Ökologische Steuerreform
- ShortId
-
00.3493
- Id
-
20003493
- Updated
-
10.04.2024 12:24
- Language
-
de
- Title
-
Ökologische Steuerreform
- AdditionalIndexing
-
Steuerpolitik;Energieabgabe;Lenkungsabgabe
- 1
-
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L03K110703, Steuerpolitik
- L04K17010105, Energieabgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 24. September 2000 haben Volk und Stände die Energielenkungsabgabe für die Umwelt (Grundnorm), welche die Basis für die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gebildet hätte, deutlich abgelehnt. Der Neinstimmenanteil betrug rund 55 Prozent. Bei den Ständen haben zwei Kantone und ein Halbkanton angenommen und zwanzig Kantone und ein Halbkanton abgelehnt. Gleichzeitig wurden die Förderabgabe und die Solar-Initiative verworfen.</p><p>Der Bundesrat zieht die folgenden Schlussfolgerungen aus dem Abstimmungsresultat für die Grundnorm:</p><p>Der Bundesrat lehnt es aus staatspolitischen Gründen ab, in der laufenden Legislaturperiode einen neuen Verfassungsartikel für eine Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie zu unterbreiten. Die Ablehnung der Grundnorm in der Volksabstimmung gebietet eine entsprechende Zurückhaltung.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb keine Neuauflage der Grundnorm im Zusammenhang mit der Neuen Finanzordnung unterbreiten. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage soll im Frühjahr 2001 eröffnet werden. </p><p>Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass auf eine Unterbreitung eines Gegenentwurfes zur Volksinitiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!", welche der Bundesrat ablehnt, verzichtet werden sollte. Dem Volksverdikt ist gebührend Rechnung zu tragen. Es liegt dem Bundesrat auch daran, vor dem ernst zu nehmenden Risiko einer erneuten Abstimmungsniederlage zu warnen.</p><p>Die aufkommensneutrale Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie bleibt aber ein wichtiges Postulat der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik. Der Bundesrat befürwortet deshalb die Stossrichtung der Grundnorm nach wie vor. Aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung des in der Volksabstimmung erzielten Resultates erachtet er es als legitim, nach Ablauf einer Frist von einigen Jahren die Frage der Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie erneut zu prüfen.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, gegen Ende der laufenden Legislaturperiode eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen. Er wird aus diesem Grund den eidgenössischen Räten spätestens bis Ende 2003 einen Bericht unterbreiten, aus welchem sowohl seine Lagebeurteilung als auch die geplanten Massnahmen hervorgehen werden.</p><p>Aus heutiger Sicht werden vor allem zwei Bestimmungsgründe zu berücksichtigen sein:</p><p>Ein allfälliger Handlungsbedarf gemäss CO2-Gesetz muss in Rechnung gestellt werden. Dieser Erlass ist bereits in Kraft und wurde im Abstimmungskampf von den Gegnern der Grundnorm als das geeignetere Instrumentarium bezeichnet. Eine CO2-Abgabe würde nur dann zur Diskussion stehen, wenn die Emissionsziele mit anderen Massnahmen, insbesondere mit der Energiepolitik (Energie Schweiz), nicht erreicht werden können. Eine allfällige CO2-Abgabe könnte frühestens per 1. Januar 2004 eingeführt werden und würde einem Schritt in Richtung Ökologisierung des Steuersystems gleichkommen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2002 eine erste Lagebeurteilung hierzu vornehmen.</p><p>Ebenso ist das europäische Umfeld zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Entwicklung in der EU und in den Nachbarstaaten der Schweiz intensiv zu verfolgen. Falls die von der EU-Kommission angekündigte Reaktivierung des Energiebesteuerungsdossiers zu einem Durchbruch in der EU oder in einzelnen Mitgliedstaaten führen sollte, könnte dies für die Schweiz eine neue Ausgangslage schaffen. Zudem könnten die Erfahrungen bei der ökologischen Steuerreform in Deutschland und anderen Staaten Europas aus schweizerischer Sicht ausgewertet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2000 hat die Energielenkungsabgabe für die Umwelt einen Achtungserfolg erzielt. Ich frage den Bundesrat an, ob und in welcher Form er den Gedanken der Einführung einer ökologischen Steuerreform - beispielsweise im Rahmen der Revision der Bundesfinanzordnung 2006 - weiterzuverfolgen gedenkt.</p>
- Ökologische Steuerreform
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 24. September 2000 haben Volk und Stände die Energielenkungsabgabe für die Umwelt (Grundnorm), welche die Basis für die Neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gebildet hätte, deutlich abgelehnt. Der Neinstimmenanteil betrug rund 55 Prozent. Bei den Ständen haben zwei Kantone und ein Halbkanton angenommen und zwanzig Kantone und ein Halbkanton abgelehnt. Gleichzeitig wurden die Förderabgabe und die Solar-Initiative verworfen.</p><p>Der Bundesrat zieht die folgenden Schlussfolgerungen aus dem Abstimmungsresultat für die Grundnorm:</p><p>Der Bundesrat lehnt es aus staatspolitischen Gründen ab, in der laufenden Legislaturperiode einen neuen Verfassungsartikel für eine Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie zu unterbreiten. Die Ablehnung der Grundnorm in der Volksabstimmung gebietet eine entsprechende Zurückhaltung.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb keine Neuauflage der Grundnorm im Zusammenhang mit der Neuen Finanzordnung unterbreiten. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage soll im Frühjahr 2001 eröffnet werden. </p><p>Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass auf eine Unterbreitung eines Gegenentwurfes zur Volksinitiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!", welche der Bundesrat ablehnt, verzichtet werden sollte. Dem Volksverdikt ist gebührend Rechnung zu tragen. Es liegt dem Bundesrat auch daran, vor dem ernst zu nehmenden Risiko einer erneuten Abstimmungsniederlage zu warnen.</p><p>Die aufkommensneutrale Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie bleibt aber ein wichtiges Postulat der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik. Der Bundesrat befürwortet deshalb die Stossrichtung der Grundnorm nach wie vor. Aus diesem Grunde und unter Berücksichtigung des in der Volksabstimmung erzielten Resultates erachtet er es als legitim, nach Ablauf einer Frist von einigen Jahren die Frage der Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie erneut zu prüfen.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, gegen Ende der laufenden Legislaturperiode eine Neubeurteilung der Lage vorzunehmen. Er wird aus diesem Grund den eidgenössischen Räten spätestens bis Ende 2003 einen Bericht unterbreiten, aus welchem sowohl seine Lagebeurteilung als auch die geplanten Massnahmen hervorgehen werden.</p><p>Aus heutiger Sicht werden vor allem zwei Bestimmungsgründe zu berücksichtigen sein:</p><p>Ein allfälliger Handlungsbedarf gemäss CO2-Gesetz muss in Rechnung gestellt werden. Dieser Erlass ist bereits in Kraft und wurde im Abstimmungskampf von den Gegnern der Grundnorm als das geeignetere Instrumentarium bezeichnet. Eine CO2-Abgabe würde nur dann zur Diskussion stehen, wenn die Emissionsziele mit anderen Massnahmen, insbesondere mit der Energiepolitik (Energie Schweiz), nicht erreicht werden können. Eine allfällige CO2-Abgabe könnte frühestens per 1. Januar 2004 eingeführt werden und würde einem Schritt in Richtung Ökologisierung des Steuersystems gleichkommen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2002 eine erste Lagebeurteilung hierzu vornehmen.</p><p>Ebenso ist das europäische Umfeld zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Entwicklung in der EU und in den Nachbarstaaten der Schweiz intensiv zu verfolgen. Falls die von der EU-Kommission angekündigte Reaktivierung des Energiebesteuerungsdossiers zu einem Durchbruch in der EU oder in einzelnen Mitgliedstaaten führen sollte, könnte dies für die Schweiz eine neue Ausgangslage schaffen. Zudem könnten die Erfahrungen bei der ökologischen Steuerreform in Deutschland und anderen Staaten Europas aus schweizerischer Sicht ausgewertet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2000 hat die Energielenkungsabgabe für die Umwelt einen Achtungserfolg erzielt. Ich frage den Bundesrat an, ob und in welcher Form er den Gedanken der Einführung einer ökologischen Steuerreform - beispielsweise im Rahmen der Revision der Bundesfinanzordnung 2006 - weiterzuverfolgen gedenkt.</p>
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