Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene
- ShortId
-
00.3512
- Id
-
20003512
- Updated
-
10.04.2024 18:22
- Language
-
de
- Title
-
Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene
- AdditionalIndexing
-
Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen;Ausländer/in;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0502010101, Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Einführung des Stimmrechtes auf Bundesebene für Ausländerinnen und Ausländer erscheint aus folgenden Gründen notwendig:</p><p>- Dadurch, dass die ansässige ausländische Bevölkerung gewisse politische Rechte ausüben kann, wird ihre Integration erleichtert. Wegweisend auf diesem Gebiet sind die Kantone Neuenburg und Jura. Sie gehören zu den Kantonen, in denen es zwischen Schweizerinnen und Schweizern und Immigrantinnen und Immigranten am wenigsten Spannungen gibt. Sie gehören auch zu den Kantonen, welche die verschiedenen fremdenfeindlichen Initiativen am deutlichsten abgelehnt haben, so auch die so genannte 18-Prozent-Initiative am 24. September 2000.</p><p>- Am 24. September 2000 hat sich der Kanton Neuenburg zudem eine neue Verfassung gegeben. Sie wurde von 75 Prozent der Stimmenden angenommen. Das Stimmrecht auf Kantonsebene für Ausländerinnen und Ausländer war eine der Hauptneuerungen dieser Verfassung.</p><p>- Die Tatsache, dass Ausländerinnen und Ausländer in den Kantonen Neuenburg und Jura politische Rechte ausüben dürfen (im Jura haben sie auch das Recht, die Regierungsräte zu wählen), hat sich kaum auf die Kräfteverteilung zwischen den wichtigsten politischen Gruppierungen ausgewirkt. Befürchtungen dieser Art sind demnach unbegründet.</p><p>- Jahrzehntelang zeichnete sich die Immigration durch ihre hohe Fluktuationsrate aus: Man arbeitete einige Jahre in der Schweiz und ging dann wieder in sein Land zurück. Heute ist das viel seltener der Fall, denn die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist deutlich gestiegen.</p><p>- Ausländische Staatsangehörige erbringen wichtige Leistungen für das Gemeinwohl, namentlich indem sie Steuern und Sozialbeiträge bezahlen. Wenn sie also dieselben Pflichten erfüllen wie Schweizerinnen und Schweizer, ist nicht einzusehen, warum sie nicht auch dieselben Rechte haben sollen.</p><p>- Ausländische Staatsangehörige machen einen immer grösseren Teil der arbeitenden Wohnbevölkerung aus. Wir sind heute so weit, dass jeder vierte Arbeitnehmer in der Schweiz kein Stimmrecht besitzt. Diesem Zustand sollte so rasch wie möglich abgeholfen werden.</p><p>- Ausländische Staatsangehörige werden immer stärker in das Wirtschafts-, das Sozial- und das Vereinsleben einbezogen, insbesondere auch in die Gewerkschaften. Gemäss einer im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 39 durchgeführten Studie (Malik von Allmen und Jean Steinmauer, Der Beitrag der Immigration an die schweizerische Gewerkschaft seit 1945) ist die schweizerische Gewerkschaftsbewegung die Vereinigung mit den meisten Mitgliedern ohne politische Rechte.</p><p>- Schliesslich ergeht diese Forderung auch im Hinblick auf die europäische Integration. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem Mitgliedstaat wohnhaft sind, dessen Bürgerrechte sie nicht besitzen, dürfen im Gastland an den Wahlen des Europäischen Parlamentes teilnehmen. Auch auf Kommunalebene erhalten sie das Stimm- und Wahlrecht.</p>
- <p>Die gute Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Aus diesem Grund wird der Bundesrat dem Parlament 2001 einen Entwurf zur Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen für eine erleichterte Einbürgerung der jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländer und Ausländerinnen beantragen. Ausländerinnen und Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz undifferenziert das Stimmrecht auf Bundesebene einzuräumen, wie es der Postulant zur Prüfung vorschlägt, scheint dem Bundesrat hingegen verfrüht.</p><p>In der Europäischen Union wird ausländischen Staatsangehörigen das Stimmrecht lediglich zum (supranationalen) Europäischen Parlament einerseits und in Gemeindeangelegenheiten des Aufenthaltsstaates andererseits gewährt, nicht aber in nationalen Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates.</p><p>Was das der angeführten Regelung in den EU-Staaten entsprechende Stimmrecht in kommunalen und kantonalen Angelegenheiten anbetrifft, so steht seine Einräumung im Belieben der Kantone. Der Bund wird sie dabei keineswegs hindern, wie die Beispiele der Kantone Neuenburg, Jura und Appenzell Ausserrhoden zeigen. Auch diese Kantone machen die Gewährung des Stimmrechtes indessen regelmässig von der Niederlassungsbewilligung und nicht allein von der Aufenthaltsdauer abhängig. Die Annahme der neuen Neuenburger Kantonsverfassung zeigt, dass ein schrittweiser Ausbau politischer Rechte auf Stufe Gemeinde und allenfalls Kanton die besten Aussichten auf Erfolg hat. Hingegen sind sämtliche lancierten kantonalen Volksinitiativen zur Einräumung des Stimmrechtes an ausländische Staatsangehörige in kantonalen Angelegenheiten in den vergangenen zehn Jahren von den Stimmberechtigten der jeweiligen Kantone ausnahmslos überdeutlich abgelehnt worden. Für den Versuch, Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht in Bundesangelegenheiten zu gewähren, scheint die Zeit keineswegs reif. Dies gilt namentlich dann, wenn ihnen der gefestigte Status der Niederlassung noch nicht zuerkannt worden ist.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob für ausländische Staatsangehörige, die sich seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz aufhalten, nicht das Stimmrecht auf Bundesebene eingeführt werden sollte.</p>
- Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Einführung des Stimmrechtes auf Bundesebene für Ausländerinnen und Ausländer erscheint aus folgenden Gründen notwendig:</p><p>- Dadurch, dass die ansässige ausländische Bevölkerung gewisse politische Rechte ausüben kann, wird ihre Integration erleichtert. Wegweisend auf diesem Gebiet sind die Kantone Neuenburg und Jura. Sie gehören zu den Kantonen, in denen es zwischen Schweizerinnen und Schweizern und Immigrantinnen und Immigranten am wenigsten Spannungen gibt. Sie gehören auch zu den Kantonen, welche die verschiedenen fremdenfeindlichen Initiativen am deutlichsten abgelehnt haben, so auch die so genannte 18-Prozent-Initiative am 24. September 2000.</p><p>- Am 24. September 2000 hat sich der Kanton Neuenburg zudem eine neue Verfassung gegeben. Sie wurde von 75 Prozent der Stimmenden angenommen. Das Stimmrecht auf Kantonsebene für Ausländerinnen und Ausländer war eine der Hauptneuerungen dieser Verfassung.</p><p>- Die Tatsache, dass Ausländerinnen und Ausländer in den Kantonen Neuenburg und Jura politische Rechte ausüben dürfen (im Jura haben sie auch das Recht, die Regierungsräte zu wählen), hat sich kaum auf die Kräfteverteilung zwischen den wichtigsten politischen Gruppierungen ausgewirkt. Befürchtungen dieser Art sind demnach unbegründet.</p><p>- Jahrzehntelang zeichnete sich die Immigration durch ihre hohe Fluktuationsrate aus: Man arbeitete einige Jahre in der Schweiz und ging dann wieder in sein Land zurück. Heute ist das viel seltener der Fall, denn die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist deutlich gestiegen.</p><p>- Ausländische Staatsangehörige erbringen wichtige Leistungen für das Gemeinwohl, namentlich indem sie Steuern und Sozialbeiträge bezahlen. Wenn sie also dieselben Pflichten erfüllen wie Schweizerinnen und Schweizer, ist nicht einzusehen, warum sie nicht auch dieselben Rechte haben sollen.</p><p>- Ausländische Staatsangehörige machen einen immer grösseren Teil der arbeitenden Wohnbevölkerung aus. Wir sind heute so weit, dass jeder vierte Arbeitnehmer in der Schweiz kein Stimmrecht besitzt. Diesem Zustand sollte so rasch wie möglich abgeholfen werden.</p><p>- Ausländische Staatsangehörige werden immer stärker in das Wirtschafts-, das Sozial- und das Vereinsleben einbezogen, insbesondere auch in die Gewerkschaften. Gemäss einer im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 39 durchgeführten Studie (Malik von Allmen und Jean Steinmauer, Der Beitrag der Immigration an die schweizerische Gewerkschaft seit 1945) ist die schweizerische Gewerkschaftsbewegung die Vereinigung mit den meisten Mitgliedern ohne politische Rechte.</p><p>- Schliesslich ergeht diese Forderung auch im Hinblick auf die europäische Integration. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem Mitgliedstaat wohnhaft sind, dessen Bürgerrechte sie nicht besitzen, dürfen im Gastland an den Wahlen des Europäischen Parlamentes teilnehmen. Auch auf Kommunalebene erhalten sie das Stimm- und Wahlrecht.</p>
- <p>Die gute Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Aus diesem Grund wird der Bundesrat dem Parlament 2001 einen Entwurf zur Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen für eine erleichterte Einbürgerung der jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländer und Ausländerinnen beantragen. Ausländerinnen und Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz undifferenziert das Stimmrecht auf Bundesebene einzuräumen, wie es der Postulant zur Prüfung vorschlägt, scheint dem Bundesrat hingegen verfrüht.</p><p>In der Europäischen Union wird ausländischen Staatsangehörigen das Stimmrecht lediglich zum (supranationalen) Europäischen Parlament einerseits und in Gemeindeangelegenheiten des Aufenthaltsstaates andererseits gewährt, nicht aber in nationalen Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates.</p><p>Was das der angeführten Regelung in den EU-Staaten entsprechende Stimmrecht in kommunalen und kantonalen Angelegenheiten anbetrifft, so steht seine Einräumung im Belieben der Kantone. Der Bund wird sie dabei keineswegs hindern, wie die Beispiele der Kantone Neuenburg, Jura und Appenzell Ausserrhoden zeigen. Auch diese Kantone machen die Gewährung des Stimmrechtes indessen regelmässig von der Niederlassungsbewilligung und nicht allein von der Aufenthaltsdauer abhängig. Die Annahme der neuen Neuenburger Kantonsverfassung zeigt, dass ein schrittweiser Ausbau politischer Rechte auf Stufe Gemeinde und allenfalls Kanton die besten Aussichten auf Erfolg hat. Hingegen sind sämtliche lancierten kantonalen Volksinitiativen zur Einräumung des Stimmrechtes an ausländische Staatsangehörige in kantonalen Angelegenheiten in den vergangenen zehn Jahren von den Stimmberechtigten der jeweiligen Kantone ausnahmslos überdeutlich abgelehnt worden. Für den Versuch, Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht in Bundesangelegenheiten zu gewähren, scheint die Zeit keineswegs reif. Dies gilt namentlich dann, wenn ihnen der gefestigte Status der Niederlassung noch nicht zuerkannt worden ist.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob für ausländische Staatsangehörige, die sich seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz aufhalten, nicht das Stimmrecht auf Bundesebene eingeführt werden sollte.</p>
- Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene
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