Chance Biolandbau

ShortId
00.3456
Id
20003456
Updated
25.06.2025 01:44
Language
de
Title
Chance Biolandbau
AdditionalIndexing
biologische Landwirtschaft;Direktzahlungen
1
  • L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
  • L04K14010404, Direktzahlungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung fördert der Bund mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. In Artikel 70 des Landwirtschaftsgesetzes steht, dass sich diese Ökobeiträge wirtschaftlich lohnen müssen.</p><p>Leider stellt man heute fest, dass die Betriebsumstellungen auf biologischen Landbau stagnieren. In Ackerbauregionen wirtschaften nach wie vor erst etwa 2 Prozent der Bauern nach den Prinzipien des biologischen Landbaus. Beispielsweise muss die Nachfrage nach Biogetreide leider zu einem grossen Teil in Übersee gedeckt werden. Das Angebot an Biomilch ist ungenügend. Biozuckerrüben wollen in der Schweiz nur wenige Produzenten anbauen.</p><p>Dieser Sachverhalt lässt sich nur damit erklären, dass - verglichen mit den übrigen Direktzahlungen - die Ökobeiträge für den Biolandbau ungenügend sind, obschon sie sich nach Gesetz und Verfassung wirtschaftlich lohnen müssen.</p><p>Es kommt dazu, dass die vom Parlament bewilligten Direktzahlungen in den Jahren 1999 und 2000 bei weitem nicht ausgeschöpft wurden bzw. werden. Dem Vernehmen nach sollen von den bewilligten Mitteln rund 100 Millionen Franken pro Jahr bisher nicht ausbezahlt worden sein. Eine Erhöhung der Direktzahlungen zur Förderung des biologischen Landbaus ist dringend und kann im Rahmen des bewilligten Rahmenkredites für die Jahre 2000 bis 2004 realisiert werden. Die Chance, die der Biolandbau darstellt, muss endlich auch von den schweizerischen Produzenten wahrgenommen werden.</p>
  • <p>In der Schweiz werden im Jahre 2000 rund 8 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von über 5000 Betrieben biologisch bewirtschaftet. Die Schweiz steht damit nach Österreich weltweit an zweiter Stelle. Die Nachfrage nach biologischen Produkten ist in letzter Zeit jedoch schneller gewachsen als das Angebot. So müssen zurzeit rund 60 Prozent des in der Schweiz nachgefragten Biogetreides importiert werden.</p><p>Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung fördert der Bund mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Darunter fällt auch der biologische Landbau. Aufgrund von Artikel 70 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) müssen sich die Ökobeiträge wirtschaftlich lohnen, wobei gemäss Artikel 76 Absatz 5 LwG die am Markt erzielbaren Mehrerlöse zu berücksichtigen sind. Somit ist die Höhe der Biobeiträge, wie auch der übrigen Ökobeiträge, Gegenstand ständiger Evaluation.</p><p>Der Bundesrat hat die Forderung nach wirtschaftlich lohnenden Beiträgen beim biologischen Landbau mit der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 gemäss Verfassungs- und Gesetzesauftrag umgesetzt. Beim Umbau des Direktzahlungssystems wurde darauf geachtet, das unter Artikel 31b des alten LwG aufgebaute Anreizsystem für den biologischen Landbau auf dem gleichen Niveau weiterzuführen. Die Auswertung der Buchhaltungsdaten der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Tänikon zeigt, dass in der Periode von 1997 bis 1999 der Arbeitsverdienst pro Familienjahresarbeitseinheit (entspricht 280 Arbeitstagen) bei den biologisch wirtschaftenden Betrieben im Talgebiet um 8 Prozent und im Berggebiet um 15,8 Prozent höher lag als bei den integriert wirtschaftenden Partnerbetrieben. Die Aussage des Motionärs, dass der derzeitige Nachfrageüberhang an biologisch produzierten Lebensmitteln auf einer mangelnden Anreizpolitik des Bundes beruht, ist deshalb nicht korrekt. Dieser hat u. a. folgende Ursachen:</p><p>- Die Umstellung eines Betriebes auf den biologischen Landbau ist besonders beim Ackerbau und den Spezialkulturen komplex und bedarf einer sorgfältigen Planung, welche längere Zeit in Anspruch nimmt.</p><p>- Die wirtschaftlichen Signale für die Umstellung auf den biologischen Landbau werden von den Landwirten wohl wahrgenommen, aber nicht umgesetzt.</p><p>- Gründe nicht wirtschaftlicher Natur halten Landwirte mit geeigneten betrieblichen Voraussetzungen teilweise davon ab, auf den biologischen Landbau umzustellen.</p><p>Übersteigt die Nachfrage nach biologisch produzierten Lebensmitteln die angebotene Menge, wächst die Preisdifferenz zum entsprechenden konventionellen Produkt. Dadurch verstärkt sich der Anreiz für die Produzenten, ihren Betrieb auf den biologischen Landbau umzustellen. Im Hinblick auf diesen sensiblen Mechanismus muss die Anpassung der staatlichen Beiträge sehr subtil erfolgen. Sie dürfen das Angebot nicht so stark fördern, dass der Biomarkt infolge eines strukturbedingten Überangebotes zusammenbricht. Zudem entsprechen weitere staatliche Eingriffe nicht der Zielrichtung der "Agrarpolitik 2002". Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die heutigen Beiträge als Anreize grundsätzlich genügen. Er ist aber bereit, bei der laufenden Revision von landwirtschaftlichen Verordnungen und innerhalb des Zahlungsrahmens 2000-2003 auf das Jahr 2001 hin zu prüfen, ob die Direktzahlungen für den biologischen Landbau angemessen zu erhöhen sind und ob dabei eine Verstärkung der Anreizwirkung für Landwirte mit Acker- und Spezialkulturen gegenüber solchen mit Grünland vorzusehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Direktzahlungen für den biologischen Landbau angemessen zu erhöhen.</p>
  • Chance Biolandbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung fördert der Bund mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. In Artikel 70 des Landwirtschaftsgesetzes steht, dass sich diese Ökobeiträge wirtschaftlich lohnen müssen.</p><p>Leider stellt man heute fest, dass die Betriebsumstellungen auf biologischen Landbau stagnieren. In Ackerbauregionen wirtschaften nach wie vor erst etwa 2 Prozent der Bauern nach den Prinzipien des biologischen Landbaus. Beispielsweise muss die Nachfrage nach Biogetreide leider zu einem grossen Teil in Übersee gedeckt werden. Das Angebot an Biomilch ist ungenügend. Biozuckerrüben wollen in der Schweiz nur wenige Produzenten anbauen.</p><p>Dieser Sachverhalt lässt sich nur damit erklären, dass - verglichen mit den übrigen Direktzahlungen - die Ökobeiträge für den Biolandbau ungenügend sind, obschon sie sich nach Gesetz und Verfassung wirtschaftlich lohnen müssen.</p><p>Es kommt dazu, dass die vom Parlament bewilligten Direktzahlungen in den Jahren 1999 und 2000 bei weitem nicht ausgeschöpft wurden bzw. werden. Dem Vernehmen nach sollen von den bewilligten Mitteln rund 100 Millionen Franken pro Jahr bisher nicht ausbezahlt worden sein. Eine Erhöhung der Direktzahlungen zur Förderung des biologischen Landbaus ist dringend und kann im Rahmen des bewilligten Rahmenkredites für die Jahre 2000 bis 2004 realisiert werden. Die Chance, die der Biolandbau darstellt, muss endlich auch von den schweizerischen Produzenten wahrgenommen werden.</p>
    • <p>In der Schweiz werden im Jahre 2000 rund 8 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von über 5000 Betrieben biologisch bewirtschaftet. Die Schweiz steht damit nach Österreich weltweit an zweiter Stelle. Die Nachfrage nach biologischen Produkten ist in letzter Zeit jedoch schneller gewachsen als das Angebot. So müssen zurzeit rund 60 Prozent des in der Schweiz nachgefragten Biogetreides importiert werden.</p><p>Gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung fördert der Bund mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Darunter fällt auch der biologische Landbau. Aufgrund von Artikel 70 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) müssen sich die Ökobeiträge wirtschaftlich lohnen, wobei gemäss Artikel 76 Absatz 5 LwG die am Markt erzielbaren Mehrerlöse zu berücksichtigen sind. Somit ist die Höhe der Biobeiträge, wie auch der übrigen Ökobeiträge, Gegenstand ständiger Evaluation.</p><p>Der Bundesrat hat die Forderung nach wirtschaftlich lohnenden Beiträgen beim biologischen Landbau mit der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 gemäss Verfassungs- und Gesetzesauftrag umgesetzt. Beim Umbau des Direktzahlungssystems wurde darauf geachtet, das unter Artikel 31b des alten LwG aufgebaute Anreizsystem für den biologischen Landbau auf dem gleichen Niveau weiterzuführen. Die Auswertung der Buchhaltungsdaten der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Tänikon zeigt, dass in der Periode von 1997 bis 1999 der Arbeitsverdienst pro Familienjahresarbeitseinheit (entspricht 280 Arbeitstagen) bei den biologisch wirtschaftenden Betrieben im Talgebiet um 8 Prozent und im Berggebiet um 15,8 Prozent höher lag als bei den integriert wirtschaftenden Partnerbetrieben. Die Aussage des Motionärs, dass der derzeitige Nachfrageüberhang an biologisch produzierten Lebensmitteln auf einer mangelnden Anreizpolitik des Bundes beruht, ist deshalb nicht korrekt. Dieser hat u. a. folgende Ursachen:</p><p>- Die Umstellung eines Betriebes auf den biologischen Landbau ist besonders beim Ackerbau und den Spezialkulturen komplex und bedarf einer sorgfältigen Planung, welche längere Zeit in Anspruch nimmt.</p><p>- Die wirtschaftlichen Signale für die Umstellung auf den biologischen Landbau werden von den Landwirten wohl wahrgenommen, aber nicht umgesetzt.</p><p>- Gründe nicht wirtschaftlicher Natur halten Landwirte mit geeigneten betrieblichen Voraussetzungen teilweise davon ab, auf den biologischen Landbau umzustellen.</p><p>Übersteigt die Nachfrage nach biologisch produzierten Lebensmitteln die angebotene Menge, wächst die Preisdifferenz zum entsprechenden konventionellen Produkt. Dadurch verstärkt sich der Anreiz für die Produzenten, ihren Betrieb auf den biologischen Landbau umzustellen. Im Hinblick auf diesen sensiblen Mechanismus muss die Anpassung der staatlichen Beiträge sehr subtil erfolgen. Sie dürfen das Angebot nicht so stark fördern, dass der Biomarkt infolge eines strukturbedingten Überangebotes zusammenbricht. Zudem entsprechen weitere staatliche Eingriffe nicht der Zielrichtung der "Agrarpolitik 2002". Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die heutigen Beiträge als Anreize grundsätzlich genügen. Er ist aber bereit, bei der laufenden Revision von landwirtschaftlichen Verordnungen und innerhalb des Zahlungsrahmens 2000-2003 auf das Jahr 2001 hin zu prüfen, ob die Direktzahlungen für den biologischen Landbau angemessen zu erhöhen sind und ob dabei eine Verstärkung der Anreizwirkung für Landwirte mit Acker- und Spezialkulturen gegenüber solchen mit Grünland vorzusehen ist.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Direktzahlungen für den biologischen Landbau angemessen zu erhöhen.</p>
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