UMTS-Lizenzen
- ShortId
-
00.3495
- Id
-
20003495
- Updated
-
24.06.2025 23:14
- Language
-
de
- Title
-
UMTS-Lizenzen
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Antenne;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gesundheitsrisiko;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung;Ombudsstelle
- 1
-
- L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K08060109, Ombudsstelle
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Finanzpolitisch gesehen ist jede Zweckbindung problematisch. Zweckbindungen schränken den Spielraum für das Setzen von finanzpolitischen Prioritäten ein und können überdies Anreiz zur Mittelverschwendung geben (Mittel sind vorhanden, also müssen sie ausgegeben werden). Damit die Steuerbarkeit und Transparenz des Haushaltes gewährleistet bleiben, sind Zweckbindungen zu vermeiden. Diese Stossrichtung wird auch in dem vom Bundesrat verabschiedeten Finanzleitbild verfolgt. Was die Einnahmen aus der Vergabe von Funkkonzessionen anbelangt, hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2000 zum Voranschlag 2001 und zum Finanzplan 2002-2004 festgelegt, dass diese Mittel in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen und zur Schuldentilgung verwendet werden sollen.</p><p>Falls den Gemeinden und Kantonen Kosten für die Koordination und die Bewilligung von Funkantennen entstehen, so können sie diese im Sinne des Kostendeckungsprinzips bei den Verursachern dieser Aufwände mittels kostendeckender Gebühren eintreiben. Die Fernmeldeaufsichtsbehörde des Bundes deckt beispielsweise ihre zurechenbaren Kosten ebenfalls mittels kostendeckender Verwaltungsgebühren. </p><p>Der Bund betreibt bereits über seine Hochschulen entsprechende Forschungsanstrengungen im Bereich der möglichen Auswirkungen von nichtionisierenden Strahlen. Er wird die Möglichkeit überprüfen, z. B. im Rahmen der nationalen Forschungsprogramme, diesen Bereich gezielt zu fördern. Zudem wirkt er in den entsprechenden internationalen Gremien wie der WHO aktiv mit und unterstützt so die weltweit laufenden Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet. </p><p>Betreffend die Einrichtung von fachlich kompetenten Informations- und Beratungsstellen für Behörden und die betroffene Öffentlichkeit sind zwischen den involvierten Bundesämtern erste Abklärungen bereits im Gange. Die entsprechenden Kosten einer diesbezüglichen Stelle wären aus dem ordentlichen Bundesbudget zu bestreiten.</p><p>2. Die für die UMTS-Konzessionen zuständige Kommunikationskommission (Comcom) beabsichtigt, in die UMTS-Konzessionen entsprechende Auflagen zur gemeinsamen Benutzung von Funkstandorten ausserhalb der Bauzonen aufzunehmen. Die entsprechenden Auflagen wurden materiell in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundes sowie der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz erarbeitet. Der Empfehlung wird somit materiell Rechnung getragen. Die zuständige Behörde ist jedoch nicht der Bundesrat, sondern die Comcom.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Im Zuge der sich im Aufbau befindenden dritten Mobilfunkgeneration UMTS lade ich den Bundesrat ein, folgende Massnahmen zu prüfen und anzuordnen:</p><p>1. Ein angemessener Teil aus dem Versteigerungserlös der UMTS-Lizenzen soll zweckgebunden für folgende Aufgaben eingesetzt werden:</p><p>a. Abgeltung an jene Gemeinden, die als Standorte für Funkantennen dienen;</p><p>b. Mitfinanzierung von Studien über allfällige negative Langzeitfolgen, die im Umfeld der Funkantennen auftreten könnten;</p><p>c. Mitfinanzierung einer unabhängigen Ombudsstelle, an die sich Personen bei Problemen mit Mobilfunkstrahlung wenden können.</p><p>2. Die Lizenznehmer sollen verpflichtet werden, möglichst viele der neuen Funkantennen gemeinsam zu betreiben.</p>
- UMTS-Lizenzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Finanzpolitisch gesehen ist jede Zweckbindung problematisch. Zweckbindungen schränken den Spielraum für das Setzen von finanzpolitischen Prioritäten ein und können überdies Anreiz zur Mittelverschwendung geben (Mittel sind vorhanden, also müssen sie ausgegeben werden). Damit die Steuerbarkeit und Transparenz des Haushaltes gewährleistet bleiben, sind Zweckbindungen zu vermeiden. Diese Stossrichtung wird auch in dem vom Bundesrat verabschiedeten Finanzleitbild verfolgt. Was die Einnahmen aus der Vergabe von Funkkonzessionen anbelangt, hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2000 zum Voranschlag 2001 und zum Finanzplan 2002-2004 festgelegt, dass diese Mittel in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen und zur Schuldentilgung verwendet werden sollen.</p><p>Falls den Gemeinden und Kantonen Kosten für die Koordination und die Bewilligung von Funkantennen entstehen, so können sie diese im Sinne des Kostendeckungsprinzips bei den Verursachern dieser Aufwände mittels kostendeckender Gebühren eintreiben. Die Fernmeldeaufsichtsbehörde des Bundes deckt beispielsweise ihre zurechenbaren Kosten ebenfalls mittels kostendeckender Verwaltungsgebühren. </p><p>Der Bund betreibt bereits über seine Hochschulen entsprechende Forschungsanstrengungen im Bereich der möglichen Auswirkungen von nichtionisierenden Strahlen. Er wird die Möglichkeit überprüfen, z. B. im Rahmen der nationalen Forschungsprogramme, diesen Bereich gezielt zu fördern. Zudem wirkt er in den entsprechenden internationalen Gremien wie der WHO aktiv mit und unterstützt so die weltweit laufenden Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet. </p><p>Betreffend die Einrichtung von fachlich kompetenten Informations- und Beratungsstellen für Behörden und die betroffene Öffentlichkeit sind zwischen den involvierten Bundesämtern erste Abklärungen bereits im Gange. Die entsprechenden Kosten einer diesbezüglichen Stelle wären aus dem ordentlichen Bundesbudget zu bestreiten.</p><p>2. Die für die UMTS-Konzessionen zuständige Kommunikationskommission (Comcom) beabsichtigt, in die UMTS-Konzessionen entsprechende Auflagen zur gemeinsamen Benutzung von Funkstandorten ausserhalb der Bauzonen aufzunehmen. Die entsprechenden Auflagen wurden materiell in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundes sowie der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz erarbeitet. Der Empfehlung wird somit materiell Rechnung getragen. Die zuständige Behörde ist jedoch nicht der Bundesrat, sondern die Comcom.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Im Zuge der sich im Aufbau befindenden dritten Mobilfunkgeneration UMTS lade ich den Bundesrat ein, folgende Massnahmen zu prüfen und anzuordnen:</p><p>1. Ein angemessener Teil aus dem Versteigerungserlös der UMTS-Lizenzen soll zweckgebunden für folgende Aufgaben eingesetzt werden:</p><p>a. Abgeltung an jene Gemeinden, die als Standorte für Funkantennen dienen;</p><p>b. Mitfinanzierung von Studien über allfällige negative Langzeitfolgen, die im Umfeld der Funkantennen auftreten könnten;</p><p>c. Mitfinanzierung einer unabhängigen Ombudsstelle, an die sich Personen bei Problemen mit Mobilfunkstrahlung wenden können.</p><p>2. Die Lizenznehmer sollen verpflichtet werden, möglichst viele der neuen Funkantennen gemeinsam zu betreiben.</p>
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