Schiesspflicht. Schluss dem Schuss zu immer mehr Kostenüberschuss

ShortId
00.3437
Id
20003437
Updated
10.04.2024 08:24
Language
de
Title
Schiesspflicht. Schluss dem Schuss zu immer mehr Kostenüberschuss
AdditionalIndexing
Sparmassnahme;ausserdienstliche Schiesspflicht
1
  • L05K0402030701, ausserdienstliche Schiesspflicht
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor "Armee 95" und vor der Einführung des Sturmgewehrs 90 hatten die obligatorischen Schiessübungen ihre bestimmte Funktion, nämlich die Kontrolle der Waffen und das Training der Schützen im gezielten Einzelschuss. Mittlerweile finden Wiederholungskurse mindestens alle zwei Jahre statt; dadurch ist gewährleistet, dass die Waffe regelmässig kontrolliert wird. Zudem ist das Sturmgewehr 90 derart präzise, dass es praktisch unmöglich ist, das Ziel damit zu verfehlen. Nach Meinung zahlreicher Benützer erübrigt sich somit ein regelmässiges Schiesstraining.</p><p>Das Argument, dass in den Wiederholungskursen die Bestände teilweise derart gross sind, dass nicht alle Wehrmänner zum Üben kommen, kann ganz einfach widerlegt werden: Durch effizientere Organisation könnten die legendären Wartezeiten vermieden werden und die Überprüfung der Schiesstauglichkeit wäre in jedem Wiederholungskurs gewährleistet.</p><p>Mit einem Verzicht auf das "Obligatorische" können beträchtliche Einsparungen gemacht werden: 1990 haben 340 000 Soldaten ihre Schiesspflicht erfüllt und dabei pro Mann 20 Schuss abgefeuert. Bei einem Preis von 38 Rappen pro Patrone ergibt dies die Summe von 2,5 Millionen Franken. Dazu kommen noch 1,9 Millionen Franken für Nichtschiesspflichtige, die Bundesübungen absolvieren. </p><p>Zudem könnten auch die 6,2 Millionen Franken eingespart werden, die den Schützenvereinen alljährlich für die Durchführung der obligatorischen Schiessübungen bezahlt werden.</p><p>Insgesamt könnte die Eidgenossenschaft so über 10 Millionen Franken sparen. Darin sind die 7 Millionen Franken noch nicht enthalten, die sich auf Kantons- und Gemeindeebene einsparen liessen.</p><p>Wegfallen würde ebenso die enorme administrative Überlastung, die Mahnungen und Strafverfolgungen säumiger Schiesspflichtiger mit sich ziehen. Und die Beamtinnen und Beamten, die in diesem Bereich tätig sind, könnten sich sinnvolleren Aufgaben zuwenden.</p>
  • <p>In Ziffer 9.6 der politischen Leitlinien des Bundesrates vom 31. Mai 2000 zum Armeeleitbild XXI wird Folgendes über die obligatorische Schiesspflicht in der "Armee XXI" ausgesagt:</p><p>"Die obligatorische Schiesspflicht wird in der 'Armee XXI' beibehalten. Der Inhalt des Obligatoriums muss überprüft werden."</p><p>Der Präzisionsschuss bleibt nach wie vor der Grundstein des militärischen Schiessens im Gefecht. Er wird durch das Absolvieren der obligatorischen Schiesspflicht jährlich mindestens einmal praktisch geübt. Zusätzlich dient die obligatorische Schiesspflicht der Repetition der Waffenhandhabung und der Sicherheitsvorschriften sowie der praktischen Funktionskontrolle der Waffe.</p><p>In den Wiederholungskursen (WK) stehen die Verbände geschlossen im Dienst. Deshalb muss die knappe Zeit während den WK vor allem für die Ausbildung dieser Verbände und nicht des einzelnen Schützen genutzt werden. In den Verbandsgefechtsschiessen kann dank der obligatorischen Schiesspflicht auf die ausserdienstlich erfolgte Repetition des Umgangs mit der persönlichen Waffe aufgebaut werden. Bei Bedarf dienen die WK zudem der Einführung neuen Materials und seiner einsatzorientierten Anwendung im Verband. Die ausserdienstliche Durchführung der obligatorischen Schiesspflicht entlastet damit die WK und ermöglicht die Konzentration der Ausbildung auf die Schulung der Verbände.</p><p>Im Hinblick auf "Armee XXI" wird der Inhalt des Obligatoriums überprüft. Die Schussdistanz von 300 Metern ist aber gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Da die Motion 97.3582 "Schiesspflicht. Schuss für Schuss zum Kostenüberschuss" abgeschrieben wurde, weil sie seit mehr als zwei Jahren hängig war, ersuche ich den Bundesrat erneut, dem Parlament eine Änderung des Militärgesetzes (MG) zu unterbreiten, damit die in Artikel 63 MG vorgesehene jährliche Schiesspflicht freiwillig wird.</p>
  • Schiesspflicht. Schluss dem Schuss zu immer mehr Kostenüberschuss
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor "Armee 95" und vor der Einführung des Sturmgewehrs 90 hatten die obligatorischen Schiessübungen ihre bestimmte Funktion, nämlich die Kontrolle der Waffen und das Training der Schützen im gezielten Einzelschuss. Mittlerweile finden Wiederholungskurse mindestens alle zwei Jahre statt; dadurch ist gewährleistet, dass die Waffe regelmässig kontrolliert wird. Zudem ist das Sturmgewehr 90 derart präzise, dass es praktisch unmöglich ist, das Ziel damit zu verfehlen. Nach Meinung zahlreicher Benützer erübrigt sich somit ein regelmässiges Schiesstraining.</p><p>Das Argument, dass in den Wiederholungskursen die Bestände teilweise derart gross sind, dass nicht alle Wehrmänner zum Üben kommen, kann ganz einfach widerlegt werden: Durch effizientere Organisation könnten die legendären Wartezeiten vermieden werden und die Überprüfung der Schiesstauglichkeit wäre in jedem Wiederholungskurs gewährleistet.</p><p>Mit einem Verzicht auf das "Obligatorische" können beträchtliche Einsparungen gemacht werden: 1990 haben 340 000 Soldaten ihre Schiesspflicht erfüllt und dabei pro Mann 20 Schuss abgefeuert. Bei einem Preis von 38 Rappen pro Patrone ergibt dies die Summe von 2,5 Millionen Franken. Dazu kommen noch 1,9 Millionen Franken für Nichtschiesspflichtige, die Bundesübungen absolvieren. </p><p>Zudem könnten auch die 6,2 Millionen Franken eingespart werden, die den Schützenvereinen alljährlich für die Durchführung der obligatorischen Schiessübungen bezahlt werden.</p><p>Insgesamt könnte die Eidgenossenschaft so über 10 Millionen Franken sparen. Darin sind die 7 Millionen Franken noch nicht enthalten, die sich auf Kantons- und Gemeindeebene einsparen liessen.</p><p>Wegfallen würde ebenso die enorme administrative Überlastung, die Mahnungen und Strafverfolgungen säumiger Schiesspflichtiger mit sich ziehen. Und die Beamtinnen und Beamten, die in diesem Bereich tätig sind, könnten sich sinnvolleren Aufgaben zuwenden.</p>
    • <p>In Ziffer 9.6 der politischen Leitlinien des Bundesrates vom 31. Mai 2000 zum Armeeleitbild XXI wird Folgendes über die obligatorische Schiesspflicht in der "Armee XXI" ausgesagt:</p><p>"Die obligatorische Schiesspflicht wird in der 'Armee XXI' beibehalten. Der Inhalt des Obligatoriums muss überprüft werden."</p><p>Der Präzisionsschuss bleibt nach wie vor der Grundstein des militärischen Schiessens im Gefecht. Er wird durch das Absolvieren der obligatorischen Schiesspflicht jährlich mindestens einmal praktisch geübt. Zusätzlich dient die obligatorische Schiesspflicht der Repetition der Waffenhandhabung und der Sicherheitsvorschriften sowie der praktischen Funktionskontrolle der Waffe.</p><p>In den Wiederholungskursen (WK) stehen die Verbände geschlossen im Dienst. Deshalb muss die knappe Zeit während den WK vor allem für die Ausbildung dieser Verbände und nicht des einzelnen Schützen genutzt werden. In den Verbandsgefechtsschiessen kann dank der obligatorischen Schiesspflicht auf die ausserdienstlich erfolgte Repetition des Umgangs mit der persönlichen Waffe aufgebaut werden. Bei Bedarf dienen die WK zudem der Einführung neuen Materials und seiner einsatzorientierten Anwendung im Verband. Die ausserdienstliche Durchführung der obligatorischen Schiesspflicht entlastet damit die WK und ermöglicht die Konzentration der Ausbildung auf die Schulung der Verbände.</p><p>Im Hinblick auf "Armee XXI" wird der Inhalt des Obligatoriums überprüft. Die Schussdistanz von 300 Metern ist aber gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Da die Motion 97.3582 "Schiesspflicht. Schuss für Schuss zum Kostenüberschuss" abgeschrieben wurde, weil sie seit mehr als zwei Jahren hängig war, ersuche ich den Bundesrat erneut, dem Parlament eine Änderung des Militärgesetzes (MG) zu unterbreiten, damit die in Artikel 63 MG vorgesehene jährliche Schiesspflicht freiwillig wird.</p>
    • Schiesspflicht. Schluss dem Schuss zu immer mehr Kostenüberschuss

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