Für eine Aufwertung der Krankenpflege
- ShortId
-
00.3521
- Id
-
20003521
- Updated
-
14.11.2025 08:32
- Language
-
de
- Title
-
Für eine Aufwertung der Krankenpflege
- AdditionalIndexing
-
arztähnlicher Beruf;Gesundheitsförderung;Krankenversicherung;Qualitätssicherung;Unterricht für arztähnliche Berufe;Spital
- 1
-
- L05K0105051101, Spital
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K13020308, Unterricht für arztähnliche Berufe
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Allgemeines</p><p>Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik wurden in den Schweizer Spitälern im Jahr 1998 rund 1,1 Millionen Patientinnen und Patienten stationär behandelt. Dazu kam die Versorgung von 150 000 teilstationären Patientinnen und Patienten. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 13,7 Tagen ergibt dies eine Summe von 14,15 Millionen Pflegetagen.</p><p>In den sozialmedizinischen Institutionen wurden 1998 rund 98 000 Bewohnerinnen und Bewohner betreut. In diesem Bereich ergaben sich rund 34,3 Millionen Tage für die Pflege, Betreuung und Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner. Aus der schweizerischen Gesundheitsbefragung von 1997 ging hervor, dass 12,4 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung innerhalb eines Jahres ein- oder mehrmals eine Spitalbehandlung benötigten, was bedeutet, dass jeder Achte einmal jährlich ins Spital musste. Diese neuesten Angaben des Bundesamtes für Statistik bestätigen die anhaltende Entwicklung einer Zunahme der Gesamtzahl der Spitalpatientinnen und -patienten pro Jahr in der Schweiz.</p><p>Zunehmende Patientenzahlen und stagnierender Pflegepersonalbestand</p><p>Den steigenden Patientenzahlen steht eine Stagnation des Pflegepersonalbestandes gegenüber. Damit öffnet sich die Schere und zeigt eine verhängnisvolle Entwicklung auf. Die Problematik verstärkt sich durch den Umstand, dass der Anteil der betagten Mitmenschen an der Gesamtbevölkerung immer grösser wird und eine Zunahme der Chronischkranken sowie der Mehrfacherkrankungen feststellbar ist.</p><p>Der aktuelle Personalmangel</p><p>Zurzeit sind gesamtschweizerisch 1300 bis 2000 Arbeitsstellen von qualifiziertem Pflegepersonal ständig unbesetzt. Dies hat nachteilige Auswirkungen betreffend Pflegequalität und ergibt zusätzliche Belastungen für das bestehende Pflegepersonal.</p><p>Rückgang der Zahl der Personen, die eine Pflegeausbildung beginnen</p><p>Die Zahl der Personen, die eine Pflegeausbildung beginnen, ist zwischen 1991 und 1998 um 8 Prozent und zwischen 1991 und 1999 sogar um 15 Prozent zurückgegangen. Daraus ergibt sich, dass die Ausbildung zur Pflege und die Pflegeberufe generell an Attraktivität verlieren.</p><p>Rückgang der Zahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Pflegeausbildung</p><p>Die Zahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen einer Pflegeausbildung ist zwischen 1991 und 1998 um 36 Prozent und zwischen 1991 und 1999 sogar um 39 Prozent zurückgegangen. 1999 konnten 1161 Abschlussdiplome weniger ausgestellt werden als 1991. Neben der dargestellten Problematik kommt hinzu, dass zusätzlich die natürlichen Abgänge im Pflegeberuf nicht ersetzt werden können.</p><p>Die ungenügende personelle Besetzung im Pflegebereich hat in verschiedenster Hinsicht nachteilige Auswirkungen:</p><p>- Die Pflegequalität ist infrage gestellt.</p><p>Die dargestellten Probleme bewirken, dass die Pflegequalität akut infrage gestellt wird. Aus ungenügender Pflegequalität resultieren nachteilige Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten, wie vermehrt Komplikationen, grössere Risiken usw., was nicht nur unnötiges Leiden, sondern auch längere Spitalaufenthalte und erhöhte Kosten zur Folge hat.</p><p>- Die Pflege kann ihren Beitrag zur Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung nicht mehr leisten.</p><p>Aufgrund der erwähnten Schwierigkeiten sind die Pflegenden nicht mehr in der Lage, die Patientin und den Patienten betreffend ein gesundheitserhaltendes und gesundheitsförderndes Verhalten genügend zu informieren und zu motivieren.</p><p>- Die tendenziell anspruchsvollere Pflege kann nicht mehr ausgeführt werden. </p><p>Die sowohl fachlich wie auch administrativ zusehends aufwändiger werdende Pflegearbeit kann aufgrund der aufgezeigten Problematik immer weniger ausgeführt und umgesetzt werden.</p><p>- Gesundheitliche Probleme und der Ausstieg sind die Folge.</p><p>Die permanente Überforderung des Pflegepersonals mit steigender Tendenz führt zu gesundheitlichen Problemen, zu Burn-out-Erscheinungen und schliesslich zur Abwanderung aus dem erlernten Beruf, was die Grundproblematik weiter verschärft. Eine im Jahr 1999 durch den Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger in Auftrag gegebene repräsentative Befragung bei diplomierten Krankenschwestern und Krankenpflegern hat ergeben, dass 68 Prozent eine starke Zunahme der psychischen Belastung am Arbeitsplatz und 47 Prozent direkte gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge permanenter Überlastung angaben.</p><p>Den dargestellten Problemen ist mit einer klaren Strategie zu begegnen. Diese muss darauf ausgerichtet sein, die Krankenpflege aufzuwerten und die Pflegeberufe zu stärken. Wesentlich ist dabei als Grundlage die gesetzliche Verankerung von Definition und Zielsetzung der Pflege. Hinzu kommt die Bezeichnung von ausreichenden qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Pflege in den Spitälern und anderen Einrichtungen, damit die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten sowie deren Sicherheit aufrecht erhalten werden kann. Zudem sollen mit der gesetzlichen Bezeichnung von Krankenschwestern und Krankenpflegern als selbstständige Leistungserbringende möglichst adäquate und damit auch kostengünstige Behandlungsmethoden erreicht werden. Schliesslich ist der Ausbau der Pflegeforschung deshalb notwendig, weil nur auf diesem Weg die Wirksamkeit der Pflege, ihr wirtschaftlicher Nutzen, der Wert der Pflegeleistung sowie die statistischen Grundlagen erfasst werden können. Im Dienste der Sicherheit und der Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten sind die verlangten Massnahmen betreffend Aufwertung der Krankenpflege notwendig.</p>
- <p>Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) mit verschiedenen Massnahmen die Stellung der Krankenpflege aufzuwerten. Das KVG hat indessen keine Änderung der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen mit sich gebracht. Die Krankenversicherungsgesetzgebung baut demnach mit der Anerkennung von verschiedenen Berufen als Leistungserbringer auf einem umfassenden und ausgebauten Berufsbildungssystem auf. Dieses fällt mit Ausnahme der Medizinalpersonen bis anhin grösstenteils in die Kompetenz der Kantone. Eine Änderung in diesem Bereich wird nach dem Vorschlag des Bundesrates das derzeit in den eidgenössischen Räten beratene Berufsbildungsgesetz bringen.</p><p>Im Rahmen der Krankenversicherungsgesetzgebung sind die Pflegeberufe einerseits als selbstständig tätige Einzelpersonen, andererseits als Organisation der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause aufgeführt. In beiden Fällen handelt es sich um auf ärztliche Anordnung oder im ärztlichen Auftrag tätige Leistungserbringer, was dem System des KVG entspricht. Die Zulassung der selbstständig tätigen Personen knüpft unter anderem direkt an die erwähnte kantonal geregelte Ausbildung an. Selbstverständlich sind sowohl im Spital- wie im Pflegeheimbereich Leistungen der Krankenpflege als essenzieller Bestandteil der durch die Krankenversicherung vergüteten Behandlung anzusehen, und es ist dementsprechend auch das Fachpersonal dort einzusetzen. Was als Pflege in der Krankenversicherung betrachtet wird, ist zudem in der Krankenpflege-Leistungsverordnung umschrieben.</p><p>Die Frage der Definition und Zielsetzung der Pflege ist ferner gleich wie die Frage der quantitativ und qualitativ ausreichenden Pflege auf verschiedenen Ebenen zu behandeln. Einerseits wird im Rahmen der Ausbildung Ziel und Zweck der Pflege umrissen, wenn der entsprechende Ausbildungsplan aufgestellt wird. Die heutige, im Auftrag der Kantone vom Schweizerischen Roten Kreuz erstellte Regelung erfüllt sicherlich diesen Anspruch.</p><p>Auf einer weiteren Ebene stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die in einem Spital und anderen Einrichtungen erbrachte Pflege. Hier sind aufgrund des KVG wiederum die Kantone gefordert, wenn sie nach Artikel 39 KVG ihrer Aufgabe als Planungs- und damit Zulassungsinstanz der Spitäler und Pflegeheime nachkommen. Das Gesetz schreibt explizit vor, dass Letztere über das erforderliche Fachpersonal verfügen müssen. Ein entsprechend organisierter Betrieb sollte demnach über dasjenige Personal verfügen, das es ihm erlaubt, die seinem Leistungsauftrag entsprechenden Behandlungen durchzuführen. Dass hierbei genügend und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, hält der Bundesrat für eine in erster Linie von den Einrichtungen selbst zu erfüllende Anforderung, die auch von den Kantonen bei der Zulassung zu prüfen ist. In diesem Sinne ist der Einfluss des Bundesrates auf die Arbeitsbedingungen in der Pflege begrenzt.</p><p>Abschliessend ist die vom KVG obligatorisch vorgeschriebene Qualitätssicherung zu erwähnen. Diese ist vorab von den Leistungserbringern selbst zu konzipieren und mit den Versicherern zu vereinbaren. Auch hier geht der Bundesrat davon aus, dass es im Interesse der Betroffenen liegt, an die Pflege hohe Anforderungen zu stellen und diese auch durchzusetzen. Der Bundesrat setzt hier, wie dies den Zielen des KVG entspricht, auf den von den Beteiligten selbst erarbeiteten Massstab und wird die Zielerreichung aufmerksam beobachten.</p><p>Was die Pflegeforschung betrifft, so hat diese im eingangs erwähnten Rahmen derzeit ihren Platz. Selbstverständlich wird auch im weiten Feld der medizinischen Forschung die Frage der Pflege nicht ausser Acht zu lassen sein. In der Tat sind heute Forschungsarbeiten im Bereich der Pflegewissenschaft in der Schweiz noch sehr spärlich. Allerdings kann darauf verwiesen werden, dass an der Universität Basel vor kurzem das Institut für Pflegewissenschaft gegründet worden ist. Zudem haben die Fachhochschulen einen Forschungsauftrag, so dass hier ein beträchtliches Forschungspotenzial vorhanden sein dürfte. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass aufgrund der bereits existierenden Strukturen in Zukunft mit einer steigenden Forschungstätigkeit in diesem Bereich gerechnet werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Krankenpflege generell aufwertet und die rechtliche Stellung der Pflegeberufe stärkt.</p><p>Die Gesetzesvorlage muss insbesondere Folgendes beinhalten:</p><p>- die Verankerung von Definition und Zielsetzung der Pflege im Sinne von Massnahmen, die auf eine Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen sowie auf Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung ausgerichtet sind;</p><p>- das Erfordernis des Nachweises einer qualitativ und quantitativ ausreichenden Pflege in Spitälern und anderen Einrichtungen als Leistungserbringer;</p><p>- die Bezeichnung von Krankenschwestern und Krankenpflegern als selbstständige Leistungserbringende im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung.</p><p>2. Er wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen zum Ausbau der Pflegeforschung mit dem Ziel, die Wirkung der Pflege zu erfassen, zu erforschen und in der Praxis umzusetzen.</p>
- Für eine Aufwertung der Krankenpflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Allgemeines</p><p>Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik wurden in den Schweizer Spitälern im Jahr 1998 rund 1,1 Millionen Patientinnen und Patienten stationär behandelt. Dazu kam die Versorgung von 150 000 teilstationären Patientinnen und Patienten. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 13,7 Tagen ergibt dies eine Summe von 14,15 Millionen Pflegetagen.</p><p>In den sozialmedizinischen Institutionen wurden 1998 rund 98 000 Bewohnerinnen und Bewohner betreut. In diesem Bereich ergaben sich rund 34,3 Millionen Tage für die Pflege, Betreuung und Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner. Aus der schweizerischen Gesundheitsbefragung von 1997 ging hervor, dass 12,4 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung innerhalb eines Jahres ein- oder mehrmals eine Spitalbehandlung benötigten, was bedeutet, dass jeder Achte einmal jährlich ins Spital musste. Diese neuesten Angaben des Bundesamtes für Statistik bestätigen die anhaltende Entwicklung einer Zunahme der Gesamtzahl der Spitalpatientinnen und -patienten pro Jahr in der Schweiz.</p><p>Zunehmende Patientenzahlen und stagnierender Pflegepersonalbestand</p><p>Den steigenden Patientenzahlen steht eine Stagnation des Pflegepersonalbestandes gegenüber. Damit öffnet sich die Schere und zeigt eine verhängnisvolle Entwicklung auf. Die Problematik verstärkt sich durch den Umstand, dass der Anteil der betagten Mitmenschen an der Gesamtbevölkerung immer grösser wird und eine Zunahme der Chronischkranken sowie der Mehrfacherkrankungen feststellbar ist.</p><p>Der aktuelle Personalmangel</p><p>Zurzeit sind gesamtschweizerisch 1300 bis 2000 Arbeitsstellen von qualifiziertem Pflegepersonal ständig unbesetzt. Dies hat nachteilige Auswirkungen betreffend Pflegequalität und ergibt zusätzliche Belastungen für das bestehende Pflegepersonal.</p><p>Rückgang der Zahl der Personen, die eine Pflegeausbildung beginnen</p><p>Die Zahl der Personen, die eine Pflegeausbildung beginnen, ist zwischen 1991 und 1998 um 8 Prozent und zwischen 1991 und 1999 sogar um 15 Prozent zurückgegangen. Daraus ergibt sich, dass die Ausbildung zur Pflege und die Pflegeberufe generell an Attraktivität verlieren.</p><p>Rückgang der Zahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Pflegeausbildung</p><p>Die Zahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen einer Pflegeausbildung ist zwischen 1991 und 1998 um 36 Prozent und zwischen 1991 und 1999 sogar um 39 Prozent zurückgegangen. 1999 konnten 1161 Abschlussdiplome weniger ausgestellt werden als 1991. Neben der dargestellten Problematik kommt hinzu, dass zusätzlich die natürlichen Abgänge im Pflegeberuf nicht ersetzt werden können.</p><p>Die ungenügende personelle Besetzung im Pflegebereich hat in verschiedenster Hinsicht nachteilige Auswirkungen:</p><p>- Die Pflegequalität ist infrage gestellt.</p><p>Die dargestellten Probleme bewirken, dass die Pflegequalität akut infrage gestellt wird. Aus ungenügender Pflegequalität resultieren nachteilige Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten, wie vermehrt Komplikationen, grössere Risiken usw., was nicht nur unnötiges Leiden, sondern auch längere Spitalaufenthalte und erhöhte Kosten zur Folge hat.</p><p>- Die Pflege kann ihren Beitrag zur Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung nicht mehr leisten.</p><p>Aufgrund der erwähnten Schwierigkeiten sind die Pflegenden nicht mehr in der Lage, die Patientin und den Patienten betreffend ein gesundheitserhaltendes und gesundheitsförderndes Verhalten genügend zu informieren und zu motivieren.</p><p>- Die tendenziell anspruchsvollere Pflege kann nicht mehr ausgeführt werden. </p><p>Die sowohl fachlich wie auch administrativ zusehends aufwändiger werdende Pflegearbeit kann aufgrund der aufgezeigten Problematik immer weniger ausgeführt und umgesetzt werden.</p><p>- Gesundheitliche Probleme und der Ausstieg sind die Folge.</p><p>Die permanente Überforderung des Pflegepersonals mit steigender Tendenz führt zu gesundheitlichen Problemen, zu Burn-out-Erscheinungen und schliesslich zur Abwanderung aus dem erlernten Beruf, was die Grundproblematik weiter verschärft. Eine im Jahr 1999 durch den Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger in Auftrag gegebene repräsentative Befragung bei diplomierten Krankenschwestern und Krankenpflegern hat ergeben, dass 68 Prozent eine starke Zunahme der psychischen Belastung am Arbeitsplatz und 47 Prozent direkte gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge permanenter Überlastung angaben.</p><p>Den dargestellten Problemen ist mit einer klaren Strategie zu begegnen. Diese muss darauf ausgerichtet sein, die Krankenpflege aufzuwerten und die Pflegeberufe zu stärken. Wesentlich ist dabei als Grundlage die gesetzliche Verankerung von Definition und Zielsetzung der Pflege. Hinzu kommt die Bezeichnung von ausreichenden qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Pflege in den Spitälern und anderen Einrichtungen, damit die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten sowie deren Sicherheit aufrecht erhalten werden kann. Zudem sollen mit der gesetzlichen Bezeichnung von Krankenschwestern und Krankenpflegern als selbstständige Leistungserbringende möglichst adäquate und damit auch kostengünstige Behandlungsmethoden erreicht werden. Schliesslich ist der Ausbau der Pflegeforschung deshalb notwendig, weil nur auf diesem Weg die Wirksamkeit der Pflege, ihr wirtschaftlicher Nutzen, der Wert der Pflegeleistung sowie die statistischen Grundlagen erfasst werden können. Im Dienste der Sicherheit und der Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten sind die verlangten Massnahmen betreffend Aufwertung der Krankenpflege notwendig.</p>
- <p>Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) mit verschiedenen Massnahmen die Stellung der Krankenpflege aufzuwerten. Das KVG hat indessen keine Änderung der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen mit sich gebracht. Die Krankenversicherungsgesetzgebung baut demnach mit der Anerkennung von verschiedenen Berufen als Leistungserbringer auf einem umfassenden und ausgebauten Berufsbildungssystem auf. Dieses fällt mit Ausnahme der Medizinalpersonen bis anhin grösstenteils in die Kompetenz der Kantone. Eine Änderung in diesem Bereich wird nach dem Vorschlag des Bundesrates das derzeit in den eidgenössischen Räten beratene Berufsbildungsgesetz bringen.</p><p>Im Rahmen der Krankenversicherungsgesetzgebung sind die Pflegeberufe einerseits als selbstständig tätige Einzelpersonen, andererseits als Organisation der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause aufgeführt. In beiden Fällen handelt es sich um auf ärztliche Anordnung oder im ärztlichen Auftrag tätige Leistungserbringer, was dem System des KVG entspricht. Die Zulassung der selbstständig tätigen Personen knüpft unter anderem direkt an die erwähnte kantonal geregelte Ausbildung an. Selbstverständlich sind sowohl im Spital- wie im Pflegeheimbereich Leistungen der Krankenpflege als essenzieller Bestandteil der durch die Krankenversicherung vergüteten Behandlung anzusehen, und es ist dementsprechend auch das Fachpersonal dort einzusetzen. Was als Pflege in der Krankenversicherung betrachtet wird, ist zudem in der Krankenpflege-Leistungsverordnung umschrieben.</p><p>Die Frage der Definition und Zielsetzung der Pflege ist ferner gleich wie die Frage der quantitativ und qualitativ ausreichenden Pflege auf verschiedenen Ebenen zu behandeln. Einerseits wird im Rahmen der Ausbildung Ziel und Zweck der Pflege umrissen, wenn der entsprechende Ausbildungsplan aufgestellt wird. Die heutige, im Auftrag der Kantone vom Schweizerischen Roten Kreuz erstellte Regelung erfüllt sicherlich diesen Anspruch.</p><p>Auf einer weiteren Ebene stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die in einem Spital und anderen Einrichtungen erbrachte Pflege. Hier sind aufgrund des KVG wiederum die Kantone gefordert, wenn sie nach Artikel 39 KVG ihrer Aufgabe als Planungs- und damit Zulassungsinstanz der Spitäler und Pflegeheime nachkommen. Das Gesetz schreibt explizit vor, dass Letztere über das erforderliche Fachpersonal verfügen müssen. Ein entsprechend organisierter Betrieb sollte demnach über dasjenige Personal verfügen, das es ihm erlaubt, die seinem Leistungsauftrag entsprechenden Behandlungen durchzuführen. Dass hierbei genügend und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, hält der Bundesrat für eine in erster Linie von den Einrichtungen selbst zu erfüllende Anforderung, die auch von den Kantonen bei der Zulassung zu prüfen ist. In diesem Sinne ist der Einfluss des Bundesrates auf die Arbeitsbedingungen in der Pflege begrenzt.</p><p>Abschliessend ist die vom KVG obligatorisch vorgeschriebene Qualitätssicherung zu erwähnen. Diese ist vorab von den Leistungserbringern selbst zu konzipieren und mit den Versicherern zu vereinbaren. Auch hier geht der Bundesrat davon aus, dass es im Interesse der Betroffenen liegt, an die Pflege hohe Anforderungen zu stellen und diese auch durchzusetzen. Der Bundesrat setzt hier, wie dies den Zielen des KVG entspricht, auf den von den Beteiligten selbst erarbeiteten Massstab und wird die Zielerreichung aufmerksam beobachten.</p><p>Was die Pflegeforschung betrifft, so hat diese im eingangs erwähnten Rahmen derzeit ihren Platz. Selbstverständlich wird auch im weiten Feld der medizinischen Forschung die Frage der Pflege nicht ausser Acht zu lassen sein. In der Tat sind heute Forschungsarbeiten im Bereich der Pflegewissenschaft in der Schweiz noch sehr spärlich. Allerdings kann darauf verwiesen werden, dass an der Universität Basel vor kurzem das Institut für Pflegewissenschaft gegründet worden ist. Zudem haben die Fachhochschulen einen Forschungsauftrag, so dass hier ein beträchtliches Forschungspotenzial vorhanden sein dürfte. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass aufgrund der bereits existierenden Strukturen in Zukunft mit einer steigenden Forschungstätigkeit in diesem Bereich gerechnet werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Krankenpflege generell aufwertet und die rechtliche Stellung der Pflegeberufe stärkt.</p><p>Die Gesetzesvorlage muss insbesondere Folgendes beinhalten:</p><p>- die Verankerung von Definition und Zielsetzung der Pflege im Sinne von Massnahmen, die auf eine Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen sowie auf Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung ausgerichtet sind;</p><p>- das Erfordernis des Nachweises einer qualitativ und quantitativ ausreichenden Pflege in Spitälern und anderen Einrichtungen als Leistungserbringer;</p><p>- die Bezeichnung von Krankenschwestern und Krankenpflegern als selbstständige Leistungserbringende im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung.</p><p>2. Er wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen zum Ausbau der Pflegeforschung mit dem Ziel, die Wirkung der Pflege zu erfassen, zu erforschen und in der Praxis umzusetzen.</p>
- Für eine Aufwertung der Krankenpflege
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