Zweckgebundene Mineralölsteuern. Verwendung
- ShortId
-
00.3489
- Id
-
20003489
- Updated
-
25.06.2025 01:43
- Language
-
de
- Title
-
Zweckgebundene Mineralölsteuern. Verwendung
- AdditionalIndexing
-
Strassennetz;Nationalstrassenbau;Mineralölsteuer;zweckgebundene Abgabe
- 1
-
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
- L04K18030102, Strassennetz
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Mineralölsteuergesetz wurden die ehemaligen Fiskalzölle durch eine besondere Verbrauchssteuer ersetzt. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden durch die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag mit rund 4,3 Milliarden Franken belastet. Die Hälfte des Reinertrages der Mineralölsteuer und der gesamte Reinertrag des Mineralölsteuerzuschlages sind für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zweckgebunden. Der Rest des Reinertrages ist für allgemeine Aufwendungen des Bundeshaushaltes bestimmt. 1998 standen so für den Strassenbau gut 3,5 Milliarden Franken zur Verfügung: knapp 1,4 Milliarden Franken stammten aus der Mineralölsteuer - der Reinertrag machte 1998 knapp 2,8 Milliarden Franken aus -, knapp 1,9 Milliarden Franken aus dem Zollzuschlag auf den Treibstoffen und 258 Millionen Franken aus dem Verkauf der Autobahnvignetten. Für den Autobahnbau standen 1998 rund 1,9 Milliarden Franken zur Verfügung. Bis Ende 1998 wurden insgesamt knapp 52 Milliarden Franken für die Nationalstrassen ausgegeben. Darin eingeschlossen sind Bau, Unterhalt, Betrieb, Schadenwehren und Verwaltung. Im Endausbau dürfte das Netz schätzungsweise gegen 70 Milliarden Franken kosten.</p><p>Im Gegensatz zum öffentlichen Schienenverkehr verfügt der Strassenverkehr in der Schweiz über ein solides Finanzierungsfundament. Deshalb soll der Bund endlich die Fertigstellung der Teilstücke des (alten) Nationalstrassennetzes stärker vorantreiben. Es darf nicht sein, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten durch das Erheben von zweckgebundenen Steuern die Mineralöle zwar teurer werden, dass aber auf der anderen Seite die zweckgebundenen Gelder der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden, sondern beim Bund gehortet bzw. für andere Ausgaben gebraucht werden.</p>
- <p>Seit Jahren setzt der Bundesrat folgende Prioritäten im Nationalstrassenbau:</p><p>1. Fertigstellung des beschlossenen Netzes;</p><p>2. Erhaltung der Substanz des gebauten Werkes;</p><p>3. bessere Ausnützung vorhandener Kapazitäten mittels Einsatz von Telematik;</p><p>4. Ausbau des Netzes.</p><p>Als Planungsinstrument steht ihm das langfristige Bauprogramm zur Verfügung. Darin wird der Realisierungszeitpunkt der einzelnen Abschnitte aufgrund des Projektstandes und der technisch erforderlichen Bauzeit festgelegt sowie auf den Finanzplan des Bundes und der finanziellen Möglichkeiten des Kantons abgestimmt. Nach dem aktuellen langfristigen Bauprogramm werden zwischen 2001 und 2003 die wichtigsten Strecken der A1 und A5 fertig gebaut sein, und zwischen 2004 und 2006 können weitere bedeutende Abschnitte dem Verkehr übergeben werden.</p><p>Wie dargelegt, misst auch der Bundesrat der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes hohe Priorität zu. Es wird realisiert, was unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen möglich ist (Stand der Projekte, die unter Umständen durch Einsprache- und Beschwerdeverfahren Verzögerungen erleiden; erforderliche Bauzeit; finanzielle Situation der Kantone, die ihren Anteil an den Baukosten aufbringen müssen; die vom Parlament gesprochenen Jahreskredite samt Finanzplan).</p><p>Inhaltlich stimmt die Politik des Bundesrates mit dem Anliegen des Motionärs überein. Der Vorstoss greift mit seiner Forderung indessen in den Aufgabenbereich des Bundesrates ein, da dieser für das Bauprogramm zuständig ist. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die noch nicht fertig gestellten Teilstücke des Nationalstrassennetzes gemäss den guten finanziellen Verhältnissen aus den teilweise zweckgebundenen Mineralölsteuern mit hoher Priorität zu behandeln, damit das Nationalstrassennetz endlich zu Ende gebaut werden kann.</p>
- Zweckgebundene Mineralölsteuern. Verwendung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit dem am 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Mineralölsteuergesetz wurden die ehemaligen Fiskalzölle durch eine besondere Verbrauchssteuer ersetzt. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden durch die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag mit rund 4,3 Milliarden Franken belastet. Die Hälfte des Reinertrages der Mineralölsteuer und der gesamte Reinertrag des Mineralölsteuerzuschlages sind für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zweckgebunden. Der Rest des Reinertrages ist für allgemeine Aufwendungen des Bundeshaushaltes bestimmt. 1998 standen so für den Strassenbau gut 3,5 Milliarden Franken zur Verfügung: knapp 1,4 Milliarden Franken stammten aus der Mineralölsteuer - der Reinertrag machte 1998 knapp 2,8 Milliarden Franken aus -, knapp 1,9 Milliarden Franken aus dem Zollzuschlag auf den Treibstoffen und 258 Millionen Franken aus dem Verkauf der Autobahnvignetten. Für den Autobahnbau standen 1998 rund 1,9 Milliarden Franken zur Verfügung. Bis Ende 1998 wurden insgesamt knapp 52 Milliarden Franken für die Nationalstrassen ausgegeben. Darin eingeschlossen sind Bau, Unterhalt, Betrieb, Schadenwehren und Verwaltung. Im Endausbau dürfte das Netz schätzungsweise gegen 70 Milliarden Franken kosten.</p><p>Im Gegensatz zum öffentlichen Schienenverkehr verfügt der Strassenverkehr in der Schweiz über ein solides Finanzierungsfundament. Deshalb soll der Bund endlich die Fertigstellung der Teilstücke des (alten) Nationalstrassennetzes stärker vorantreiben. Es darf nicht sein, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten durch das Erheben von zweckgebundenen Steuern die Mineralöle zwar teurer werden, dass aber auf der anderen Seite die zweckgebundenen Gelder der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden, sondern beim Bund gehortet bzw. für andere Ausgaben gebraucht werden.</p>
- <p>Seit Jahren setzt der Bundesrat folgende Prioritäten im Nationalstrassenbau:</p><p>1. Fertigstellung des beschlossenen Netzes;</p><p>2. Erhaltung der Substanz des gebauten Werkes;</p><p>3. bessere Ausnützung vorhandener Kapazitäten mittels Einsatz von Telematik;</p><p>4. Ausbau des Netzes.</p><p>Als Planungsinstrument steht ihm das langfristige Bauprogramm zur Verfügung. Darin wird der Realisierungszeitpunkt der einzelnen Abschnitte aufgrund des Projektstandes und der technisch erforderlichen Bauzeit festgelegt sowie auf den Finanzplan des Bundes und der finanziellen Möglichkeiten des Kantons abgestimmt. Nach dem aktuellen langfristigen Bauprogramm werden zwischen 2001 und 2003 die wichtigsten Strecken der A1 und A5 fertig gebaut sein, und zwischen 2004 und 2006 können weitere bedeutende Abschnitte dem Verkehr übergeben werden.</p><p>Wie dargelegt, misst auch der Bundesrat der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes hohe Priorität zu. Es wird realisiert, was unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen möglich ist (Stand der Projekte, die unter Umständen durch Einsprache- und Beschwerdeverfahren Verzögerungen erleiden; erforderliche Bauzeit; finanzielle Situation der Kantone, die ihren Anteil an den Baukosten aufbringen müssen; die vom Parlament gesprochenen Jahreskredite samt Finanzplan).</p><p>Inhaltlich stimmt die Politik des Bundesrates mit dem Anliegen des Motionärs überein. Der Vorstoss greift mit seiner Forderung indessen in den Aufgabenbereich des Bundesrates ein, da dieser für das Bauprogramm zuständig ist. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die noch nicht fertig gestellten Teilstücke des Nationalstrassennetzes gemäss den guten finanziellen Verhältnissen aus den teilweise zweckgebundenen Mineralölsteuern mit hoher Priorität zu behandeln, damit das Nationalstrassennetz endlich zu Ende gebaut werden kann.</p>
- Zweckgebundene Mineralölsteuern. Verwendung
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