Nur ein UMTS-Netz

ShortId
00.3509
Id
20003509
Updated
10.04.2024 13:20
Language
de
Title
Nur ein UMTS-Netz
AdditionalIndexing
Übertragungsnetz;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
1
  • L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In wenigen Wochen wird die Versteigerung der UMTS-Lizenzen für die Mobiltelefonie beginnen. Insgesamt werden vier Lizenzen versteigert. Der Bundesrat hat sich in diesem Punkt der Auffassung der Eidgenössischen Kommunikationskommission angeschlossen, wie dies im Fernmeldegesetz vorgesehen ist. Dieser Behörde wird vom Gesetz sehr viel politische Macht eingeräumt.</p><p>Nach den Versteigerungen in England und Deutschland, bei denen die Mobilnetzbetreiber riesige Summen ausgegeben haben, noch bevor die erste Antenne stand, raten Finanzanalysten nun davon ab, in multinationale Telefongesellschaften zu investieren. Der Trend zu immer mehr Übernahmen und Phantasiepreisen für UMTS-Lizenzen ist mitverantwortlich für die ständig steigenden Zinssätze. Zudem könnte dies dem noch fragilen Wirtschaftswachstum schaden.</p><p>Die Behörden müssen versuchen, die Kontrolle in diesem strategisch wichtigen Sektor zu bewahren, der in eine unkontrollierte Liberalisierung zu gleiten droht. Wenn die Handynetzbetreiber Milliarden von Franken für eine Betriebslizenz ausgeben wollen, dann ist das ihre Sache. Aber immerhin können wir verhindern, dass sie weitere enorme und völlig unnötige Ausgaben in den Bau von vier konkurrierenden Antennennetzen investieren.</p><p>Für die UMTS-Technologie soll ein viermal so dichtes Antennennetz als bisher nötig sein. Wenn man bedenkt, welche Probleme hinsichtlich Umweltschutz und Gesundheit es schon beim Bau des Netzes für die zweite Mobiltelefongeneration gegeben hat, so ist zu erwarten, dass es um den Frieden auf dem Land und in der Stadt geschehen sein wird, wenn unnötigerweise Tausende von neuen Antennen aufgestellt werden sollen.</p><p>Ein einziges leistungsfähiges Netz genügt für die Konsumentinnen und Konsumenten vollkommen. Vom Schienen- und Autobahnnetz her wissen wir, dass nicht erst künstlich Konkurrenz geschaffen werden muss, damit zuverlässige und leistungsfähige Netze gebaut werden. Ich hoffe, der Bundesrat ist in diesem Punkt mit mir einig. Oder will er sich von der neoliberalen Hysterie blenden lassen und uns eines Tages gar vorschlagen, nebeneinander mehrere miteinander konkurrierende Autobahnen oder Schienennetze zu bauen, um so "Wettstreit" und "technischen Fortschritt" zu ermöglichen?</p><p>Bei der Errichtung neuer Infrastrukturen sollte man wieder die Vernunft walten lassen. Meine Motion zielt darauf ab, dass unverzüglich die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorgelegt werden, damit nur ein einziges UMTS-Netz gebaut werden darf. Alle Betreiber, die eine Lizenz ersteigert haben, dürften dieses Netz gegen eine angemessene Gebühr benutzen. Diese würden sie dem Unternehmen bezahlen, das für die Entwicklung und den Unterhalt dieses Netzes zuständig ist. Diese Aufgabe müsste natürlich die Swisscom übernehmen, die über das grösste und leistungsfähigste Antennennetz verfügt.</p><p>Auf diese Weise könnte der Wettbewerb bei den Preisen und der Qualität der Dienstleistungen sowie bei den durch UMTS-Technologie ermöglichten Leistungen spielen. Es wäre dagegen aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht absurd, sich künstlich bei der Entwicklung und dem Unterhalt der Netze konkurrieren zu wollen. Das wäre überhaupt nicht im Interesse der Bevölkerung unseres Landes, die sowieso bereits negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit fürchten muss. Auch den Konsumentinnen und Konsumenten wäre damit nicht gedient, denn sie müssten die unnötigen Investitionen schliesslich finanzieren.</p>
  • <p>Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat unverzüglich eine gesetzliche Grundlage vorlegt, damit nur ein gemeinsames UMTS-Netz gebaut werden darf. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage sollte die Swisscom AG damit beauftragt werden, dieses Einheitsnetz aufzubauen und zu unterhalten. Die übrigen UMTS-Konzessionärinnen dürften das Netz gegen eine angemessene Gebühr an die Netzbetreiberin Swisscom AG mitbenutzen.</p><p>Eine solche Gesetzesänderung ist aus sachlichen und zeitlichen Gründen nicht notwendig bzw. nicht realisierbar.</p><p>Sachlich gesehen hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) die Pflicht der Konzessionärinnen zur Erstellung einer je eigenen Infrastruktur - einen solchen Wettbewerb unter den Netzbetreibern hat der Gesetzgeber im Fernmeldegesetz vorgesehen - sowohl in der Ausschreibung als auch in den erteilten Konzessionen selbst differenziert formuliert. Der Aufbau einer eigenen Infrastruktur wird nur insoweit verlangt, als sie tatsächlich wertschöpfend und mit Blick auf wirksamen Wettbewerb relevant ist. Weiter gehende Infrastruktur kann und soll von den Konzessionärinnen möglichst gemeinsam betrieben werden. Die Comcom setzt damit die aus dem Aufbau der GSM-Netze gemachten Erfahrungen in die Praxis um. Sie hat damit eine Entwicklung vorweggenommen, die sich zurzeit auch in anderen europäischen Ländern beobachten lässt, wo die UMTS-Netzbetreiber vor allem aus betriebswirtschaftlichen Interessen eine Mitbenutzung von gewissen Infrastrukturelementen anstreben.</p><p>Mit dieser differenzierten und flexiblen Praxis ist es möglich, bei der Schaffung der Fernmeldenetze den Grundsatz der Nachhaltigkeit zu respektieren und den Interessenausgleich zwischen ökonomischer Effizienz und Wachstum, sozialer Solidarität und Schutz der Umwelt zu berücksichtigen.</p><p>Zeitlich gesehen müsste, um die Motion zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen zu können, nicht bloss das Gesetz geändert werden, sondern man müsste auch die bereits zugeteilten Konzessionen entsprechend anpassen, wenn nicht sogar widerrufen.</p><p>Die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von vier Funkkonzessionen für die Bereitstellung von UMTS-Fernmeldediensten in der Schweiz mittels Auktion wurde bereits am 14. März 2000 durch die Comcom rechtsgültig eröffnet. Das Verfahren zur Vergabe der Konzessionen war zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Motion in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Die Teilnehmer am Auktionsverfahren waren bereits seit dem 8. August 2000 im Besitz einer rechtsgültigen Verfügung, nach welcher sie zur Teilnahme an der Auktion zugelassen wurden. Eine Änderung der Regeln zu diesem späten Zeitpunkt erschien mit Blick auf die Rechtssicherheit als sehr problematisch. Um der Motion noch vor der Versteigerung der UMTS-Konzessionen vom 6. Dezember 2000 Nachachtung verschaffen zu können, hätten der Bundesrat und das Parlament aufgrund der kurzen zur Verfügung stehenden Zeitspanne praktisch Notrecht erlassen müssen. Dieses Notrecht hätte eine sofortige Änderung des Fernmeldegesetzes zur Folge haben müssen; dies mit den Zielen, einerseits den Bundesrat oder das Parlament zu ermächtigen, von der Comcom den Abruch des gewählten Vergabeverfahrens zu verlangen, und andererseits nur noch den Dienstwettbewerb mit einem Infrastrukturmonopol als Zweckbestimmung des Fernmeldegesetzes zu betrachten. Diese Vorgehensweise, insbesondere der Abbruch des Vergabeverfahrens, hätte mit Sicherheit Schadenersatzforderungen der am Verfahren zugelassenen Bieterinnen für die ihnen bis dahin erwachsenen Kosten zur Folge gehabt. Zudem wäre der Erlass eines derartigen Notrechtes in keiner Weise zu rechtfertigen gewesen, da kein Notstand vorlag.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Wir ersuchen den Bundesrat, unverzüglich eine Änderung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für ein gemeinsames, leistungsfähiges Mobiltelefonnetz mit UMTS-Technologie vorzulegen.</p>
  • Nur ein UMTS-Netz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In wenigen Wochen wird die Versteigerung der UMTS-Lizenzen für die Mobiltelefonie beginnen. Insgesamt werden vier Lizenzen versteigert. Der Bundesrat hat sich in diesem Punkt der Auffassung der Eidgenössischen Kommunikationskommission angeschlossen, wie dies im Fernmeldegesetz vorgesehen ist. Dieser Behörde wird vom Gesetz sehr viel politische Macht eingeräumt.</p><p>Nach den Versteigerungen in England und Deutschland, bei denen die Mobilnetzbetreiber riesige Summen ausgegeben haben, noch bevor die erste Antenne stand, raten Finanzanalysten nun davon ab, in multinationale Telefongesellschaften zu investieren. Der Trend zu immer mehr Übernahmen und Phantasiepreisen für UMTS-Lizenzen ist mitverantwortlich für die ständig steigenden Zinssätze. Zudem könnte dies dem noch fragilen Wirtschaftswachstum schaden.</p><p>Die Behörden müssen versuchen, die Kontrolle in diesem strategisch wichtigen Sektor zu bewahren, der in eine unkontrollierte Liberalisierung zu gleiten droht. Wenn die Handynetzbetreiber Milliarden von Franken für eine Betriebslizenz ausgeben wollen, dann ist das ihre Sache. Aber immerhin können wir verhindern, dass sie weitere enorme und völlig unnötige Ausgaben in den Bau von vier konkurrierenden Antennennetzen investieren.</p><p>Für die UMTS-Technologie soll ein viermal so dichtes Antennennetz als bisher nötig sein. Wenn man bedenkt, welche Probleme hinsichtlich Umweltschutz und Gesundheit es schon beim Bau des Netzes für die zweite Mobiltelefongeneration gegeben hat, so ist zu erwarten, dass es um den Frieden auf dem Land und in der Stadt geschehen sein wird, wenn unnötigerweise Tausende von neuen Antennen aufgestellt werden sollen.</p><p>Ein einziges leistungsfähiges Netz genügt für die Konsumentinnen und Konsumenten vollkommen. Vom Schienen- und Autobahnnetz her wissen wir, dass nicht erst künstlich Konkurrenz geschaffen werden muss, damit zuverlässige und leistungsfähige Netze gebaut werden. Ich hoffe, der Bundesrat ist in diesem Punkt mit mir einig. Oder will er sich von der neoliberalen Hysterie blenden lassen und uns eines Tages gar vorschlagen, nebeneinander mehrere miteinander konkurrierende Autobahnen oder Schienennetze zu bauen, um so "Wettstreit" und "technischen Fortschritt" zu ermöglichen?</p><p>Bei der Errichtung neuer Infrastrukturen sollte man wieder die Vernunft walten lassen. Meine Motion zielt darauf ab, dass unverzüglich die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorgelegt werden, damit nur ein einziges UMTS-Netz gebaut werden darf. Alle Betreiber, die eine Lizenz ersteigert haben, dürften dieses Netz gegen eine angemessene Gebühr benutzen. Diese würden sie dem Unternehmen bezahlen, das für die Entwicklung und den Unterhalt dieses Netzes zuständig ist. Diese Aufgabe müsste natürlich die Swisscom übernehmen, die über das grösste und leistungsfähigste Antennennetz verfügt.</p><p>Auf diese Weise könnte der Wettbewerb bei den Preisen und der Qualität der Dienstleistungen sowie bei den durch UMTS-Technologie ermöglichten Leistungen spielen. Es wäre dagegen aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht absurd, sich künstlich bei der Entwicklung und dem Unterhalt der Netze konkurrieren zu wollen. Das wäre überhaupt nicht im Interesse der Bevölkerung unseres Landes, die sowieso bereits negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit fürchten muss. Auch den Konsumentinnen und Konsumenten wäre damit nicht gedient, denn sie müssten die unnötigen Investitionen schliesslich finanzieren.</p>
    • <p>Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat unverzüglich eine gesetzliche Grundlage vorlegt, damit nur ein gemeinsames UMTS-Netz gebaut werden darf. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlage sollte die Swisscom AG damit beauftragt werden, dieses Einheitsnetz aufzubauen und zu unterhalten. Die übrigen UMTS-Konzessionärinnen dürften das Netz gegen eine angemessene Gebühr an die Netzbetreiberin Swisscom AG mitbenutzen.</p><p>Eine solche Gesetzesänderung ist aus sachlichen und zeitlichen Gründen nicht notwendig bzw. nicht realisierbar.</p><p>Sachlich gesehen hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) die Pflicht der Konzessionärinnen zur Erstellung einer je eigenen Infrastruktur - einen solchen Wettbewerb unter den Netzbetreibern hat der Gesetzgeber im Fernmeldegesetz vorgesehen - sowohl in der Ausschreibung als auch in den erteilten Konzessionen selbst differenziert formuliert. Der Aufbau einer eigenen Infrastruktur wird nur insoweit verlangt, als sie tatsächlich wertschöpfend und mit Blick auf wirksamen Wettbewerb relevant ist. Weiter gehende Infrastruktur kann und soll von den Konzessionärinnen möglichst gemeinsam betrieben werden. Die Comcom setzt damit die aus dem Aufbau der GSM-Netze gemachten Erfahrungen in die Praxis um. Sie hat damit eine Entwicklung vorweggenommen, die sich zurzeit auch in anderen europäischen Ländern beobachten lässt, wo die UMTS-Netzbetreiber vor allem aus betriebswirtschaftlichen Interessen eine Mitbenutzung von gewissen Infrastrukturelementen anstreben.</p><p>Mit dieser differenzierten und flexiblen Praxis ist es möglich, bei der Schaffung der Fernmeldenetze den Grundsatz der Nachhaltigkeit zu respektieren und den Interessenausgleich zwischen ökonomischer Effizienz und Wachstum, sozialer Solidarität und Schutz der Umwelt zu berücksichtigen.</p><p>Zeitlich gesehen müsste, um die Motion zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen zu können, nicht bloss das Gesetz geändert werden, sondern man müsste auch die bereits zugeteilten Konzessionen entsprechend anpassen, wenn nicht sogar widerrufen.</p><p>Die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von vier Funkkonzessionen für die Bereitstellung von UMTS-Fernmeldediensten in der Schweiz mittels Auktion wurde bereits am 14. März 2000 durch die Comcom rechtsgültig eröffnet. Das Verfahren zur Vergabe der Konzessionen war zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Motion in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Die Teilnehmer am Auktionsverfahren waren bereits seit dem 8. August 2000 im Besitz einer rechtsgültigen Verfügung, nach welcher sie zur Teilnahme an der Auktion zugelassen wurden. Eine Änderung der Regeln zu diesem späten Zeitpunkt erschien mit Blick auf die Rechtssicherheit als sehr problematisch. Um der Motion noch vor der Versteigerung der UMTS-Konzessionen vom 6. Dezember 2000 Nachachtung verschaffen zu können, hätten der Bundesrat und das Parlament aufgrund der kurzen zur Verfügung stehenden Zeitspanne praktisch Notrecht erlassen müssen. Dieses Notrecht hätte eine sofortige Änderung des Fernmeldegesetzes zur Folge haben müssen; dies mit den Zielen, einerseits den Bundesrat oder das Parlament zu ermächtigen, von der Comcom den Abruch des gewählten Vergabeverfahrens zu verlangen, und andererseits nur noch den Dienstwettbewerb mit einem Infrastrukturmonopol als Zweckbestimmung des Fernmeldegesetzes zu betrachten. Diese Vorgehensweise, insbesondere der Abbruch des Vergabeverfahrens, hätte mit Sicherheit Schadenersatzforderungen der am Verfahren zugelassenen Bieterinnen für die ihnen bis dahin erwachsenen Kosten zur Folge gehabt. Zudem wäre der Erlass eines derartigen Notrechtes in keiner Weise zu rechtfertigen gewesen, da kein Notstand vorlag.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Wir ersuchen den Bundesrat, unverzüglich eine Änderung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für ein gemeinsames, leistungsfähiges Mobiltelefonnetz mit UMTS-Technologie vorzulegen.</p>
    • Nur ein UMTS-Netz

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