Übersicht über Aufwendungen zugunsten erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energien
- ShortId
-
00.3514
- Id
-
20003514
- Updated
-
10.04.2024 12:21
- Language
-
de
- Title
-
Übersicht über Aufwendungen zugunsten erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energien
- AdditionalIndexing
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sanfte Energie;Energieforschung;Erdölindustrie (allgemein);Subvention;Energieprogramm;Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie;erneuerbare Energie
- 1
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- L02K1705, sanfte Energie
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L04K17010108, Energieforschung
- L04K17010110, Energieprogramm
- L02K1704, Erdölindustrie (allgemein)
- L02K1703, Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bevor weitere Massnahmen und Vorstösse unternommen werden, ist es angebracht, dass der Bundesrat mit einer Übersicht möglichst rasch Auskunft über Leistungen, Probleme, Engpässe und Möglichkeiten zugunsten erneuerbarer Energien gibt. Diese Übersicht soll möglichst bald dem Parlament als Grundlage zur Beurteilung effektiver Tatsachen und der kurzfristigen bis mittelfristigen Situation dienen.</p><p>Da einerseits Forschung und Entwicklung, andererseits Umsetzung und Realisierung bei erneuerbaren Energien und die weltweiten Spitzenleistungen vieler schweizerischer KMU durch künftige Finanzierungsprobleme gefährdet sind, soll der Bundesrat zusammen mit dem Parlament neue Schritte auf fundierten Unterlagen einleiten können. Das doch gute Ergebnis der Abstimmung zur Förderabgabe und Grundnorm zeigt auf, dass - in zwar anderer Form - die Unterstützung der erneuerbaren Energien und der Firmen, die die Gewinnung erneuerbarer Energien umsetzen, heute und in den nächsten Jahren ernst genommen werden muss.</p>
- <p>Forschung und Entwicklung (F+E) sowie die gezielte Unterstützung der Markteinführung von Technologien und Verfahren zur rationellen Energienutzung und zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien sind wesentliche Elemente zur Verwirklichung energiepolitischer Ziele. Die Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen (P+D) hat dabei als Zwischenstufe eine wichtige Transferfunktion. Während F+E sowie P+D im Rahmen des Forschungsgesetzes vom Bund schon seit rund zwanzig Jahren unterstützt werden, kann er die Verbesserung der Marktfähigkeit von erneuerbaren Energien erst seit in Kraft treten des Energienutzungsbeschlusses fördern. Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Ende 2000 auslaufenden Aktionsprogramms "Energie 2000". Direkte Finanzhilfen auch an Massnahmen zur rationellen Energienutzung sind gar erst mit dem Energiegesetz (1998) möglich geworden. Deshalb haben die erneuerbaren Energien in diesem Programm insgesamt stärker profitiert als die Bereiche der rationellen Energienutzung.</p><p>1. Im laufenden Jahr verfügt das Bundesamt für Energie im Rahmen des Programms "Energie 2000" für die Förderung der erneuerbaren Energien über insgesamt 37 Millionen Franken: 10,3 Millionen für Forschung und Entwicklung, 8,4 Millionen für Pilot- und Demonstrationsanlagen und 18,3 Millionen für Aktivitäten zur Stimulierung des Marktes für erneuerbare Energien. Das Budget für die marktstimulierenden Massnahmen ist zudem in 11 Millionen Franken Finanzhilfen für Anlagen (Subventionen) und in 7,3 Millionen Franken für so genannte indirekte Fördermassnahmen (Information, Beratung, Qualitätssicherung, Aus- und Weiterbildung usw.) aufgeteilt. Die genannten Zahlen entsprechen etwa einem durchschnittlichen Jahresbudget, wie es während der ganzen Dauer von "Energie 2000" zur Verfügung gestanden hat.</p><p>Den Löwenanteil erhielten während dem ganzen Programm "Energie 2000" die Solartechnologien (Kollektoren und Photovoltaik, zusammen 40,7 Prozent), die Holzheizungen (15,8 Prozent) und die Umgebungswärme (Wärmepumpen, 16,3 Prozent) - es sind die Hauptpfeiler zur Technologie zur Nutzung der Förderung erneuerbarer Energien in "Energie 2000". </p><p>Nach der Ablehnung der drei Energievorlagen am 24. September 2000 wird das Nachfolgeprogramm zu "Energie 2000" - es soll im Januar 2001 vom Bundesrat unter dem Namen "EnergieSchweiz" gestartet werden - auf der Basis gleicher Finanzmittel wie bisher vorbereitet. Anders als bisher sind künftig gemäss der gesetzlichen Grundlage, dem Energiegesetz, die dem Bund zur Verfügung stehenden Subventionsgelder den Kantonen als Globalbeiträge an deren eigene Förderprogramme auszurichten. Im nächsten Jahr werden den Kantonen rund 9 Millionen ausgerichtet werden. Die übrigen Subventionsmittel wird der Bund zur Einlösung eingegangener Verpflichtungen aus den Vorjahren einsetzen (grössere Projekte werden vielfach in Etappen realisiert und auch gestaffelt subventioniert). In den Folgejahren dürften die Kantone dann mit jährlich rund 13 bis 15 Millionen Franken Bundesgeld für die Verstärkung ihrer eigenen Programme rechnen können, wenn das Parlament die beantragten 19 Millionen Franken jeweils bewilligt. </p><p>Auf Bundesebene bleiben die (tendenziell abnehmenden) Forschungsgelder, die Mittel für Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie die bisher der Information, Beratung, Qualitätssicherung, Aus- und Weiterbildung - den sogenannten "indirekten Fördermassnahmen" - vorbehaltenen Mittel. Sie werden gegenüber heute für die erneuerbaren Energien substanziell geringer sein, weil im Nachfolgeprogramm vermehrt auch Massnahmen zur rationellen Energieverwendung zu unterstützen sein werden. Bei gleichbleibendem Gesamtbudget für das Programm werden für erneuerbare Energien deshalb erstens keine direkten Bundessubventionen mehr ausgerichtet und zweitens voraussichtlich bis zu 30 Prozent weniger Mittel für indirekte Massnahmen zur Verfügung stehen als bisher. </p><p>2. Was die Aufwendungen für die rationelle Energienutzung (energiesparende Bauten, Anlagen und Geräte, Prozesse und Mobilität) betrifft, so befand sich der Bund bei den "indirekten Massnahmen" des Aktionsprogramms "Energie 2000" in einer eigentlichen Übergangsphase: In den ersten acht Jahren war auf der Grundlage des Energienutzungsbeschlusses nur eine direkte Unterstützung der erneuerbaren Energien und der Abwärmeverwertung möglich. Erst mit dem 1999 in Kraft gesetzten Energiegesetz sind nun auch alle übrigen Massnahmen zur rationellen Energienutzung unterstützungsberechtigt. Die bisherige Einschränkung betrifft jedoch nicht Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen: Auf der Basis des Forschungsgesetzes wurden Forschungsvorhaben im Bereich der rationellen Energienutzung seit fast zwei Jahrzehnten (mit)finanziert. Im laufenden Jahr stehen für alle Bereiche der rationellen Energienutzung folgende Beträge zur Verfügung: Für Forschung und Entwicklung 11,7 Millionen, für Pilot- und Demonstrationsanlagen 4,9 Millionen und für marktstimulierende Massnahmen im Rahmen von "Energie 2000" 22,8 Millionen Franken. Die Aufwendungen für die rationelle Energienutzung sollen (bei gleich bleibenden Budgets zwangsläufig auf Kosten der erneuerbaren Energien) in den nächsten Jahren um 5,1 Millionen Franken verstärkt werden. </p><p>3. Wie bis anhin werden die indirekten Mittel vor allem als Beiträge an die am Markt wirkenden privatwirtschaftlichen Organisationen gehen; flankierend dazu und als Dienstleistung wird der Bund auch weiterhin Mittel in die Qualitätssicherung und als Element davon in die Aus- und Weiterbildung, in die Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen sowie in die Grundinformation über die erneuerbaren Energien stecken. </p><p>Erfolgreiche Produkte von "Energie 2000" werden sicher weitergeführt und verstärkt. So soll beispielsweise die Aktion "Solarstrom vom EW" zum flächendeckenden Angebot ausgebaut und durch weitere (Windstrom, Strom aus Biomasse und aus Kleinwasserkraftwerken) erweitert werden. Die Bestimmung des Elektrizitätsmarktgesetzes, wonach die erneuerbaren Energien unter gewissen Bedingungen Gratiszugang zum Netz haben und gebührenfrei durchgeleitet werden können, wird den Erfolg dieser Ökostrombörsen verstärken. Im Wärmebereich sollen neben den bisherigen Unterstützungschwerpunkten Solarenergie, Holzenergie und Umgebungswärmenutzung (Wärmepumpen) künftig vermehrt auch die Vermarktung der übrigen Biomasse und der Geothermie gefördert werden.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei künftig gleichen Budgets wie bisher der Bund zwar erfolgreiche Massnahmen von "Energie 2000" auch in dessen Nachfolgeprogramm weiterführen kann, diese aber auch bei verstärkten freiwilligen Anstrengungen der Wirtschaft aller Voraussicht nach bei weitem nicht reichen werden, um das CO2-Einsparziel im Jahre 2010 (minus 10 Prozent gegenüber 2000) erreichen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der Ablehnung der drei Energievorlagen anlässlich des Abstimmungssonntags vom 24. September 2000 stellt sich nun die Frage, in welcher Form der Bund die Unterstützung von Forschung bis Produktion der verschiedenen Energieträger weiterführen kann und soll.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Aufwendungen (Beiträge an Produktion, Forschung bis Realisierung) leistet der Staat an die verschiedenen erneuerbaren Energien aktuell und im Jahr 2001 nach welchen Bestimmungen (Subventionen, einmalige Beiträge, und Gelder aus Fonds usw.)?</p><p>2. Welche Aufwendungen (Beiträge an Produktion, Forschung bis Realisierung) leistet der Staat an die verschiedenen nicht erneuerbaren Energien aktuell und im Jahr 2001 nach welchen Bestimmungen (Subventionen, einmalige Beiträge, und Gelder aus Fonds usw.)?</p><p>3. Welche mittelfristigen Massnahmen erwägt er, um die erneuerbaren Energien in den nächsten fünf Jahren fördern zu können?</p>
- Übersicht über Aufwendungen zugunsten erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bevor weitere Massnahmen und Vorstösse unternommen werden, ist es angebracht, dass der Bundesrat mit einer Übersicht möglichst rasch Auskunft über Leistungen, Probleme, Engpässe und Möglichkeiten zugunsten erneuerbarer Energien gibt. Diese Übersicht soll möglichst bald dem Parlament als Grundlage zur Beurteilung effektiver Tatsachen und der kurzfristigen bis mittelfristigen Situation dienen.</p><p>Da einerseits Forschung und Entwicklung, andererseits Umsetzung und Realisierung bei erneuerbaren Energien und die weltweiten Spitzenleistungen vieler schweizerischer KMU durch künftige Finanzierungsprobleme gefährdet sind, soll der Bundesrat zusammen mit dem Parlament neue Schritte auf fundierten Unterlagen einleiten können. Das doch gute Ergebnis der Abstimmung zur Förderabgabe und Grundnorm zeigt auf, dass - in zwar anderer Form - die Unterstützung der erneuerbaren Energien und der Firmen, die die Gewinnung erneuerbarer Energien umsetzen, heute und in den nächsten Jahren ernst genommen werden muss.</p>
- <p>Forschung und Entwicklung (F+E) sowie die gezielte Unterstützung der Markteinführung von Technologien und Verfahren zur rationellen Energienutzung und zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien sind wesentliche Elemente zur Verwirklichung energiepolitischer Ziele. Die Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen (P+D) hat dabei als Zwischenstufe eine wichtige Transferfunktion. Während F+E sowie P+D im Rahmen des Forschungsgesetzes vom Bund schon seit rund zwanzig Jahren unterstützt werden, kann er die Verbesserung der Marktfähigkeit von erneuerbaren Energien erst seit in Kraft treten des Energienutzungsbeschlusses fördern. Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Ende 2000 auslaufenden Aktionsprogramms "Energie 2000". Direkte Finanzhilfen auch an Massnahmen zur rationellen Energienutzung sind gar erst mit dem Energiegesetz (1998) möglich geworden. Deshalb haben die erneuerbaren Energien in diesem Programm insgesamt stärker profitiert als die Bereiche der rationellen Energienutzung.</p><p>1. Im laufenden Jahr verfügt das Bundesamt für Energie im Rahmen des Programms "Energie 2000" für die Förderung der erneuerbaren Energien über insgesamt 37 Millionen Franken: 10,3 Millionen für Forschung und Entwicklung, 8,4 Millionen für Pilot- und Demonstrationsanlagen und 18,3 Millionen für Aktivitäten zur Stimulierung des Marktes für erneuerbare Energien. Das Budget für die marktstimulierenden Massnahmen ist zudem in 11 Millionen Franken Finanzhilfen für Anlagen (Subventionen) und in 7,3 Millionen Franken für so genannte indirekte Fördermassnahmen (Information, Beratung, Qualitätssicherung, Aus- und Weiterbildung usw.) aufgeteilt. Die genannten Zahlen entsprechen etwa einem durchschnittlichen Jahresbudget, wie es während der ganzen Dauer von "Energie 2000" zur Verfügung gestanden hat.</p><p>Den Löwenanteil erhielten während dem ganzen Programm "Energie 2000" die Solartechnologien (Kollektoren und Photovoltaik, zusammen 40,7 Prozent), die Holzheizungen (15,8 Prozent) und die Umgebungswärme (Wärmepumpen, 16,3 Prozent) - es sind die Hauptpfeiler zur Technologie zur Nutzung der Förderung erneuerbarer Energien in "Energie 2000". </p><p>Nach der Ablehnung der drei Energievorlagen am 24. September 2000 wird das Nachfolgeprogramm zu "Energie 2000" - es soll im Januar 2001 vom Bundesrat unter dem Namen "EnergieSchweiz" gestartet werden - auf der Basis gleicher Finanzmittel wie bisher vorbereitet. Anders als bisher sind künftig gemäss der gesetzlichen Grundlage, dem Energiegesetz, die dem Bund zur Verfügung stehenden Subventionsgelder den Kantonen als Globalbeiträge an deren eigene Förderprogramme auszurichten. Im nächsten Jahr werden den Kantonen rund 9 Millionen ausgerichtet werden. Die übrigen Subventionsmittel wird der Bund zur Einlösung eingegangener Verpflichtungen aus den Vorjahren einsetzen (grössere Projekte werden vielfach in Etappen realisiert und auch gestaffelt subventioniert). In den Folgejahren dürften die Kantone dann mit jährlich rund 13 bis 15 Millionen Franken Bundesgeld für die Verstärkung ihrer eigenen Programme rechnen können, wenn das Parlament die beantragten 19 Millionen Franken jeweils bewilligt. </p><p>Auf Bundesebene bleiben die (tendenziell abnehmenden) Forschungsgelder, die Mittel für Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie die bisher der Information, Beratung, Qualitätssicherung, Aus- und Weiterbildung - den sogenannten "indirekten Fördermassnahmen" - vorbehaltenen Mittel. Sie werden gegenüber heute für die erneuerbaren Energien substanziell geringer sein, weil im Nachfolgeprogramm vermehrt auch Massnahmen zur rationellen Energieverwendung zu unterstützen sein werden. Bei gleichbleibendem Gesamtbudget für das Programm werden für erneuerbare Energien deshalb erstens keine direkten Bundessubventionen mehr ausgerichtet und zweitens voraussichtlich bis zu 30 Prozent weniger Mittel für indirekte Massnahmen zur Verfügung stehen als bisher. </p><p>2. Was die Aufwendungen für die rationelle Energienutzung (energiesparende Bauten, Anlagen und Geräte, Prozesse und Mobilität) betrifft, so befand sich der Bund bei den "indirekten Massnahmen" des Aktionsprogramms "Energie 2000" in einer eigentlichen Übergangsphase: In den ersten acht Jahren war auf der Grundlage des Energienutzungsbeschlusses nur eine direkte Unterstützung der erneuerbaren Energien und der Abwärmeverwertung möglich. Erst mit dem 1999 in Kraft gesetzten Energiegesetz sind nun auch alle übrigen Massnahmen zur rationellen Energienutzung unterstützungsberechtigt. Die bisherige Einschränkung betrifft jedoch nicht Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen: Auf der Basis des Forschungsgesetzes wurden Forschungsvorhaben im Bereich der rationellen Energienutzung seit fast zwei Jahrzehnten (mit)finanziert. Im laufenden Jahr stehen für alle Bereiche der rationellen Energienutzung folgende Beträge zur Verfügung: Für Forschung und Entwicklung 11,7 Millionen, für Pilot- und Demonstrationsanlagen 4,9 Millionen und für marktstimulierende Massnahmen im Rahmen von "Energie 2000" 22,8 Millionen Franken. Die Aufwendungen für die rationelle Energienutzung sollen (bei gleich bleibenden Budgets zwangsläufig auf Kosten der erneuerbaren Energien) in den nächsten Jahren um 5,1 Millionen Franken verstärkt werden. </p><p>3. Wie bis anhin werden die indirekten Mittel vor allem als Beiträge an die am Markt wirkenden privatwirtschaftlichen Organisationen gehen; flankierend dazu und als Dienstleistung wird der Bund auch weiterhin Mittel in die Qualitätssicherung und als Element davon in die Aus- und Weiterbildung, in die Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen sowie in die Grundinformation über die erneuerbaren Energien stecken. </p><p>Erfolgreiche Produkte von "Energie 2000" werden sicher weitergeführt und verstärkt. So soll beispielsweise die Aktion "Solarstrom vom EW" zum flächendeckenden Angebot ausgebaut und durch weitere (Windstrom, Strom aus Biomasse und aus Kleinwasserkraftwerken) erweitert werden. Die Bestimmung des Elektrizitätsmarktgesetzes, wonach die erneuerbaren Energien unter gewissen Bedingungen Gratiszugang zum Netz haben und gebührenfrei durchgeleitet werden können, wird den Erfolg dieser Ökostrombörsen verstärken. Im Wärmebereich sollen neben den bisherigen Unterstützungschwerpunkten Solarenergie, Holzenergie und Umgebungswärmenutzung (Wärmepumpen) künftig vermehrt auch die Vermarktung der übrigen Biomasse und der Geothermie gefördert werden.</p><p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei künftig gleichen Budgets wie bisher der Bund zwar erfolgreiche Massnahmen von "Energie 2000" auch in dessen Nachfolgeprogramm weiterführen kann, diese aber auch bei verstärkten freiwilligen Anstrengungen der Wirtschaft aller Voraussicht nach bei weitem nicht reichen werden, um das CO2-Einsparziel im Jahre 2010 (minus 10 Prozent gegenüber 2000) erreichen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der Ablehnung der drei Energievorlagen anlässlich des Abstimmungssonntags vom 24. September 2000 stellt sich nun die Frage, in welcher Form der Bund die Unterstützung von Forschung bis Produktion der verschiedenen Energieträger weiterführen kann und soll.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Aufwendungen (Beiträge an Produktion, Forschung bis Realisierung) leistet der Staat an die verschiedenen erneuerbaren Energien aktuell und im Jahr 2001 nach welchen Bestimmungen (Subventionen, einmalige Beiträge, und Gelder aus Fonds usw.)?</p><p>2. Welche Aufwendungen (Beiträge an Produktion, Forschung bis Realisierung) leistet der Staat an die verschiedenen nicht erneuerbaren Energien aktuell und im Jahr 2001 nach welchen Bestimmungen (Subventionen, einmalige Beiträge, und Gelder aus Fonds usw.)?</p><p>3. Welche mittelfristigen Massnahmen erwägt er, um die erneuerbaren Energien in den nächsten fünf Jahren fördern zu können?</p>
- Übersicht über Aufwendungen zugunsten erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energien
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