Die Schweiz und die Konventionen der Vereinten Nationen

ShortId
00.3473
Id
20003473
Updated
10.04.2024 08:21
Language
de
Title
Die Schweiz und die Konventionen der Vereinten Nationen
AdditionalIndexing
Vollzug von Beschlüssen;Unterzeichnung eines Abkommens;Konvention UNO;Verzeichnis;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L06K100202020501, Konvention UNO
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Uno-Konventionen sind ein wichtiges Instrument, um in weltweiter Zusammenarbeit Fortschritte in der Stärkung der Menschenrechte, der Friedensförderung, der Armutsbekämpfung und des Umweltschutzes zu erreichen. Die Konventionen sprechen unterschiedliche Bereiche und Ziele der schweizerischen Innen- und Aussenpolitik an. Bisher ist öffentlich weder eine Liste der von der Schweiz ratifizierten noch der von ihr nicht ratifizierten Uno-Konventionen greifbar. Noch bescheidener ist die Information über Erfahrungen zu deren Durchsetzung. Gestützt auf das Postulat Reiniger aus dem Jahre 1976 veröffentlicht der Bundesrat zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates, der sich als sehr nützlich erwiesen hat. Jetzt, wo sich die Schweiz anschickt, der Uno beizutreten, ist es Zeit, auch einen entsprechenden, auf die Gesamtheit aller Uno-Konventionen bezogenen Bericht zu veröffentlichen.</p>
  • <p>Die Schweiz ist Vertragspartei der überwiegenden Mehrheit der rund 500, im Rahmen der Uno abgeschlossenen und bei deren Generalsekretär hinterlegten Abkommen und Änderungen von Abkommen. Als Anhang zur Botschaft vom 21. Dezember 1981 über den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (BBl 1982 I 497, Anhang 7) hatte der Bundesrat eine Liste erstellt, welche für die wichtigsten Uno-Abkommen die Anzahl Vertragsparteien sowie, gegebenenfalls, die Unterzeichnungs-, Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsdaten für die Schweiz enthielt. Diese Liste wurde 1998 aktualisiert und bildet den Anhang 4 zum Bericht des Bundesrates über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Organisation der Vereinten Nationen, welcher am 1. Juli 1998 in der Stellungnahme des Postulates Gross Andreas vom 17. Juni 1997 verfasst wurde. Eine weitere Aktualisierung der Liste erfolgte kürzlich, im Hinblick auf die Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur Uno, welche der Bundesrat in nächster Zeit dem Parlament unterbreiten wird und der sie als Anhang beigefügt sein wird. Die Liste, welche bis zu ihrer Publikation auf der Internetseite des EDA bei der Direktion für Völkerrecht (DV) dieses Departementes erhältlich ist, erlaubt einen Überblick über die im ganzen gesehen geringe Anzahl Uno-Abkommen, bei welchen die Schweiz nicht oder noch nicht Vertragspartei ist. Der Text dieser Abkommen kann auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen oder bei der DV, welche in der Regel über eine beglaubigte Kopie verfügt, bezogen werden.</p><p>Die Mehrheit der Uno-Abkommen, bei welchen die Schweiz Vertragspartei ist, sind von den eidgenössischen Räten genehmigt worden. Sie waren daher Gegenstand von eingehenden Erklärungen und Begründungen in den jeweiligen Botschaften, welche der Bundesrat dem Parlament unterbreitet hat. Weiter erstattet der Bundesrat betreffend gewisse Abkommen, insbesondere im Bereich Menschenrechte, periodisch Bericht über deren Umsetzung. Diese Berichte werden von den Vereinten Nationen publiziert und können ohne weiteres auf der Internetseite der Organisation eingesehen werden (beispielsweise im Bereich Menschenrechte unter http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf).</p><p>Trotz ihrer Wichtigkeit bedürfen nicht sämtliche Uno-Abkommen der parlamentarischen Genehmigung. Gemäss Artikel 47bisb Absatz 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes ist der Bundesrat jedoch verpflichtet, der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen Verträge Bericht zu erstatten. </p><p>Aufgrund der vorangegangenen Erwägungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich ein in jeder Legislatur zu erstattender Bericht über sämtliche Uno-Konventionen nicht aufdrängt. Demgegenüber ist er selbstverständlich bereit, spezifische Anfragen betreffend einzelne Uno-Konventionen, bei welchen die Schweiz nicht Vertragspartei ist, zu beantworten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Liste sämtlicher im Rahmen der Uno abgeschlossenen Konventionen, ebenso wie deren Texte sowie die Listen der Vertragsparteien oder Unterzeichner, auf der Internetseite der Uno enthalten sind (http://untreaty.un.org). Schliesslich ist die Sektion Staatsverträge der DV, welche als zentrale Stelle der Bundesverwaltung die Informationen über die von der Schweiz abgeschlossenen internationalen Abkommen verwaltet, in der Lage, Interessierten auf Anfrage bei der Suche nach Informationen über Verträge behilflich zu sein, unabhängig, ob diese für die Schweiz in Kraft stehen oder nicht.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in jeder Legislaturperiode in einem Bericht darzustellen und zu begründen:</p><p>a. welche Uno-Konventionen die Schweiz ratifiziert hat und wie sie zu deren Durchsetzung beiträgt;</p><p>b. welche Uno-Konventionen die Schweiz unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat, weshalb nicht und mit welcher Priorität der Bundesrat sie dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten wird;</p><p>c. welche Uno-Konventionen die Schweiz nicht unterzeichnet hat, warum nicht und ob damit in näherer Zukunft gerechnet werden darf.</p>
  • Die Schweiz und die Konventionen der Vereinten Nationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Uno-Konventionen sind ein wichtiges Instrument, um in weltweiter Zusammenarbeit Fortschritte in der Stärkung der Menschenrechte, der Friedensförderung, der Armutsbekämpfung und des Umweltschutzes zu erreichen. Die Konventionen sprechen unterschiedliche Bereiche und Ziele der schweizerischen Innen- und Aussenpolitik an. Bisher ist öffentlich weder eine Liste der von der Schweiz ratifizierten noch der von ihr nicht ratifizierten Uno-Konventionen greifbar. Noch bescheidener ist die Information über Erfahrungen zu deren Durchsetzung. Gestützt auf das Postulat Reiniger aus dem Jahre 1976 veröffentlicht der Bundesrat zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates, der sich als sehr nützlich erwiesen hat. Jetzt, wo sich die Schweiz anschickt, der Uno beizutreten, ist es Zeit, auch einen entsprechenden, auf die Gesamtheit aller Uno-Konventionen bezogenen Bericht zu veröffentlichen.</p>
    • <p>Die Schweiz ist Vertragspartei der überwiegenden Mehrheit der rund 500, im Rahmen der Uno abgeschlossenen und bei deren Generalsekretär hinterlegten Abkommen und Änderungen von Abkommen. Als Anhang zur Botschaft vom 21. Dezember 1981 über den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (BBl 1982 I 497, Anhang 7) hatte der Bundesrat eine Liste erstellt, welche für die wichtigsten Uno-Abkommen die Anzahl Vertragsparteien sowie, gegebenenfalls, die Unterzeichnungs-, Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsdaten für die Schweiz enthielt. Diese Liste wurde 1998 aktualisiert und bildet den Anhang 4 zum Bericht des Bundesrates über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Organisation der Vereinten Nationen, welcher am 1. Juli 1998 in der Stellungnahme des Postulates Gross Andreas vom 17. Juni 1997 verfasst wurde. Eine weitere Aktualisierung der Liste erfolgte kürzlich, im Hinblick auf die Botschaft über den Beitritt der Schweiz zur Uno, welche der Bundesrat in nächster Zeit dem Parlament unterbreiten wird und der sie als Anhang beigefügt sein wird. Die Liste, welche bis zu ihrer Publikation auf der Internetseite des EDA bei der Direktion für Völkerrecht (DV) dieses Departementes erhältlich ist, erlaubt einen Überblick über die im ganzen gesehen geringe Anzahl Uno-Abkommen, bei welchen die Schweiz nicht oder noch nicht Vertragspartei ist. Der Text dieser Abkommen kann auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen oder bei der DV, welche in der Regel über eine beglaubigte Kopie verfügt, bezogen werden.</p><p>Die Mehrheit der Uno-Abkommen, bei welchen die Schweiz Vertragspartei ist, sind von den eidgenössischen Räten genehmigt worden. Sie waren daher Gegenstand von eingehenden Erklärungen und Begründungen in den jeweiligen Botschaften, welche der Bundesrat dem Parlament unterbreitet hat. Weiter erstattet der Bundesrat betreffend gewisse Abkommen, insbesondere im Bereich Menschenrechte, periodisch Bericht über deren Umsetzung. Diese Berichte werden von den Vereinten Nationen publiziert und können ohne weiteres auf der Internetseite der Organisation eingesehen werden (beispielsweise im Bereich Menschenrechte unter http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf).</p><p>Trotz ihrer Wichtigkeit bedürfen nicht sämtliche Uno-Abkommen der parlamentarischen Genehmigung. Gemäss Artikel 47bisb Absatz 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes ist der Bundesrat jedoch verpflichtet, der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossenen Verträge Bericht zu erstatten. </p><p>Aufgrund der vorangegangenen Erwägungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich ein in jeder Legislatur zu erstattender Bericht über sämtliche Uno-Konventionen nicht aufdrängt. Demgegenüber ist er selbstverständlich bereit, spezifische Anfragen betreffend einzelne Uno-Konventionen, bei welchen die Schweiz nicht Vertragspartei ist, zu beantworten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Liste sämtlicher im Rahmen der Uno abgeschlossenen Konventionen, ebenso wie deren Texte sowie die Listen der Vertragsparteien oder Unterzeichner, auf der Internetseite der Uno enthalten sind (http://untreaty.un.org). Schliesslich ist die Sektion Staatsverträge der DV, welche als zentrale Stelle der Bundesverwaltung die Informationen über die von der Schweiz abgeschlossenen internationalen Abkommen verwaltet, in der Lage, Interessierten auf Anfrage bei der Suche nach Informationen über Verträge behilflich zu sein, unabhängig, ob diese für die Schweiz in Kraft stehen oder nicht.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in jeder Legislaturperiode in einem Bericht darzustellen und zu begründen:</p><p>a. welche Uno-Konventionen die Schweiz ratifiziert hat und wie sie zu deren Durchsetzung beiträgt;</p><p>b. welche Uno-Konventionen die Schweiz unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat, weshalb nicht und mit welcher Priorität der Bundesrat sie dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten wird;</p><p>c. welche Uno-Konventionen die Schweiz nicht unterzeichnet hat, warum nicht und ob damit in näherer Zukunft gerechnet werden darf.</p>
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