Swisscom. Verkauf des Broadcasting Service
- ShortId
-
00.3518
- Id
-
20003518
- Updated
-
10.04.2024 16:51
- Language
-
de
- Title
-
Swisscom. Verkauf des Broadcasting Service
- AdditionalIndexing
-
Übertragungsnetz;Massenmedium;Verkauf;Swisscom;Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- 1
-
- L05K1202020107, Swisscom
- L05K0701010201, Verkauf
- L06K120202010102, Ausrüstung für drahtlose Nachrichtenübermittlung
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L04K12020501, Massenmedium
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Es gibt vonseiten der Standortkantone keinerlei Anzeichen, dass sie am Kauf einzelner Sendeanlagen interessiert wären. Eine Aufteilung des bestehenden Netzes auf einzelne Standortkantone würde auch aus unternehmerischer Sicht keinen Sinn machen.</p><p>2. Die wettbewerbsrechtlichen Fragen sind nach einem allfälligen Verkaufsabschluss durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden zu klären.</p><p>3./5. Das neue Fernmeldegesetz und das Telekommunikationsunternehmensgesetz ermöglichen den Übergang der Sendeanlagen von der Swisscom an einen anderen Träger. Allerdings müssen dabei die öffentlichen Interessen (Verbreitung der Radio- und Fernsehprogramme, sicherheitspolitische Bedürfnisse) vollständig gewährleistet werden. Das UVEK klärt zurzeit zusammen mit dem VBS und der SRG ab, welche konkreten öffentlichen Bedürfnisse abgesichert werden müssen. Vor einem allfälligen Verkauf der Sendeanlagen an in- oder ausländische Käufer müssen diese öffentlichen Interessen selbstverständlich vollumfänglich gewährleistet sein.</p><p>4. Die Betriebsgemeinschaften sind vertraglich geregelt. Ein allfälliger Käufer der Sendeanlagen müsste die bestehenden Verträge auf jeden Fall übernehmen.</p><p>6. Da es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, können die verschiedenen Handlungsalternativen der Swisscom im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Den Medien ist zu entnehmen, dass die Verhandlungen zwischen der Swisscom und der britischen NTL Inc. betreffend Verkauf des Broadcasting Service an etwa 450 Standorten im Betrag von 400 bis 600 Millionen Franken weit gediehen sind. Dieser vorgesehene Verkauf erweckt in den Kantonen etliche Besorgnis.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, in seinen Funktionen als Mehrheitsaktionär der Swisscom und als Landesregierung folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wurden die Standortkantone in die Verkaufsverhandlungen nicht einbezogen, obschon sie teils durch Gesetzgebungen, teils durch Mitfinanzierungen, teils im Rahmen von Bewilligungsverfahren am Aufbau des Broadcasting-Netzes aktiv mitgewirkt haben?</p><p>2. Befürchtet er nicht auch, dass mit dem potenziellen Käufer NTL Inc. als Eigner der Cablecom eine unerwünschte und den Wettbewerb behindernde Vormachtstellung ermöglicht wird?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass der Verkauf der Swisscom-Sendeanlagen, die teilweise nationalen Symbolcharakter haben und überdies via öffentliche Gebühren mitfinanziert wurden, problematisch ist?</p><p>4. Was geschieht im Falle von Anlagen wie die auf dem Säntis, wo eine Betriebsgemeinschaft mit privaten Unternehmen (Säntisbahn AG) besteht, die auf verlässlicher Partnerschaft beruhen muss?</p><p>5. Wie beurteilt er die Auswirkungen des Verkaufs bezüglich Verordnungssicherheit des Landes im Broadcasting-Bereich sowie bezüglich sicherheitspolitischer Aspekte?</p><p>6. Welche Handlungsalternativen bestehen für die Swisscom?</p>
- Swisscom. Verkauf des Broadcasting Service
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Es gibt vonseiten der Standortkantone keinerlei Anzeichen, dass sie am Kauf einzelner Sendeanlagen interessiert wären. Eine Aufteilung des bestehenden Netzes auf einzelne Standortkantone würde auch aus unternehmerischer Sicht keinen Sinn machen.</p><p>2. Die wettbewerbsrechtlichen Fragen sind nach einem allfälligen Verkaufsabschluss durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden zu klären.</p><p>3./5. Das neue Fernmeldegesetz und das Telekommunikationsunternehmensgesetz ermöglichen den Übergang der Sendeanlagen von der Swisscom an einen anderen Träger. Allerdings müssen dabei die öffentlichen Interessen (Verbreitung der Radio- und Fernsehprogramme, sicherheitspolitische Bedürfnisse) vollständig gewährleistet werden. Das UVEK klärt zurzeit zusammen mit dem VBS und der SRG ab, welche konkreten öffentlichen Bedürfnisse abgesichert werden müssen. Vor einem allfälligen Verkauf der Sendeanlagen an in- oder ausländische Käufer müssen diese öffentlichen Interessen selbstverständlich vollumfänglich gewährleistet sein.</p><p>4. Die Betriebsgemeinschaften sind vertraglich geregelt. Ein allfälliger Käufer der Sendeanlagen müsste die bestehenden Verträge auf jeden Fall übernehmen.</p><p>6. Da es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, können die verschiedenen Handlungsalternativen der Swisscom im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Den Medien ist zu entnehmen, dass die Verhandlungen zwischen der Swisscom und der britischen NTL Inc. betreffend Verkauf des Broadcasting Service an etwa 450 Standorten im Betrag von 400 bis 600 Millionen Franken weit gediehen sind. Dieser vorgesehene Verkauf erweckt in den Kantonen etliche Besorgnis.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, in seinen Funktionen als Mehrheitsaktionär der Swisscom und als Landesregierung folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb wurden die Standortkantone in die Verkaufsverhandlungen nicht einbezogen, obschon sie teils durch Gesetzgebungen, teils durch Mitfinanzierungen, teils im Rahmen von Bewilligungsverfahren am Aufbau des Broadcasting-Netzes aktiv mitgewirkt haben?</p><p>2. Befürchtet er nicht auch, dass mit dem potenziellen Käufer NTL Inc. als Eigner der Cablecom eine unerwünschte und den Wettbewerb behindernde Vormachtstellung ermöglicht wird?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass der Verkauf der Swisscom-Sendeanlagen, die teilweise nationalen Symbolcharakter haben und überdies via öffentliche Gebühren mitfinanziert wurden, problematisch ist?</p><p>4. Was geschieht im Falle von Anlagen wie die auf dem Säntis, wo eine Betriebsgemeinschaft mit privaten Unternehmen (Säntisbahn AG) besteht, die auf verlässlicher Partnerschaft beruhen muss?</p><p>5. Wie beurteilt er die Auswirkungen des Verkaufs bezüglich Verordnungssicherheit des Landes im Broadcasting-Bereich sowie bezüglich sicherheitspolitischer Aspekte?</p><p>6. Welche Handlungsalternativen bestehen für die Swisscom?</p>
- Swisscom. Verkauf des Broadcasting Service
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