Weltweite Chemiewaffenabrüstung

ShortId
00.3516
Id
20003516
Updated
10.04.2024 14:15
Language
de
Title
Weltweite Chemiewaffenabrüstung
AdditionalIndexing
Chemieunfall;chemische Waffe;Abrüstung
1
  • L04K04010101, Abrüstung
  • L05K0402040103, chemische Waffe
  • L04K06020302, Chemieunfall
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach jahrzehntelangen Verhandlungen trat am 29. April 1997 das Chemiewaffenübereinkommen (Chemical Weapons Convention, CWC) in Kraft. Die CWC regelt die Vernichtung von Chemiewaffen und verhindert durch die weltweite Kontrolle des Handels mit gewissen Chemikalien sowie durch die Kontrolle von Betrieben, die diese Chemikalien verwenden, eine Neuproduktion von Chemiewaffen in militärisch relevanten Mengen. Die CWC enthält neue, innovative Elemente bezüglich der Kontrolle der Vertragseinhaltung und hat dadurch eine Vorbildfunktion für zukünftige Abrüstungsverträge für Massenvernichtungswaffen.</p><p>Obwohl die CWC bis heute von 139 Staaten ratifiziert wurde, geniesst die Umsetzung vor allem bei der Vernichtung der bestehenden Chemiewaffen keine politische Priorität. Die CWC ist dadurch in ihrer Substanz gefährdet.</p><p>Der grösste Besitzer von Chemiewaffen, Russland, wird ohne verstärkte internationale Unterstützung nicht in der Lage sein, seine Chemiewaffenlager innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu vernichten. Gründe dafür sind: </p><p>- die reine Grösse der Lagerbestände (40 000 Tonnen Kampfstoffe);</p><p>- die hohen Vernichtungskosten (5 bis 10 Milliarden US-Dollar), die das Land, das sich in einem tiefen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel befindet, nicht aufbringen kann;</p><p>- mit wenigen Ausnahmen eine bisher eher bescheidene ausländische Unterstützung;</p><p>- aber auch die ungenügende Thematisierung und Koordination der Chemiewaffenabrüstung in Russland.</p><p>Ein Scheitern des Chemiewaffenabrüstungsprozesses in Russland würde die Glaubwürdigkeit der CWC aushöhlen und wäre damit indirekt auch ein Rückschlag für andere globale Abrüstungsverträge für Massenvernichtungswaffen. Die grossen diplomatischen, finanziellen und personellen Anstrengungen der Schweiz in den letzten zehn Jahren würden entwertet.</p><p>Mit dem Weiterbestehen des Chemiewaffenkomplexes bleibt die Gefahr der Proliferation von Wissen und Waffen, was die internationale Sicherheit und Stabilität gefährdet.</p><p>Die grösste direkte Gefahr ist die Möglichkeit von Katastrophen in den bestehenden Lagerstätten: Je länger die Lagerzeit, desto grösser das Risiko grosser Unfälle mit vielen Toten und massiver Umweltzerstörung; je länger mit der Vernichtung zugewartet wird, desto schwieriger und teurer wird diese. Die potenzielle Gefahr eines Gebrauchs für Terror, Erpressung oder in einem Regionalkonflikt bleibt bestehen. Eine schnelle Chemiewaffenabrüstung ist deshalb die beste Katastrophenprävention und billiger als eine spätere Katastrophenbehebung.</p><p>Da sich die Chemiewaffenvernichtung nicht auf eine reine Kostenfrage reduziert, sondern auch politische und gesellschaftliche Aspekte berührt, kann die Schweiz mit einem angemessenen Lastenanteil Schlüsselinitiativen anbieten, die entscheidende Prozesse auslösen. Die Chemiewaffenvernichtung sollte deshalb in den schweizerischen Bemühungen zur internationalen Abrüstung längerfristig hohe Priorität eingeräumt werden und im aussenpolitischen Handeln sichtbaren Ausdruck erhalten.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 30. August 2000 über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2000 (in Erfüllung des Postulates Haering Binder vom 17. Dezember 1998) seine Gesamtpolitik zu den chemischen Waffen dargelegt. Er misst der vorbehaltlosen und wirksamen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) und somit auch der weltweiten Chemiewaffenabrüstung eine grosse Bedeutung bei. Die Schweiz arbeitet eng mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zusammen, um das Ziel einer chemiewaffenfreien Welt zu erreichen.</p><p>Die Vertragsstaaten des CWÜ sind zur vollständigen Abrüstung bis ins Jahr 2007 verpflichtet. Die Schweiz hat stets betont, dass die Verantwortung für die Chemiewaffenvernichtung bei den Staaten liegt, welche die Waffen hergestellt haben. Diese haben die Kosten für die Vernichtung sowie für die Überprüfung dieser Vernichtung durch die OPCW zu tragen.</p><p>In drei der vier Staaten, die der Organisation angehören und noch über Chemiewaffen verfügen, schreitet die Vernichtung planmässig voran. Diese drei Staaten haben auf internationaler Ebene keinen Unterstützungsbedarf angemeldet.</p><p>In der Russischen Föderation hingegen hat erst die Vernichtung von Munitionsbestandteilen, aber nicht der chemischen Kampfstoffe begonnen. Die Vernichtungsanlagen sind erst im Bau. Die chemischen Kampfstoffe werden heute an sieben Standorten gelagert. Inspektoren der OPCW haben diese Lager registriert und kontrollieren sie regelmässig. Die Sicherheit der Chemiewaffenlager ist mit amerikanischer und EU-Hilfe verstärkt worden.</p><p>Russland stützt sich bei der Chemiewaffenvernichtung auf die finanzielle und technische Hilfe vor allem der USA und Deutschlands. Diese sind am Bau je einer Vernichtungsanlage massgeblich beteiligt. Eine solche Anlage (mit Infrastruktur) erfordert Investitionen in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken. Mit der finanziellen Hilfe und der Lieferung von Anlagebestandteilen ist es aber nicht getan. Bei der Realisierung der Projekte sind mannigfaltige Probleme zu bewältigen: Die Zusammenarbeit mit den russischen Behörden gestaltet sich sehr schwierig, weil zahlreiche Stellen auf verschiedenen Ebenen Zuständigkeit beanspruchen und manchmal Termine verstreichen lassen. In finanzieller Hinsicht mangelt es oft an Transparenz und Liquidität. Diese Probleme führten schliesslich dazu, dass die Vereinigten Staaten im August 1999 weitere Mittel für den Bau der Vernichtungsanlage sistierten. Auch andere westliche Staaten bekundeten Mühe, budgetierte Mittel zu verpflichten, weil russische Gegenleistungen ausblieben. Die von Deutschland finanzierte Anlage geht voraussichtlich mit grosser Verzögerung und jedenfalls nicht vor 2002 in Betrieb.</p><p>Das russische Parlament (Duma) hat schon mehrfach seine Unzufriedenheit mit den schleppenden Fortschritten bei der Chemiewaffenvernichtung ausgedrückt und sogar eine Untersuchung angeregt. Die Schweiz hatte bereits im Hinblick auf die Ratifizierung des CWÜ zur Information und Sensibilisierung der russischen Parlamentarier beigetragen. Sie finanziert auch ein laufendes Programm der Nichtregierungsorganisation Grünes Kreuz mit dem Ziel, in Russland selbst mehr Transparenz und einen nationalen Konsens über das Vorgehen bei der Chemiewaffenvernichtung herzustellen.</p><p>Von einer direkten Beteiligung am Bau einer Chemiewaffenvernichtungsanlage hat die Schweiz bisher Abstand genommen - nicht zuletzt aufgrund der geschilderten Erfahrungen anderer Länder, aber auch aufgrund unserer Einschätzung, dass ein substanzielles Engagement als ernstzunehmender Partner einen bis zu zweistelligen Millionenbetrag erfordern würde. Russland beziffert den gesamten Bedarf an ausländischer Unterstützung auf 6 Milliarden Dollar; 2 Prozent davon (wie von der Motion angeregt) sind immerhin 120 Millionen Dollar. Dies übersteigt bei weitem die Möglichkeiten der Ostzusammenarbeit. Im laufenden Jahr wendet etwa die Deza insgesamt rund 9 Millionen Franken für Projekte in der Russischen Föderation auf, wobei die humanitäre Hilfe im Nordkaukasus, die KMU-Förderung, die nachhaltige Ressourcennutzung sowie die Förderung von Menschenrechten und Demokratie im Vordergrund stehen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft engagiert sich mit jährlich rund 8 Millionen Franken für die Rehabilitation und den Ausbau der Basisinfrastruktur. Die Chemiewaffenvernichtung passt auch geografisch nicht zu den bisherigen Schwerpunkten der Zusammenarbeit mit Russland. Ohne starke Präsenz vor Ort ist aber eine effiziente Verwendung der eingesetzten Steuergelder kaum zu bewerkstelligen.</p><p>Der finanzielle und personelle Spielraum des Bundes sowie die oben beschriebenen Umstände lassen gegenwärtig ein schweizerisches Engagement für die Chemiewaffenabrüstung im geforderten Masse nicht zu. Der Bundesrat ist aber entschlossen, die bisherigen Anstrengungen für die weltweite Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens fortzusetzen. Dazu gehören namentlich der korrekte Vollzug in der Schweiz, die Aus- und Weiterbildung von Inspektoren der OPCW und die Bereitstellung von schweizerischem Schutz-, Analyse- und Dekontaminationsmaterial für den Fall, dass ein Mitgliedstaat mit Chemiewaffen angegriffen würde. 150 Spezialisten aus Entwicklungs- und Transitionsländern sind bisher von der Schweiz und der OPCW gemeinsam in der Handhabung dieses Materials geschult worden. Das AC-Laboratorium Spiez setzt einen beträchtlichen Teil seiner personellen Ressourcen im C-Bereich für die internationale Zusammenarbeit zugunsten der chemischen Abrüstung und Nonproliferation ein. Mit Russland pflegt es eine Forschungspartnerschaft unter Aufsicht des internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums in Moskau. Dieses beschäftigt russische Wissenschaftler, die früher in der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen tätig waren, und vermindert so das Risiko der Proliferation.</p><p>Der einzige politische Rahmen, welcher es der Staatengemeinschaft ermöglicht, auf die Vernichtung der chemischen Waffen in Russland einzuwirken, ist die OPCW. Die Schweiz als Staat ohne Chemiewaffen hat ihre Rolle in dieser Organisation bisher voll ausgespielt. Mit Hilfe anderer Staaten hat sie für das Problem Russlands, die chemischen Waffen innerhalb der vom CWÜ verlangten Fristen zu vernichten, eine Lösung erwirkt, wonach das russische Vernichtungsprogramm nicht nur eine Angelegenheit des Technischen Sekretariates der OPCW bleibt, sondern auch explizit ein Thema der politischen Organe der OPCW und somit der Staatengemeinschaft geworden ist, die dadurch über eine regelmässige Kontroll- und Einflussmöglichkeit verfügt. Dies illustriert die Haltung des Bundesrates, der die chemische Abrüstung nicht als rein technische Angelegenheit, sondern als ein eminent politisches Anliegen betrachtet.</p><p>Die Chemiewaffenabrüstung bleibt aus zwei Gründen eine Priorität der schweizerischen Abrüstungspolitik: Sie entspricht dem erklärten Einsatz der Schweiz zugunsten der weltweiten, verifizierbaren Abrüstung aller Massenvernichtungswaffen, und sie ist Teil ihres tief verankerten humanitären Anliegens. Der Bundesrat gedenkt deshalb, dem Parlament regelmässig über seine Massnahmen zur Förderung der chemischen Abrüstung und über die Fortschritte bei der Vernichtung der chemischen Waffen zu berichten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten eine Botschaft zu unterbreiten, in der eine Gesamtpolitik sowie aktive Beiträge der Schweiz zur Förderung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung dargelegt sind und zu der ein Finanzrahmen beschlossen werden kann. Die verschiedenen Instrumente der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik sollen dazu komplementär und gut koordiniert eingesetzt werden. Der Finanzrahmen soll sich am Schlüssel des Schweizer Lastenanteils (2 Prozent) am Engagement aller Länder in der internationalen Zusammenarbeit orientieren.</p><p>Bei der Erarbeitung einer Gesamtpolitik sollen die Erfahrungen anderer internationaler Unterstützungsprogramme für Chemiewaffenabrüstung berücksichtigt werden.</p><p>Aktive Beiträge der Schweiz sollen die eigentliche Chemiewaffenvernichtung fördern, wobei alle Optionen zu evaluieren sind; von Initiativen, die auf ein verstärktes Engagement der internationalen Gemeinschaft zielen, über vertrauensbildende Massnahmen, bis hin zur Teilnahme an konkreten Projekten zur Vernichtung von Chemiewaffen.</p><p>Unterstützung kann in verschiedenen Formen gewährt werden: durch bilaterale Verträge, Kooperationen in multilateralen Gemeinschaftsprogrammen, durch Projekte der Katastrophenprävention und der technischen Zusammenarbeit in Gebieten mit Chemiewaffenlagern, ausgeführt durch Wirtschaftsunternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Spezialisten von Bund und Verwaltung. Ein Monitoring der Aktivitäten durch eine unabhängige Stelle ist zu gewährleisten.</p>
  • Weltweite Chemiewaffenabrüstung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20003519
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach jahrzehntelangen Verhandlungen trat am 29. April 1997 das Chemiewaffenübereinkommen (Chemical Weapons Convention, CWC) in Kraft. Die CWC regelt die Vernichtung von Chemiewaffen und verhindert durch die weltweite Kontrolle des Handels mit gewissen Chemikalien sowie durch die Kontrolle von Betrieben, die diese Chemikalien verwenden, eine Neuproduktion von Chemiewaffen in militärisch relevanten Mengen. Die CWC enthält neue, innovative Elemente bezüglich der Kontrolle der Vertragseinhaltung und hat dadurch eine Vorbildfunktion für zukünftige Abrüstungsverträge für Massenvernichtungswaffen.</p><p>Obwohl die CWC bis heute von 139 Staaten ratifiziert wurde, geniesst die Umsetzung vor allem bei der Vernichtung der bestehenden Chemiewaffen keine politische Priorität. Die CWC ist dadurch in ihrer Substanz gefährdet.</p><p>Der grösste Besitzer von Chemiewaffen, Russland, wird ohne verstärkte internationale Unterstützung nicht in der Lage sein, seine Chemiewaffenlager innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu vernichten. Gründe dafür sind: </p><p>- die reine Grösse der Lagerbestände (40 000 Tonnen Kampfstoffe);</p><p>- die hohen Vernichtungskosten (5 bis 10 Milliarden US-Dollar), die das Land, das sich in einem tiefen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel befindet, nicht aufbringen kann;</p><p>- mit wenigen Ausnahmen eine bisher eher bescheidene ausländische Unterstützung;</p><p>- aber auch die ungenügende Thematisierung und Koordination der Chemiewaffenabrüstung in Russland.</p><p>Ein Scheitern des Chemiewaffenabrüstungsprozesses in Russland würde die Glaubwürdigkeit der CWC aushöhlen und wäre damit indirekt auch ein Rückschlag für andere globale Abrüstungsverträge für Massenvernichtungswaffen. Die grossen diplomatischen, finanziellen und personellen Anstrengungen der Schweiz in den letzten zehn Jahren würden entwertet.</p><p>Mit dem Weiterbestehen des Chemiewaffenkomplexes bleibt die Gefahr der Proliferation von Wissen und Waffen, was die internationale Sicherheit und Stabilität gefährdet.</p><p>Die grösste direkte Gefahr ist die Möglichkeit von Katastrophen in den bestehenden Lagerstätten: Je länger die Lagerzeit, desto grösser das Risiko grosser Unfälle mit vielen Toten und massiver Umweltzerstörung; je länger mit der Vernichtung zugewartet wird, desto schwieriger und teurer wird diese. Die potenzielle Gefahr eines Gebrauchs für Terror, Erpressung oder in einem Regionalkonflikt bleibt bestehen. Eine schnelle Chemiewaffenabrüstung ist deshalb die beste Katastrophenprävention und billiger als eine spätere Katastrophenbehebung.</p><p>Da sich die Chemiewaffenvernichtung nicht auf eine reine Kostenfrage reduziert, sondern auch politische und gesellschaftliche Aspekte berührt, kann die Schweiz mit einem angemessenen Lastenanteil Schlüsselinitiativen anbieten, die entscheidende Prozesse auslösen. Die Chemiewaffenvernichtung sollte deshalb in den schweizerischen Bemühungen zur internationalen Abrüstung längerfristig hohe Priorität eingeräumt werden und im aussenpolitischen Handeln sichtbaren Ausdruck erhalten.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 30. August 2000 über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2000 (in Erfüllung des Postulates Haering Binder vom 17. Dezember 1998) seine Gesamtpolitik zu den chemischen Waffen dargelegt. Er misst der vorbehaltlosen und wirksamen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) und somit auch der weltweiten Chemiewaffenabrüstung eine grosse Bedeutung bei. Die Schweiz arbeitet eng mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zusammen, um das Ziel einer chemiewaffenfreien Welt zu erreichen.</p><p>Die Vertragsstaaten des CWÜ sind zur vollständigen Abrüstung bis ins Jahr 2007 verpflichtet. Die Schweiz hat stets betont, dass die Verantwortung für die Chemiewaffenvernichtung bei den Staaten liegt, welche die Waffen hergestellt haben. Diese haben die Kosten für die Vernichtung sowie für die Überprüfung dieser Vernichtung durch die OPCW zu tragen.</p><p>In drei der vier Staaten, die der Organisation angehören und noch über Chemiewaffen verfügen, schreitet die Vernichtung planmässig voran. Diese drei Staaten haben auf internationaler Ebene keinen Unterstützungsbedarf angemeldet.</p><p>In der Russischen Föderation hingegen hat erst die Vernichtung von Munitionsbestandteilen, aber nicht der chemischen Kampfstoffe begonnen. Die Vernichtungsanlagen sind erst im Bau. Die chemischen Kampfstoffe werden heute an sieben Standorten gelagert. Inspektoren der OPCW haben diese Lager registriert und kontrollieren sie regelmässig. Die Sicherheit der Chemiewaffenlager ist mit amerikanischer und EU-Hilfe verstärkt worden.</p><p>Russland stützt sich bei der Chemiewaffenvernichtung auf die finanzielle und technische Hilfe vor allem der USA und Deutschlands. Diese sind am Bau je einer Vernichtungsanlage massgeblich beteiligt. Eine solche Anlage (mit Infrastruktur) erfordert Investitionen in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken. Mit der finanziellen Hilfe und der Lieferung von Anlagebestandteilen ist es aber nicht getan. Bei der Realisierung der Projekte sind mannigfaltige Probleme zu bewältigen: Die Zusammenarbeit mit den russischen Behörden gestaltet sich sehr schwierig, weil zahlreiche Stellen auf verschiedenen Ebenen Zuständigkeit beanspruchen und manchmal Termine verstreichen lassen. In finanzieller Hinsicht mangelt es oft an Transparenz und Liquidität. Diese Probleme führten schliesslich dazu, dass die Vereinigten Staaten im August 1999 weitere Mittel für den Bau der Vernichtungsanlage sistierten. Auch andere westliche Staaten bekundeten Mühe, budgetierte Mittel zu verpflichten, weil russische Gegenleistungen ausblieben. Die von Deutschland finanzierte Anlage geht voraussichtlich mit grosser Verzögerung und jedenfalls nicht vor 2002 in Betrieb.</p><p>Das russische Parlament (Duma) hat schon mehrfach seine Unzufriedenheit mit den schleppenden Fortschritten bei der Chemiewaffenvernichtung ausgedrückt und sogar eine Untersuchung angeregt. Die Schweiz hatte bereits im Hinblick auf die Ratifizierung des CWÜ zur Information und Sensibilisierung der russischen Parlamentarier beigetragen. Sie finanziert auch ein laufendes Programm der Nichtregierungsorganisation Grünes Kreuz mit dem Ziel, in Russland selbst mehr Transparenz und einen nationalen Konsens über das Vorgehen bei der Chemiewaffenvernichtung herzustellen.</p><p>Von einer direkten Beteiligung am Bau einer Chemiewaffenvernichtungsanlage hat die Schweiz bisher Abstand genommen - nicht zuletzt aufgrund der geschilderten Erfahrungen anderer Länder, aber auch aufgrund unserer Einschätzung, dass ein substanzielles Engagement als ernstzunehmender Partner einen bis zu zweistelligen Millionenbetrag erfordern würde. Russland beziffert den gesamten Bedarf an ausländischer Unterstützung auf 6 Milliarden Dollar; 2 Prozent davon (wie von der Motion angeregt) sind immerhin 120 Millionen Dollar. Dies übersteigt bei weitem die Möglichkeiten der Ostzusammenarbeit. Im laufenden Jahr wendet etwa die Deza insgesamt rund 9 Millionen Franken für Projekte in der Russischen Föderation auf, wobei die humanitäre Hilfe im Nordkaukasus, die KMU-Förderung, die nachhaltige Ressourcennutzung sowie die Förderung von Menschenrechten und Demokratie im Vordergrund stehen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft engagiert sich mit jährlich rund 8 Millionen Franken für die Rehabilitation und den Ausbau der Basisinfrastruktur. Die Chemiewaffenvernichtung passt auch geografisch nicht zu den bisherigen Schwerpunkten der Zusammenarbeit mit Russland. Ohne starke Präsenz vor Ort ist aber eine effiziente Verwendung der eingesetzten Steuergelder kaum zu bewerkstelligen.</p><p>Der finanzielle und personelle Spielraum des Bundes sowie die oben beschriebenen Umstände lassen gegenwärtig ein schweizerisches Engagement für die Chemiewaffenabrüstung im geforderten Masse nicht zu. Der Bundesrat ist aber entschlossen, die bisherigen Anstrengungen für die weltweite Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens fortzusetzen. Dazu gehören namentlich der korrekte Vollzug in der Schweiz, die Aus- und Weiterbildung von Inspektoren der OPCW und die Bereitstellung von schweizerischem Schutz-, Analyse- und Dekontaminationsmaterial für den Fall, dass ein Mitgliedstaat mit Chemiewaffen angegriffen würde. 150 Spezialisten aus Entwicklungs- und Transitionsländern sind bisher von der Schweiz und der OPCW gemeinsam in der Handhabung dieses Materials geschult worden. Das AC-Laboratorium Spiez setzt einen beträchtlichen Teil seiner personellen Ressourcen im C-Bereich für die internationale Zusammenarbeit zugunsten der chemischen Abrüstung und Nonproliferation ein. Mit Russland pflegt es eine Forschungspartnerschaft unter Aufsicht des internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums in Moskau. Dieses beschäftigt russische Wissenschaftler, die früher in der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen tätig waren, und vermindert so das Risiko der Proliferation.</p><p>Der einzige politische Rahmen, welcher es der Staatengemeinschaft ermöglicht, auf die Vernichtung der chemischen Waffen in Russland einzuwirken, ist die OPCW. Die Schweiz als Staat ohne Chemiewaffen hat ihre Rolle in dieser Organisation bisher voll ausgespielt. Mit Hilfe anderer Staaten hat sie für das Problem Russlands, die chemischen Waffen innerhalb der vom CWÜ verlangten Fristen zu vernichten, eine Lösung erwirkt, wonach das russische Vernichtungsprogramm nicht nur eine Angelegenheit des Technischen Sekretariates der OPCW bleibt, sondern auch explizit ein Thema der politischen Organe der OPCW und somit der Staatengemeinschaft geworden ist, die dadurch über eine regelmässige Kontroll- und Einflussmöglichkeit verfügt. Dies illustriert die Haltung des Bundesrates, der die chemische Abrüstung nicht als rein technische Angelegenheit, sondern als ein eminent politisches Anliegen betrachtet.</p><p>Die Chemiewaffenabrüstung bleibt aus zwei Gründen eine Priorität der schweizerischen Abrüstungspolitik: Sie entspricht dem erklärten Einsatz der Schweiz zugunsten der weltweiten, verifizierbaren Abrüstung aller Massenvernichtungswaffen, und sie ist Teil ihres tief verankerten humanitären Anliegens. Der Bundesrat gedenkt deshalb, dem Parlament regelmässig über seine Massnahmen zur Förderung der chemischen Abrüstung und über die Fortschritte bei der Vernichtung der chemischen Waffen zu berichten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, den eidgenössischen Räten eine Botschaft zu unterbreiten, in der eine Gesamtpolitik sowie aktive Beiträge der Schweiz zur Förderung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung dargelegt sind und zu der ein Finanzrahmen beschlossen werden kann. Die verschiedenen Instrumente der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik sollen dazu komplementär und gut koordiniert eingesetzt werden. Der Finanzrahmen soll sich am Schlüssel des Schweizer Lastenanteils (2 Prozent) am Engagement aller Länder in der internationalen Zusammenarbeit orientieren.</p><p>Bei der Erarbeitung einer Gesamtpolitik sollen die Erfahrungen anderer internationaler Unterstützungsprogramme für Chemiewaffenabrüstung berücksichtigt werden.</p><p>Aktive Beiträge der Schweiz sollen die eigentliche Chemiewaffenvernichtung fördern, wobei alle Optionen zu evaluieren sind; von Initiativen, die auf ein verstärktes Engagement der internationalen Gemeinschaft zielen, über vertrauensbildende Massnahmen, bis hin zur Teilnahme an konkreten Projekten zur Vernichtung von Chemiewaffen.</p><p>Unterstützung kann in verschiedenen Formen gewährt werden: durch bilaterale Verträge, Kooperationen in multilateralen Gemeinschaftsprogrammen, durch Projekte der Katastrophenprävention und der technischen Zusammenarbeit in Gebieten mit Chemiewaffenlagern, ausgeführt durch Wirtschaftsunternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Spezialisten von Bund und Verwaltung. Ein Monitoring der Aktivitäten durch eine unabhängige Stelle ist zu gewährleisten.</p>
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