Kurzfristige Arbeitsverträge

ShortId
00.3506
Id
20003506
Updated
10.04.2024 14:36
Language
de
Title
Kurzfristige Arbeitsverträge
AdditionalIndexing
Arbeitserlaubnis;Fremdarbeiter/in;Arbeitsvertrag;Temporärarbeit
1
  • L05K0702010201, Arbeitsvertrag
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K0702030214, Temporärarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist allen bekannt, dass Jugendliche aus aller Welt, die in der Schweiz nur für sehr kurze Zeit arbeiten wollen, dies illegal tun müssen. Dieses Problem sollte endlich gelöst werden.</p><p>Oft sind es Reisende, die in der ganzen Welt herumkommen und sich ihre Reise mit allerlei Jobs finanzieren, auf die sie in speziellen Publikationen aufmerksam gemacht werden. Manchmal sind es auch Studentinnen und Studenten, die während der Ferien eine Möglichkeit sehen, sich etwas dazu zu verdienen. Aber es sind auch Leute darunter, die in bescheidenen Verhältnissen leben und in ihrem Heimatland arbeitslos sind. Diese brauchen ein bisschen Geld, um sich etwas leisten zu können.</p><p>Ein kleines Schweizer Einkommen stellt insbesondere für Leute aus Mittel- und Osteuropa in ihrem Heimatland eine wertvolle Kaufkraft dar.</p><p>Die oben geschilderten Praktiken ermöglichen auch einen nicht mehr wegzudenkenden fachlichen, kulturellen und sozialen Austausch. Für die Länder Osteuropas bietet sich zudem eine gezielte und wohlverdiente Hilfe an, und auch für die Berufsausbildung wird ein nicht zu vernachlässigender Beitrag geleistet.</p><p>Im EU-Raum ist es möglich, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Das Gesuch muss jedoch bereits sechs Wochen im Voraus eingereicht werden. Ein solches Vorgehen entspricht jedoch nicht den faktischen Gegebenheiten, denn die Arbeitgeber wollen im letzten Augenblick und für eine vorher nicht präzise festgelegte Zeit Leute anstellen. Ausserhalb der EU ist es nicht möglich, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.</p><p>Der Entwurf zum neuen Ausländergesetz, der gegenwärtig in Vernehmlassung ist, trägt diesem Problem in keiner Weise Rechnung. Insbesondere für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern wird es völlig ausgeschlossen sein, in der Schweiz eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die einzige Ausnahme bilden Hightech-Fachleute.</p><p>Zahlreiche Unternehmen unseres Landes sind jedoch aus ganz verschiedenen Gründen auf Arbeitskräfte angewiesen, die Arbeiten annehmen, die einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verrichten wollen. Diese Arbeiten dauern oft nur einige Tage oder Wochen, wie z. B. in der Landwirtschaft, im Weinbau, im Gemüseanbau, im Gastgewerbe, in den Spitälern, aber auch in anderen Zweigen unserer Wirtschaft.</p><p>Bei uns gibt es kaum mehr Leute ohne Berufsausbildung. In der EU werden es immer weniger. Aus diesem Grund fehlt es auf dem Arbeitsmarkt für solche Arbeiten an Arbeitskräften.</p><p>Wird nichts dagegen unternommen, so werden diese Personen weiterhin illegal arbeiten und die damit verbundenen Risiken tragen müssen. Dass hier jegliche Kontrolle fehlt, ermöglicht Missbräuche seitens der Arbeitgeber, die wir keinesfalls gutheissen können, sowie ein verwerfliches Verhalten übel gesinnter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das trifft zwar lediglich für eine kleine Minderheit zu, aber es schadet allen.</p><p>Mit dieser Motion wird vom Bundesrat verlangt, so rasch wie möglich dafür zu sorgen, dass ein Status für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - egal welcher Herkunft - geschaffen wird, die kurzfristige Arbeiten - grundsätzlich auf acht Wochen befristet - annehmen wollen.</p><p>Die Arbeitserlaubnis würde nach einem ganz einfachen Verfahren erteilt. Der Arbeitgeber könnte auf einem Abreissblock neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintragen und für diese eine Pauschalgebühr entrichten, die alle Sozialbeiträge, Versicherungen und Steuern umfasst.</p><p>Ohne rechtlichen Status werden diese Personen weiterhin illegal arbeiten, und Arbeitgeber müssen immer wieder mit Kontrollen rechnen, bei denen illegal bei ihnen arbeitende Angestellte ausgewiesen werden, was ihr Unternehmen gefährden könnte.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in gewissen Bereichen, so u. a. in der Landwirtschaft, schwieriger geworden ist; er zeigt auch ein gewisses Verständnis dafür.</p><p>Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes wird die Schweizer Arbeitgeberschaft europaweit jedoch bald unbürokratisch Zugang zu über 150 Millionen qualifizierten und weniger qualifizierten Arbeitskräften mit befristetem oder dauerhaftem Aufenthalt haben. Die bevorstehende Einführung des freien Personenverkehrs gegenüber der EU erfordert aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Überlegungen jedoch Zurückhaltung gegenüber der Arbeitskräftezulassung aus Nicht-EU-Ländern - mit anderen Worten: einen kontrollierten Zugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten. Der Grossteil der schweizerischen Parteien teilt mit dem Bundesrat dieses ausländerpolitische Ziel. Diese Grundhaltung wurde im Vorfeld zur Volksabstimmung über die Initiative zur Begrenzung der Zahl der Ausländer in der Schweiz (18-Prozent-Initative) deutlich gemacht und nach der Abstimmung vom Bundesrat bestätigt. Die Initiative wurde von Bundesrat, Nationalrat und Ständerat übrigens auch zur Ablehnung empfohlen, weil ausserhalb der EU- und Efta-Staaten eine klare Beschränkung der Zulassung auf dringend benötigte, qualifizierte Arbeitskräfte in Aussicht gestellt wurde. Auch der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer (AuG), den der Bundesrat im Sommer 2000 in die Vernehmlassung geschickt hat, stützt sich auf dieses Konzept; es wurde von einem breit abgestützten Expertenkomitee vorgeschlagen.</p><p>Ziel dieser Ausländerpolitik ist es, eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu gestatten, die sozial- und gesellschaftspolitisch verträglich ist und nachhaltig für einen ausgewogenen Arbeitsmarkt sorgt. Die Beschäftigung von Drittausländern soll demzufolge ermöglicht werden, wo dies im längerfristigen gesamtwirtschaftlichen und staatspolitischen Interesse liegt. Dies bedeutet aber, dass aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich auch für kurze Aufenthalte nur spezialisierte oder qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen werden sollen. Damit wird u. a. verhindert, dass - nach der Abschaffung des umstrittenen Saisonnierstatuts - wieder ein neues, fragwürdiges Kurzsaisonnierstatut eingeführt wird. Unbestritten ist aber auch, dass die bestehenden Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht durch den Beizug von Hilfskräften aus Niedriglohnländern unterhöhlt werden sollen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, vor intensivierten Rekrutierungsanstrengungen in der EU und vor Beginn des Freizügigkeitsabkommens in einer ausländerpolitischen Grundsatzfrage einen solchen Grundsatzentscheid zu treffen und damit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum AuG vorzugreifen. Dies umso weniger, da aufgrund der mit dem Freizügigkeitsabkommen verbundenen aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Besserstellung gute Chancen bestehen, in Zukunft wieder vermehrt EU-Bürger rekrutieren zu können.</p><p>Der Schwarzarbeit will das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement demnächst mit einem Massnahmenpaket begegnen. Die Schaffung eines achtwöchigen Kurzaufenthalterstatuts würde die Problematik der Schwarzarbeit zudem nicht bekämpfen, sondern im Gegenteil noch begünstigen; denn Gelegenheitsarbeiter aus Tiefstlohnländern würden die Schweiz nach ihrem Kurzaufenthalt kaum verlassen, wenn sich ihnen hier weitere kurzfristige Beschäftigungen bieten. Es wäre zu befürchten, dass die illegale Beschäftigung von bereits in die Schweiz Eingereisten dadurch noch begünstigt würde.</p><p>Der Idee mit dem kulturellen Austausch unter den Jugendlichen kann mit verschiedenen Weiterbildungsaufenthalten heute schon Rechnung getragen werden. Die Schweiz hat nebst allen EU-Ländern auch mit 14 Nicht-EU-Staaten Stagiaires-Abkommen für junge Leute mit Berufsausbildung vereinbart, die ihre sprachlichen und beruflichen Kenntnisse erweitern wollen. Hinzu kommen von Branchenverbänden organisierte Weiterbildungsaufenthalte für junge Berufsleute, z. B. im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit für Angehörige aus Mittel- und Osteuropa, oder die Möglichkeit der begrenzten Nebenbeschäftigung von ausländischen Studierenden an höheren Ganztagesschulen in der Schweiz. Vereinzelte Branchen zeigen, dass dieser Spielraum besser genützt werden kann.</p><p>Die jüngsten Arbeitslosenzahlen für die Schweiz zeigen zudem auf, dass es trotz des Konjunkturaufschwungs weiterhin einen beträchtlichen Bestand an arbeitslosen Schweizern und Ausländern gibt. Im Hinblick auf die Einführung der Personenfreizügigkeit sollten daher alle potenziellen Ressourcen auf dem inländischen Arbeitsmarkt ausgeschöpft werden, um die Bedürfnisse nach Hilfskräften zu decken. Hilfskräfte und Ungelernte können bis zu vier Monaten pro Jahr auch inskünftig kontingentsfrei mit einer EG-Bewilligung rekrutiert werden. In welchem Umfang dies den Branchen gelingt, hängt in wesentlichem Masse davon ab, ob diesen Hilfskräften vergleichbare, konkurrenzfähige Lohn- und Arbeitsbedingungen angeboten werden. Die Wirtschaft muss durch eigene Anstrengungen die Grundvoraussetzungen dafür schaffen, dass sie die im europäischen Wirtschaftsraum vorhandenen Arbeitskräfte für ihre Bedürfnisse motivieren kann. Dazu gehört auch, dass die Rekrutierungsbemühungen - beispielsweise auf Verbandsstufe - noch besser organisiert und verstärkt werden sollten. Der Bundesrat ist deshalb heute nicht bereit, dem Antrag des Motionärs zu folgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die gesetzliche Grundlage dafür zu erarbeiten, dass Ausländerinnen und Ausländer kurzfristige Arbeitsverträge abschliessen können.</p>
  • Kurzfristige Arbeitsverträge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist allen bekannt, dass Jugendliche aus aller Welt, die in der Schweiz nur für sehr kurze Zeit arbeiten wollen, dies illegal tun müssen. Dieses Problem sollte endlich gelöst werden.</p><p>Oft sind es Reisende, die in der ganzen Welt herumkommen und sich ihre Reise mit allerlei Jobs finanzieren, auf die sie in speziellen Publikationen aufmerksam gemacht werden. Manchmal sind es auch Studentinnen und Studenten, die während der Ferien eine Möglichkeit sehen, sich etwas dazu zu verdienen. Aber es sind auch Leute darunter, die in bescheidenen Verhältnissen leben und in ihrem Heimatland arbeitslos sind. Diese brauchen ein bisschen Geld, um sich etwas leisten zu können.</p><p>Ein kleines Schweizer Einkommen stellt insbesondere für Leute aus Mittel- und Osteuropa in ihrem Heimatland eine wertvolle Kaufkraft dar.</p><p>Die oben geschilderten Praktiken ermöglichen auch einen nicht mehr wegzudenkenden fachlichen, kulturellen und sozialen Austausch. Für die Länder Osteuropas bietet sich zudem eine gezielte und wohlverdiente Hilfe an, und auch für die Berufsausbildung wird ein nicht zu vernachlässigender Beitrag geleistet.</p><p>Im EU-Raum ist es möglich, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Das Gesuch muss jedoch bereits sechs Wochen im Voraus eingereicht werden. Ein solches Vorgehen entspricht jedoch nicht den faktischen Gegebenheiten, denn die Arbeitgeber wollen im letzten Augenblick und für eine vorher nicht präzise festgelegte Zeit Leute anstellen. Ausserhalb der EU ist es nicht möglich, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.</p><p>Der Entwurf zum neuen Ausländergesetz, der gegenwärtig in Vernehmlassung ist, trägt diesem Problem in keiner Weise Rechnung. Insbesondere für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern wird es völlig ausgeschlossen sein, in der Schweiz eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die einzige Ausnahme bilden Hightech-Fachleute.</p><p>Zahlreiche Unternehmen unseres Landes sind jedoch aus ganz verschiedenen Gründen auf Arbeitskräfte angewiesen, die Arbeiten annehmen, die einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verrichten wollen. Diese Arbeiten dauern oft nur einige Tage oder Wochen, wie z. B. in der Landwirtschaft, im Weinbau, im Gemüseanbau, im Gastgewerbe, in den Spitälern, aber auch in anderen Zweigen unserer Wirtschaft.</p><p>Bei uns gibt es kaum mehr Leute ohne Berufsausbildung. In der EU werden es immer weniger. Aus diesem Grund fehlt es auf dem Arbeitsmarkt für solche Arbeiten an Arbeitskräften.</p><p>Wird nichts dagegen unternommen, so werden diese Personen weiterhin illegal arbeiten und die damit verbundenen Risiken tragen müssen. Dass hier jegliche Kontrolle fehlt, ermöglicht Missbräuche seitens der Arbeitgeber, die wir keinesfalls gutheissen können, sowie ein verwerfliches Verhalten übel gesinnter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das trifft zwar lediglich für eine kleine Minderheit zu, aber es schadet allen.</p><p>Mit dieser Motion wird vom Bundesrat verlangt, so rasch wie möglich dafür zu sorgen, dass ein Status für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - egal welcher Herkunft - geschaffen wird, die kurzfristige Arbeiten - grundsätzlich auf acht Wochen befristet - annehmen wollen.</p><p>Die Arbeitserlaubnis würde nach einem ganz einfachen Verfahren erteilt. Der Arbeitgeber könnte auf einem Abreissblock neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintragen und für diese eine Pauschalgebühr entrichten, die alle Sozialbeiträge, Versicherungen und Steuern umfasst.</p><p>Ohne rechtlichen Status werden diese Personen weiterhin illegal arbeiten, und Arbeitgeber müssen immer wieder mit Kontrollen rechnen, bei denen illegal bei ihnen arbeitende Angestellte ausgewiesen werden, was ihr Unternehmen gefährden könnte.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Personalrekrutierung in gewissen Bereichen, so u. a. in der Landwirtschaft, schwieriger geworden ist; er zeigt auch ein gewisses Verständnis dafür.</p><p>Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes wird die Schweizer Arbeitgeberschaft europaweit jedoch bald unbürokratisch Zugang zu über 150 Millionen qualifizierten und weniger qualifizierten Arbeitskräften mit befristetem oder dauerhaftem Aufenthalt haben. Die bevorstehende Einführung des freien Personenverkehrs gegenüber der EU erfordert aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Überlegungen jedoch Zurückhaltung gegenüber der Arbeitskräftezulassung aus Nicht-EU-Ländern - mit anderen Worten: einen kontrollierten Zugang von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten. Der Grossteil der schweizerischen Parteien teilt mit dem Bundesrat dieses ausländerpolitische Ziel. Diese Grundhaltung wurde im Vorfeld zur Volksabstimmung über die Initiative zur Begrenzung der Zahl der Ausländer in der Schweiz (18-Prozent-Initative) deutlich gemacht und nach der Abstimmung vom Bundesrat bestätigt. Die Initiative wurde von Bundesrat, Nationalrat und Ständerat übrigens auch zur Ablehnung empfohlen, weil ausserhalb der EU- und Efta-Staaten eine klare Beschränkung der Zulassung auf dringend benötigte, qualifizierte Arbeitskräfte in Aussicht gestellt wurde. Auch der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer (AuG), den der Bundesrat im Sommer 2000 in die Vernehmlassung geschickt hat, stützt sich auf dieses Konzept; es wurde von einem breit abgestützten Expertenkomitee vorgeschlagen.</p><p>Ziel dieser Ausländerpolitik ist es, eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu gestatten, die sozial- und gesellschaftspolitisch verträglich ist und nachhaltig für einen ausgewogenen Arbeitsmarkt sorgt. Die Beschäftigung von Drittausländern soll demzufolge ermöglicht werden, wo dies im längerfristigen gesamtwirtschaftlichen und staatspolitischen Interesse liegt. Dies bedeutet aber, dass aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich auch für kurze Aufenthalte nur spezialisierte oder qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen werden sollen. Damit wird u. a. verhindert, dass - nach der Abschaffung des umstrittenen Saisonnierstatuts - wieder ein neues, fragwürdiges Kurzsaisonnierstatut eingeführt wird. Unbestritten ist aber auch, dass die bestehenden Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht durch den Beizug von Hilfskräften aus Niedriglohnländern unterhöhlt werden sollen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, vor intensivierten Rekrutierungsanstrengungen in der EU und vor Beginn des Freizügigkeitsabkommens in einer ausländerpolitischen Grundsatzfrage einen solchen Grundsatzentscheid zu treffen und damit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum AuG vorzugreifen. Dies umso weniger, da aufgrund der mit dem Freizügigkeitsabkommen verbundenen aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Besserstellung gute Chancen bestehen, in Zukunft wieder vermehrt EU-Bürger rekrutieren zu können.</p><p>Der Schwarzarbeit will das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement demnächst mit einem Massnahmenpaket begegnen. Die Schaffung eines achtwöchigen Kurzaufenthalterstatuts würde die Problematik der Schwarzarbeit zudem nicht bekämpfen, sondern im Gegenteil noch begünstigen; denn Gelegenheitsarbeiter aus Tiefstlohnländern würden die Schweiz nach ihrem Kurzaufenthalt kaum verlassen, wenn sich ihnen hier weitere kurzfristige Beschäftigungen bieten. Es wäre zu befürchten, dass die illegale Beschäftigung von bereits in die Schweiz Eingereisten dadurch noch begünstigt würde.</p><p>Der Idee mit dem kulturellen Austausch unter den Jugendlichen kann mit verschiedenen Weiterbildungsaufenthalten heute schon Rechnung getragen werden. Die Schweiz hat nebst allen EU-Ländern auch mit 14 Nicht-EU-Staaten Stagiaires-Abkommen für junge Leute mit Berufsausbildung vereinbart, die ihre sprachlichen und beruflichen Kenntnisse erweitern wollen. Hinzu kommen von Branchenverbänden organisierte Weiterbildungsaufenthalte für junge Berufsleute, z. B. im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit für Angehörige aus Mittel- und Osteuropa, oder die Möglichkeit der begrenzten Nebenbeschäftigung von ausländischen Studierenden an höheren Ganztagesschulen in der Schweiz. Vereinzelte Branchen zeigen, dass dieser Spielraum besser genützt werden kann.</p><p>Die jüngsten Arbeitslosenzahlen für die Schweiz zeigen zudem auf, dass es trotz des Konjunkturaufschwungs weiterhin einen beträchtlichen Bestand an arbeitslosen Schweizern und Ausländern gibt. Im Hinblick auf die Einführung der Personenfreizügigkeit sollten daher alle potenziellen Ressourcen auf dem inländischen Arbeitsmarkt ausgeschöpft werden, um die Bedürfnisse nach Hilfskräften zu decken. Hilfskräfte und Ungelernte können bis zu vier Monaten pro Jahr auch inskünftig kontingentsfrei mit einer EG-Bewilligung rekrutiert werden. In welchem Umfang dies den Branchen gelingt, hängt in wesentlichem Masse davon ab, ob diesen Hilfskräften vergleichbare, konkurrenzfähige Lohn- und Arbeitsbedingungen angeboten werden. Die Wirtschaft muss durch eigene Anstrengungen die Grundvoraussetzungen dafür schaffen, dass sie die im europäischen Wirtschaftsraum vorhandenen Arbeitskräfte für ihre Bedürfnisse motivieren kann. Dazu gehört auch, dass die Rekrutierungsbemühungen - beispielsweise auf Verbandsstufe - noch besser organisiert und verstärkt werden sollten. Der Bundesrat ist deshalb heute nicht bereit, dem Antrag des Motionärs zu folgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die gesetzliche Grundlage dafür zu erarbeiten, dass Ausländerinnen und Ausländer kurzfristige Arbeitsverträge abschliessen können.</p>
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