Granitindustrie

ShortId
00.3440
Id
20003440
Updated
10.04.2024 12:10
Language
de
Title
Granitindustrie
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Granit;wirtschaftliche Stützung;Berggebiet;regionale Wirtschaftspolitik;Bergbau;benachteiligtes Gebiet
1
  • L03K170202, Bergbau
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K07040101, wirtschaftliche Stützung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Abbau und die Verarbeitung von Granit stellt für die alpennahen Randregionen einen wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungszweig dar. Allein im Tessin sind in dieser Branche 500 Personen beschäftigt (Anfang der Neunzigerjahre waren es noch 800), und zwar in Gebieten, in denen sich andere Industrie- und Dienstleistungsunternehmen nur selten niederlassen. </p><p>Dieser Industriezweig wird jedoch immer stärker von der Konkurrenz durch importierten Granit aus Ländern mit tiefen Herstellungskosten (insbesondere aus China und Osteuropa) bedroht. Der Kampf gegen die ausländische Konkurrenz wurde ausserdem durch die neuen Abgaben, die auf den Unternehmen lasten, zusätzlich erschwert. So wurde beispielsweise die Zollrückvergütung für den Treibstoff von Maschinen, die innerhalb der Abbaugebiete genutzt werden, abgeschafft. Auch die Schwerverkehrsabgabe benachteiligt diese Firmen, da sie ein Gut transportieren müssen, bei dem ein markanter Unterschied besteht zwischen Wert einerseits und Gewicht und Grösse andererseits.</p><p>Dadurch, dass ein Grossteil der Produktion für Bauten öffentlicher Einrichtungen verwendet wird (Bund, Kantone, Gemeinden, vom Bund kontrollierte Unternehmen usw.), ist deren Einfluss auf die Zukunft dieses Industriezweiges ausschlaggebend. Deshalb sollten diese Einrichtungen dazu aufgefordert werden, einheimischen Granit zu verwenden.</p><p>Ferner stellt sich die Frage, ob die einzelnen Bedingungen für diesen Industriezweig bezüglich der verschiedenen Abgaben, die diesen in letzter Zeit äusserst belastet haben, nicht angepasst werden können. Ein Rückgang in dieser Branche könnte sich negativ auf einige Bergregionen auswirken, für deren Wirtschaft spezielle Unterstützungsmassnahmen geschaffen wurden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Granitindustrie für verschiedene Alpenregionen einen bedeutenden Wirtschaftszweig und einen wichtigen Arbeitgeber darstellt. Er unterschätzt auch die Probleme nicht, die der Granitindustrie gegenwärtig zu schaffen machen. Eine Unterstützung im Rahmen des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums geschieht bereits seit längerer Zeit. Verschiedene kleinere und mittlere Betriebe aus diesem Wirtschaftszweig konnten schon über das Bundesgesetz vom 25. Juni 1976 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten von Bürgschaften (bis 500 000 Franken) und von Zinskostenbeiträgen (bis zu zwei Fünfteln des geschäftsüblichen Zinses während höchstens sechs Jahren auf Kredite von bis zu 500 000 Franken) profitieren.</p><p>In beschränktem Masse kann allenfalls auch der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete zur Unterstützung einzelner Investitionsvorhaben herangezogen werden. Dazu müssen aber die im Beschluss aufgeführten Bedingungen erfüllt sein: Unterstützt werden können in erster Linie Investitionsvorhaben von industriellen oder produktionsnahen Dienstleistungsunternehmen, die besonders innovativ sind und/oder einen Beitrag zur regionalen Diversifikation leisten. Zudem muss das Investitionsvorhaben im örtlichen Geltungsbereich des Bundesbeschlusses liegen. </p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Entscheidungen der öffentlichen Hand, inländischen oder ausländischen Granit bei Bauvorhaben zu verwenden, auf die Zukunft dieses Wirtschaftszweiges einen ausschlaggebenden Einfluss haben. Auf der anderen Seite ist der Bund im öffentlichen Beschaffungswesen an die Bestimmungen der WTO und der entsprechenden Bundesgesetzgebung gebunden. Bei Aufträgen, welche die geltenden Schwellenwerte in Schweizerfranken übersteigen, muss er nach den festgelegten Verfahren und nach den Prinzipien des freien Wettbewerbes sowie der Nichtdiskriminierung handeln. Eine andere Praxis würde den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zuwiderlaufen. Der Bundesrat möchte im Übrigen daran erinnern, dass sich auch die Kantone an die diesbezüglichen WTO-Bestimmungen halten müssen, jedoch in unserem föderalistischen Staat bei deren Umsetzung autonom sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Granitindustrie ist in den Alpenregionen nach wie vor von grosser Bedeutung. Ihre Stellung wird jedoch immer stärker bedroht, einerseits aufgrund der Konkurrenz von Ländern mit tiefen Lohnkosten und andererseits aufgrund der inzwischen eingeführten, ständig steigenden Abgaben.</p><p>Aus diesem Grund frage ich den Bundesrat, inwiefern diese für einige Alpenregionen unseres Landes so typische Industrie aufrechterhalten werden kann, und zwar im Zuge der Bemühungen, die der Bundesrat zur Unterstützung der Bergregionen und der wirtschaftlich benachteiligten Regionen unternimmt.</p>
  • Granitindustrie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Abbau und die Verarbeitung von Granit stellt für die alpennahen Randregionen einen wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungszweig dar. Allein im Tessin sind in dieser Branche 500 Personen beschäftigt (Anfang der Neunzigerjahre waren es noch 800), und zwar in Gebieten, in denen sich andere Industrie- und Dienstleistungsunternehmen nur selten niederlassen. </p><p>Dieser Industriezweig wird jedoch immer stärker von der Konkurrenz durch importierten Granit aus Ländern mit tiefen Herstellungskosten (insbesondere aus China und Osteuropa) bedroht. Der Kampf gegen die ausländische Konkurrenz wurde ausserdem durch die neuen Abgaben, die auf den Unternehmen lasten, zusätzlich erschwert. So wurde beispielsweise die Zollrückvergütung für den Treibstoff von Maschinen, die innerhalb der Abbaugebiete genutzt werden, abgeschafft. Auch die Schwerverkehrsabgabe benachteiligt diese Firmen, da sie ein Gut transportieren müssen, bei dem ein markanter Unterschied besteht zwischen Wert einerseits und Gewicht und Grösse andererseits.</p><p>Dadurch, dass ein Grossteil der Produktion für Bauten öffentlicher Einrichtungen verwendet wird (Bund, Kantone, Gemeinden, vom Bund kontrollierte Unternehmen usw.), ist deren Einfluss auf die Zukunft dieses Industriezweiges ausschlaggebend. Deshalb sollten diese Einrichtungen dazu aufgefordert werden, einheimischen Granit zu verwenden.</p><p>Ferner stellt sich die Frage, ob die einzelnen Bedingungen für diesen Industriezweig bezüglich der verschiedenen Abgaben, die diesen in letzter Zeit äusserst belastet haben, nicht angepasst werden können. Ein Rückgang in dieser Branche könnte sich negativ auf einige Bergregionen auswirken, für deren Wirtschaft spezielle Unterstützungsmassnahmen geschaffen wurden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Granitindustrie für verschiedene Alpenregionen einen bedeutenden Wirtschaftszweig und einen wichtigen Arbeitgeber darstellt. Er unterschätzt auch die Probleme nicht, die der Granitindustrie gegenwärtig zu schaffen machen. Eine Unterstützung im Rahmen des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums geschieht bereits seit längerer Zeit. Verschiedene kleinere und mittlere Betriebe aus diesem Wirtschaftszweig konnten schon über das Bundesgesetz vom 25. Juni 1976 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten von Bürgschaften (bis 500 000 Franken) und von Zinskostenbeiträgen (bis zu zwei Fünfteln des geschäftsüblichen Zinses während höchstens sechs Jahren auf Kredite von bis zu 500 000 Franken) profitieren.</p><p>In beschränktem Masse kann allenfalls auch der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete zur Unterstützung einzelner Investitionsvorhaben herangezogen werden. Dazu müssen aber die im Beschluss aufgeführten Bedingungen erfüllt sein: Unterstützt werden können in erster Linie Investitionsvorhaben von industriellen oder produktionsnahen Dienstleistungsunternehmen, die besonders innovativ sind und/oder einen Beitrag zur regionalen Diversifikation leisten. Zudem muss das Investitionsvorhaben im örtlichen Geltungsbereich des Bundesbeschlusses liegen. </p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Entscheidungen der öffentlichen Hand, inländischen oder ausländischen Granit bei Bauvorhaben zu verwenden, auf die Zukunft dieses Wirtschaftszweiges einen ausschlaggebenden Einfluss haben. Auf der anderen Seite ist der Bund im öffentlichen Beschaffungswesen an die Bestimmungen der WTO und der entsprechenden Bundesgesetzgebung gebunden. Bei Aufträgen, welche die geltenden Schwellenwerte in Schweizerfranken übersteigen, muss er nach den festgelegten Verfahren und nach den Prinzipien des freien Wettbewerbes sowie der Nichtdiskriminierung handeln. Eine andere Praxis würde den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zuwiderlaufen. Der Bundesrat möchte im Übrigen daran erinnern, dass sich auch die Kantone an die diesbezüglichen WTO-Bestimmungen halten müssen, jedoch in unserem föderalistischen Staat bei deren Umsetzung autonom sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Granitindustrie ist in den Alpenregionen nach wie vor von grosser Bedeutung. Ihre Stellung wird jedoch immer stärker bedroht, einerseits aufgrund der Konkurrenz von Ländern mit tiefen Lohnkosten und andererseits aufgrund der inzwischen eingeführten, ständig steigenden Abgaben.</p><p>Aus diesem Grund frage ich den Bundesrat, inwiefern diese für einige Alpenregionen unseres Landes so typische Industrie aufrechterhalten werden kann, und zwar im Zuge der Bemühungen, die der Bundesrat zur Unterstützung der Bergregionen und der wirtschaftlich benachteiligten Regionen unternimmt.</p>
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