Militärdienst. Verpflichtung zum Weitermachen
- ShortId
-
00.3465
- Id
-
20003465
- Updated
-
10.04.2024 08:44
- Language
-
de
- Title
-
Militärdienst. Verpflichtung zum Weitermachen
- AdditionalIndexing
-
Offizier;freiwilliger Wehrdienst;militärische Ausbildung
- 1
-
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L05K0402030301, Offizier
- L05K0402031001, freiwilliger Wehrdienst
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Armee braucht motivierte und motivierende Vorgesetzte. Weder Zwang noch starker Druck zum Weitermachen scheint mir der richtige Weg zur Auswahl solcher Vorgesetzten.</p><p>Bei den Beratungsstellen für Zivildienst häufen sich die Anfragen betreffend Zwang zum Weitermachen. Allein in den letzten zwölf Monaten kamen deswegen beinahe 500 Anfragen zur Beratungsstelle in Zürich. Das Militärgesetz sieht vor, dass Militärdienstpflichtige zur Übernahme von Vorgesetztenfunktionen verpflichtet werden können. Während gemäss Zahlen des VBS rund 80 Prozent Freiwillige sein sollen, zeigen Gespräche mit Rekruten, dass dem nicht so ist. Offenbar wird auch als Freiwilliger gezählt, wer das Formular über die Kenntnisnahme des Vorschlages unterschreibt. Vielfach geschieht das unter enormem Druck. Wer nicht unterschreiben will, dem wird mitgeteilt, dass er sonst gleich anschliessend an die RS in die UOS einrücken müsse. Anderen wird bei Weigerung der Urlaub gekürzt oder sie werden auf Sonntagswache geschickt. Viele so Verpflichtete versuchen danach auf allen ihnen möglich erscheinenden Wegen, sich der UOS zu entziehen, z. B. mittels ärztlicher Gutachten, Störaktionen oder Verweigerungshaltung in RS oder UOS.</p>
- <p>Die Armee ist heute und in Zukunft zur Sicherstellung von Führung und Ausbildung auf eine genügende Anzahl Kader angewiesen.</p><p>1. Der Bundesrat ist mit der Interpellantin einig, dass auf freiwilliger Basis möglichst viele geeignete Kaderanwärter gefunden und ausgewählt werden sollen. Da die Erfahrung aber zeigt, dass sich nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stellen, müssen weitere fähige Anwärter unter Anwendung von Artikel 15 des Militärgesetzes zum Weitermachen angehalten werden.</p><p>In einem mehrstufigen Verfahren wird das Gespräch mit den künftigen Kadern gesucht und Überzeugungsarbeit geleistet. Druckversuche allein zum Zweck einer geschönten Statistik werden nicht angestrebt, die gesetzliche Grundlage erlaubt ein Vorgehen ohne Druckversuche.</p><p>2. Die Verfahren zur Verpflichtung zu einer höheren Funktion sind klar geregelt. Der Chef Heer wird einmal mehr das Problem an einem Rapport mit den Schulkommandanten thematisieren.</p><p>3. Auch die künftige Armee ist auf geeignete Kaderanwärter angewiesen. Wie bis anhin, wird die Armee versuchen, möglichst viele Kandidaten auf freiwilliger Basis zur Übernahme eines Grades oder einer Funktion zu gewinnen. Damit der benötigte Bestand sichergestellt und jederzeit gewährleistet werden kann, muss die Armee aber auch künftig geeignete Kaderanwärter aufgrund einer Gesetzesbestimmung verpflichten können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass im Militär darauf verzichtet werden soll, angehende Kaderleute unter Druck zu setzen, um zu einer Unterschrift und dadurch zu einer geschönten Statistik der freiwillig Weitermachenden zu gelangen? Befürchtet er auch, dass mit Druckversuchen die Motivation der Vorgeschlagenen einen Tiefpunkt erreicht?</p><p>2. Welche Massnahmen will das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport ergreifen, damit solche Druckversuche unterbunden werden?</p><p>3. Ist er bereit zu prüfen, ob künftig auf die Verpflichtung zur Übernahme von Vorgesetztenfunktionen verzichtet werden kann?</p>
- Militärdienst. Verpflichtung zum Weitermachen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Armee braucht motivierte und motivierende Vorgesetzte. Weder Zwang noch starker Druck zum Weitermachen scheint mir der richtige Weg zur Auswahl solcher Vorgesetzten.</p><p>Bei den Beratungsstellen für Zivildienst häufen sich die Anfragen betreffend Zwang zum Weitermachen. Allein in den letzten zwölf Monaten kamen deswegen beinahe 500 Anfragen zur Beratungsstelle in Zürich. Das Militärgesetz sieht vor, dass Militärdienstpflichtige zur Übernahme von Vorgesetztenfunktionen verpflichtet werden können. Während gemäss Zahlen des VBS rund 80 Prozent Freiwillige sein sollen, zeigen Gespräche mit Rekruten, dass dem nicht so ist. Offenbar wird auch als Freiwilliger gezählt, wer das Formular über die Kenntnisnahme des Vorschlages unterschreibt. Vielfach geschieht das unter enormem Druck. Wer nicht unterschreiben will, dem wird mitgeteilt, dass er sonst gleich anschliessend an die RS in die UOS einrücken müsse. Anderen wird bei Weigerung der Urlaub gekürzt oder sie werden auf Sonntagswache geschickt. Viele so Verpflichtete versuchen danach auf allen ihnen möglich erscheinenden Wegen, sich der UOS zu entziehen, z. B. mittels ärztlicher Gutachten, Störaktionen oder Verweigerungshaltung in RS oder UOS.</p>
- <p>Die Armee ist heute und in Zukunft zur Sicherstellung von Führung und Ausbildung auf eine genügende Anzahl Kader angewiesen.</p><p>1. Der Bundesrat ist mit der Interpellantin einig, dass auf freiwilliger Basis möglichst viele geeignete Kaderanwärter gefunden und ausgewählt werden sollen. Da die Erfahrung aber zeigt, dass sich nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stellen, müssen weitere fähige Anwärter unter Anwendung von Artikel 15 des Militärgesetzes zum Weitermachen angehalten werden.</p><p>In einem mehrstufigen Verfahren wird das Gespräch mit den künftigen Kadern gesucht und Überzeugungsarbeit geleistet. Druckversuche allein zum Zweck einer geschönten Statistik werden nicht angestrebt, die gesetzliche Grundlage erlaubt ein Vorgehen ohne Druckversuche.</p><p>2. Die Verfahren zur Verpflichtung zu einer höheren Funktion sind klar geregelt. Der Chef Heer wird einmal mehr das Problem an einem Rapport mit den Schulkommandanten thematisieren.</p><p>3. Auch die künftige Armee ist auf geeignete Kaderanwärter angewiesen. Wie bis anhin, wird die Armee versuchen, möglichst viele Kandidaten auf freiwilliger Basis zur Übernahme eines Grades oder einer Funktion zu gewinnen. Damit der benötigte Bestand sichergestellt und jederzeit gewährleistet werden kann, muss die Armee aber auch künftig geeignete Kaderanwärter aufgrund einer Gesetzesbestimmung verpflichten können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass im Militär darauf verzichtet werden soll, angehende Kaderleute unter Druck zu setzen, um zu einer Unterschrift und dadurch zu einer geschönten Statistik der freiwillig Weitermachenden zu gelangen? Befürchtet er auch, dass mit Druckversuchen die Motivation der Vorgeschlagenen einen Tiefpunkt erreicht?</p><p>2. Welche Massnahmen will das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport ergreifen, damit solche Druckversuche unterbunden werden?</p><p>3. Ist er bereit zu prüfen, ob künftig auf die Verpflichtung zur Übernahme von Vorgesetztenfunktionen verzichtet werden kann?</p>
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