Schuldentilgung aus ausserordentlichen Erträgen
- ShortId
-
00.3439
- Id
-
20003439
- Updated
-
25.06.2025 01:47
- Language
-
de
- Title
-
Schuldentilgung aus ausserordentlichen Erträgen
- AdditionalIndexing
-
Einnahmen der öffentlichen Hand;Privatisierung;zusätzliche Mittel;öffentlicher Schuldendienst
- 1
-
- L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
- L04K11020504, zusätzliche Mittel
- L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
- L04K05070115, Privatisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der tiefen Rezession der Neunzigerjahre sind die Bruttoschulden des Bundes fast explosionsartig angestiegen: von 38 Milliarden Franken im Jahr 1990 auf 105 Milliarden Franken im Jahr 1998 - das Ergebnis eines ungezügelten Ausgabenwachstums kombiniert mit einer Schwäche der schweizerischen Volkswirtschaft. Diese exorbitante Verschuldung bedeutet nicht nur eine Verschiebung der Steuerlast - gelten doch öffentliche Schulden als latente Steuerlasten - auf kommende Generationen, sondern auch das Risiko einer weitgehenden Handlungsunfähigkeit des Staates. Denn der Staat wird nur dann auch künftig eine antizyklische Ausgabenpolitik betreiben können, wenn er nicht nur in der Krise Schulden anhäuft, sondern sie auch in guten Zeiten wieder abbaut.</p><p>Mit der zunehmenden Verschuldung einher ging eine steigende Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zinszahlungen, welche die Handlungsspielräume in der Finanzpolitik einengen. Der Bund gibt zurzeit fast jeden zehnten Franken für Zinsen aus; 3,6 Milliarden Franken jährlich nur für Schuldzinsen - das ist mehr als der Bund in derselben Zeitspanne für Bildung und Forschung zusammen ausgibt. Und der Schuldendienst wird sich in Zukunft eher noch erhöhen, da von Zinssteigerungen auszugehen ist.</p><p>Es ist klar, dass aufgrund dieser Ausgangslage dem Schuldenabbau in den kommenden Jahren finanzpolitische Priorität vor neuen Projekten oder Steuersenkungen zukommen muss. Der mittelfristige Budgetausgleich soll nun - gemäss Vorstellungen des EFD - über die verfassungsmässige Verankerung einer Schuldenbremse zu erreichen sein. Nur damit kann der Rechnungsausgleich über einen Konjunkturzyklus hinaus sichergestellt werden. Zudem wird damit das Ziel verfolgt, durch die Stabilisierung der Verschuldung - kombiniert mit dem Vorliegen von Wirtschaftswachstum - die Schuldenquote mittel- und längerfristig zu senken.</p><p>Dieses Ziel ist löblich, es vermag aber allein der Schuldentilgung nicht zu genügen. Nachdem der Bund in den vergangenen Jahren über 22 Milliarden Franken für die Rekapitalisierung und Entschuldung von Post, Swisscom, SBB und Ruag aufgewendet hat und vermutlich 8 weitere Milliarden Franken aufwenden wird, müssen nun ausserordentliche Erträge aus diesen Unternehmen zur Schuldentilgung verwendet werden. Diesen Zusammenhang hat letztes Jahr beispielsweise auch der deutsche Bundesrechnungshof festgestellt, als er das absehbare Wegfallen von Einnahmen aus Privatisierungen und sonstigen Verwertungen von Volksvermögen als markante Zuspitzung des Problems einer dauerhaften Konsolidierung des Haushaltes für den Fall bezeichnete, dass die entsprechenden Erträge für laufende Ausgaben verwendet würden. Denn die Nettokreditaufnahme würde sich dadurch unweigerlich erhöhen.</p><p>Die nächste Privatisierungstranche der Swisscom wird Milliarden Franken bringen, die Versteigerung der Frequenzen für die neue Handy-Generation ebenfalls, ein allfälliger Verkauf der SBB und der Post desgleichen. Nicht zu vergessen sind die Milliarden Franken aus dem überschüssigen Nationalbankgold. All diese Beträge können jedoch nur ein einziges Mal liquide gemacht werden. Sie dürfen deshalb keinesfalls für laufende Ausgaben oder Steuersenkungen verwendet werden. Priorität muss die Schuldentilgung haben; vorbehalten bleiben dabei andere politische Verwendungsentscheide für das Gold der Schweizerischen Nationalbank. Die Meinung, dass die ausserordentlichen Erträge für die Schuldentilgung zu verwenden seien, vertrat auch Bundesrat Villiger im Rahmen der nationalrätlichen Debatte zur Legislaturplanung (Sommersession 2000): "Dieses Prinzip müssen wir eisern durchziehen, sonst sind wir verloren." Bisher blieb es vonseiten des EFD aber leider bei Absichtserklärungen. Ein Konzept für die Schuldentilgung existiert bislang nicht. Es ist nun an der Zeit, sich dieser wichtigen Aufgabe verbindlich zu verschreiben.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bund hat sich zu verpflichten, zukünftige - insbesondere aus Privatisierungen und Lizenzversteigerungen resultierende - ausserordentliche Erträge zur Schuldentilgung zu verwenden. Er gibt sich zu diesem Zweck einen verbindlichen Schuldentilgungsauftrag.</p>
- Schuldentilgung aus ausserordentlichen Erträgen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der tiefen Rezession der Neunzigerjahre sind die Bruttoschulden des Bundes fast explosionsartig angestiegen: von 38 Milliarden Franken im Jahr 1990 auf 105 Milliarden Franken im Jahr 1998 - das Ergebnis eines ungezügelten Ausgabenwachstums kombiniert mit einer Schwäche der schweizerischen Volkswirtschaft. Diese exorbitante Verschuldung bedeutet nicht nur eine Verschiebung der Steuerlast - gelten doch öffentliche Schulden als latente Steuerlasten - auf kommende Generationen, sondern auch das Risiko einer weitgehenden Handlungsunfähigkeit des Staates. Denn der Staat wird nur dann auch künftig eine antizyklische Ausgabenpolitik betreiben können, wenn er nicht nur in der Krise Schulden anhäuft, sondern sie auch in guten Zeiten wieder abbaut.</p><p>Mit der zunehmenden Verschuldung einher ging eine steigende Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zinszahlungen, welche die Handlungsspielräume in der Finanzpolitik einengen. Der Bund gibt zurzeit fast jeden zehnten Franken für Zinsen aus; 3,6 Milliarden Franken jährlich nur für Schuldzinsen - das ist mehr als der Bund in derselben Zeitspanne für Bildung und Forschung zusammen ausgibt. Und der Schuldendienst wird sich in Zukunft eher noch erhöhen, da von Zinssteigerungen auszugehen ist.</p><p>Es ist klar, dass aufgrund dieser Ausgangslage dem Schuldenabbau in den kommenden Jahren finanzpolitische Priorität vor neuen Projekten oder Steuersenkungen zukommen muss. Der mittelfristige Budgetausgleich soll nun - gemäss Vorstellungen des EFD - über die verfassungsmässige Verankerung einer Schuldenbremse zu erreichen sein. Nur damit kann der Rechnungsausgleich über einen Konjunkturzyklus hinaus sichergestellt werden. Zudem wird damit das Ziel verfolgt, durch die Stabilisierung der Verschuldung - kombiniert mit dem Vorliegen von Wirtschaftswachstum - die Schuldenquote mittel- und längerfristig zu senken.</p><p>Dieses Ziel ist löblich, es vermag aber allein der Schuldentilgung nicht zu genügen. Nachdem der Bund in den vergangenen Jahren über 22 Milliarden Franken für die Rekapitalisierung und Entschuldung von Post, Swisscom, SBB und Ruag aufgewendet hat und vermutlich 8 weitere Milliarden Franken aufwenden wird, müssen nun ausserordentliche Erträge aus diesen Unternehmen zur Schuldentilgung verwendet werden. Diesen Zusammenhang hat letztes Jahr beispielsweise auch der deutsche Bundesrechnungshof festgestellt, als er das absehbare Wegfallen von Einnahmen aus Privatisierungen und sonstigen Verwertungen von Volksvermögen als markante Zuspitzung des Problems einer dauerhaften Konsolidierung des Haushaltes für den Fall bezeichnete, dass die entsprechenden Erträge für laufende Ausgaben verwendet würden. Denn die Nettokreditaufnahme würde sich dadurch unweigerlich erhöhen.</p><p>Die nächste Privatisierungstranche der Swisscom wird Milliarden Franken bringen, die Versteigerung der Frequenzen für die neue Handy-Generation ebenfalls, ein allfälliger Verkauf der SBB und der Post desgleichen. Nicht zu vergessen sind die Milliarden Franken aus dem überschüssigen Nationalbankgold. All diese Beträge können jedoch nur ein einziges Mal liquide gemacht werden. Sie dürfen deshalb keinesfalls für laufende Ausgaben oder Steuersenkungen verwendet werden. Priorität muss die Schuldentilgung haben; vorbehalten bleiben dabei andere politische Verwendungsentscheide für das Gold der Schweizerischen Nationalbank. Die Meinung, dass die ausserordentlichen Erträge für die Schuldentilgung zu verwenden seien, vertrat auch Bundesrat Villiger im Rahmen der nationalrätlichen Debatte zur Legislaturplanung (Sommersession 2000): "Dieses Prinzip müssen wir eisern durchziehen, sonst sind wir verloren." Bisher blieb es vonseiten des EFD aber leider bei Absichtserklärungen. Ein Konzept für die Schuldentilgung existiert bislang nicht. Es ist nun an der Zeit, sich dieser wichtigen Aufgabe verbindlich zu verschreiben.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bund hat sich zu verpflichten, zukünftige - insbesondere aus Privatisierungen und Lizenzversteigerungen resultierende - ausserordentliche Erträge zur Schuldentilgung zu verwenden. Er gibt sich zu diesem Zweck einen verbindlichen Schuldentilgungsauftrag.</p>
- Schuldentilgung aus ausserordentlichen Erträgen
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