Taggeldanspruch für Wiedereinsteiger

ShortId
00.3504
Id
20003504
Updated
14.11.2025 07:20
Language
de
Title
Taggeldanspruch für Wiedereinsteiger
AdditionalIndexing
Taggeld;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Kinderbetreuung;berufstätige Mutter;Arbeitslosenversicherung;Erziehung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L04K01030302, Erziehung
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L06K070203020501, berufstätige Mutter
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Folge des Stabilisierungsprogrammes 1998 wurde Artikel 27 Absatz 4 neu ins Avig aufgenommen. Darin wird festgehalten, dass Personen, die von der Erfüllung der Beitragsfrist befreit sind oder die im Anschluss an die Erziehungsperiode Leistungen beziehen, nur Anspruch auf die Hälfte der Taggelder nach Artikel 27 Absatz 2 Avig haben. Diese Taggeldkürzung trifft vor allem berufliche Wiedereinsteigerinnen. Diese haben es - unabhängig von der wirtschaftlichen Situation - auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer. Daher ist es unsozial und ungerecht, Wiedereinsteigerinnen auch noch die Anzahl Taggelder, auf die sie Anspruch haben, zu halbieren. Im Rahmen der Revision des Avig ist daher Artikel 27 Absatz 4 aufzuheben. Die finanzielle Situation des Bundes und diejenige der Arbeitslosenkasse haben sich in der Zwischenzeit verbessert, sodass diese diskriminierende Taggeldkürzung wieder rückgängig gemacht werden kann.</p>
  • <p>In seiner Botschaft zum Stabilisierungsprogramm erläutert der Bundesrat die Gründe, weshalb - in Absprache mit den Sozialpartnern - von einer Ausnahmeregelung im Sinne der Motionärin abgesehen wurde:</p><p>Personen, die aufgrund der Erziehungsperiode Anspruch auf Taggelder erheben, erwerben diesen Anspruch beitragsfrei. Man war sich auch in der Aufsichtskommission einig, dass für diese Personen nicht der gleiche Anspruch gelten soll wie für Beitragszahlende.</p><p>Die Vorlage zur Avig-Revision 2003 sieht denn auch keine wesentliche Änderung von Artikel 27 Absatz 4 vor. Die Höchstbezugsdauer von 260 Tagen soll beibehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) so zu revidieren, dass Personen, die im Anschluss an die Erziehung von Kindern unter 16 Jahren eine unselbstständige Erwerbsarbeit aufnehmen, die volle Anzahl Taggelder gemäss Artikel 27 Absatz 2 Avig beziehen können.</p>
  • Taggeldanspruch für Wiedereinsteiger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Folge des Stabilisierungsprogrammes 1998 wurde Artikel 27 Absatz 4 neu ins Avig aufgenommen. Darin wird festgehalten, dass Personen, die von der Erfüllung der Beitragsfrist befreit sind oder die im Anschluss an die Erziehungsperiode Leistungen beziehen, nur Anspruch auf die Hälfte der Taggelder nach Artikel 27 Absatz 2 Avig haben. Diese Taggeldkürzung trifft vor allem berufliche Wiedereinsteigerinnen. Diese haben es - unabhängig von der wirtschaftlichen Situation - auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer. Daher ist es unsozial und ungerecht, Wiedereinsteigerinnen auch noch die Anzahl Taggelder, auf die sie Anspruch haben, zu halbieren. Im Rahmen der Revision des Avig ist daher Artikel 27 Absatz 4 aufzuheben. Die finanzielle Situation des Bundes und diejenige der Arbeitslosenkasse haben sich in der Zwischenzeit verbessert, sodass diese diskriminierende Taggeldkürzung wieder rückgängig gemacht werden kann.</p>
    • <p>In seiner Botschaft zum Stabilisierungsprogramm erläutert der Bundesrat die Gründe, weshalb - in Absprache mit den Sozialpartnern - von einer Ausnahmeregelung im Sinne der Motionärin abgesehen wurde:</p><p>Personen, die aufgrund der Erziehungsperiode Anspruch auf Taggelder erheben, erwerben diesen Anspruch beitragsfrei. Man war sich auch in der Aufsichtskommission einig, dass für diese Personen nicht der gleiche Anspruch gelten soll wie für Beitragszahlende.</p><p>Die Vorlage zur Avig-Revision 2003 sieht denn auch keine wesentliche Änderung von Artikel 27 Absatz 4 vor. Die Höchstbezugsdauer von 260 Tagen soll beibehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) so zu revidieren, dass Personen, die im Anschluss an die Erziehung von Kindern unter 16 Jahren eine unselbstständige Erwerbsarbeit aufnehmen, die volle Anzahl Taggelder gemäss Artikel 27 Absatz 2 Avig beziehen können.</p>
    • Taggeldanspruch für Wiedereinsteiger

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