Heroinabgabe. Langzeitschäden

ShortId
00.3478
Id
20003478
Updated
10.04.2024 13:32
Language
de
Title
Heroinabgabe. Langzeitschäden
AdditionalIndexing
Wiedereinstieg ins Berufsleben;Behinderte/r;kontrollierte Drogenabgabe;soziale Wiedereingliederung;Arbeitsunfähigkeit
1
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L04K01040211, soziale Wiedereingliederung
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L06K070205020203, Arbeitsunfähigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Heroinabhängige, welche die Zulassungskriterien für die Aufnahme in die heroingestützte Behandlung erfüllen, haben bei Eintritt in die Behandlung erhebliche gesundheitliche und soziale Probleme. Zudem haben sie mindestens zwei Therapieversuche erfolglos abgebrochen. Langzeitschäden, welche während der durchschnittlich zehnjährigen Suchtkarriere vor der heroingestützten Behandlung entstanden sind, führen dazu, dass eine Reintegration bei einzelnen Patienten und Patientinnen nur teilweise und nur mit grossen Anstrengungen erzielt werden kann. Die heroingestützte Behandlung bedeutet allerdings auch in solchen Fällen eine Chance, den Teufelskreis - bestehend aus Sucht, Beschaffung, Kriminalität, Krankheit und sozialer Ausgrenzung - zu durchbrechen. Sie gibt diesen Menschen die Chance, den Weg zurück in ein Leben in der Gesellschaft zu finden.</p><p>Die heroingestützte Behandlung ist aus den oben erwähnten Gründen nicht menschenverachtend. Auch resultiert keine Invalidisierung aus der Behandlung. Der Abschlussbericht der Forschungsbeauftragten zu den Versuchen über die ärztliche Verschreibung von Heroin zeigte, dass bereits bei Eintritt 18 Prozent der Patienten und Patientinnen eine Invalidenrente bezogen. Nach 18 Monaten Behandlung waren es 24 Prozent. Diese Erhöhung zeigt lediglich, dass im Rahmen der psychosozialen Betreuung bei weiteren Patienten und Patientinnen eine Rentenbedürftigkeit festgestellt werden konnte und die notwendigen Schritte eingeleitet wurden. Es gab allerdings auch Fälle, in denen eine frühere Rente wegen wiedererlangter Arbeitsfähigkeit sistiert werden konnte (5 Prozent der früheren Rentenbezüger).</p><p>2. Eine Verbesserung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der sozialen Integration konnte für alle Patienten und Patientinnen, die sich in Behandlung befinden, sowohl für die Forschungsphase 1994-1996 als auch für die folgenden Jahre nachgewiesen werden. Die bei einem Teil der Patienten und Patientinnen aufgrund des jahrelangen illegalen Drogenkonsums entstandenen Langzeitschäden, insbesondere als Folge der Ansteckung mit lebensbedrohenden Infektionskrankheiten (HIV, Hepatitis), zeigen, dass die Zielgruppe der Schwerstsüchtigen auch tatsächlich erreicht wurde. Einzelne unter ihnen müssen wohl als chronisch Kranke bezeichnet werden, deren volle Genesung ausserhalb der heutigen medizinischen und therapeutischen Möglichkeiten liegt. Ein Verbleib in der heroingestützten Behandlung, verbunden mit einer gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung, ist bei diesen Patienten und Patientinnen bereits als Erfolg zu betrachten.</p><p>Personen mit körperlichen oder psychischen Langzeitschäden werden aus der heroingestützten Behandlung nicht ausgeklammert. Die Behandlung wird den Möglichkeiten des jeweiligen Patienten oder der Patientin angepasst und mindestens vierteljährlich überprüft.</p><p>3. Aus der oben erwähnten Tatsache, dass bei einem Teil der Patienten und Patientinnen eine gesundheitliche und soziale Stabilisierung bereits einen Erfolg darstellt, zu schliessen, dass das Ziel der Wiedereingliederung grundsätzlich unerreichbar ist, ist nicht richtig. Tatsache ist, dass bei sämtlichen Patienten und Patientinnen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten nachhaltige Verbesserungen erzielt wurden. So konnte auch 1999 wieder festgestellt werden, dass sich bei über 50 Prozent der physische und psychische Gesundheitszustand verbessert hat, Beikonsum und Schulden abgebaut werden konnten und sich auch das Sozialverhalten massgeblich verbessert hat. Über 100 Patienten und Patientinnen haben es geschafft, in eine Methadonbehandlung oder in eine abstinenzorientierte Therapie überzutreten.</p><p>Die Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin erfordert eine vom Bundesamt für Gesundheit kontrollierte vierteljährliche Überprüfung der individuellen Behandlung sowie nach zwei Jahren der Behandlung eine jährlich zu erneuernde Patientenbewilligung. Damit ist gewährleistet, dass sich keine Patienten und Patientinnen, die für die heroingestützte Behandlung nicht geeignet sind, in Behandlung befinden.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates drängen sich keine weiteren Massnahmen auf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bericht des Bundesamtes für Gesundheit vom 13. September 2000 über die heroingestützte Behandlung im Jahre 1999 weist auf die Langzeitprobleme der Suchtmittelabgabe hin. Die Reintegration in den Arbeitsmarkt oder die Mobilisierung der Arbeitsfähigkeit sind bei den HeGeBe-Patientinnen und -patienten aufgrund von starken Schädigungen durch den Drogenkonsum unerreichbar. Mit diesen Personen müssen andere Lösungen gesucht werden (S. 8 des Berichtes).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist die Heroinabgabe nicht menschenverachtend, wenn der Bericht von einer daraus resultierenden Vollinvalidität ausgeht?</p><p>2. Besteht nicht ein Gegensatz in der Hinsicht, dass in somatischer, psychischer und sozialer Hinsicht ein grosser Erfolg erzielt wird, daneben Langzeitschäden aber ausgeklammert werden?</p><p>3. Die allgemeine Stabilisierung des gesundheitlichen Zustandes und des sozialen Umfeldes und die damit verbundene Reintegration waren die Hauptargumente der Befürworter der staatlichen Heroinabgabe. Nachhaltige Erfolge können aber nicht nachgewiesen werden. Der Bericht weist schon heute auf die Unerreichbarkeit der Wiedereingliederung hin! Wie wird der Bundesrat dieses Problem in sozialer und finanzieller Hinsicht lösen?</p>
  • Heroinabgabe. Langzeitschäden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Heroinabhängige, welche die Zulassungskriterien für die Aufnahme in die heroingestützte Behandlung erfüllen, haben bei Eintritt in die Behandlung erhebliche gesundheitliche und soziale Probleme. Zudem haben sie mindestens zwei Therapieversuche erfolglos abgebrochen. Langzeitschäden, welche während der durchschnittlich zehnjährigen Suchtkarriere vor der heroingestützten Behandlung entstanden sind, führen dazu, dass eine Reintegration bei einzelnen Patienten und Patientinnen nur teilweise und nur mit grossen Anstrengungen erzielt werden kann. Die heroingestützte Behandlung bedeutet allerdings auch in solchen Fällen eine Chance, den Teufelskreis - bestehend aus Sucht, Beschaffung, Kriminalität, Krankheit und sozialer Ausgrenzung - zu durchbrechen. Sie gibt diesen Menschen die Chance, den Weg zurück in ein Leben in der Gesellschaft zu finden.</p><p>Die heroingestützte Behandlung ist aus den oben erwähnten Gründen nicht menschenverachtend. Auch resultiert keine Invalidisierung aus der Behandlung. Der Abschlussbericht der Forschungsbeauftragten zu den Versuchen über die ärztliche Verschreibung von Heroin zeigte, dass bereits bei Eintritt 18 Prozent der Patienten und Patientinnen eine Invalidenrente bezogen. Nach 18 Monaten Behandlung waren es 24 Prozent. Diese Erhöhung zeigt lediglich, dass im Rahmen der psychosozialen Betreuung bei weiteren Patienten und Patientinnen eine Rentenbedürftigkeit festgestellt werden konnte und die notwendigen Schritte eingeleitet wurden. Es gab allerdings auch Fälle, in denen eine frühere Rente wegen wiedererlangter Arbeitsfähigkeit sistiert werden konnte (5 Prozent der früheren Rentenbezüger).</p><p>2. Eine Verbesserung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der sozialen Integration konnte für alle Patienten und Patientinnen, die sich in Behandlung befinden, sowohl für die Forschungsphase 1994-1996 als auch für die folgenden Jahre nachgewiesen werden. Die bei einem Teil der Patienten und Patientinnen aufgrund des jahrelangen illegalen Drogenkonsums entstandenen Langzeitschäden, insbesondere als Folge der Ansteckung mit lebensbedrohenden Infektionskrankheiten (HIV, Hepatitis), zeigen, dass die Zielgruppe der Schwerstsüchtigen auch tatsächlich erreicht wurde. Einzelne unter ihnen müssen wohl als chronisch Kranke bezeichnet werden, deren volle Genesung ausserhalb der heutigen medizinischen und therapeutischen Möglichkeiten liegt. Ein Verbleib in der heroingestützten Behandlung, verbunden mit einer gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung, ist bei diesen Patienten und Patientinnen bereits als Erfolg zu betrachten.</p><p>Personen mit körperlichen oder psychischen Langzeitschäden werden aus der heroingestützten Behandlung nicht ausgeklammert. Die Behandlung wird den Möglichkeiten des jeweiligen Patienten oder der Patientin angepasst und mindestens vierteljährlich überprüft.</p><p>3. Aus der oben erwähnten Tatsache, dass bei einem Teil der Patienten und Patientinnen eine gesundheitliche und soziale Stabilisierung bereits einen Erfolg darstellt, zu schliessen, dass das Ziel der Wiedereingliederung grundsätzlich unerreichbar ist, ist nicht richtig. Tatsache ist, dass bei sämtlichen Patienten und Patientinnen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten nachhaltige Verbesserungen erzielt wurden. So konnte auch 1999 wieder festgestellt werden, dass sich bei über 50 Prozent der physische und psychische Gesundheitszustand verbessert hat, Beikonsum und Schulden abgebaut werden konnten und sich auch das Sozialverhalten massgeblich verbessert hat. Über 100 Patienten und Patientinnen haben es geschafft, in eine Methadonbehandlung oder in eine abstinenzorientierte Therapie überzutreten.</p><p>Die Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin erfordert eine vom Bundesamt für Gesundheit kontrollierte vierteljährliche Überprüfung der individuellen Behandlung sowie nach zwei Jahren der Behandlung eine jährlich zu erneuernde Patientenbewilligung. Damit ist gewährleistet, dass sich keine Patienten und Patientinnen, die für die heroingestützte Behandlung nicht geeignet sind, in Behandlung befinden.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates drängen sich keine weiteren Massnahmen auf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bericht des Bundesamtes für Gesundheit vom 13. September 2000 über die heroingestützte Behandlung im Jahre 1999 weist auf die Langzeitprobleme der Suchtmittelabgabe hin. Die Reintegration in den Arbeitsmarkt oder die Mobilisierung der Arbeitsfähigkeit sind bei den HeGeBe-Patientinnen und -patienten aufgrund von starken Schädigungen durch den Drogenkonsum unerreichbar. Mit diesen Personen müssen andere Lösungen gesucht werden (S. 8 des Berichtes).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist die Heroinabgabe nicht menschenverachtend, wenn der Bericht von einer daraus resultierenden Vollinvalidität ausgeht?</p><p>2. Besteht nicht ein Gegensatz in der Hinsicht, dass in somatischer, psychischer und sozialer Hinsicht ein grosser Erfolg erzielt wird, daneben Langzeitschäden aber ausgeklammert werden?</p><p>3. Die allgemeine Stabilisierung des gesundheitlichen Zustandes und des sozialen Umfeldes und die damit verbundene Reintegration waren die Hauptargumente der Befürworter der staatlichen Heroinabgabe. Nachhaltige Erfolge können aber nicht nachgewiesen werden. Der Bericht weist schon heute auf die Unerreichbarkeit der Wiedereingliederung hin! Wie wird der Bundesrat dieses Problem in sozialer und finanzieller Hinsicht lösen?</p>
    • Heroinabgabe. Langzeitschäden

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