die Marke zu wechseln, sondern dass sie generell den Konsum beeinflussen und Nichtraucherinnen und Nichtraucher zum Tabakkonsum animieren. Sechsjährige Kinder erkennen Joe Camel genauso gut wie Mickey Mouse. In der Türkei kennen mehr Sieben- bis Dreizehnjährige das Logo von Camel als jenes von McDonald's oder Coca Cola. In der Schweiz finden 46 Prozent der Fühnfzehn- bis Sechzehnjährigen die Camelwerbungen "lustig und unterhaltsam". Regelmässig wird festgestellt, dass die Zigarettenmarken, die von den Jugendlichen am häufigsten geraucht werden, über die grössten Werbeetats verfügen. Aus diesem Grund ist es logischerweise unsinnig anzunehmen, dass die Werbung keinen Einfluss auf den Tabakkonsum ausübt.</p><p>Betrachtet man die Folgen des Rauchens für die Gesundheit, so stellt man fest, dass der Zusammenhang zwischen dem Rauchen und den Krebserkrankungen erstmals 1950 wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Obschon die Tabakindustrie einen Kausalzusammenhang zwischen dem Rauchen und der Entwicklung von Krebs bis zum Ende der Neunzigerjahre hin bestritt - so auch in der Schweiz -, zeigen die fortlaufenden Enthüllungen bei den amerikanischen Prozessen, dass die Tabakindustrie bereits seit 1952 Beweise für die Kanzerogenität des Rauchens besass. Der Tabakkonsum ist verantwortlich für eine grosse Anzahl tödlicher und Invalidität verursachender Erkrankungen (vor allem Erkrankungen der Atemwege und des Kreislaufsystems, Krebserkrankungen und Geschwüre). Zu den Frühschäden gehören Veränderungen des kardiovaskulären Systems, die in den Arterien der 25- bis 34-Jährigen bereits feststellbar sind, sowie Hautalterung. Rauchen trägt auch zur Verschlimmerung zahlreicher Erkrankungen bei, wie beispielsweise Asthma, Grippe, Lungenentzündung usw. </p><p>Unfreiwillig eingeatmeter Rauch (Passivrauchen) gefährdet die Gesundheit in gleichem Masse. Rauch, der von der Zigarettenspitze entweicht, enthält toxische Substanzen (Nitrosamine, Dioxine) in einer Konzentration, die höher ist als jene der Stoffe, die im aktiv von Raucherinnen und Rauchern inhalierten Rauch zu finden sind. Analysen haben gezeigt, dass Passivrauchen das Risiko einer Lungenkrebserkrankung um 30 Prozent und das Risiko kardiovaskulärer Erkrankungen (Herzinfarkt, Angina pectoris) um 25 Prozent erhöht.</p><p>Die Risiken im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum sind folgende: Die Hälfte aller regelmässigen Raucherinnen und Raucher stirbt wegen des Rauchens frühzeitig, die Hälfte von ihnen stirbt schon, bevor sie das 70. Altersjahr erreicht hat. In der Schweiz verursacht der Tabakkonsum jährlich etwa 8000 oder einen Sechstel aller Todesfälle, also mehr als das Doppelte der wegen Autounfällen, Drogen, Aids, Tötungsdelikten und Selbstmord Verstorbenen zusammengerechnet.</p><p>Obwohl Artikel 15 der Tabakverordnung jede Werbung, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, untersagt, ist ein erneuter Anstieg des Tabakkonsums bei Kindern und Jugendlichen sowie der Bevölkerung ganz allgemein festzustellen. Gewiss würde ein allgemeines Tabakwerbeverbot dazu beitragen, dass dieser unerfreulichen Entwicklung Einhalt geboten werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Motionärs und vieler Kreise über den steigenden Tabakkonsum, insbesondere bei den Jugendlichen. Er ist der Ansicht, dass diese besorgniserregende Entwicklung bekämpft und die präventiven Massnahmen verstärkt werden müssen, um den Tabakkonsum zu senken.</p><p>Durch das Assoziieren des Tabakkonsums mit positiven Bildern (erwachsen werden, Schönheit, Attraktivität, Abenteuer, Freiheit usw.) kann die Tabakwerbung das Verhalten der Jugendlichen und ihre Konsumgewohnheiten beeinflussen. In einem 1999 von der Weltbank veröffentlichen Bericht kommen die Experten zum Schluss, dass bei einer sehr strikten Restriktion der Tabakwerbung der Konsum um etwa 7 Prozent abnehmen dürfte. ("Curbing the Epidemic. Governments and the Economics of Tobacco Control", Washington, 1999, p. 7).</p><p>Mit den weitgehenden Werbebeschränkungen hat das Europäische Parlament den Willen gezeigt, den Tabakkonsum und seine verheerenden Auswirkungen wirksam bekämpfen zu wollen. Nach Ansicht des Parlamentes darf sich die Tabakwerbung ausschliesslich an Erwachsene richten. Zu diesem Zweck hat es 1998 eine Richtlinie zur Einschränkung der Tabakwerbung erlassen, mit der besagte Werbung eingeschränkt und die Promotion ausschliesslich auf die Verkaufsstellen beschränkt wurde. Am 5. Oktober 2000 hat der Europäische Gerichtshof diese Richtlinie für nichtig erklärt mit der Begründung, der Gemeinschaftsgesetzgeber habe keine Zuständigkeit für den Erlass dieser Richtlinie besessen. In seinem Urteil präzisiert der Gerichtshof jedoch, dass ein Werbeverbot, das sich auf einige der in der Richtlinie vorgesehenen Massnahmen (insbesondere das Sponsoring von Sportveranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung; implizit Zeitungen und Zeitschriften mit relevantem, internationalem Vertrieb) beschränken würde, kompatibel mit dem europäischen Recht wäre. Der für das Dossier zuständige Kommissar hat bereits seine Absicht bekundet, einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie vorzulegen, die diesen Punkten Rechnung trägt.</p><p>Die Frage der Werbebeschränkung für Tabakprodukte wird im Rahmen der Verhandlungsrunde für das Rahmenübereinkommen der WHO zur Tabakkontrolle, die ab dem 16. Oktober 2000 in Genf stattfindet, diskutiert. Eine schweizerische Delegation nimmt im Auftrag des Bundesrates an diesen Verhandlungen teil. Auf nationaler Ebene arbeitet das Bundesamt für Gesundheit an einem Entwurf für ein nationales Programm 2001-2005 für die Tabakprävention. Unter den aufgeführten Zielen ist auch der Vorschlag einer weiter gehenden Einschränkung der Tabakwerbung enthalten. Dieser Vorschlag trägt der Motion Grobet (98.3351) Rechnung, die am 26. Juni 1998 eingereicht und vom Nationalrat als Postulat überwiesen wurde. Das Vernehmlassungsverfahren für dieses Programm ist am 15. September dieses Jahres abgelaufen, und es wird dem Bundesrat Anfang nächstes Jahr zur Genehmigung vorgelegt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die Tabakwerbung zu verbieten.</p>
  • Verbot der Tabakwerbung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In letzter Zeit sind im Kampf gegen den Tabakkonsum mehrere neue Faktoren hinzugekommen. In den USA wurden die fünf grössten Tabakproduzenten zu einer Rekordbusse von 145 Milliarden Dollar (240 Milliarden Schweizerfranken) verurteilt, da sie für schuldig befunden wurden, wissentlich Erkrankungen zu verursachen. Die EU hat einen entscheidenden Schritt unternommen, indem sie 1998 eine Richtlinie verabschiedete, die jegliche Form von Tabakwerbung ausserhalb der Verkaufsstellen untersagt. Das Verbot wird spätestens auf den 30. Juli 2001 in Kraft treten. In Genf hat das Parlament im Juni 2000 ein Gesetz angenommen, das die Tabakwerbung (sowie Alkoholwerbung) in der Öffentlichkeit untersagt.</p><p>Die Debatte sollte also auf nationaler Ebene wieder aufgenommen werden. In einem Projekt des Bundesamtes für Gesundheit zur Tabakprävention ist zu lesen, dass 1999 in der Schweiz 14,6 Milliarden Zigaretten verkauft wurden, d. h. täglich mehr als 20 Zigaretten pro Raucherin oder Raucher. Schweizer Raucherinnen und Raucher gehören somit hinter jenen von Polen, Griechenland und Ungarn zu den grössten Zigarettenkonsumentinnen und -konsumenten Europas. Zwei Drittel aller Raucherinnen und Raucher rauchen mindestens 10 Zigaretten pro Tag; die meisten von ihnen können als abhängig betrachtet werden. 1997 rauchten 42 Prozent der Männer zwischen 15 und 19 Jahren und 38 Prozent der Frauen derselben Altersgruppe. Verglichen mit 1992 bedeutet das einen Anstieg von 42 Prozent bei den Männern und von 110 Prozent bei den Frauen. Im europäischen Vergleich gehören die Schweizer Jugendlichen somit zum Durchschnitt, sowohl was den Anteil als auch was den Anstieg anbelangt. Von den 79 700 in der Schweiz wohnhaften Schülerinnen und Schülern unter 15 Jahren rauchen etwa 14 000 täglich. Das Durchschnittsalter, in dem mit dem Rauchen begonnen wird, sinkt seit mehreren Jahren kontinuierlich und beträgt gegenwärtig ungefähr 16 Jahre. Der Anstieg der Anzahl Raucherinnen und Raucher in den Jahren 1997 und 1998 ist in erster Linie auf die Jugendlichen zurückzuführen. 90 Prozent von ihnen haben mit dem Rauchen begonnen, bevor sie 20 Jahre alt waren. Um den Verlust von Konsumentinnen und Konsumenten (hauptsächlich eine Folge der nordamerikanischen Prozesse) auszugleichen, muss die Tabakindustrie ständig neue Raucherinnen und Raucher anwerben, und das vor allem unter den Minderjährigen. Mehrere Studien haben gezeigt, dass Werbung und Verkaufsförderung nicht nur dazu dienen, Raucherinnen und Raucher dazu zu bringen, die Marke zu wechseln, sondern dass sie generell den Konsum beeinflussen und Nichtraucherinnen und Nichtraucher zum Tabakkonsum animieren. Sechsjährige Kinder erkennen Joe Camel genauso gut wie Mickey Mouse. In der Türkei kennen mehr Sieben- bis Dreizehnjährige das Logo von Camel als jenes von McDonald's oder Coca Cola. In der Schweiz finden 46 Prozent der Fühnfzehn- bis Sechzehnjährigen die Camelwerbungen "lustig und unterhaltsam". Regelmässig wird festgestellt, dass die Zigarettenmarken, die von den Jugendlichen am häufigsten geraucht werden, über die grössten Werbeetats verfügen. Aus diesem Grund ist es logischerweise unsinnig anzunehmen, dass die Werbung keinen Einfluss auf den Tabakkonsum ausübt.</p><p>Betrachtet man die Folgen des Rauchens für die Gesundheit, so stellt man fest, dass der Zusammenhang zwischen dem Rauchen und den Krebserkrankungen erstmals 1950 wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Obschon die Tabakindustrie einen Kausalzusammenhang zwischen dem Rauchen und der Entwicklung von Krebs bis zum Ende der Neunzigerjahre hin bestritt - so auch in der Schweiz -, zeigen die fortlaufenden Enthüllungen bei den amerikanischen Prozessen, dass die Tabakindustrie bereits seit 1952 Beweise für die Kanzerogenität des Rauchens besass. Der Tabakkonsum ist verantwortlich für eine grosse Anzahl tödlicher und Invalidität verursachender Erkrankungen (vor allem Erkrankungen der Atemwege und des Kreislaufsystems, Krebserkrankungen und Geschwüre). Zu den Frühschäden gehören Veränderungen des kardiovaskulären Systems, die in den Arterien der 25- bis 34-Jährigen bereits feststellbar sind, sowie Hautalterung. Rauchen trägt auch zur Verschlimmerung zahlreicher Erkrankungen bei, wie beispielsweise Asthma, Grippe, Lungenentzündung usw. </p><p>Unfreiwillig eingeatmeter Rauch (Passivrauchen) gefährdet die Gesundheit in gleichem Masse. Rauch, der von der Zigarettenspitze entweicht, enthält toxische Substanzen (Nitrosamine, Dioxine) in einer Konzentration, die höher ist als jene der Stoffe, die im aktiv von Raucherinnen und Rauchern inhalierten Rauch zu finden sind. Analysen haben gezeigt, dass Passivrauchen das Risiko einer Lungenkrebserkrankung um 30 Prozent und das Risiko kardiovaskulärer Erkrankungen (Herzinfarkt, Angina pectoris) um 25 Prozent erhöht.</p><p>Die Risiken im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum sind folgende: Die Hälfte aller regelmässigen Raucherinnen und Raucher stirbt wegen des Rauchens frühzeitig, die Hälfte von ihnen stirbt schon, bevor sie das 70. Altersjahr erreicht hat. In der Schweiz verursacht der Tabakkonsum jährlich etwa 8000 oder einen Sechstel aller Todesfälle, also mehr als das Doppelte der wegen Autounfällen, Drogen, Aids, Tötungsdelikten und Selbstmord Verstorbenen zusammengerechnet.</p><p>Obwohl Artikel 15 der Tabakverordnung jede Werbung, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, untersagt, ist ein erneuter Anstieg des Tabakkonsums bei Kindern und Jugendlichen sowie der Bevölkerung ganz allgemein festzustellen. Gewiss würde ein allgemeines Tabakwerbeverbot dazu beitragen, dass dieser unerfreulichen Entwicklung Einhalt geboten werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Motionärs und vieler Kreise über den steigenden Tabakkonsum, insbesondere bei den Jugendlichen. Er ist der Ansicht, dass diese besorgniserregende Entwicklung bekämpft und die präventiven Massnahmen verstärkt werden müssen, um den Tabakkonsum zu senken.</p><p>Durch das Assoziieren des Tabakkonsums mit positiven Bildern (erwachsen werden, Schönheit, Attraktivität, Abenteuer, Freiheit usw.) kann die Tabakwerbung das Verhalten der Jugendlichen und ihre Konsumgewohnheiten beeinflussen. In einem 1999 von der Weltbank veröffentlichen Bericht kommen die Experten zum Schluss, dass bei einer sehr strikten Restriktion der Tabakwerbung der Konsum um etwa 7 Prozent abnehmen dürfte. ("Curbing the Epidemic. Governments and the Economics of Tobacco Control", Washington, 1999, p. 7).</p><p>Mit den weitgehenden Werbebeschränkungen hat das Europäische Parlament den Willen gezeigt, den Tabakkonsum und seine verheerenden Auswirkungen wirksam bekämpfen zu wollen. Nach Ansicht des Parlamentes darf sich die Tabakwerbung ausschliesslich an Erwachsene richten. Zu diesem Zweck hat es 1998 eine Richtlinie zur Einschränkung der Tabakwerbung erlassen, mit der besagte Werbung eingeschränkt und die Promotion ausschliesslich auf die Verkaufsstellen beschränkt wurde. Am 5. Oktober 2000 hat der Europäische Gerichtshof diese Richtlinie für nichtig erklärt mit der Begründung, der Gemeinschaftsgesetzgeber habe keine Zuständigkeit für den Erlass dieser Richtlinie besessen. In seinem Urteil präzisiert der Gerichtshof jedoch, dass ein Werbeverbot, das sich auf einige der in der Richtlinie vorgesehenen Massnahmen (insbesondere das Sponsoring von Sportveranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung; implizit Zeitungen und Zeitschriften mit relevantem, internationalem Vertrieb) beschränken würde, kompatibel mit dem europäischen Recht wäre. Der für das Dossier zuständige Kommissar hat bereits seine Absicht bekundet, einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie vorzulegen, die diesen Punkten Rechnung trägt.</p><p>Die Frage der Werbebeschränkung für Tabakprodukte wird im Rahmen der Verhandlungsrunde für das Rahmenübereinkommen der WHO zur Tabakkontrolle, die ab dem 16. Oktober 2000 in Genf stattfindet, diskutiert. Eine schweizerische Delegation nimmt im Auftrag des Bundesrates an diesen Verhandlungen teil. Auf nationaler Ebene arbeitet das Bundesamt für Gesundheit an einem Entwurf für ein nationales Programm 2001-2005 für die Tabakprävention. Unter den aufgeführten Zielen ist auch der Vorschlag einer weiter gehenden Einschränkung der Tabakwerbung enthalten. Dieser Vorschlag trägt der Motion Grobet (98.3351) Rechnung, die am 26. Juni 1998 eingereicht und vom Nationalrat als Postulat überwiesen wurde. Das Vernehmlassungsverfahren für dieses Programm ist am 15. September dieses Jahres abgelaufen, und es wird dem Bundesrat Anfang nächstes Jahr zur Genehmigung vorgelegt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die Tabakwerbung zu verbieten.</p>
    • Verbot der Tabakwerbung

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