Neuer Finanzausgleich. Überbrückungshilfe für Kantone in kritischen finanziellen Verhältnissen
- ShortId
-
00.3438
- Id
-
20003438
- Updated
-
14.11.2025 07:48
- Language
-
de
- Title
-
Neuer Finanzausgleich. Überbrückungshilfe für Kantone in kritischen finanziellen Verhältnissen
- AdditionalIndexing
-
Kanton;Subvention;Finanzausgleich;Nationalbank
- 1
-
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L05K1102030202, Subvention
- L06K080701020108, Kanton
- L04K11030103, Nationalbank
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der bestehende Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen weist anerkanntermassen gravierende Mängel auf. Insbesondere wird die Ausgleichswirkung zwischen den Kantonen als ungenügend eingestuft. Das System führt zu Aufgaben- und Kompetenzüberlappungen zwischen dem Bund und den Kantonen, es ist völlig intransparent und enthält Anreizmechanismen für einen unökonomischen Einsatz von Ressourcen. Aus diesen Gründen haben der Bund und die Kantone in den letzten Jahren unter dem Titel "neuer Finanzausgleich" ein alternatives Modell ausgearbeitet. In einer ersten Vernehmlassung unter den Kantonen stiess dieser neue Finanzausgleich auf ein positives Echo, weil er die wesentlichen Mängel des alten Modells zu beseitigen vermag. Da der Bund nach bisherigen Vorstellungen keine zusätzlichen Mittel in den Finanzausgleich einzuschiessen gewillt ist, führt die Umstellung vom alten zum neuen Finanzausgleich zwingend zu einer Umverteilung von Mitteln zwischen den Kantonen, wobei es naturgemäss sowohl Gewinner als auch Verlierer geben muss. Bereits heute zeichnet sich ab, dass auch einige Kantone in kritischen finanziellen Verhältnissen zu den Verlierern zählen werden. Ihnen sollten befristete, degressiv gestaltete Sonderzuschüsse des Bundes zugestanden werden. Diese Überbrückungshilfe soll sie zeitlich dazu in die Lage versetzen, die notwendigen Anpassungsprozesse auf der Einnahmen- und Ausgabenseite vorzunehmen, um ihre Finanzpolitik wiederum auf eine solide Basis stellen zu können.</p><p>Der Bundesrat und die Direktion der SNB haben sich in den letzten Jahren darauf geeinigt, die Gewinnausschüttung der SNB an den Bund und die Kantone sukzessive von null auf 600 Millionen Franken pro Jahr und schliesslich auf 1500 Millionen Franken für die Jahre 1999-2003 zu erhöhen. Später soll dieser Betrag gar auf jährlich rund 3 bis 4 Milliarden Franken ansteigen, ohne dass dabei die Reserven der SNB angegriffen würden.</p><p>Diese zusätzlichen Einnahmen aus der SNB versetzen den Bund in die Lage, die beantragte Überbrückungshilfe zu finanzieren, ohne die Stabilität des Bundeshaushaltes zu gefährden. Die Überbrückungshilfe ist ein wichtiges und notwendiges Instrument, um die politische Akzeptanz des neuen Finanzausgleichs zu verbessern. Der neue Finanzausgleich stärkt den Föderalismus und verbessert die Wettbewerbsposition der Schweiz im Vergleich zum Ausland.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Idee, den Übergang zum neuen Finanzausgleich mit einer Überbrückungshilfe zu erleichtern. Er hat am 2. Oktober 2000 von einem Aussprachepapier des Eidgenössischen Finanzdepartementes Kenntnis genommen, ohne allerdings bereits konkrete Beschlüsse gefasst zu haben. Im Aussprachepapier wurde das Konzept der vom Bund und den Kantonen gemeinsam getragenen Projektorganisation "nNeuer Finanzausgleich" skizziert. Danach soll jenen Kantonen, die beim Übergang vom heutigen zum neuen Finanzausgleichsregime signifikante finanzielle Einbussen erleiden, während maximal sechs Jahren eine degressiv ausgestaltete Überbrückungshilfe zukommen.</p><p>Eine gegenüber dem Motionär unterschiedliche Ansicht vertritt die Projektorganisation bezüglich der Finanzierung dieser Überbrückungshilfe. Während der Motionär in der Finanzierung der Überbrückungshilfe eine alleinige Aufgabe des Bundes sieht, wären aus Sicht der Projektorganisation dafür in erster Linie die Kantone verantwortlich. Denn der neue Finanzausgleich sollte zwischen dem Bund und den Kantonen haushaltsneutral sein. Zudem gibt es Kantone, die mit dem neuen Finanzausgleich - im Gegensatz zum Bund - eine erhebliche finanzielle Besserstellung erfahren. Trotzdem soll sich der Bund nach Meinung der Projektorganisation in begrenztem Ausmass an der Finanzierung der Überbrückungshilfe beteiligen; dies angesichts der grossen staatspolitischen Bedeutung des Vorhabens. Eine gemeinsame Finanzierung durch den Bund und die (Gewinner-)Kantone wird auch von den kantonalen Finanzdirektoren unterstützt.</p><p>Nach Auffassung der Projektorganisation soll der Bund seinen Finanzierungsanteil nicht aus einem erhöhten Nationalbankgewinn, sondern aus allgemeinen Mitteln bestreiten. Potenzielle zusätzliche Gewinnanteile sollen nicht gebunden werden, bevor mit der Nationalbank eine Vereinbarung getroffen wurde. Zudem sprechen allgemeine finanzpolitische Grundsätze gegen Zweckbindungen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.</p><p>Über die Modalitäten der Überbrückungshilfe im Einzelnen wird sich der Bundesrat in der Botschaft zum neuen Finanzausgleich äussern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird dazu eingeladen, die Akzeptanz des neuen Finanzausgleichs mit einer Überbrückungshilfe politisch abzusichern, welche aus der vorgesehenen Erhöhung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) finanziert werden kann.</p>
- Neuer Finanzausgleich. Überbrückungshilfe für Kantone in kritischen finanziellen Verhältnissen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der bestehende Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen weist anerkanntermassen gravierende Mängel auf. Insbesondere wird die Ausgleichswirkung zwischen den Kantonen als ungenügend eingestuft. Das System führt zu Aufgaben- und Kompetenzüberlappungen zwischen dem Bund und den Kantonen, es ist völlig intransparent und enthält Anreizmechanismen für einen unökonomischen Einsatz von Ressourcen. Aus diesen Gründen haben der Bund und die Kantone in den letzten Jahren unter dem Titel "neuer Finanzausgleich" ein alternatives Modell ausgearbeitet. In einer ersten Vernehmlassung unter den Kantonen stiess dieser neue Finanzausgleich auf ein positives Echo, weil er die wesentlichen Mängel des alten Modells zu beseitigen vermag. Da der Bund nach bisherigen Vorstellungen keine zusätzlichen Mittel in den Finanzausgleich einzuschiessen gewillt ist, führt die Umstellung vom alten zum neuen Finanzausgleich zwingend zu einer Umverteilung von Mitteln zwischen den Kantonen, wobei es naturgemäss sowohl Gewinner als auch Verlierer geben muss. Bereits heute zeichnet sich ab, dass auch einige Kantone in kritischen finanziellen Verhältnissen zu den Verlierern zählen werden. Ihnen sollten befristete, degressiv gestaltete Sonderzuschüsse des Bundes zugestanden werden. Diese Überbrückungshilfe soll sie zeitlich dazu in die Lage versetzen, die notwendigen Anpassungsprozesse auf der Einnahmen- und Ausgabenseite vorzunehmen, um ihre Finanzpolitik wiederum auf eine solide Basis stellen zu können.</p><p>Der Bundesrat und die Direktion der SNB haben sich in den letzten Jahren darauf geeinigt, die Gewinnausschüttung der SNB an den Bund und die Kantone sukzessive von null auf 600 Millionen Franken pro Jahr und schliesslich auf 1500 Millionen Franken für die Jahre 1999-2003 zu erhöhen. Später soll dieser Betrag gar auf jährlich rund 3 bis 4 Milliarden Franken ansteigen, ohne dass dabei die Reserven der SNB angegriffen würden.</p><p>Diese zusätzlichen Einnahmen aus der SNB versetzen den Bund in die Lage, die beantragte Überbrückungshilfe zu finanzieren, ohne die Stabilität des Bundeshaushaltes zu gefährden. Die Überbrückungshilfe ist ein wichtiges und notwendiges Instrument, um die politische Akzeptanz des neuen Finanzausgleichs zu verbessern. Der neue Finanzausgleich stärkt den Föderalismus und verbessert die Wettbewerbsposition der Schweiz im Vergleich zum Ausland.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Idee, den Übergang zum neuen Finanzausgleich mit einer Überbrückungshilfe zu erleichtern. Er hat am 2. Oktober 2000 von einem Aussprachepapier des Eidgenössischen Finanzdepartementes Kenntnis genommen, ohne allerdings bereits konkrete Beschlüsse gefasst zu haben. Im Aussprachepapier wurde das Konzept der vom Bund und den Kantonen gemeinsam getragenen Projektorganisation "nNeuer Finanzausgleich" skizziert. Danach soll jenen Kantonen, die beim Übergang vom heutigen zum neuen Finanzausgleichsregime signifikante finanzielle Einbussen erleiden, während maximal sechs Jahren eine degressiv ausgestaltete Überbrückungshilfe zukommen.</p><p>Eine gegenüber dem Motionär unterschiedliche Ansicht vertritt die Projektorganisation bezüglich der Finanzierung dieser Überbrückungshilfe. Während der Motionär in der Finanzierung der Überbrückungshilfe eine alleinige Aufgabe des Bundes sieht, wären aus Sicht der Projektorganisation dafür in erster Linie die Kantone verantwortlich. Denn der neue Finanzausgleich sollte zwischen dem Bund und den Kantonen haushaltsneutral sein. Zudem gibt es Kantone, die mit dem neuen Finanzausgleich - im Gegensatz zum Bund - eine erhebliche finanzielle Besserstellung erfahren. Trotzdem soll sich der Bund nach Meinung der Projektorganisation in begrenztem Ausmass an der Finanzierung der Überbrückungshilfe beteiligen; dies angesichts der grossen staatspolitischen Bedeutung des Vorhabens. Eine gemeinsame Finanzierung durch den Bund und die (Gewinner-)Kantone wird auch von den kantonalen Finanzdirektoren unterstützt.</p><p>Nach Auffassung der Projektorganisation soll der Bund seinen Finanzierungsanteil nicht aus einem erhöhten Nationalbankgewinn, sondern aus allgemeinen Mitteln bestreiten. Potenzielle zusätzliche Gewinnanteile sollen nicht gebunden werden, bevor mit der Nationalbank eine Vereinbarung getroffen wurde. Zudem sprechen allgemeine finanzpolitische Grundsätze gegen Zweckbindungen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.</p><p>Über die Modalitäten der Überbrückungshilfe im Einzelnen wird sich der Bundesrat in der Botschaft zum neuen Finanzausgleich äussern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird dazu eingeladen, die Akzeptanz des neuen Finanzausgleichs mit einer Überbrückungshilfe politisch abzusichern, welche aus der vorgesehenen Erhöhung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) finanziert werden kann.</p>
- Neuer Finanzausgleich. Überbrückungshilfe für Kantone in kritischen finanziellen Verhältnissen
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