Überprüfung der Ämterzuteilung
- ShortId
-
00.3485
- Id
-
20003485
- Updated
-
10.04.2024 17:01
- Language
-
de
- Title
-
Überprüfung der Ämterzuteilung
- AdditionalIndexing
-
Organisation der Bundesverwaltung;WBF;Energiepolitik (speziell);Bundesamt für Kommunikation;Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie;wirtschaftliche Auswirkung;Bundesamt für Energie;Telekommunikation
- 1
-
- L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
- L04K08040702, Bundesamt für Kommunikation
- L04K08040701, Bundesamt für Energie
- L04K08040104, Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie
- L04K12020201, Telekommunikation
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L03K080406, WBF
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Bundesamt für Energie werden in nächster Zeit wichtige Geschäfte vorbereitet (Elektrizitätsmarktgesetz, Gasmarktgesetz, Kernenergiegesetz und die beiden Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium plus" usw.), die über die Zukunft der Schweizer Energieversorgung und Energiepreise entscheiden. Ausreichende und preisgünstige Energie ist der Lebensnerv für eine florierende Schweizer Wirtschaft und damit für den allgemeinen Wohlstand. Noch hat man es in der Hand, die Energieweichen in die richtige Richtung zu stellen. Dabei ist es entscheidend, dass dem wirtschaftlichen Aspekt der Energie in Zukunft grössere Bedeutung zugemessen wird als bei den heutigen Monopolen. Der in der Energiewirtschaft (Elektrizität und Gas) bevorstehende Wechsel vom Monopol zum Markt gibt Gelegenheit zur Überprüfung der Zuteilung des Bundesamtes für Energie. Wirtschaftsfragen stehen mit der Marktöffnung im Vordergrund. Anstehende und künftige Energievorlagen müssen deshalb immer mit Blick auf die Wirtschaft ausgearbeitet werden. Damit eine wirtschaftsverträgliche Energiepolitik gewährleistet ist, drängt es sich auf, das Bundesamt für Energie dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu unterstellen.</p><p>Der Telekombereich erfährt ebenfalls einen grossen Wandel, der für die Zukunft der Schweiz und ihrer Wirtschaft prägend sein wird. Auch hier wird die "Wirtschaftsverträglichkeit" an Bedeutung zunehmen. Damit diese Interessen besser aufeinander abgestimmt werden können, ist es sinnvoll, das Bundesamt für Kommunikation dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu unterstellen.</p><p>Aus sachlichen Gründen ist es angezeigt, dass das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation unterstellt wird.</p>
- <p>Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Ämter auf die Departemente zu verteilen, sie umzuverteilen und neue Ämter zu schaffen. Das Gesetz überträgt dem Bundesrat damit die Organisationsautonomie für den Bereich der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz bereits Gebrauch gemacht und im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform die Aufgaben ausgewogener auf die Departemente verteilt.</p><p>Die Motion verlangt die Neuzuteilung des Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Kommunikation sowie des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie. Sie betrifft damit die Zuständigkeit des Bundesrates zur Organisation der Bundesverwaltung.</p><p>Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform hat der Bundesrat die Zuteilung der Bundesämter geprüft. Zwischen den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und Raumordnung besteht ein erheblicher Koordinationsbedarf. Die Zusammenfassung dieser Bereiche im UVEK sichert daher die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung und erfüllt dadurch ein zentrales Ziel der Regierungs- und Verwaltungsreform. Eine Zuweisung der Bundesämter für Kommunikation und Energie zum UVEK ist somit gerechtfertigt. Die Zuweisung des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie zum EDI entspricht dem Bedürfnis nach Kohärenz und Synergie mit den Aufgaben und Dienstleistungen der übrigen Institutionen (ETH-Bereich) und Forschungsanstalten, die diesem Departement zugeordnet sind. Sowohl im UVEK als auch im EDI wurden und werden in allen drei Aufgabenfeldern die gesetzlichen Grundlagen angepasst und auf neue politische, technologische und wirtschaftliche Anforderungen ausgerichtet. In den erwähnten Bundesämtern wurden und werden die entsprechenden führungsmässigen und organisatorischen Anpassungen vorgenommen. Zwei der drei Ämter (Bundesamt für Kommunikation und Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie) werden mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf für eine Neuzuteilung der erwähnten Bundesämter.</p><p>Sollte sich in einem späteren Zeitpunkt der Bedarf für weitere organisatorische Anpassungen ergeben, wird der Bundesrat von sich aus gestützt auf die ihm gesetzlich zugewiesene Organisationskompetenz die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 in die Wege zu leiten, damit das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Kommunikation dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement unterstellt werden und das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.</p>
- Überprüfung der Ämterzuteilung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Bundesamt für Energie werden in nächster Zeit wichtige Geschäfte vorbereitet (Elektrizitätsmarktgesetz, Gasmarktgesetz, Kernenergiegesetz und die beiden Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium plus" usw.), die über die Zukunft der Schweizer Energieversorgung und Energiepreise entscheiden. Ausreichende und preisgünstige Energie ist der Lebensnerv für eine florierende Schweizer Wirtschaft und damit für den allgemeinen Wohlstand. Noch hat man es in der Hand, die Energieweichen in die richtige Richtung zu stellen. Dabei ist es entscheidend, dass dem wirtschaftlichen Aspekt der Energie in Zukunft grössere Bedeutung zugemessen wird als bei den heutigen Monopolen. Der in der Energiewirtschaft (Elektrizität und Gas) bevorstehende Wechsel vom Monopol zum Markt gibt Gelegenheit zur Überprüfung der Zuteilung des Bundesamtes für Energie. Wirtschaftsfragen stehen mit der Marktöffnung im Vordergrund. Anstehende und künftige Energievorlagen müssen deshalb immer mit Blick auf die Wirtschaft ausgearbeitet werden. Damit eine wirtschaftsverträgliche Energiepolitik gewährleistet ist, drängt es sich auf, das Bundesamt für Energie dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu unterstellen.</p><p>Der Telekombereich erfährt ebenfalls einen grossen Wandel, der für die Zukunft der Schweiz und ihrer Wirtschaft prägend sein wird. Auch hier wird die "Wirtschaftsverträglichkeit" an Bedeutung zunehmen. Damit diese Interessen besser aufeinander abgestimmt werden können, ist es sinnvoll, das Bundesamt für Kommunikation dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu unterstellen.</p><p>Aus sachlichen Gründen ist es angezeigt, dass das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation unterstellt wird.</p>
- <p>Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Ämter auf die Departemente zu verteilen, sie umzuverteilen und neue Ämter zu schaffen. Das Gesetz überträgt dem Bundesrat damit die Organisationsautonomie für den Bereich der Bundesverwaltung. Der Bundesrat hat von dieser Kompetenz bereits Gebrauch gemacht und im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform die Aufgaben ausgewogener auf die Departemente verteilt.</p><p>Die Motion verlangt die Neuzuteilung des Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Kommunikation sowie des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie. Sie betrifft damit die Zuständigkeit des Bundesrates zur Organisation der Bundesverwaltung.</p><p>Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform hat der Bundesrat die Zuteilung der Bundesämter geprüft. Zwischen den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und Raumordnung besteht ein erheblicher Koordinationsbedarf. Die Zusammenfassung dieser Bereiche im UVEK sichert daher die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der staatlichen Aufgabenerfüllung und erfüllt dadurch ein zentrales Ziel der Regierungs- und Verwaltungsreform. Eine Zuweisung der Bundesämter für Kommunikation und Energie zum UVEK ist somit gerechtfertigt. Die Zuweisung des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie zum EDI entspricht dem Bedürfnis nach Kohärenz und Synergie mit den Aufgaben und Dienstleistungen der übrigen Institutionen (ETH-Bereich) und Forschungsanstalten, die diesem Departement zugeordnet sind. Sowohl im UVEK als auch im EDI wurden und werden in allen drei Aufgabenfeldern die gesetzlichen Grundlagen angepasst und auf neue politische, technologische und wirtschaftliche Anforderungen ausgerichtet. In den erwähnten Bundesämtern wurden und werden die entsprechenden führungsmässigen und organisatorischen Anpassungen vorgenommen. Zwei der drei Ämter (Bundesamt für Kommunikation und Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie) werden mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführt. Der Bundesrat sieht daher keinen Bedarf für eine Neuzuteilung der erwähnten Bundesämter.</p><p>Sollte sich in einem späteren Zeitpunkt der Bedarf für weitere organisatorische Anpassungen ergeben, wird der Bundesrat von sich aus gestützt auf die ihm gesetzlich zugewiesene Organisationskompetenz die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Revision der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 in die Wege zu leiten, damit das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Kommunikation dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement unterstellt werden und das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.</p>
- Überprüfung der Ämterzuteilung
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