Aufteilung von Swisscom in zwei Gesellschaften

ShortId
00.3453
Id
20003453
Updated
10.04.2024 09:15
Language
de
Title
Aufteilung von Swisscom in zwei Gesellschaften
AdditionalIndexing
Betriebsmodernisierung;Übertragungsnetz;Aktiengesellschaft;Swisscom;Privatisierung
1
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L06K070303010101, Aktiengesellschaft
  • L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
  • L04K05070115, Privatisierung
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gegenwärtig erfüllt die Swisscom zwei widersprüchliche Aufgaben: Einerseits soll sie als öffentlicher Dienst zuhanden sämtlicher Dienstanbieterinnen für ein einwandfrei funktionierendes Fernmeldenetz sorgen, anderseits ist sie Konkurrentin ebendieser Privatgesellschaften. Man verlangt Unvereinbares von ihr: Sie soll gewinnträchtig sein und gleichzeitig - im Hinblick auf die Benutzer, aber auch auf ihre eigenen Angestellten - wie ein öffentlicher Dienst funktionieren.</p>
  • <p>Am 24. Januar 2001 hat der Bundesrat beschlossen, den Bericht "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" in die Vernehmlassung zu geben. Der Vernehmlassungsentwurf sieht hinsichtlich der Swisscom im Wesentlichen vor, die Kompetenz zur Abgabe der Bundesmehrheit auf den Bundesrat zu übertragen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. April 2001; auch die anschliessende Botschaft soll noch im laufenden Jahr fertig gestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat versprochen, dass die in den sechs parlamentarischen Vorstössen 00.3239, 00.3244, 00.3259, 00.3260, 00.3389 und 00.3394 enthaltenen Forderungen und Fragen im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" geprüft werden. Analog zu diesem Vorgehen ist der Bundesrat auch bereit, die Aufteilung der Swisscom in zwei Gesellschaften genauer abzuklären. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in den Botschaftsentwurf einfliessen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Aktienmehrheit des Bundes so einzuzusetzen, dass die Swisscom in zwei Aktiengesellschaften mit komplementären Zielen und Strategien aufgeteilt wird.</p><p>Die eine Gesellschaft soll als Besitzerin des bestehenden bzw. zukünftigen Fernmeldenetzes Unterhalt und Weiterentwicklung des gesamten Netzes garantieren. Sie legt in Zusammenarbeit mit den privaten Anbietern von Fernmeldediensten und den Behörden die grossen strategischen Linien fest. Ihr Ziel ist es, für Benutzer und Anbieter auf dem gesamten Territorium den Netzzugang zu den gleichen Bedingungen sicherzustellen. Aus diesem Grund soll der Bund hier weiterhin die Aktienmehrheit halten; die Gesellschaften, die Fernmeldedienste anbieten, können Beteiligungen am restlichen Kapital erwerben.</p><p>Die andere Gesellschaft, die aus dieser Spaltung der Swisscom hervorgeht, soll eine gänzlich private Aktiengesellschaft sein. Diese Gesellschaft widmet sich denselben kommerziellen Tätigkeiten wie die übrigen auf dem Netz tätigen Anbieter; dabei ist sie weder in irgendwelcher Form bevorteilt, noch muss sie besondere Verpflichtungen wahrnehmen.</p>
  • Aufteilung von Swisscom in zwei Gesellschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gegenwärtig erfüllt die Swisscom zwei widersprüchliche Aufgaben: Einerseits soll sie als öffentlicher Dienst zuhanden sämtlicher Dienstanbieterinnen für ein einwandfrei funktionierendes Fernmeldenetz sorgen, anderseits ist sie Konkurrentin ebendieser Privatgesellschaften. Man verlangt Unvereinbares von ihr: Sie soll gewinnträchtig sein und gleichzeitig - im Hinblick auf die Benutzer, aber auch auf ihre eigenen Angestellten - wie ein öffentlicher Dienst funktionieren.</p>
    • <p>Am 24. Januar 2001 hat der Bundesrat beschlossen, den Bericht "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" in die Vernehmlassung zu geben. Der Vernehmlassungsentwurf sieht hinsichtlich der Swisscom im Wesentlichen vor, die Kompetenz zur Abgabe der Bundesmehrheit auf den Bundesrat zu übertragen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. April 2001; auch die anschliessende Botschaft soll noch im laufenden Jahr fertig gestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat versprochen, dass die in den sechs parlamentarischen Vorstössen 00.3239, 00.3244, 00.3259, 00.3260, 00.3389 und 00.3394 enthaltenen Forderungen und Fragen im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum "Gesamtpaket Post/Swisscom AG" geprüft werden. Analog zu diesem Vorgehen ist der Bundesrat auch bereit, die Aufteilung der Swisscom in zwei Gesellschaften genauer abzuklären. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in den Botschaftsentwurf einfliessen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Aktienmehrheit des Bundes so einzuzusetzen, dass die Swisscom in zwei Aktiengesellschaften mit komplementären Zielen und Strategien aufgeteilt wird.</p><p>Die eine Gesellschaft soll als Besitzerin des bestehenden bzw. zukünftigen Fernmeldenetzes Unterhalt und Weiterentwicklung des gesamten Netzes garantieren. Sie legt in Zusammenarbeit mit den privaten Anbietern von Fernmeldediensten und den Behörden die grossen strategischen Linien fest. Ihr Ziel ist es, für Benutzer und Anbieter auf dem gesamten Territorium den Netzzugang zu den gleichen Bedingungen sicherzustellen. Aus diesem Grund soll der Bund hier weiterhin die Aktienmehrheit halten; die Gesellschaften, die Fernmeldedienste anbieten, können Beteiligungen am restlichen Kapital erwerben.</p><p>Die andere Gesellschaft, die aus dieser Spaltung der Swisscom hervorgeht, soll eine gänzlich private Aktiengesellschaft sein. Diese Gesellschaft widmet sich denselben kommerziellen Tätigkeiten wie die übrigen auf dem Netz tätigen Anbieter; dabei ist sie weder in irgendwelcher Form bevorteilt, noch muss sie besondere Verpflichtungen wahrnehmen.</p>
    • Aufteilung von Swisscom in zwei Gesellschaften

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