Nationales Forschungsprogramm 42 "Aussenpolitik der Schweiz"
- ShortId
-
00.3475
- Id
-
20003475
- Updated
-
10.04.2024 08:01
- Language
-
de
- Title
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Nationales Forschungsprogramm 42 "Aussenpolitik der Schweiz"
- AdditionalIndexing
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internationale Politik (allgemein);Projektanalyse;Durchführung eines Projektes;Evaluation;Nationalfonds;Forschungsvorhaben
- 1
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- L01K10, internationale Politik (allgemein)
- L04K16020206, Forschungsvorhaben
- L05K1602020401, Nationalfonds
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K08020302, Evaluation
- L06K070305010103, Projektanalyse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Auftrag des Bundesrates läuft seit 1993 das NFP 42 "Grundlagen und Möglichkeiten der schweizerische Aussenpolitik". Seine Hauptziele sind gemäss eigener Deklaration: Bereitstellen von Entscheidungsgrundlagen für politische Behörden angesichts der zunehmenden Komplexität und Interdependenz internationaler Beziehungen und Überprüfung und Verbesserung der Kohärenz und Wirksamkeit der schweizerischen Aussenpolitik.</p><p>Das Projekt, das unter dem Kostendach von rund 16 Millionen Franken 59 Teilprojekte versammelt, wird vorwiegend von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern aller schweizerischen Universitäten realisiert. Es soll noch dieses Jahr seinen Abschluss finden. Die Projektleitungsgruppe besteht aus acht Vertreterinnen und Vertretern der schweizerischen Universitäten und der ETH sowie je einem Vertreter des EDA und des Bundesarchivs. Die Projektleitung hat ein Dozent der Universität Bern inne, der zugleich eines der Teilprojekte betreut.</p><p>In seinen allgemeinen Zielen und Schwerpunkten betont der Schweizerische Nationalfonds u. a. den notwendigen Brückenbau zwischen Forschung und Praxis, die verstärkte Wirkungskontrolle, die Interdisziplinarität, die Kooperation mit dem Ausland und die gesellschaftliche Verankerung der Forschung.</p>
- <p>Die Fragen des Interpellanten können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das NFP 42 zeichnete sich von Beginn weg durch eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Expertengruppe und interessierten Kreisen beim Bund aus. Das EDA war während der gesamten Programmlaufzeit in der Expertengruppe vertreten. Es wirkte sowohl bei der Erarbeitung der Forschungsschwerpunkte als auch bei der späteren Begutachtung der Zwischen- und Schlussberichte zu den einzelnen Forschungsprojekten mit. Ferner übernahm es auch eine Koordinationsfunktion zu anderen, in der Expertengruppe nicht vertretenen Bundesstellen. Da aussenwirtschaftliche bzw. entwicklungspolitische Fragen bereits Forschungsgegenstand des NFP 28 ("Die Schweiz in einer sich ändernden Welt") waren und im NFP 42 nicht spezifisch behandelt wurden, war das EVD in der Expertengruppe nicht direkt vertreten. Der damalige Staatssekretär des EVD wurde jedoch in die Vorarbeiten zur NFP-Lancierung einbezogen. Vor dem Forschungsbeginn haben die Programmverantwortlichen das NFP 42 ausserdem an den Sitzungen der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte präsentiert. Die Ratsmitglieder wurden daraufhin in Bulletins laufend über den Stand der Arbeiten und die verfügbaren Publikationen informiert. Während der Programmlaufzeit wurden unter Beizug von Parlamentsmitgliedern zudem Workshops und Seminare veranstaltet, um politisch aktuelle Fragestellungen rechtzeitig in die einzelnen Forschungsprojekte aufzunehmen (Folgende Themen wurden dabei behandelt: "Die Beteiligung der Kantone an der Aussenpolitik", "Der Bericht der Kommission Brunner", "Die Ostasien-Politik der Schweiz", "Die Vereinbarkeit von direkter Demokratie und Aussenpolitik", "Die Prävention als neues Element der schweizerischen Sicherheitspolitik" und "Die Image- und Kulturpolitik der Schweiz").</p><p>2. Entsprechend den Vorgaben des Bundesrates von 1993 war das NFP 42 auf die Erforschung des gewandelten internationalen Umfeldes, auf die Reaktion der schweizerischen Aussenpolitik hinsichtlich dieses Wandels, auf das Zustandekommen aussenpolitischer Entscheide in der Schweiz und auf die damit verbundenen Fragen der Kohärenz bzw. Zielkonflikte ausgerichtet. Mit Abschluss des Programmes liegen heute zu all diesen Untersuchungsfeldern Forschungsergebnisse vor, deren Umsetzung u. a. auch im neuen aussenpolitischen Bericht des Bundesrates ihren Niederschlag findet. Ausserdem konnte das EDA für seine Tätigkeit bereits von den Zwischenergebnissen des NFP 42 Nutzen ziehen. Zu den Zwischenergebnissen fanden im Übrigen auch Diskussionen mit anderen Bundesstellen, Parteivertretungen, Medien und weiteren Interessenorganisationen statt. Nach dem Vorliegen der Schlussberichte sind nun weitere Umsetzungsmassnahmen zu erwarten. </p><p>Es ist jedoch auch zu bedenken, dass der Bundesrat die Vorgaben für dieses NFP vor sieben Jahren gesteckt hat und dass seither neue Fragestellungen aufgetreten sind. Die Forschungsergebnisse des NFP 42 können Diskussionsgrundlagen zu solchen neuen Fragen zwar ergänzen, vermögen jedoch keine umfassende Antworten darauf zu liefern.</p><p>Ein wichtiges Verdienst des NFP 42 ist zudem die institutionelle Verankerung der politischen Wissenschaften, insbesondere der Erforschung aussenpolitischer Fragestellungen, in der Deutschschweiz (als Ergänzung zu den bereits etablierten Positionen in der Westschweiz), womit das NFP auch einen strukturierenden hochschulpolitischen Beitrag geleistet hat. Damit sind auch für die Bearbeitung neuer Fragen günstige Voraussetzungen geschaffen worden.</p><p>3. Das NFP 42 verdankt seinen Erkenntnisgewinn einer stark interdisziplinär angelegten Vorgehensweise, die nicht nur in der Zusammensetzung der Expertengruppe ihren Niederschlag fand, sondern auch hinsichtlich der involvierten Forschungsdisziplinen (z. B. Geschichte, Politologie, Soziologie, Recht, Medienwissenschaften, Betriebs-/Volkswirtschaft, Kunstgeschichte usw.) sowie der beteiligten Institutionen (z. B. Universitätsinstitute, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Städte/Kantone, Fachhochschulen, ausländische Forschungsorganisationen, EU-Verwaltungen in Strassburg/Brüssel, Schweizerische Friedensstiftung SFS, Center for Applied Studies in International Negotiations CASIN, Archive, usw.) zum Ausdruck kommt. Zudem fanden, wie oben bereits erwähnt, zu den Zwischen- und Schlussergebnissen Diskussionen mit breiter Interessenvertretung statt.</p><p>4. Einerseits kann der Schweizerische Nationalfonds (SNF) Forschende im Ausland aus rechtlichen Gründen nicht finanzieren, andererseits war es zum Zeitpunkt der Lancierung des NFP 42 - im Gegensatz zu heute - nicht üblich, die Expertengruppe mit ausländischen Fachleuten zu besetzen. Hingegen waren in den Projekten des NFP 42 zahlreiche ausländische Mitarbeitende tätig. Der wissenschaftliche Austausch mit dem Ausland erfolgte in der Regel durch die Forschungsgruppen direkt (z. B. mittels vom SNF finanzierter Teilnahme an internationalen Workshops/Tagungen, Benutzung ausländischer Archive, Befragung ausländischer Fachleute). Ausserdem hat die Programmleitung das NFP 42 an wissenschaftlichen Veranstaltungen im Ausland mehrmals vorgestellt (u. a. im Rahmen eines Workshops der Sektion "Internationale Beziehungen" der Deutschen Vereinigung für politische Wissenschaft/Februar 1999 und anlässlich der Joint Session of Workshop des European Consortium for Political Research ECPR im April 2000). Was die Forschungsarbeiten im NFP 42 betrifft, so untersuchte ein Projekt das vom Ausland wahrgenommene Bild der Schweiz.</p><p>5. Artikel 8 der revidierten Verordnung zum Forschungsgesetz (Forschungsverordnung), welche seit 1. August 2000 in Kraft ist, sieht vor, dass der SNF nach Abschluss eines NFP einen Schlussbericht erstellt und damit interessierten Kreisen eine Auswertung und Verwendung der Ergebnisse ermöglicht. Die Forschungsverordnung hält weiter fest, dass die Bundesverwaltung diese Ergebnisse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen und deren Umsetzung ausserhalb der Verwaltung unterstützen muss. Umsetzungsarbeiten wurden, wie oben erwähnt, bereits im Rahmen von Workshops/Kursbeteiligungen, Publikationen (Zeitungsartikel, Bulletins, Lehrbücher, Synthese-Broschüren usw.), aber auch im direkten Kontakt der Forschenden bzw. Progammverantwortlichen mit potenziellen Entscheidungsträgern geleistet.</p><p>6. Was die Gesuchsprüfung im Rahmen des NFP 42 (7. Serie) betrifft, erfolgte diese noch ohne externe Begutachtung. Demzufolge erstellten jeweils zwei Mitglieder der Expertengruppe, die einer anderen Universität angehörten als derjenigen, die das Forschungsgesuch eingereicht hatte, ein Gutachten und unterbreiteten der gesamten Expertengruppe einen entsprechenden Genehmigungs- bzw. Ablehnungsantrag. Bei dieser Entscheidvorbereitung zuhanden des Nationalen Forschungsrates gelten jedoch für interessengebundene Expertenmitglieder die Ausstandsregeln. Schliesslich können Mitglieder einer Expertengruppe zusammen maximal 5 Prozent des Finanzrahmens des jeweiligen NFP für eigene Forschungsgesuche beantragen. Im NFP 42 haben zwei Mitglieder der Expertengruppe eigene Projekte eingereicht; die Ausstandsregeln wurden eingehalten.</p><p>Zur wissenschaftlichen Gesuchsbeurteilung werden seit der Lancierung der 8. NFP-Serie im Jahre 1997 neben in- auch ausländische Experten und Expertinnen beigezogen, um mögliche Interessenkonflikte zwischen Gesuchsstellenden und Begutachtenden in der Schweiz zu vermeiden. Die externen Gutachten gehören zu den Entscheidgrundlagen der Fachexpertisierung (Peer Review), auf deren Basis eine Expertengruppe ihre Finanzanträge bzw. Ablehnungsbegehren im Nationalen Forschungsrat des SNF begründen muss. Gemäss Forschungsverordnung von Artikel 8 wird ein abgeschlossenes NFP nach Bedarf einer Wirkprüfung unterzogen. Die zuständige Stelle des EDI entscheidet in Absprache mit dem SNF über die Modalitäten und erteilt die entsprechenden Aufträge.</p><p>7. Die inhaltlichen Vorgaben des Bundesrates waren für die Gesuchseingaben verbindlich und ermöglichten eine breit angelegte Bearbeitung von Forschungsthemen. Die internationale Reputation der Mitglieder der Expertengruppe garantierte eine entsprechend notwendige "offene" Haltung bei der Behandlung der Forschungsgesuche. Was den Forschungsverlauf betrifft, darf die "Gefahr der Binnenfixierung" nicht überschätzt werden. Erfolgreiche Forschung bedingt heutzutage einen fundierten internationalen Austausch. Mehrere Projektnehmer und Projektnehmerinnen haben einen Teil ihrer Forschung im Rahmen von Gastaufenthalten an ausländischen Universitäten, und viele von ihnen haben - wie bereits erwähnt - verschiedene Workshops und Seminare im nationalen sowie internationalen Rahmen durchgeführt. Im Übrigen verhindert der permanente Austausch auf wissenschaftlicher Ebene und der gestiegene Anforderungs- und Wettbewerbsdruck die angesprochene "Selbstbezogenheit".</p><p>8. Das zuständige Departement (EDI) prüft gegenwärtig eine erste Serie von Anträgen für Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS). Unter den Gesuchen befindet sich auch ein Vorschlag zum Thema "The transformation of governance in a globalizing world", das gewisse Fragestellungen des NFP 42 aufgreift. Das EDI wird voraussichtlich im Dezember 2000 darüber entscheiden, welche Anträge in der laufenden Beitragsperiode (2000-2003) realisiert werden und informiert zum gegebenen Zeitpunkt über seinen Entscheid. Sollte der erwähnte NFS genehmigt werden, ist dannzumal zu prüfen, welche Lehren aus dem NFP 42 für diesen Schwerpunkt gezogen werden können. Aus Verfahrensgründen können im Moment diesbezüglich keine weiteren Äusserungen gemacht werden.</p><p>9. Die Forschungsverordnung sieht bei der Planung und Durchführung neuer NFP eine frühzeitige Einbindung potenzieller Anwender und Anwenderinnen von Forschungsresultaten vor. Die zuständigen Bundesstellen und der SNF sind darum bemüht, diese Vorgaben bei der Lancierung neuer NFP angemessen zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Hinblick auf das Erreichen der deklarierten Hauptziele des demnächst fertig gestellten und rund 16 Millionen Franken kostenden Nationalen Forschungsprogrammes "Grundlagen und Möglichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik" (NFP 42) - nämlich die Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden der zuständigen Behörden und die Wirksamkeitsverbesserung der Aussenpolitik -, möchte ich dem Auftrag gebenden Bundesrat folgende Fragen unterbreiten: </p><p>1. Da aufgrund meines Kenntnisstandes als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) weder die APK-N noch die APK- SR in die Projektgestaltung miteinbezogen wurde, frage ich mich, ob und wie wenigstens die primär für die Aussenpolitik zuständigen Vorsteher und Verwaltungen des EDA und des EVD bei der Inventarisierung der zentralen Projektfragen, bei der Projektformulierung und bei der Projektsteuerung begrüsst wurden?</p><p>2. Spiegeln sich aus der Warte des Bundesrates im laufenden Forschungsprojekt die effektiv drängenden Fragen- und Problemstellungen der aktuellen und der absehbaren zukünftigen schweizerischen Aussenpolitik? Denn im Zielinventar der aktuellen nationalen Forschungsprogramme spricht man etwa vom angestrebten "problem solving", von Wissenstransfers, Valorisierungen und Wirkungsanalysen der Projekte.</p><p>3. Die Aussenpolitik ist ein günstiger Objektbereich für interdisziplinäre und organisationsübergreifende Forschungsansätze. Auf welche Weise wurde im NFP 42 diesen ganzheitlichen Ansätzen gebührend Rechnung getragen?</p><p>4. Warum wurde der Forschungsbereich der Aussenpolitik, der wesensgemäss eine Inland- und eine Auslandperspektive enthält, nicht auch mit einer ausländischen Optik und deshalb unter Einbezug von ausländischen Expertinnen und Experten in den Steuerungsgremien und in der Forschung selbst angegangen?</p><p>5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die zahlreichen, aber nicht gleichzeitig erschienenen Ergebnisse des Forschungsprogrammes nutzbar gemacht werden - beispielsweise, indem sie in die Praxis der für die schweizerische Aussenpolitik zuständigen Exekutiv- und Legislativgremien einfliessen? Wer ist letztlich für die Nutzbarmachung (Implementierung) der Forschungsresultate zuständig und verantwortlich?</p><p>6. Wer sorgt für eine neutrale, wissenschaftliche Qualitätskontrolle (Evaluation) dieser Projekte, wenn in der Projektleitung und in der Projektbegleitung vorab Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus den mit der Projektausführung betrauten Forschungsinstitutionen Einsitz hatten?</p><p>7. Erkennt der Bundesrat bei dieser konkreten organisatorischen und personellen Projektkonstruktion nicht auch allfällige Gefahren der wissenschaftlichen Selbstbezogenheit, der Praxisferne, der Binnenfixierung in der Problemwahrnehmung und der Wirkungsverminderung bei der Umsetzung?</p><p>8. Findet das auslaufende Programm im Bereich der Aussenpolitik bei den zukünftigen nationalen Forschungsschwerpunkten im Auftrag des Bundesrates eine Fortsetzung? Wenn ja: Mit welchen inhaltlichen und prozeduralen Lehren (Ausführungsplan) aus dem abgeschlossenen NFP 42?</p><p>9. Ist bei einem zukünftigen aussenpolitischen Forschungsprojekt vor allem auch gewährleistet, dass die Wissen nachfragenden und verantwortlichen Instanzen der Praxis bei der Projektformulierung und Ergebnisnutzung gebührend Berücksichtigung finden?</p>
- Nationales Forschungsprogramm 42 "Aussenpolitik der Schweiz"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Auftrag des Bundesrates läuft seit 1993 das NFP 42 "Grundlagen und Möglichkeiten der schweizerische Aussenpolitik". Seine Hauptziele sind gemäss eigener Deklaration: Bereitstellen von Entscheidungsgrundlagen für politische Behörden angesichts der zunehmenden Komplexität und Interdependenz internationaler Beziehungen und Überprüfung und Verbesserung der Kohärenz und Wirksamkeit der schweizerischen Aussenpolitik.</p><p>Das Projekt, das unter dem Kostendach von rund 16 Millionen Franken 59 Teilprojekte versammelt, wird vorwiegend von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern aller schweizerischen Universitäten realisiert. Es soll noch dieses Jahr seinen Abschluss finden. Die Projektleitungsgruppe besteht aus acht Vertreterinnen und Vertretern der schweizerischen Universitäten und der ETH sowie je einem Vertreter des EDA und des Bundesarchivs. Die Projektleitung hat ein Dozent der Universität Bern inne, der zugleich eines der Teilprojekte betreut.</p><p>In seinen allgemeinen Zielen und Schwerpunkten betont der Schweizerische Nationalfonds u. a. den notwendigen Brückenbau zwischen Forschung und Praxis, die verstärkte Wirkungskontrolle, die Interdisziplinarität, die Kooperation mit dem Ausland und die gesellschaftliche Verankerung der Forschung.</p>
- <p>Die Fragen des Interpellanten können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das NFP 42 zeichnete sich von Beginn weg durch eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Expertengruppe und interessierten Kreisen beim Bund aus. Das EDA war während der gesamten Programmlaufzeit in der Expertengruppe vertreten. Es wirkte sowohl bei der Erarbeitung der Forschungsschwerpunkte als auch bei der späteren Begutachtung der Zwischen- und Schlussberichte zu den einzelnen Forschungsprojekten mit. Ferner übernahm es auch eine Koordinationsfunktion zu anderen, in der Expertengruppe nicht vertretenen Bundesstellen. Da aussenwirtschaftliche bzw. entwicklungspolitische Fragen bereits Forschungsgegenstand des NFP 28 ("Die Schweiz in einer sich ändernden Welt") waren und im NFP 42 nicht spezifisch behandelt wurden, war das EVD in der Expertengruppe nicht direkt vertreten. Der damalige Staatssekretär des EVD wurde jedoch in die Vorarbeiten zur NFP-Lancierung einbezogen. Vor dem Forschungsbeginn haben die Programmverantwortlichen das NFP 42 ausserdem an den Sitzungen der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte präsentiert. Die Ratsmitglieder wurden daraufhin in Bulletins laufend über den Stand der Arbeiten und die verfügbaren Publikationen informiert. Während der Programmlaufzeit wurden unter Beizug von Parlamentsmitgliedern zudem Workshops und Seminare veranstaltet, um politisch aktuelle Fragestellungen rechtzeitig in die einzelnen Forschungsprojekte aufzunehmen (Folgende Themen wurden dabei behandelt: "Die Beteiligung der Kantone an der Aussenpolitik", "Der Bericht der Kommission Brunner", "Die Ostasien-Politik der Schweiz", "Die Vereinbarkeit von direkter Demokratie und Aussenpolitik", "Die Prävention als neues Element der schweizerischen Sicherheitspolitik" und "Die Image- und Kulturpolitik der Schweiz").</p><p>2. Entsprechend den Vorgaben des Bundesrates von 1993 war das NFP 42 auf die Erforschung des gewandelten internationalen Umfeldes, auf die Reaktion der schweizerischen Aussenpolitik hinsichtlich dieses Wandels, auf das Zustandekommen aussenpolitischer Entscheide in der Schweiz und auf die damit verbundenen Fragen der Kohärenz bzw. Zielkonflikte ausgerichtet. Mit Abschluss des Programmes liegen heute zu all diesen Untersuchungsfeldern Forschungsergebnisse vor, deren Umsetzung u. a. auch im neuen aussenpolitischen Bericht des Bundesrates ihren Niederschlag findet. Ausserdem konnte das EDA für seine Tätigkeit bereits von den Zwischenergebnissen des NFP 42 Nutzen ziehen. Zu den Zwischenergebnissen fanden im Übrigen auch Diskussionen mit anderen Bundesstellen, Parteivertretungen, Medien und weiteren Interessenorganisationen statt. Nach dem Vorliegen der Schlussberichte sind nun weitere Umsetzungsmassnahmen zu erwarten. </p><p>Es ist jedoch auch zu bedenken, dass der Bundesrat die Vorgaben für dieses NFP vor sieben Jahren gesteckt hat und dass seither neue Fragestellungen aufgetreten sind. Die Forschungsergebnisse des NFP 42 können Diskussionsgrundlagen zu solchen neuen Fragen zwar ergänzen, vermögen jedoch keine umfassende Antworten darauf zu liefern.</p><p>Ein wichtiges Verdienst des NFP 42 ist zudem die institutionelle Verankerung der politischen Wissenschaften, insbesondere der Erforschung aussenpolitischer Fragestellungen, in der Deutschschweiz (als Ergänzung zu den bereits etablierten Positionen in der Westschweiz), womit das NFP auch einen strukturierenden hochschulpolitischen Beitrag geleistet hat. Damit sind auch für die Bearbeitung neuer Fragen günstige Voraussetzungen geschaffen worden.</p><p>3. Das NFP 42 verdankt seinen Erkenntnisgewinn einer stark interdisziplinär angelegten Vorgehensweise, die nicht nur in der Zusammensetzung der Expertengruppe ihren Niederschlag fand, sondern auch hinsichtlich der involvierten Forschungsdisziplinen (z. B. Geschichte, Politologie, Soziologie, Recht, Medienwissenschaften, Betriebs-/Volkswirtschaft, Kunstgeschichte usw.) sowie der beteiligten Institutionen (z. B. Universitätsinstitute, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Städte/Kantone, Fachhochschulen, ausländische Forschungsorganisationen, EU-Verwaltungen in Strassburg/Brüssel, Schweizerische Friedensstiftung SFS, Center for Applied Studies in International Negotiations CASIN, Archive, usw.) zum Ausdruck kommt. Zudem fanden, wie oben bereits erwähnt, zu den Zwischen- und Schlussergebnissen Diskussionen mit breiter Interessenvertretung statt.</p><p>4. Einerseits kann der Schweizerische Nationalfonds (SNF) Forschende im Ausland aus rechtlichen Gründen nicht finanzieren, andererseits war es zum Zeitpunkt der Lancierung des NFP 42 - im Gegensatz zu heute - nicht üblich, die Expertengruppe mit ausländischen Fachleuten zu besetzen. Hingegen waren in den Projekten des NFP 42 zahlreiche ausländische Mitarbeitende tätig. Der wissenschaftliche Austausch mit dem Ausland erfolgte in der Regel durch die Forschungsgruppen direkt (z. B. mittels vom SNF finanzierter Teilnahme an internationalen Workshops/Tagungen, Benutzung ausländischer Archive, Befragung ausländischer Fachleute). Ausserdem hat die Programmleitung das NFP 42 an wissenschaftlichen Veranstaltungen im Ausland mehrmals vorgestellt (u. a. im Rahmen eines Workshops der Sektion "Internationale Beziehungen" der Deutschen Vereinigung für politische Wissenschaft/Februar 1999 und anlässlich der Joint Session of Workshop des European Consortium for Political Research ECPR im April 2000). Was die Forschungsarbeiten im NFP 42 betrifft, so untersuchte ein Projekt das vom Ausland wahrgenommene Bild der Schweiz.</p><p>5. Artikel 8 der revidierten Verordnung zum Forschungsgesetz (Forschungsverordnung), welche seit 1. August 2000 in Kraft ist, sieht vor, dass der SNF nach Abschluss eines NFP einen Schlussbericht erstellt und damit interessierten Kreisen eine Auswertung und Verwendung der Ergebnisse ermöglicht. Die Forschungsverordnung hält weiter fest, dass die Bundesverwaltung diese Ergebnisse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen und deren Umsetzung ausserhalb der Verwaltung unterstützen muss. Umsetzungsarbeiten wurden, wie oben erwähnt, bereits im Rahmen von Workshops/Kursbeteiligungen, Publikationen (Zeitungsartikel, Bulletins, Lehrbücher, Synthese-Broschüren usw.), aber auch im direkten Kontakt der Forschenden bzw. Progammverantwortlichen mit potenziellen Entscheidungsträgern geleistet.</p><p>6. Was die Gesuchsprüfung im Rahmen des NFP 42 (7. Serie) betrifft, erfolgte diese noch ohne externe Begutachtung. Demzufolge erstellten jeweils zwei Mitglieder der Expertengruppe, die einer anderen Universität angehörten als derjenigen, die das Forschungsgesuch eingereicht hatte, ein Gutachten und unterbreiteten der gesamten Expertengruppe einen entsprechenden Genehmigungs- bzw. Ablehnungsantrag. Bei dieser Entscheidvorbereitung zuhanden des Nationalen Forschungsrates gelten jedoch für interessengebundene Expertenmitglieder die Ausstandsregeln. Schliesslich können Mitglieder einer Expertengruppe zusammen maximal 5 Prozent des Finanzrahmens des jeweiligen NFP für eigene Forschungsgesuche beantragen. Im NFP 42 haben zwei Mitglieder der Expertengruppe eigene Projekte eingereicht; die Ausstandsregeln wurden eingehalten.</p><p>Zur wissenschaftlichen Gesuchsbeurteilung werden seit der Lancierung der 8. NFP-Serie im Jahre 1997 neben in- auch ausländische Experten und Expertinnen beigezogen, um mögliche Interessenkonflikte zwischen Gesuchsstellenden und Begutachtenden in der Schweiz zu vermeiden. Die externen Gutachten gehören zu den Entscheidgrundlagen der Fachexpertisierung (Peer Review), auf deren Basis eine Expertengruppe ihre Finanzanträge bzw. Ablehnungsbegehren im Nationalen Forschungsrat des SNF begründen muss. Gemäss Forschungsverordnung von Artikel 8 wird ein abgeschlossenes NFP nach Bedarf einer Wirkprüfung unterzogen. Die zuständige Stelle des EDI entscheidet in Absprache mit dem SNF über die Modalitäten und erteilt die entsprechenden Aufträge.</p><p>7. Die inhaltlichen Vorgaben des Bundesrates waren für die Gesuchseingaben verbindlich und ermöglichten eine breit angelegte Bearbeitung von Forschungsthemen. Die internationale Reputation der Mitglieder der Expertengruppe garantierte eine entsprechend notwendige "offene" Haltung bei der Behandlung der Forschungsgesuche. Was den Forschungsverlauf betrifft, darf die "Gefahr der Binnenfixierung" nicht überschätzt werden. Erfolgreiche Forschung bedingt heutzutage einen fundierten internationalen Austausch. Mehrere Projektnehmer und Projektnehmerinnen haben einen Teil ihrer Forschung im Rahmen von Gastaufenthalten an ausländischen Universitäten, und viele von ihnen haben - wie bereits erwähnt - verschiedene Workshops und Seminare im nationalen sowie internationalen Rahmen durchgeführt. Im Übrigen verhindert der permanente Austausch auf wissenschaftlicher Ebene und der gestiegene Anforderungs- und Wettbewerbsdruck die angesprochene "Selbstbezogenheit".</p><p>8. Das zuständige Departement (EDI) prüft gegenwärtig eine erste Serie von Anträgen für Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS). Unter den Gesuchen befindet sich auch ein Vorschlag zum Thema "The transformation of governance in a globalizing world", das gewisse Fragestellungen des NFP 42 aufgreift. Das EDI wird voraussichtlich im Dezember 2000 darüber entscheiden, welche Anträge in der laufenden Beitragsperiode (2000-2003) realisiert werden und informiert zum gegebenen Zeitpunkt über seinen Entscheid. Sollte der erwähnte NFS genehmigt werden, ist dannzumal zu prüfen, welche Lehren aus dem NFP 42 für diesen Schwerpunkt gezogen werden können. Aus Verfahrensgründen können im Moment diesbezüglich keine weiteren Äusserungen gemacht werden.</p><p>9. Die Forschungsverordnung sieht bei der Planung und Durchführung neuer NFP eine frühzeitige Einbindung potenzieller Anwender und Anwenderinnen von Forschungsresultaten vor. Die zuständigen Bundesstellen und der SNF sind darum bemüht, diese Vorgaben bei der Lancierung neuer NFP angemessen zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Hinblick auf das Erreichen der deklarierten Hauptziele des demnächst fertig gestellten und rund 16 Millionen Franken kostenden Nationalen Forschungsprogrammes "Grundlagen und Möglichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik" (NFP 42) - nämlich die Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden der zuständigen Behörden und die Wirksamkeitsverbesserung der Aussenpolitik -, möchte ich dem Auftrag gebenden Bundesrat folgende Fragen unterbreiten: </p><p>1. Da aufgrund meines Kenntnisstandes als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) weder die APK-N noch die APK- SR in die Projektgestaltung miteinbezogen wurde, frage ich mich, ob und wie wenigstens die primär für die Aussenpolitik zuständigen Vorsteher und Verwaltungen des EDA und des EVD bei der Inventarisierung der zentralen Projektfragen, bei der Projektformulierung und bei der Projektsteuerung begrüsst wurden?</p><p>2. Spiegeln sich aus der Warte des Bundesrates im laufenden Forschungsprojekt die effektiv drängenden Fragen- und Problemstellungen der aktuellen und der absehbaren zukünftigen schweizerischen Aussenpolitik? Denn im Zielinventar der aktuellen nationalen Forschungsprogramme spricht man etwa vom angestrebten "problem solving", von Wissenstransfers, Valorisierungen und Wirkungsanalysen der Projekte.</p><p>3. Die Aussenpolitik ist ein günstiger Objektbereich für interdisziplinäre und organisationsübergreifende Forschungsansätze. Auf welche Weise wurde im NFP 42 diesen ganzheitlichen Ansätzen gebührend Rechnung getragen?</p><p>4. Warum wurde der Forschungsbereich der Aussenpolitik, der wesensgemäss eine Inland- und eine Auslandperspektive enthält, nicht auch mit einer ausländischen Optik und deshalb unter Einbezug von ausländischen Expertinnen und Experten in den Steuerungsgremien und in der Forschung selbst angegangen?</p><p>5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die zahlreichen, aber nicht gleichzeitig erschienenen Ergebnisse des Forschungsprogrammes nutzbar gemacht werden - beispielsweise, indem sie in die Praxis der für die schweizerische Aussenpolitik zuständigen Exekutiv- und Legislativgremien einfliessen? Wer ist letztlich für die Nutzbarmachung (Implementierung) der Forschungsresultate zuständig und verantwortlich?</p><p>6. Wer sorgt für eine neutrale, wissenschaftliche Qualitätskontrolle (Evaluation) dieser Projekte, wenn in der Projektleitung und in der Projektbegleitung vorab Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus den mit der Projektausführung betrauten Forschungsinstitutionen Einsitz hatten?</p><p>7. Erkennt der Bundesrat bei dieser konkreten organisatorischen und personellen Projektkonstruktion nicht auch allfällige Gefahren der wissenschaftlichen Selbstbezogenheit, der Praxisferne, der Binnenfixierung in der Problemwahrnehmung und der Wirkungsverminderung bei der Umsetzung?</p><p>8. Findet das auslaufende Programm im Bereich der Aussenpolitik bei den zukünftigen nationalen Forschungsschwerpunkten im Auftrag des Bundesrates eine Fortsetzung? Wenn ja: Mit welchen inhaltlichen und prozeduralen Lehren (Ausführungsplan) aus dem abgeschlossenen NFP 42?</p><p>9. Ist bei einem zukünftigen aussenpolitischen Forschungsprojekt vor allem auch gewährleistet, dass die Wissen nachfragenden und verantwortlichen Instanzen der Praxis bei der Projektformulierung und Ergebnisnutzung gebührend Berücksichtigung finden?</p>
- Nationales Forschungsprogramm 42 "Aussenpolitik der Schweiz"
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