Finanzielle Mittel für den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
- ShortId
-
00.3481
- Id
-
20003481
- Updated
-
25.06.2025 01:42
- Language
-
de
- Title
-
Finanzielle Mittel für den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
- AdditionalIndexing
-
Finanzhilfe;Rechtspflege;Gerichtshof für Menschenrechte
- 1
-
- L03K090406, Gerichtshof für Menschenrechte
- L02K0505, Rechtspflege
- L04K11020302, Finanzhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zahl der Mitgliedstaaten des Europarates ist in den letzen Jahren auf 41 angewachsen. Neue Mitglieder werden in absehbarer Zeit dazu stossen. Das hat es mit sich gebracht, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer erheblich grösseren Zahl von Beschwerden konfrontiert sieht. Pro Monat werden rund 850 neue Fälle registriert, was eine Zunahme von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Per 1. September 2000 waren rund 15 100 Fälle hängig, und der Trend, dass diese Zahl weiter ansteigen wird, ist ungebrochen. </p><p>Der Präsident des Gerichtshofes, Professor Luzius Wildhaber, hat anlässlich der Feierstunde zum 50-jährigen Bestehen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) am 28. September 2000 in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ausgeführt, dass die derzeitigen personellen und finanziellen Mittel des Gerichtshofes bei weitem nicht ausreichen, um die an das Gericht im Protokoll Nr. 11 zur EMRK festgehaltenen Ansprüche, namentlich "d'accroître l'efficacité des moyens de protection, de réduire la longueur des procédures et de maintenir le niveau actuel élevé des droits de l'homme", zu erfüllen.</p><p>Da sich der Bundesrat seinerzeit erheblich für das Protokoll Nr. 11 eingesetzt hat, besteht eine erhöhte Verantwortung unseres Landes, sich für die Umsetzung der darin enthaltenen Zielsetzungen zu engagieren. Dies umso mehr, als die Schweiz im Zusammenhang mit der auf EU-Ebene unternommenen Initiative, sich eine eigene Charta der Grundrechte zu schaffen, ein Interesse daran haben muss, dass der Strassburger Gerichtshof seine Bedeutung behält und seinen bedeutsamen Auftrag erfüllen kann.</p><p>Aufgrund der Absicht, für 2001 keine Budgeterhöhung für den Gerichtshof ins Auge zu fassen, besteht die Gefahr, dass das gute Funktionieren des Gerichtshofes gefährdet und damit den Menschenrechtsschutz schleichend reduziert wird.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat mit Nachdruck, sich gegen diese Entwicklung zu stellen und alle diplomatischen Möglichkeiten auszuschöpfen, dem Gerichtshof die benötigten Ressourcen zukommen zu lassen.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, im Rahmen des Ministerkomitees des Europarates die Initiative zu ergreifen, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehr Mittel für seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.</p>
- Finanzielle Mittel für den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Zahl der Mitgliedstaaten des Europarates ist in den letzen Jahren auf 41 angewachsen. Neue Mitglieder werden in absehbarer Zeit dazu stossen. Das hat es mit sich gebracht, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer erheblich grösseren Zahl von Beschwerden konfrontiert sieht. Pro Monat werden rund 850 neue Fälle registriert, was eine Zunahme von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Per 1. September 2000 waren rund 15 100 Fälle hängig, und der Trend, dass diese Zahl weiter ansteigen wird, ist ungebrochen. </p><p>Der Präsident des Gerichtshofes, Professor Luzius Wildhaber, hat anlässlich der Feierstunde zum 50-jährigen Bestehen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) am 28. September 2000 in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ausgeführt, dass die derzeitigen personellen und finanziellen Mittel des Gerichtshofes bei weitem nicht ausreichen, um die an das Gericht im Protokoll Nr. 11 zur EMRK festgehaltenen Ansprüche, namentlich "d'accroître l'efficacité des moyens de protection, de réduire la longueur des procédures et de maintenir le niveau actuel élevé des droits de l'homme", zu erfüllen.</p><p>Da sich der Bundesrat seinerzeit erheblich für das Protokoll Nr. 11 eingesetzt hat, besteht eine erhöhte Verantwortung unseres Landes, sich für die Umsetzung der darin enthaltenen Zielsetzungen zu engagieren. Dies umso mehr, als die Schweiz im Zusammenhang mit der auf EU-Ebene unternommenen Initiative, sich eine eigene Charta der Grundrechte zu schaffen, ein Interesse daran haben muss, dass der Strassburger Gerichtshof seine Bedeutung behält und seinen bedeutsamen Auftrag erfüllen kann.</p><p>Aufgrund der Absicht, für 2001 keine Budgeterhöhung für den Gerichtshof ins Auge zu fassen, besteht die Gefahr, dass das gute Funktionieren des Gerichtshofes gefährdet und damit den Menschenrechtsschutz schleichend reduziert wird.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat mit Nachdruck, sich gegen diese Entwicklung zu stellen und alle diplomatischen Möglichkeiten auszuschöpfen, dem Gerichtshof die benötigten Ressourcen zukommen zu lassen.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, im Rahmen des Ministerkomitees des Europarates die Initiative zu ergreifen, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehr Mittel für seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.</p>
- Finanzielle Mittel für den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
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