Senkung der Schulden des Bundes
- ShortId
-
00.3451
- Id
-
20003451
- Updated
-
10.04.2024 12:13
- Language
-
de
- Title
-
Senkung der Schulden des Bundes
- AdditionalIndexing
-
zusätzliche Mittel;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst
- 1
-
- L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
- L03K110803, Staatsverschuldung
- L04K11020504, zusätzliche Mittel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verschuldung des Bundes hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Zurzeit hat der Bund über 100 Milliarden Franken Schulden. Die Schuldzinsen belaufen sich jährlich auf 3,6 Milliarden Franken. Dies entspricht etwa 1,5 Mehrwertsteuerprozenten. Nachdem sich die Konjunktur am Erholen ist und auch die Konjunkturaussichten sehr positiv sind, gibt es keinen Grund mehr, mit dem Schuldenabbau noch zuzuwarten. Vielmehr ist die Gunst der Stunde zu nutzen. Es ist für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mehr länger einzusehen, wieso sie ihr Geld zur Zahlung von Schuldzinsen abliefern sollen.</p><p>Zudem hat der Bund eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. In guten Zeiten sollen Schulden abgebaut und Reserven aufgebaut werden, statt neue Ansprüche zu schaffen und die Ausgaben noch grösser werden zu lassen. Insbesondere fordert die SVP, dass alle ausserordentlichen Einnahmen des Bundes zur Abtragung der Schulden verwendet werden. Im Spezifischen meint die SVP damit die Erträge aus den Versteigerungen der UMTS-Lizenzen und die Veräusserung der Beteiligung bei der Swisscom.</p>
- <p>Beim jetzigen Stand der Schulden von über 100 Milliarden Franken (Staatsrechnung 1999) bedeutet eine Senkung um 30 Prozent bis Ende der Legislatur eine jährliche Reduktion um rund 10 Milliarden Franken. Für die Schuldentilgung stehen grundsätzlich zwei Wege offen: das Erzielen von jährlichen Überschüssen in der Finanzrechnung in dieser Grössenordnung oder die Veräusserung von Finanz- oder Anlagevermögen.</p><p>Die im Finanzplan 2002-2004 vom 2. Oktober 2000 vorgesehenen Überschüsse reichen bei weitem nicht aus, um das Ziel des Motionärs zu erreichen: Es müssten darüber hinaus Steuern erhöht oder Ausgaben gesenkt werden - im dreifachen Ausmass des Stabilisierungsprogrammes 1998. Berücksichtigt man ferner die seit dem Bundesratsbeschluss eingetretenen Veränderungen bei Budget und Finanzplan, mit Mehrbelastungen im Jahr 2004 von bis zu 2,5 Milliarden Franken, müssten die notwendigen Ausgabensenkungen bzw. Steuererhöhungen in diesem Ausmass höher ausfallen. Beide Massnahmen sind in dieser Grössenordnung indiskutabel: Weitere Steuererhöhungen widersprechen dem Finanzleitbild, und Ausgabensenkungen in diesem Umfang - es wären jeweils etwa 20 Prozent der für die Jahre 2001-2003 vorgesehenen Ausgaben - kämen einem regelrechten Kahlschlag der Bundesaufgaben gleich. Solche Ausgabensenkungen oder Steuererhöhungen von mehr als 2 Prozent am jährlichen Bruttoinlandprodukt wären ein massiver negativer Fiskalimpuls, der den zurzeit positiven konjunkturellen Verlauf der schweizerischen Volkswirtschaft unweigerlich abwürgen würde.</p><p>Auch die zweite Möglichkeit zur Schuldentilgung reicht nicht aus: Der Bund verfügt zurzeit nicht über Finanz- oder Anlagevermögen in diesem Umfang, die aufgrund der geltenden Rechtslage veräussert werden können. Weitergehende Privatisierungsvorhaben dürfen ausserdem nicht primär aus finanzpolitischen Überlegungen erfolgen, sondern müssen eine Vielzahl anderer Kriterien erfüllen. Der Bundesrat will sich deshalb im Moment diesbezüglich nicht auf einen fixen Zeitplan festlegen.</p><p>Bezüglich der Bundesschulden hat der Bundesrat in seinem Finanzleitbild die Prioritäten bei der Reduktion der Schuldenquote auf ein nachhaltiges Mass gesetzt. Insofern teilt er zwar die vom Motionär in der Begründung angeführten Anliegen des "Sparens" in Boomphasen und der Verwendung ausserordentlichen Einnahmen für die Schuldentilgung - beide Elemente finden sich in der Vorlage zur so genannten Schuldenbremse, die er im Juli 2000 verabschiedet hat. Das in der Motion geforderte Vorgehen hält er jedoch für unverhältnismässig und unrealistisch.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Plan vorzulegen, wie er die Schulden des Bundes bis Ende der Legislatur um mindestens 30 Prozent senken wird.</p>
- Senkung der Schulden des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Verschuldung des Bundes hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Zurzeit hat der Bund über 100 Milliarden Franken Schulden. Die Schuldzinsen belaufen sich jährlich auf 3,6 Milliarden Franken. Dies entspricht etwa 1,5 Mehrwertsteuerprozenten. Nachdem sich die Konjunktur am Erholen ist und auch die Konjunkturaussichten sehr positiv sind, gibt es keinen Grund mehr, mit dem Schuldenabbau noch zuzuwarten. Vielmehr ist die Gunst der Stunde zu nutzen. Es ist für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mehr länger einzusehen, wieso sie ihr Geld zur Zahlung von Schuldzinsen abliefern sollen.</p><p>Zudem hat der Bund eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. In guten Zeiten sollen Schulden abgebaut und Reserven aufgebaut werden, statt neue Ansprüche zu schaffen und die Ausgaben noch grösser werden zu lassen. Insbesondere fordert die SVP, dass alle ausserordentlichen Einnahmen des Bundes zur Abtragung der Schulden verwendet werden. Im Spezifischen meint die SVP damit die Erträge aus den Versteigerungen der UMTS-Lizenzen und die Veräusserung der Beteiligung bei der Swisscom.</p>
- <p>Beim jetzigen Stand der Schulden von über 100 Milliarden Franken (Staatsrechnung 1999) bedeutet eine Senkung um 30 Prozent bis Ende der Legislatur eine jährliche Reduktion um rund 10 Milliarden Franken. Für die Schuldentilgung stehen grundsätzlich zwei Wege offen: das Erzielen von jährlichen Überschüssen in der Finanzrechnung in dieser Grössenordnung oder die Veräusserung von Finanz- oder Anlagevermögen.</p><p>Die im Finanzplan 2002-2004 vom 2. Oktober 2000 vorgesehenen Überschüsse reichen bei weitem nicht aus, um das Ziel des Motionärs zu erreichen: Es müssten darüber hinaus Steuern erhöht oder Ausgaben gesenkt werden - im dreifachen Ausmass des Stabilisierungsprogrammes 1998. Berücksichtigt man ferner die seit dem Bundesratsbeschluss eingetretenen Veränderungen bei Budget und Finanzplan, mit Mehrbelastungen im Jahr 2004 von bis zu 2,5 Milliarden Franken, müssten die notwendigen Ausgabensenkungen bzw. Steuererhöhungen in diesem Ausmass höher ausfallen. Beide Massnahmen sind in dieser Grössenordnung indiskutabel: Weitere Steuererhöhungen widersprechen dem Finanzleitbild, und Ausgabensenkungen in diesem Umfang - es wären jeweils etwa 20 Prozent der für die Jahre 2001-2003 vorgesehenen Ausgaben - kämen einem regelrechten Kahlschlag der Bundesaufgaben gleich. Solche Ausgabensenkungen oder Steuererhöhungen von mehr als 2 Prozent am jährlichen Bruttoinlandprodukt wären ein massiver negativer Fiskalimpuls, der den zurzeit positiven konjunkturellen Verlauf der schweizerischen Volkswirtschaft unweigerlich abwürgen würde.</p><p>Auch die zweite Möglichkeit zur Schuldentilgung reicht nicht aus: Der Bund verfügt zurzeit nicht über Finanz- oder Anlagevermögen in diesem Umfang, die aufgrund der geltenden Rechtslage veräussert werden können. Weitergehende Privatisierungsvorhaben dürfen ausserdem nicht primär aus finanzpolitischen Überlegungen erfolgen, sondern müssen eine Vielzahl anderer Kriterien erfüllen. Der Bundesrat will sich deshalb im Moment diesbezüglich nicht auf einen fixen Zeitplan festlegen.</p><p>Bezüglich der Bundesschulden hat der Bundesrat in seinem Finanzleitbild die Prioritäten bei der Reduktion der Schuldenquote auf ein nachhaltiges Mass gesetzt. Insofern teilt er zwar die vom Motionär in der Begründung angeführten Anliegen des "Sparens" in Boomphasen und der Verwendung ausserordentlichen Einnahmen für die Schuldentilgung - beide Elemente finden sich in der Vorlage zur so genannten Schuldenbremse, die er im Juli 2000 verabschiedet hat. Das in der Motion geforderte Vorgehen hält er jedoch für unverhältnismässig und unrealistisch.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, einen Plan vorzulegen, wie er die Schulden des Bundes bis Ende der Legislatur um mindestens 30 Prozent senken wird.</p>
- Senkung der Schulden des Bundes
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