Kontrolle privatisierter Unternehmen. Kosten
- ShortId
-
00.3524
- Id
-
20003524
- Updated
-
10.04.2024 13:26
- Language
-
de
- Title
-
Kontrolle privatisierter Unternehmen. Kosten
- AdditionalIndexing
-
Kontrolle;Kostenrechnung;Unternehmensorganisation;Privatisierung
- 1
-
- L04K05070115, Privatisierung
- L03K070304, Unternehmensorganisation
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Markt- und Unternehmensreformen in den Bereichen Telekommunikation, Verkehr und Post haben neue Regulierungsaufgaben entstehen lassen (Regulierung des Netzzugangs; Erteilung und Überwachung von Konzessionen; Marktaufsicht, Festlegen technischer Standards usw.). Diese Regulationsaufgaben sind für das Funktionieren der Märkte zwingende Voraussetzung, hängen jedoch nicht wesentlich mit der Privatisierung bzw. Rechtsformänderung der öffentlichen Unternehmen zusammen. Mit der Öffnung der Märkte mussten neben den neuen Regulationsaufgaben auch die bereits bestehenden hoheitlichen Aufgaben, die früher durch die Unternehmen selbst wahrgenommen wurden, durch die Verwaltung übernommen werden. Die Erfüllung dieser Aufgaben konnte jedoch durch gleichzeitig durchgeführte Verwaltungsreformen mit entsprechenden Synergiegewinnen wesentlich effizienter gestaltet werden. Die Öffnung der Märkte führt damit zu einem Wandel bestehender und zum Entstehen neuer Aufgaben, was mit neuen Kosten verbunden ist. Diese Kosten werden allerdings weitgehend auf die Marktteilnehmer in Form von Gebühren überwälzt. Dies wird auch im Zusammenhang mit der Öffnung weiterer Märkte (Elektrizität, Gas und Post) gelten. Die Kosten der Marktregulation werden auch dort so weit wie möglich durch den Markt zu tragen sein.</p><p>Der Vergleich der Kosten für die Tätigkeit der heutigen Aufsichtsorgane mit jenen der früheren hoheitlichen Tätigkeiten einzelner Unternehmungen ist allerdings schwierig, da sich die Aufgaben teilweise verändert haben und sich, wie erwähnt, durch Reorganisationsmassnahmen kostengünstiger erfüllen lassen.</p><p>Im Einzelnen lässt sich Folgendes festhalten:</p><p>Das Rüstungsunternehmen des Bundes (Ruag), welches per 1. Januar 1999 in eine Aktiengesellschaft des privaten Rechtes umgewandelt worden ist, wird an dieser Stelle nicht behandelt. Dieses Unternehmen hatte auch vor dessen Rechtsformänderung keinerlei hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Aufgrund der Rechtsformänderung sind keine zusätzlichen Kontrollkosten angefallen. </p><p>Im Rahmen der Postreform 1998 sind ebenfalls keine wesentlichen neuen Regulationsaufgaben entstanden, da einerseits die Post nach wie vor über ein Monopol verfügt und andererseits im Bereich der nicht reservierten Dienste (Pakete ab 2 kg) freier Wettbewerb besteht, der zurzeit einzig durch die ordentliche Wettbewerbsbehörde überwacht wird. Die bereits früher bestehende Preisregulierung im Postwesen obliegt dem UVEK. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist nicht mit mehr Kosten verbunden als früher.</p><p>Eigentliche neue Aufgaben entstanden bisher in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation.</p><p>a. Die Situation beim Bundesamt für Verkehr (BAV)</p><p>Durch die Umwandlung der SBB in eine AG mussten die bis anhin durch die SBB als ehemaligem Regiebetrieb des Bundes vollzogenen hoheitlichen Aufgaben dem BAV übertragen werden. Die SBB verfügte vor der Bahnreform für die Verrichtung der hoheitlichen Tätigkeiten (Festlegung von Standards, Plangenehmigungen, Sicherheitsaufsicht) über 86 Stellen. Diese von der SBB übernommenen Aufgaben werden dank Reorganisationsmassnahmen und Effizienzgewinnen vom BAV mit einem um rund 15 Prozent reduzierten Aufwand (74 Stellen) erfüllt. Die aufgrund der Bahnreform zusätzlich entstandenen Aufsichtsfelder im Bereich der Marktregulierung (Netzzugang) werden vom BAV mit 12 Stellen vollzogen. </p><p>Die Gesamtkosten für diese Aufgaben werden sich bei Vollbesetzung auf rund 11,5 Millionen Franken pro Jahr (Löhne und Sozialleistungen) belaufen. Die revidierte Gebührenverordnung des BAV wurde auf den 1. April 2001 in Kraft gesetzt. Dementsprechend sind künftig höhere Gebühreneinnahmen zu erwarten.</p><p>b. Die Situation bei der Comcom und beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom)</p><p>Auch im Telekommunikationsbereich lassen sich die früheren Kosten für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nur schwer mit den heute bestehenden Aufsichts- und Regulationskosten vergleichen, da mit der Marktöffnung neue hoheitliche Aufgaben hinzugekommen sind (Erteilung der Fernmeldedienstkonzessionen, Aufsichtsmassnahmen und Verwaltungssanktionen, Interkonnektionsverfahren und Fernmeldestatistik) oder bereits bestehende Aufgaben durch neu gebildete Einheiten wahrgenommen werden (so etwa der Dienst für besondere Aufgaben im GS/UVEK für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs).</p><p>Die ehemals von der PTT wahrgenommenen hoheitlichen Aufgaben im Fernmeldebereich mit Kosten im Umfang von rund 28 Millionen Franken werden heute durch das Bakom bzw. durch die Comcom vollzogen. Neu hinzugekommen sind Aufgaben im Bereich der Marktregulierung. Die bereits früher bestandenen Aufgaben (Verwaltung und Kontrolle des Frequenzspektrums, Erteilung von Funkkonzessionen, Vertretung der Schweiz in fachpolitischen und technischen internationalen Gremien) wurden mit dem Transfer gestrafft und mittels Reorganisationsmassnahmen effizienter gestaltet, womit eine Kostenreduktion um etwa 8 Millionen Franken erzielt werden konnte. Die heutigen Gesamtkosten für diese Aufgaben belaufen sich noch auf rund 20 Millionen Franken. Mit den Gebühreneinnahmen ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von 62 Prozent (errechnet mit der Kosten-Leistungs-Rechnung des Flag-Amtes Bakom).</p><p>Jede Marktöffnung ist mit neuen Regulationsaufgaben und somit auch mit neuen Ausgaben verbunden. Der Bundesrat ist jedoch gestützt auf die bisherigen Erfahrungen der Ansicht, dass keine Kostenexplosion zu erwarten ist. Anders als beispielsweise in England wurden bei den bisherigen Marktöffnungen sämtliche wesentlichen Regulationsaufgaben von Beginn an geregelt. Spezielle Massnahmen zur Verhinderung einer Kostenexplosion sind auch deshalb nicht angezeigt, da der Bundesrat um eine straffe Kreditbewirtschaftung besorgt ist, die Ausgaben im Rahmen des Budgets vom Parlament genehmigt werden und diese der ordentlichen Finanzaufsicht unterliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Unter dem Titel "Wer kontrolliert die Kontrolleure?" berichtete die "NZZ" in ihrer Nummer 221 vom 22. September 2000 auf Seite 23 über die Kostenexplosion bei der Aufsicht über privatisierte Unternehmen in Grossbritannien.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, bezüglich der in der Schweiz privatisierten Unternehmen einzeln aufzuzeigen, wem die Aufsicht obliegt, mit welchen Kosten diese Aufsicht verbunden ist, wie sich diese Kosten voraussichtlich entwickeln werden und mit welchen Massnahmen einer Kostenexplosion vorgebeugt werden kann.</p>
- Kontrolle privatisierter Unternehmen. Kosten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Markt- und Unternehmensreformen in den Bereichen Telekommunikation, Verkehr und Post haben neue Regulierungsaufgaben entstehen lassen (Regulierung des Netzzugangs; Erteilung und Überwachung von Konzessionen; Marktaufsicht, Festlegen technischer Standards usw.). Diese Regulationsaufgaben sind für das Funktionieren der Märkte zwingende Voraussetzung, hängen jedoch nicht wesentlich mit der Privatisierung bzw. Rechtsformänderung der öffentlichen Unternehmen zusammen. Mit der Öffnung der Märkte mussten neben den neuen Regulationsaufgaben auch die bereits bestehenden hoheitlichen Aufgaben, die früher durch die Unternehmen selbst wahrgenommen wurden, durch die Verwaltung übernommen werden. Die Erfüllung dieser Aufgaben konnte jedoch durch gleichzeitig durchgeführte Verwaltungsreformen mit entsprechenden Synergiegewinnen wesentlich effizienter gestaltet werden. Die Öffnung der Märkte führt damit zu einem Wandel bestehender und zum Entstehen neuer Aufgaben, was mit neuen Kosten verbunden ist. Diese Kosten werden allerdings weitgehend auf die Marktteilnehmer in Form von Gebühren überwälzt. Dies wird auch im Zusammenhang mit der Öffnung weiterer Märkte (Elektrizität, Gas und Post) gelten. Die Kosten der Marktregulation werden auch dort so weit wie möglich durch den Markt zu tragen sein.</p><p>Der Vergleich der Kosten für die Tätigkeit der heutigen Aufsichtsorgane mit jenen der früheren hoheitlichen Tätigkeiten einzelner Unternehmungen ist allerdings schwierig, da sich die Aufgaben teilweise verändert haben und sich, wie erwähnt, durch Reorganisationsmassnahmen kostengünstiger erfüllen lassen.</p><p>Im Einzelnen lässt sich Folgendes festhalten:</p><p>Das Rüstungsunternehmen des Bundes (Ruag), welches per 1. Januar 1999 in eine Aktiengesellschaft des privaten Rechtes umgewandelt worden ist, wird an dieser Stelle nicht behandelt. Dieses Unternehmen hatte auch vor dessen Rechtsformänderung keinerlei hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Aufgrund der Rechtsformänderung sind keine zusätzlichen Kontrollkosten angefallen. </p><p>Im Rahmen der Postreform 1998 sind ebenfalls keine wesentlichen neuen Regulationsaufgaben entstanden, da einerseits die Post nach wie vor über ein Monopol verfügt und andererseits im Bereich der nicht reservierten Dienste (Pakete ab 2 kg) freier Wettbewerb besteht, der zurzeit einzig durch die ordentliche Wettbewerbsbehörde überwacht wird. Die bereits früher bestehende Preisregulierung im Postwesen obliegt dem UVEK. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist nicht mit mehr Kosten verbunden als früher.</p><p>Eigentliche neue Aufgaben entstanden bisher in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation.</p><p>a. Die Situation beim Bundesamt für Verkehr (BAV)</p><p>Durch die Umwandlung der SBB in eine AG mussten die bis anhin durch die SBB als ehemaligem Regiebetrieb des Bundes vollzogenen hoheitlichen Aufgaben dem BAV übertragen werden. Die SBB verfügte vor der Bahnreform für die Verrichtung der hoheitlichen Tätigkeiten (Festlegung von Standards, Plangenehmigungen, Sicherheitsaufsicht) über 86 Stellen. Diese von der SBB übernommenen Aufgaben werden dank Reorganisationsmassnahmen und Effizienzgewinnen vom BAV mit einem um rund 15 Prozent reduzierten Aufwand (74 Stellen) erfüllt. Die aufgrund der Bahnreform zusätzlich entstandenen Aufsichtsfelder im Bereich der Marktregulierung (Netzzugang) werden vom BAV mit 12 Stellen vollzogen. </p><p>Die Gesamtkosten für diese Aufgaben werden sich bei Vollbesetzung auf rund 11,5 Millionen Franken pro Jahr (Löhne und Sozialleistungen) belaufen. Die revidierte Gebührenverordnung des BAV wurde auf den 1. April 2001 in Kraft gesetzt. Dementsprechend sind künftig höhere Gebühreneinnahmen zu erwarten.</p><p>b. Die Situation bei der Comcom und beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom)</p><p>Auch im Telekommunikationsbereich lassen sich die früheren Kosten für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nur schwer mit den heute bestehenden Aufsichts- und Regulationskosten vergleichen, da mit der Marktöffnung neue hoheitliche Aufgaben hinzugekommen sind (Erteilung der Fernmeldedienstkonzessionen, Aufsichtsmassnahmen und Verwaltungssanktionen, Interkonnektionsverfahren und Fernmeldestatistik) oder bereits bestehende Aufgaben durch neu gebildete Einheiten wahrgenommen werden (so etwa der Dienst für besondere Aufgaben im GS/UVEK für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs).</p><p>Die ehemals von der PTT wahrgenommenen hoheitlichen Aufgaben im Fernmeldebereich mit Kosten im Umfang von rund 28 Millionen Franken werden heute durch das Bakom bzw. durch die Comcom vollzogen. Neu hinzugekommen sind Aufgaben im Bereich der Marktregulierung. Die bereits früher bestandenen Aufgaben (Verwaltung und Kontrolle des Frequenzspektrums, Erteilung von Funkkonzessionen, Vertretung der Schweiz in fachpolitischen und technischen internationalen Gremien) wurden mit dem Transfer gestrafft und mittels Reorganisationsmassnahmen effizienter gestaltet, womit eine Kostenreduktion um etwa 8 Millionen Franken erzielt werden konnte. Die heutigen Gesamtkosten für diese Aufgaben belaufen sich noch auf rund 20 Millionen Franken. Mit den Gebühreneinnahmen ergibt sich ein Kostendeckungsgrad von 62 Prozent (errechnet mit der Kosten-Leistungs-Rechnung des Flag-Amtes Bakom).</p><p>Jede Marktöffnung ist mit neuen Regulationsaufgaben und somit auch mit neuen Ausgaben verbunden. Der Bundesrat ist jedoch gestützt auf die bisherigen Erfahrungen der Ansicht, dass keine Kostenexplosion zu erwarten ist. Anders als beispielsweise in England wurden bei den bisherigen Marktöffnungen sämtliche wesentlichen Regulationsaufgaben von Beginn an geregelt. Spezielle Massnahmen zur Verhinderung einer Kostenexplosion sind auch deshalb nicht angezeigt, da der Bundesrat um eine straffe Kreditbewirtschaftung besorgt ist, die Ausgaben im Rahmen des Budgets vom Parlament genehmigt werden und diese der ordentlichen Finanzaufsicht unterliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Unter dem Titel "Wer kontrolliert die Kontrolleure?" berichtete die "NZZ" in ihrer Nummer 221 vom 22. September 2000 auf Seite 23 über die Kostenexplosion bei der Aufsicht über privatisierte Unternehmen in Grossbritannien.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, bezüglich der in der Schweiz privatisierten Unternehmen einzeln aufzuzeigen, wem die Aufsicht obliegt, mit welchen Kosten diese Aufsicht verbunden ist, wie sich diese Kosten voraussichtlich entwickeln werden und mit welchen Massnahmen einer Kostenexplosion vorgebeugt werden kann.</p>
- Kontrolle privatisierter Unternehmen. Kosten
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