Kompensationszahlungen für Randregionen
- ShortId
-
00.3442
- Id
-
20003442
- Updated
-
25.06.2025 01:44
- Language
-
de
- Title
-
Kompensationszahlungen für Randregionen
- AdditionalIndexing
-
öffentliche Dienstleistung;Randregion;Stellenabbau;Privatisierung;regionale Wirtschaftspolitik;Personalabbau beim Bund;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L07K08070102010704, Randregion
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K05070115, Privatisierung
- L05K0806011101, öffentliche Dienstleistung
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- L05K0702030106, Stellenabbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Beschluss des Bundesrates entspricht einer klaren Erwartung derjenigen Regionen, deren Situation sich in den letzten Jahren aufgrund der Reorganisation der vom Bund kontrollierten Betriebe sowohl in Bezug auf die Beschäftigungslage als auch in Bezug auf die Verteilung der Entscheidungskompetenzen zunehmend verschlechtert hat. Der Beschluss beweist, dass die Regierung gewillt ist, diese Regionen nicht im Stich zu lassen, sondern zu vermeiden, dass die regionalen Ungleichheiten durch die Privatisierung der öffentlichen Dienste in unangemessener Weise weiter verstärkt werden.</p><p>Vom Entscheid des Bundesrates darf also mit Befriedigung Kenntnis genommen werden. Voll zu befriedigen vermag die Massnahme indessen nur, wenn die Bereitstellung von 80 Millionen Franken nicht eine einmalige und abschliessende Geste ist, sondern ein erster Schritt zu einem konsistenteren und weiter reichenden Massnahmenprogramm. Die Aktion sollte weder für den Bund noch für die ehemaligen Regiebetriebe auf eine Alibiübung hinauslaufen, die darauf ausgerichtet ist, sich ein ruhiges Gewissen zu verschaffen, um dann den Dingen freien Lauf zu lassen.</p><p>Die Verteilung der 80 Millionen Franken auf die zahlreichen dafür vorgesehenen Kantone zeigt vor allem, wie kümmerlich die Unterstützung ist, falls es sich um eine einmalige Aktion handelt. Wenn man sich nur schon die Auswirkungen vor Augen hält, die der Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge hat, sieht man sogleich, dass die Entschädigung bei weitem nicht ausreicht. Ein Beispiel: Dem Tessin, das ungefähr 2000 Arbeitsplätze verliert (was einer jährlichen Lohnsumme von mindestens 160 Millionen Franken entspricht - abzüglich der Leistungen, die insbesondere Frühpensionierten ausgerichtet werden), werden sehr wahrscheinlich 4 bis 5 Millionen Franken zugesprochen.</p><p>Es sind jedoch nicht nur die finanziellen Folgen der laufenden internen Zentralisierung der öffentlichen Dienste abzuschätzen, sondern es sind auch die Auswirkungen in Bezug auf die Verschiebung der Entscheidungsgewalt und der Kompetenzen zu bedenken. Es ist eine Entwicklung im Gange, welche die Randregionen nochmals ärmer werden lässt, ohne dass unwiderlegbare Kriterien der Betriebsführung dies erfordern.</p><p>Auch darf man nicht vergessen, dass sich die gegenwärtigen Organisationsstrukturen der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes in erheblichem Mass auch auf andere, allgemeinere Faktoren auswirken, so vor allem auf die Regionalpolitik und den nationalen Zusammenhalt. Unzweifelhaft haben die vom Bund kontrollierten Betriebe mit ihrer dezentralen Organisation und ihrer feinmaschigen Verteilung über das ganze Land hinweg bis heute zu einer Milderung der regionalen Unterschiede beigetragen. Ebenso offensichtlich schafften sie es dank der Nähe zu den Benutzern, dass sich die Bevölkerung weitgehend mit ihnen identifizierte. Sie wurden auf diese Weise zu einem wesentlichen Faktor des nationalen Zusammenhaltes. Die gegenwärtige Entwicklung steht im Begriff, die Betriebe dieser Eigenschaften zu berauben. Dieser Tendenz gegenüber darf man aber nicht untätig bleiben.</p><p>Daher sollte der Bund die Bereitstellung von 80 Millionen Franken als einen ersten Schritt eines umfassenderen Aktionsplans betrachten, der im Übrigen nicht losgelöst von einer Überprüfung der gesamten Regionalpolitik betrachtet werden kann. Ein solcher Plan könnte insbesondere:</p><p>- ausgefeilte Kompensationsinstrumente zugunsten der Randregionen vorsehen;</p><p>- in jedem vom Bund kontrollierten Betrieb das "Herausfiltern" von Tätigkeiten fördern, die sich unter Ausnutzung der Besonderheiten und Möglichkeiten der einzelnen Regionen dezentral wahrnehmen lassen.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Mit seinem Entscheid, 80 Millionen Franken für diejenigen Regionen bereitzustellen, die von der Reorganisation der vom Bund kontrollierten Betriebe besonders betroffen sind, hat der Bundesrat vor kurzem in begrüssenswerter Weise die grossen Schwierigkeiten anerkannt, mit denen die Randregionen konfrontiert sind.</p><p>Aufgrund des Umfanges und des ausschliesslichen Geldcharakters der Massnahme beantrage ich, diesen bemerkenswerten Schritt durch eine ausgefeiltere und diversifiziertere Strategie zur Unterstützung der Regionen, die von der Privatisierung der öffentlichen Dienste am stärksten betroffen sind, zu ergänzen.</p>
- Kompensationszahlungen für Randregionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Beschluss des Bundesrates entspricht einer klaren Erwartung derjenigen Regionen, deren Situation sich in den letzten Jahren aufgrund der Reorganisation der vom Bund kontrollierten Betriebe sowohl in Bezug auf die Beschäftigungslage als auch in Bezug auf die Verteilung der Entscheidungskompetenzen zunehmend verschlechtert hat. Der Beschluss beweist, dass die Regierung gewillt ist, diese Regionen nicht im Stich zu lassen, sondern zu vermeiden, dass die regionalen Ungleichheiten durch die Privatisierung der öffentlichen Dienste in unangemessener Weise weiter verstärkt werden.</p><p>Vom Entscheid des Bundesrates darf also mit Befriedigung Kenntnis genommen werden. Voll zu befriedigen vermag die Massnahme indessen nur, wenn die Bereitstellung von 80 Millionen Franken nicht eine einmalige und abschliessende Geste ist, sondern ein erster Schritt zu einem konsistenteren und weiter reichenden Massnahmenprogramm. Die Aktion sollte weder für den Bund noch für die ehemaligen Regiebetriebe auf eine Alibiübung hinauslaufen, die darauf ausgerichtet ist, sich ein ruhiges Gewissen zu verschaffen, um dann den Dingen freien Lauf zu lassen.</p><p>Die Verteilung der 80 Millionen Franken auf die zahlreichen dafür vorgesehenen Kantone zeigt vor allem, wie kümmerlich die Unterstützung ist, falls es sich um eine einmalige Aktion handelt. Wenn man sich nur schon die Auswirkungen vor Augen hält, die der Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge hat, sieht man sogleich, dass die Entschädigung bei weitem nicht ausreicht. Ein Beispiel: Dem Tessin, das ungefähr 2000 Arbeitsplätze verliert (was einer jährlichen Lohnsumme von mindestens 160 Millionen Franken entspricht - abzüglich der Leistungen, die insbesondere Frühpensionierten ausgerichtet werden), werden sehr wahrscheinlich 4 bis 5 Millionen Franken zugesprochen.</p><p>Es sind jedoch nicht nur die finanziellen Folgen der laufenden internen Zentralisierung der öffentlichen Dienste abzuschätzen, sondern es sind auch die Auswirkungen in Bezug auf die Verschiebung der Entscheidungsgewalt und der Kompetenzen zu bedenken. Es ist eine Entwicklung im Gange, welche die Randregionen nochmals ärmer werden lässt, ohne dass unwiderlegbare Kriterien der Betriebsführung dies erfordern.</p><p>Auch darf man nicht vergessen, dass sich die gegenwärtigen Organisationsstrukturen der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes in erheblichem Mass auch auf andere, allgemeinere Faktoren auswirken, so vor allem auf die Regionalpolitik und den nationalen Zusammenhalt. Unzweifelhaft haben die vom Bund kontrollierten Betriebe mit ihrer dezentralen Organisation und ihrer feinmaschigen Verteilung über das ganze Land hinweg bis heute zu einer Milderung der regionalen Unterschiede beigetragen. Ebenso offensichtlich schafften sie es dank der Nähe zu den Benutzern, dass sich die Bevölkerung weitgehend mit ihnen identifizierte. Sie wurden auf diese Weise zu einem wesentlichen Faktor des nationalen Zusammenhaltes. Die gegenwärtige Entwicklung steht im Begriff, die Betriebe dieser Eigenschaften zu berauben. Dieser Tendenz gegenüber darf man aber nicht untätig bleiben.</p><p>Daher sollte der Bund die Bereitstellung von 80 Millionen Franken als einen ersten Schritt eines umfassenderen Aktionsplans betrachten, der im Übrigen nicht losgelöst von einer Überprüfung der gesamten Regionalpolitik betrachtet werden kann. Ein solcher Plan könnte insbesondere:</p><p>- ausgefeilte Kompensationsinstrumente zugunsten der Randregionen vorsehen;</p><p>- in jedem vom Bund kontrollierten Betrieb das "Herausfiltern" von Tätigkeiten fördern, die sich unter Ausnutzung der Besonderheiten und Möglichkeiten der einzelnen Regionen dezentral wahrnehmen lassen.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Mit seinem Entscheid, 80 Millionen Franken für diejenigen Regionen bereitzustellen, die von der Reorganisation der vom Bund kontrollierten Betriebe besonders betroffen sind, hat der Bundesrat vor kurzem in begrüssenswerter Weise die grossen Schwierigkeiten anerkannt, mit denen die Randregionen konfrontiert sind.</p><p>Aufgrund des Umfanges und des ausschliesslichen Geldcharakters der Massnahme beantrage ich, diesen bemerkenswerten Schritt durch eine ausgefeiltere und diversifiziertere Strategie zur Unterstützung der Regionen, die von der Privatisierung der öffentlichen Dienste am stärksten betroffen sind, zu ergänzen.</p>
- Kompensationszahlungen für Randregionen
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