Planung "Armee XXI". Offene Fragen

ShortId
00.3461
Id
20003461
Updated
10.04.2024 16:24
Language
de
Title
Planung "Armee XXI". Offene Fragen
AdditionalIndexing
Milizsystem;Armeeeinsatz;Armee;Armeereform;militärische Ausbildung
1
  • L04K04020306, Armeereform
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L03K040203, Armee
  • L04K04020307, militärische Ausbildung
  • L04K08070104, Milizsystem
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das sich in der internen Bearbeitung befindende "Armeeleitbild XXI" ("ALB XXI"), das Ende Februar als Vorentwurf der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist das Konzept, das die gestellten Fragen im Gesamtzusammenhang kohärent beantwortet. Es wird das für Reformwerke dieser Art ordentliche Verfahren durchlaufen. Das ALB stützt sich auf die Bundesverfassung, es entspricht vollständig den Rahmenbedingungen Neutralität und Milizsystem und es berücksichtigt auch die beschränkten Mittel, die für die Armee zur Verfügung stehen.</p><p>Bevor die definitive Version des "ALB XXI" vorliegt, ist es möglich, folgende Antworten zu geben:</p><p>1. Fragen zur Strategie</p><p>1.1 Die Armee muss in der Lage sein, bis zu einem möglichst grossen gegnerischen Kräfteansatz die Schweiz selbstständig zu verteidigen, die Lufthoheit zu wahren und eine gegnerische Luftherrschaft über der Schweiz zu verhindern sowie Räume und Objekte innerhalb der Schweiz zu schützen. Eine genaue qualitative und quantitative Bestimmung des gegnerischen Kräfteansatzes, den die Armee selbstständig zu bewältigen in der Lage sein muss, kann aus mehreren Gründen nicht vorgenommen werden:</p><p>a. Damit die militärische Bedrohung akut würde, müssten sich vorgängig fundamentale politisch-militärische Veränderungen in Europa ereignet haben, die derzeit nicht absehbar sind. Jede Mutmassung über Form und Stärke eines hypothetischen militärischen Angriffes wäre darum willkürlich und unsicher.</p><p>b. Eine weitere Unsicherheit entsteht durch den Fortschritt in der Militärtechnologie, dessen längerfristige Auswirkungen auf Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten derzeit nicht bestimmt werden können.</p><p>c. Schliesslich ist die Vielfalt hypothetisch denkbarer Angriffsszenarien nicht auf einen Nenner zu bringen, der die nötige "autonome Eigenleistung" einfach und schematisch definieren liesse.</p><p>Aus diesen Gründen und im Interesse der Handlungsfreiheit der Schweiz muss es darum gehen, eine möglichst hohe, selbstständige Verteidigungsfähigkeit zu erreichen, gleichzeitig aber auch - für den Fall, dass die Neutralität durch einen Angriff hinfällig geworden wäre - die Fähigkeit auszubauen, mit anderen Opfern des gleichen Angreifers in der militärischen Verteidigung zusammenzuarbeiten.</p><p>1.2 Alle Aussagen über den Verteidigungsfall beziehen sich auf eine Situation, die derzeit nicht absehbar ist, zu deren Eintreten massive politisch-militärische Veränderungen in Europa eintreten müssten, bei der es aber um die Existenz von Land und Volk ginge. Es handelt sich also nicht um konkrete Planungen. Die gedankliche Befassung mit diesem Fall ist aber eine Pflicht der Landesregierung, solange die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles nicht null beträgt. Das entspricht im Übrigen auch den Ausführungen zu diesem Thema im Sicherheitspolitischen Bericht B 2000.</p><p>Zur Erhöhung der Handlungsfreiheit muss die Option bestehen, im Falle eines Angriffes - je nach gegnerischem Kräfteansatz - vorzugsweise selbstständig die Verteidigung aufzunehmen, notfalls aber auch mit anderen Staaten in der Verteidigung zusammenzuarbeiten, wenn der gegnerische Kräfteansatz unsere Mittel übersteigt und die Neutralität durch einen Angriff hinfällig geworden sein sollte. Weitere Aussagen zu diesem Thema müssten notwendigerweise rein spekulativ sein.</p><p>1.3 Mit den vorgesehenen Rettungs-, Genie- und Infanterietruppen sowie Militärpolizeibataillonen, die über eine Anzahl von etwa tausend gut ausgebildeten und sofort einsetzbaren Durchdienern verfügen werden, soll die "Armee XXI" in der Lage sein, die zivilen Behörden, aus dem Stand und mit einer erhöhten Durchhaltefähigkeit, im Bereich der inneren Sicherheit und für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen zu unterstützen. Darüber hinaus können weitere WK-Formationen und Rekrutenschulen ab der Stufe der Verbandsausbildung ebenfalls subsidiär eingesetzt werden. Zusätzlich wird die Bewältigung existenzieller Gefahren durch den Aufwuchs im Bereich Bevölkerungsschutz sichergestellt. Dies gilt für ordentliche und ausserordentliche Lagen.</p><p>1.4 Siehe Antwort zu Frage 1.3.</p><p>2. Fragen zur Doktrin</p><p>2.1 Die Auswahl und Ausarbeitung von Szenarien ist notwendigerweise willkürlich und mit massiven Unsicherheiten verbunden. Dies trifft umso mehr zu, wenn der Zeithorizont, innerhalb dessen solche Szenarien Realität werden könnten, sehr weit ist, wie es derzeit der Fall ist. Aus diesem Grund wäre die Ausarbeitung konkreter Bedrohungsszenarien wenig zielführend zur Bestimmung des zur Verteidigung notwendigen Kräfteansatzes.</p><p>2.2 Die Leistungen innerhalb der drei Teilaufträge der Armee wurden aufgrund von pragmatischen Erfahrungen und Einsätzen (Bewältigung existenzieller Gefahren, friedensunterstützende Operationen) ermittelt. Für die Raumsicherung und Verteidigung wurden Leistungen nach an die Schweiz angepassten internationalen Standards entwickelt und daraus die entsprechenden notwendigen Kräfte abgeleitet. Als wesentlicher Bestandteil einer Doktrin wurden Leistungen definiert, welche die möglichen Bedürfnisse abdecken sollen.</p><p>3. Fragen zum Milizsystem</p><p>3.1 Das Milizsystem wird durch eine Erhöhung des Anteils der Berufskader nicht infrage gestellt. Das berufliche Personal (Berufs- und Zeitmilitär) wird hauptsächlich in den Lehrverbänden und für die Ausbildung auf Stufe der verstärkten Einheit eingesetzt. Die Milizkader werden in den Einsatzstäben tätig sein, wo sie die unterstellten Bataillone und Abteilungen zur Einsatzführung ausbilden. Sie werden ebenfalls die Möglichkeit haben, den eigenen Verband zu führen. Sowohl bei der Ausbildung als auch bei der Einsatzführung werden fähige Milizkader die Möglichkeit erhalten, Führungsfunktionen zu übernehmen.</p><p>In seinem Beschluss vom 20. Dezember 2000 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, mit der Erarbeitung des "ALB XXI" ein Kaderkonzept unter besonderer Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten für Milizkader zu unterbreiten. Dieses Modell wird in Zusammenarbeit mit den interessierten Organisationen und den Schulen entwickelt, sodass den besonderen Verhältnissen der Miliz Rechnung getragen werden kann.</p><p>3.2 Die geplanten Ausbildungsmodelle sind auf die schweizerische Milizarmee zugeschnitten. Das VBS hegt in keiner Weise die Absicht, das System der US-Profiarmee zu kopieren. Selbstverständlich werden bei der Planung Erfahrungen ausländischer Streitkräfte zur Beurteilung beigezogen. Die schweizerischen Eigenheiten und insbesondere unser Milizsystem werden aber nicht infrage gestellt. Heute besteht ein Missverhältnis zwischen Führungs- und Verwaltungsaufgaben der Milizkader. Vielfach ist die Miliz mit Vorbereitungs- und Planungsaufgaben (Vorbereitung von Truppendiensten ausser Dienst und verwaltungstechnische Arbeiten) für die Truppendienste vollständig absorbiert. Eine Konzentration auf die eigentliche Aufgabe als militärischer Führer ist heute eingeschränkt. Das VBS sucht Lösungen, die der Miliz in jeder Hinsicht gerecht werden und auch so weit wie nötig mit den Bedürfnissen der Wirtschaft kompatibel sind. Die angestrebten Ausbildungsmodelle werden der Miliz erlauben, ihre Fähigkeiten zielgerichtet in die Führung von Verbänden einzubringen.</p><p>4. Fragen zur Ausbildung</p><p>4.1 Die Rekrutierung der benötigten Berufsmilitärs für den Start der "Armee XXI" ist von entscheidender Bedeutung, und das VBS setzt alles daran, dieses Ziel zu erreichen. Im Sinne einer alternativen Planung kann der Einsatz von Zeitkadern vorgesehen werden. Die Durchführung des Projektes "Armee XXI" ist aber ein Prozess, der nicht Anfang 2003 abgeschlossen sein wird. Mit den vorgesehenen Anpassungen der Kaderlaufbahnen und insbesondere der Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit in der militärischen Ausbildung einzusetzen, sollen günstige Bedingungen für die Kontinuität der Leistungsbereitschaft der Armee geschaffen werden.</p><p>4.2 Grundsätzlich trägt der Truppenkommandant, d. h. der Bataillonskommandant, die Ausbildungsverantwortung. Wenn die Bataillone ihren WK innerhalb der entsprechenden Lehrverbände leisten, ist der Kommandant des Lehrverbandes, wie bei den heutigen Umschulungskursen in einer bestimmten Truppengattung, für die Ausbildung dieser Formationen verantwortlich. Wird der WK im Rahmen des Einsatzverbandes geleistet, so ist der Kommandant dieses Einsatzverfahrens für die (Verbands-)Ausbildung verantwortlich.</p><p>5. Fragen zum Zeitplan</p><p>5. 1 Eine parlamentarische Beratung einzelner Fragen ist wenig sinnvoll, solange der Blick auf das verbindliche Ganze der Armeereform nicht möglich ist. Mittlerweile hat der Bundesrat am 21. Februar 2001 an seiner Klausur das "ALB XXI" durchberaten. In vertiefenden Konsultationen im Verlauf des März 2001, haben betroffene Kreise die Möglichkeit, aufgrund der verfügbaren Gesamtschau über den aktuellen Projektinhalt zu diskutieren. Die öffentliche Diskussion wird dadurch unterstützt, dass der Vorentwurf des "ALB XXI" Ende Februar veröffentlicht wurde.</p><p>5.2 Die Umsetzung der "Armee XXI" beginnt am 1. Januar 2003. Das ist der heutige Stand der Planung. Der Zeitplan ist ehrgeizig, aber durchaus realistisch. Und vor allem ist der objektive Druck gegeben: Die "Armee 95" lässt sich nicht weiter verlängern, wenn nicht die berechtigten Erwartungen der Kader und der Truppe enttäuscht werden sollen. Nur konkrete Perspektiven vermögen zum heutigen Zeitpunkt die neuen Kader zu motivieren, sich für die "Armee XXI" zur Verfügung zu stellen.</p><p>6. Fragen zur Verwaltungsreform</p><p>6.1 Das Grobkonzept "VBS XXI", das die Schaffung eines Departementes mit fünf Politikbereichen beinhaltet, wurde vom Geschäftsleitungsausschuss VBS am 29. August 2000 genehmigt. Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 25. Oktober 2000 von den Reformarbeiten VBS in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen und das VBS beauftragt, erste Reformanträge, insbesondere zur Entlastung des Generalsekretariates, noch vor Ende 2000 einzureichen.</p><p>Mit Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 2000 wurde das VBS ermächtigt:</p><p>- auf der Grundlage von Artikel 46 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG) eine Direktion Sicherheitspolitik in die Wege zu leiten; und</p><p>- auf der Grundlage von Artikel 43 RVOG eine Arrondierung der Gruppe Rüstung (Arbeitstitel: Beschaffung und Technologie) vorzunehmen.</p><p>Gestützt auf den erwähnten Bundesratsbeschluss wurde ein Vorgehenskonzept mit dem Ziel erstellt, die neue Führungs- und Verwaltungsstruktur in den Kernbereichen bis Ende drittes Quartal 2002 zu operationalisieren.</p><p>6.2 Im Vorgehenskonzept ist vorgesehen, dass sowohl für die Unterstützung der Gesamtsteuerung als auch für die zukunftsorientierte Ausgestaltung der Departementsführung und der einzelnen Politikbereiche externe Berater beigezogen werden. Die Ausschreibung für die Gesamtsteuerung und die Organisation der Departementsführung wird Anfang 2001 erfolgen. Die finanziellen Mittel für die Beratertätigkeiten werden zentral bei der Finanzabteilung des Generalsekretariates VBS eingestellt und bewirtschaftet.</p><p>Die Anpassung der Führungsorganisation des Departementes ist Gegenstand der laufenden Organisationsarbeiten. Die Departementsleitung wird aus dem Vorsteher des VBS, dem Generalsekretär und den Chefs der Politikbereiche zusammengesetzt sein. Die Aufgabenschwerpunkten werden folgende sein:</p><p>- Strategie, Policy des Departementes;</p><p>- grundlegende Fragen des Departementes;</p><p>- Verwaltungsgeschäfte des VBS (operatives Management); und</p><p>- Reformprozess/Change Management "VBS XXI".</p><p>Auch die Anpassung der Führungsorganisation der "Armee XXI" ist Gegenstand der laufenden Organisationsarbeiten. Die Steuerung des Reformprozesses "Armee XXI" und der Führungsorganisation des Politikbereiches Verteidigung obliegt dem Chef des Politikbereiches Verteidigung.</p><p>7. Fragen zum föderalistischen Aufbau</p><p>Die regionale Verankerung der "Armee XXI" wird zum einen mit der Schaffung von teilprofessionalisierten Territorialzonenstäben sichergestellt. Auch die über alle Regionen weiterhin benötigten Infrastrukturen (Ausbildungsplätze) und die Schaffung der Lehrverbände werden dazu beitragen, dass die Armee auch künftig in den Regionen und Kantonen fest verankert sein wird. Zudem werden auch die zurzeit noch nicht abschliessend definierten Aufgaben im Bereich der kantonalen Militärhoheit die regionale Verankerung sicherstellen. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2000 die Weiterverfolgung einer dritten Teilstreitkraft verworfen (Bandbreitenentscheid). Im Rahmen der Planungen wurde diese Variante im Detail geprüft und dem Bundesrat mit Vor- und Nachteilen vorgelegt. Auf eine dritte Teilstreitkraft wurde aus Gründen einer notwendigen Straffung der Verwaltung und möglichst schlanker Strukturen bei der "Armee XXI" verzichtet.</p><p>Die regionale Verankerung der Armee wird - wie erwähnt - mit der Schaffung von teilprofessionalisierten Territorialdivisionsstäben sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Planung der "Armee XXI" befindet sich in der Endphase. Ein solcher Reformprozess bringt logischerweise viel Nervosität und viel Unsicherheit mit sich. Diese Unsicherheit beschränkt sich nicht nur auf die direkt betroffenen Armeechefs und Verantwortlichen des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, sondern hat auch breite Kreise der Bevölkerung ergriffen. Die Sorge, ob auch die "Armee XXI" eine glaubwürdige, starke Landesverteidigung garantieren wird, ist nicht zu unterschätzen. Eine offene Informationspolitik kann viel dazu beitragen, den Prozess mit möglichst viel Akzeptanz zum richtigen Ende zu führen.</p><p>1. Fragen zur Strategie</p><p>1.1 Welche "autonome Eigenleistung" ist bei der strategischen Umsetzung des verfassungsmässigen Auftrages der Verteidigung von Land und Volk durch die Armee zu erbringen?</p><p>1.2 Wie ist die "Koalitionsverteidigung", 200 Kilometer im so genannten Vorfeld, neutralitätsrechtlich abgestützt?</p><p>1.3 Wie wird der verfassungsmässige Auftrag zur Unterstützung der zivilen Behörden (innere Sicherheit und Bewältigung ausserordentlicher Lagen) in der ordentlichen Lage (Friedenslage) sichergestellt?</p><p>1.4 Wie wird dies (siehe Ziff. 1.3) im Kriegsfall sichergestellt? (Die bisher bekannten Unterlagen sehen keine besonders geschulten Kräfte für die Abwehr der Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle vor.)</p><p>2. Fragen zur Doktrin</p><p>2.1 Ist es zutreffend, dass keine Bedrohungsszenarien entwickelt wurden, die wenigstens ansatzweise erlaubt hätten, die notwendigen Kräfte für einzelne Operationen festzulegen (z. B. Raumschutz, Verteidigung, Schutz der Transversalen usw.)?</p><p>2.2 Ist es zutreffend, dass bei den Planern von "Armee XXI" die Auffassung besteht, man bräuchte keine eigene operative Doktrin?</p><p>3. Fragen zum Milizsystem</p><p>3.1 Wie kann eine "Zweiklassenarmee" verhindert werden, wenn in den Lehrbrigaden und auch in den WK praktisch nur professionelle Ausbildner eingesetzt werden sollen?</p><p>3.2 Erachtet man die - gemäss Konzeptstudie vom 28. April 2000 - ausgesprochen auf die US-Profiarmee zugeschnittenen Ausbildungsmodelle als milizkonform und den schweizerischen Verhältnissen angepasst?</p><p>4. Fragen zur Ausbildung</p><p>4.1 Die heute bekannten Ausbildungsstrukturen in der Planung setzen derart viele Berufskader und Zeitsoldaten voraus, dass diese bis zur Umsetzung 2003 kaum rekrutiert und ausgebildet werden können. Welche Alternativen sind vorgesehen (Ziff. 1.7 LL BR)?</p><p>4.2 Wer trägt die Ausbildungsverantwortung in den WK? Miliz-Br-Stäbe oder Profistäbe?</p><p>5. Fragen zum Zeitplan</p><p>5.1 Sollten die aufgeworfenen Fragen nicht in den sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte à fond durchberaten werden, bevor die Endredaktion des Armeeleitbildes an die Hand genommen wird?</p><p>5.2 Ist der vorgegebene Zeitplan ("Armee XXI" im Jahre 2003) realistisch? Besteht überhaupt ein zeitlicher Druck?</p><p>6. Fragen zur Verwaltungsreform</p><p>6.1 Sollte die Armeereform und die Verwaltungsreform nicht gleichzeitig erfolgen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>6.2 Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, dass eine externe Beraterfirma die zahlreichen Schnittstellen untersuchen sollte, um Synergien zu nutzen und Prozessabläufe zu vereinfachen?</p><p>7. Fragen zum föderalistischen Aufbau</p><p>Was ist geplant, um dem föderalistischen Aufbau der Schweiz gerecht zu werden (z. B. Schaffung einer Territorialstreitkraft als direkte Partnerin der Kantone)?</p>
  • Planung "Armee XXI". Offene Fragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das sich in der internen Bearbeitung befindende "Armeeleitbild XXI" ("ALB XXI"), das Ende Februar als Vorentwurf der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist das Konzept, das die gestellten Fragen im Gesamtzusammenhang kohärent beantwortet. Es wird das für Reformwerke dieser Art ordentliche Verfahren durchlaufen. Das ALB stützt sich auf die Bundesverfassung, es entspricht vollständig den Rahmenbedingungen Neutralität und Milizsystem und es berücksichtigt auch die beschränkten Mittel, die für die Armee zur Verfügung stehen.</p><p>Bevor die definitive Version des "ALB XXI" vorliegt, ist es möglich, folgende Antworten zu geben:</p><p>1. Fragen zur Strategie</p><p>1.1 Die Armee muss in der Lage sein, bis zu einem möglichst grossen gegnerischen Kräfteansatz die Schweiz selbstständig zu verteidigen, die Lufthoheit zu wahren und eine gegnerische Luftherrschaft über der Schweiz zu verhindern sowie Räume und Objekte innerhalb der Schweiz zu schützen. Eine genaue qualitative und quantitative Bestimmung des gegnerischen Kräfteansatzes, den die Armee selbstständig zu bewältigen in der Lage sein muss, kann aus mehreren Gründen nicht vorgenommen werden:</p><p>a. Damit die militärische Bedrohung akut würde, müssten sich vorgängig fundamentale politisch-militärische Veränderungen in Europa ereignet haben, die derzeit nicht absehbar sind. Jede Mutmassung über Form und Stärke eines hypothetischen militärischen Angriffes wäre darum willkürlich und unsicher.</p><p>b. Eine weitere Unsicherheit entsteht durch den Fortschritt in der Militärtechnologie, dessen längerfristige Auswirkungen auf Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten derzeit nicht bestimmt werden können.</p><p>c. Schliesslich ist die Vielfalt hypothetisch denkbarer Angriffsszenarien nicht auf einen Nenner zu bringen, der die nötige "autonome Eigenleistung" einfach und schematisch definieren liesse.</p><p>Aus diesen Gründen und im Interesse der Handlungsfreiheit der Schweiz muss es darum gehen, eine möglichst hohe, selbstständige Verteidigungsfähigkeit zu erreichen, gleichzeitig aber auch - für den Fall, dass die Neutralität durch einen Angriff hinfällig geworden wäre - die Fähigkeit auszubauen, mit anderen Opfern des gleichen Angreifers in der militärischen Verteidigung zusammenzuarbeiten.</p><p>1.2 Alle Aussagen über den Verteidigungsfall beziehen sich auf eine Situation, die derzeit nicht absehbar ist, zu deren Eintreten massive politisch-militärische Veränderungen in Europa eintreten müssten, bei der es aber um die Existenz von Land und Volk ginge. Es handelt sich also nicht um konkrete Planungen. Die gedankliche Befassung mit diesem Fall ist aber eine Pflicht der Landesregierung, solange die Wahrscheinlichkeit eines solchen Falles nicht null beträgt. Das entspricht im Übrigen auch den Ausführungen zu diesem Thema im Sicherheitspolitischen Bericht B 2000.</p><p>Zur Erhöhung der Handlungsfreiheit muss die Option bestehen, im Falle eines Angriffes - je nach gegnerischem Kräfteansatz - vorzugsweise selbstständig die Verteidigung aufzunehmen, notfalls aber auch mit anderen Staaten in der Verteidigung zusammenzuarbeiten, wenn der gegnerische Kräfteansatz unsere Mittel übersteigt und die Neutralität durch einen Angriff hinfällig geworden sein sollte. Weitere Aussagen zu diesem Thema müssten notwendigerweise rein spekulativ sein.</p><p>1.3 Mit den vorgesehenen Rettungs-, Genie- und Infanterietruppen sowie Militärpolizeibataillonen, die über eine Anzahl von etwa tausend gut ausgebildeten und sofort einsetzbaren Durchdienern verfügen werden, soll die "Armee XXI" in der Lage sein, die zivilen Behörden, aus dem Stand und mit einer erhöhten Durchhaltefähigkeit, im Bereich der inneren Sicherheit und für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen zu unterstützen. Darüber hinaus können weitere WK-Formationen und Rekrutenschulen ab der Stufe der Verbandsausbildung ebenfalls subsidiär eingesetzt werden. Zusätzlich wird die Bewältigung existenzieller Gefahren durch den Aufwuchs im Bereich Bevölkerungsschutz sichergestellt. Dies gilt für ordentliche und ausserordentliche Lagen.</p><p>1.4 Siehe Antwort zu Frage 1.3.</p><p>2. Fragen zur Doktrin</p><p>2.1 Die Auswahl und Ausarbeitung von Szenarien ist notwendigerweise willkürlich und mit massiven Unsicherheiten verbunden. Dies trifft umso mehr zu, wenn der Zeithorizont, innerhalb dessen solche Szenarien Realität werden könnten, sehr weit ist, wie es derzeit der Fall ist. Aus diesem Grund wäre die Ausarbeitung konkreter Bedrohungsszenarien wenig zielführend zur Bestimmung des zur Verteidigung notwendigen Kräfteansatzes.</p><p>2.2 Die Leistungen innerhalb der drei Teilaufträge der Armee wurden aufgrund von pragmatischen Erfahrungen und Einsätzen (Bewältigung existenzieller Gefahren, friedensunterstützende Operationen) ermittelt. Für die Raumsicherung und Verteidigung wurden Leistungen nach an die Schweiz angepassten internationalen Standards entwickelt und daraus die entsprechenden notwendigen Kräfte abgeleitet. Als wesentlicher Bestandteil einer Doktrin wurden Leistungen definiert, welche die möglichen Bedürfnisse abdecken sollen.</p><p>3. Fragen zum Milizsystem</p><p>3.1 Das Milizsystem wird durch eine Erhöhung des Anteils der Berufskader nicht infrage gestellt. Das berufliche Personal (Berufs- und Zeitmilitär) wird hauptsächlich in den Lehrverbänden und für die Ausbildung auf Stufe der verstärkten Einheit eingesetzt. Die Milizkader werden in den Einsatzstäben tätig sein, wo sie die unterstellten Bataillone und Abteilungen zur Einsatzführung ausbilden. Sie werden ebenfalls die Möglichkeit haben, den eigenen Verband zu führen. Sowohl bei der Ausbildung als auch bei der Einsatzführung werden fähige Milizkader die Möglichkeit erhalten, Führungsfunktionen zu übernehmen.</p><p>In seinem Beschluss vom 20. Dezember 2000 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, mit der Erarbeitung des "ALB XXI" ein Kaderkonzept unter besonderer Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten für Milizkader zu unterbreiten. Dieses Modell wird in Zusammenarbeit mit den interessierten Organisationen und den Schulen entwickelt, sodass den besonderen Verhältnissen der Miliz Rechnung getragen werden kann.</p><p>3.2 Die geplanten Ausbildungsmodelle sind auf die schweizerische Milizarmee zugeschnitten. Das VBS hegt in keiner Weise die Absicht, das System der US-Profiarmee zu kopieren. Selbstverständlich werden bei der Planung Erfahrungen ausländischer Streitkräfte zur Beurteilung beigezogen. Die schweizerischen Eigenheiten und insbesondere unser Milizsystem werden aber nicht infrage gestellt. Heute besteht ein Missverhältnis zwischen Führungs- und Verwaltungsaufgaben der Milizkader. Vielfach ist die Miliz mit Vorbereitungs- und Planungsaufgaben (Vorbereitung von Truppendiensten ausser Dienst und verwaltungstechnische Arbeiten) für die Truppendienste vollständig absorbiert. Eine Konzentration auf die eigentliche Aufgabe als militärischer Führer ist heute eingeschränkt. Das VBS sucht Lösungen, die der Miliz in jeder Hinsicht gerecht werden und auch so weit wie nötig mit den Bedürfnissen der Wirtschaft kompatibel sind. Die angestrebten Ausbildungsmodelle werden der Miliz erlauben, ihre Fähigkeiten zielgerichtet in die Führung von Verbänden einzubringen.</p><p>4. Fragen zur Ausbildung</p><p>4.1 Die Rekrutierung der benötigten Berufsmilitärs für den Start der "Armee XXI" ist von entscheidender Bedeutung, und das VBS setzt alles daran, dieses Ziel zu erreichen. Im Sinne einer alternativen Planung kann der Einsatz von Zeitkadern vorgesehen werden. Die Durchführung des Projektes "Armee XXI" ist aber ein Prozess, der nicht Anfang 2003 abgeschlossen sein wird. Mit den vorgesehenen Anpassungen der Kaderlaufbahnen und insbesondere der Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit in der militärischen Ausbildung einzusetzen, sollen günstige Bedingungen für die Kontinuität der Leistungsbereitschaft der Armee geschaffen werden.</p><p>4.2 Grundsätzlich trägt der Truppenkommandant, d. h. der Bataillonskommandant, die Ausbildungsverantwortung. Wenn die Bataillone ihren WK innerhalb der entsprechenden Lehrverbände leisten, ist der Kommandant des Lehrverbandes, wie bei den heutigen Umschulungskursen in einer bestimmten Truppengattung, für die Ausbildung dieser Formationen verantwortlich. Wird der WK im Rahmen des Einsatzverbandes geleistet, so ist der Kommandant dieses Einsatzverfahrens für die (Verbands-)Ausbildung verantwortlich.</p><p>5. Fragen zum Zeitplan</p><p>5. 1 Eine parlamentarische Beratung einzelner Fragen ist wenig sinnvoll, solange der Blick auf das verbindliche Ganze der Armeereform nicht möglich ist. Mittlerweile hat der Bundesrat am 21. Februar 2001 an seiner Klausur das "ALB XXI" durchberaten. In vertiefenden Konsultationen im Verlauf des März 2001, haben betroffene Kreise die Möglichkeit, aufgrund der verfügbaren Gesamtschau über den aktuellen Projektinhalt zu diskutieren. Die öffentliche Diskussion wird dadurch unterstützt, dass der Vorentwurf des "ALB XXI" Ende Februar veröffentlicht wurde.</p><p>5.2 Die Umsetzung der "Armee XXI" beginnt am 1. Januar 2003. Das ist der heutige Stand der Planung. Der Zeitplan ist ehrgeizig, aber durchaus realistisch. Und vor allem ist der objektive Druck gegeben: Die "Armee 95" lässt sich nicht weiter verlängern, wenn nicht die berechtigten Erwartungen der Kader und der Truppe enttäuscht werden sollen. Nur konkrete Perspektiven vermögen zum heutigen Zeitpunkt die neuen Kader zu motivieren, sich für die "Armee XXI" zur Verfügung zu stellen.</p><p>6. Fragen zur Verwaltungsreform</p><p>6.1 Das Grobkonzept "VBS XXI", das die Schaffung eines Departementes mit fünf Politikbereichen beinhaltet, wurde vom Geschäftsleitungsausschuss VBS am 29. August 2000 genehmigt. Der Bundesrat hat an seiner Klausur vom 25. Oktober 2000 von den Reformarbeiten VBS in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen und das VBS beauftragt, erste Reformanträge, insbesondere zur Entlastung des Generalsekretariates, noch vor Ende 2000 einzureichen.</p><p>Mit Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 2000 wurde das VBS ermächtigt:</p><p>- auf der Grundlage von Artikel 46 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG) eine Direktion Sicherheitspolitik in die Wege zu leiten; und</p><p>- auf der Grundlage von Artikel 43 RVOG eine Arrondierung der Gruppe Rüstung (Arbeitstitel: Beschaffung und Technologie) vorzunehmen.</p><p>Gestützt auf den erwähnten Bundesratsbeschluss wurde ein Vorgehenskonzept mit dem Ziel erstellt, die neue Führungs- und Verwaltungsstruktur in den Kernbereichen bis Ende drittes Quartal 2002 zu operationalisieren.</p><p>6.2 Im Vorgehenskonzept ist vorgesehen, dass sowohl für die Unterstützung der Gesamtsteuerung als auch für die zukunftsorientierte Ausgestaltung der Departementsführung und der einzelnen Politikbereiche externe Berater beigezogen werden. Die Ausschreibung für die Gesamtsteuerung und die Organisation der Departementsführung wird Anfang 2001 erfolgen. Die finanziellen Mittel für die Beratertätigkeiten werden zentral bei der Finanzabteilung des Generalsekretariates VBS eingestellt und bewirtschaftet.</p><p>Die Anpassung der Führungsorganisation des Departementes ist Gegenstand der laufenden Organisationsarbeiten. Die Departementsleitung wird aus dem Vorsteher des VBS, dem Generalsekretär und den Chefs der Politikbereiche zusammengesetzt sein. Die Aufgabenschwerpunkten werden folgende sein:</p><p>- Strategie, Policy des Departementes;</p><p>- grundlegende Fragen des Departementes;</p><p>- Verwaltungsgeschäfte des VBS (operatives Management); und</p><p>- Reformprozess/Change Management "VBS XXI".</p><p>Auch die Anpassung der Führungsorganisation der "Armee XXI" ist Gegenstand der laufenden Organisationsarbeiten. Die Steuerung des Reformprozesses "Armee XXI" und der Führungsorganisation des Politikbereiches Verteidigung obliegt dem Chef des Politikbereiches Verteidigung.</p><p>7. Fragen zum föderalistischen Aufbau</p><p>Die regionale Verankerung der "Armee XXI" wird zum einen mit der Schaffung von teilprofessionalisierten Territorialzonenstäben sichergestellt. Auch die über alle Regionen weiterhin benötigten Infrastrukturen (Ausbildungsplätze) und die Schaffung der Lehrverbände werden dazu beitragen, dass die Armee auch künftig in den Regionen und Kantonen fest verankert sein wird. Zudem werden auch die zurzeit noch nicht abschliessend definierten Aufgaben im Bereich der kantonalen Militärhoheit die regionale Verankerung sicherstellen. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2000 die Weiterverfolgung einer dritten Teilstreitkraft verworfen (Bandbreitenentscheid). Im Rahmen der Planungen wurde diese Variante im Detail geprüft und dem Bundesrat mit Vor- und Nachteilen vorgelegt. Auf eine dritte Teilstreitkraft wurde aus Gründen einer notwendigen Straffung der Verwaltung und möglichst schlanker Strukturen bei der "Armee XXI" verzichtet.</p><p>Die regionale Verankerung der Armee wird - wie erwähnt - mit der Schaffung von teilprofessionalisierten Territorialdivisionsstäben sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Planung der "Armee XXI" befindet sich in der Endphase. Ein solcher Reformprozess bringt logischerweise viel Nervosität und viel Unsicherheit mit sich. Diese Unsicherheit beschränkt sich nicht nur auf die direkt betroffenen Armeechefs und Verantwortlichen des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, sondern hat auch breite Kreise der Bevölkerung ergriffen. Die Sorge, ob auch die "Armee XXI" eine glaubwürdige, starke Landesverteidigung garantieren wird, ist nicht zu unterschätzen. Eine offene Informationspolitik kann viel dazu beitragen, den Prozess mit möglichst viel Akzeptanz zum richtigen Ende zu führen.</p><p>1. Fragen zur Strategie</p><p>1.1 Welche "autonome Eigenleistung" ist bei der strategischen Umsetzung des verfassungsmässigen Auftrages der Verteidigung von Land und Volk durch die Armee zu erbringen?</p><p>1.2 Wie ist die "Koalitionsverteidigung", 200 Kilometer im so genannten Vorfeld, neutralitätsrechtlich abgestützt?</p><p>1.3 Wie wird der verfassungsmässige Auftrag zur Unterstützung der zivilen Behörden (innere Sicherheit und Bewältigung ausserordentlicher Lagen) in der ordentlichen Lage (Friedenslage) sichergestellt?</p><p>1.4 Wie wird dies (siehe Ziff. 1.3) im Kriegsfall sichergestellt? (Die bisher bekannten Unterlagen sehen keine besonders geschulten Kräfte für die Abwehr der Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle vor.)</p><p>2. Fragen zur Doktrin</p><p>2.1 Ist es zutreffend, dass keine Bedrohungsszenarien entwickelt wurden, die wenigstens ansatzweise erlaubt hätten, die notwendigen Kräfte für einzelne Operationen festzulegen (z. B. Raumschutz, Verteidigung, Schutz der Transversalen usw.)?</p><p>2.2 Ist es zutreffend, dass bei den Planern von "Armee XXI" die Auffassung besteht, man bräuchte keine eigene operative Doktrin?</p><p>3. Fragen zum Milizsystem</p><p>3.1 Wie kann eine "Zweiklassenarmee" verhindert werden, wenn in den Lehrbrigaden und auch in den WK praktisch nur professionelle Ausbildner eingesetzt werden sollen?</p><p>3.2 Erachtet man die - gemäss Konzeptstudie vom 28. April 2000 - ausgesprochen auf die US-Profiarmee zugeschnittenen Ausbildungsmodelle als milizkonform und den schweizerischen Verhältnissen angepasst?</p><p>4. Fragen zur Ausbildung</p><p>4.1 Die heute bekannten Ausbildungsstrukturen in der Planung setzen derart viele Berufskader und Zeitsoldaten voraus, dass diese bis zur Umsetzung 2003 kaum rekrutiert und ausgebildet werden können. Welche Alternativen sind vorgesehen (Ziff. 1.7 LL BR)?</p><p>4.2 Wer trägt die Ausbildungsverantwortung in den WK? Miliz-Br-Stäbe oder Profistäbe?</p><p>5. Fragen zum Zeitplan</p><p>5.1 Sollten die aufgeworfenen Fragen nicht in den sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte à fond durchberaten werden, bevor die Endredaktion des Armeeleitbildes an die Hand genommen wird?</p><p>5.2 Ist der vorgegebene Zeitplan ("Armee XXI" im Jahre 2003) realistisch? Besteht überhaupt ein zeitlicher Druck?</p><p>6. Fragen zur Verwaltungsreform</p><p>6.1 Sollte die Armeereform und die Verwaltungsreform nicht gleichzeitig erfolgen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>6.2 Wie stellt sich der Bundesrat zur Forderung, dass eine externe Beraterfirma die zahlreichen Schnittstellen untersuchen sollte, um Synergien zu nutzen und Prozessabläufe zu vereinfachen?</p><p>7. Fragen zum föderalistischen Aufbau</p><p>Was ist geplant, um dem föderalistischen Aufbau der Schweiz gerecht zu werden (z. B. Schaffung einer Territorialstreitkraft als direkte Partnerin der Kantone)?</p>
    • Planung "Armee XXI". Offene Fragen

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