Sprachenkenntnisse der Mitglieder von Expertenkommissionen

ShortId
00.3526
Id
20003526
Updated
10.04.2024 17:15
Language
de
Title
Sprachenkenntnisse der Mitglieder von Expertenkommissionen
AdditionalIndexing
Konflikt zwischen Sprachregionen;Mehrsprachigkeit;Sprache;Expertenkommission;sprachliche Diskriminierung;Amtssprache;Zusammensetzung des Parlaments
1
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L03K080303, Zusammensetzung des Parlaments
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L05K0106010204, Konflikt zwischen Sprachregionen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 70 Absatz 1 der Bundesverfassung sind "die Amtssprachen des Bundes Deutsch, Französisch und Italienisch".</p><p>Bei der Schaffung oder der Erneuerung einer ausserparlamentarischen Kommission oder einer Arbeitsgruppe werden Fachleute mit Erfahrungen und dem nötigen Fachwissen um Unterstützung gebeten. Um jedoch auch der Mehrsprachigkeit unseres Landes Rechnung zu tragen, wird darauf geachtet, dass alle Landesteile angemessen vertreten sind. Von Personen, die auf nationaler Ebene arbeiten, darf man erwarten, dass sie die Sprache der anderen verstehen oder dass sie bei der Arbeit in Gruppen zumindest einen Weg finden, sich untereinander zu verständigen (z. B., indem in Untergruppen gearbeitet wird, indem eine Drittsprache wie Italienisch oder Englisch zu Hilfe genommen wird usw.). Aber dass auf Kosten jeder anderen Sprache - sei dies nun eine Amtssprache oder eine andere häufig gesprochene Sprache - gefordert wird, dass man Deutsch "beherrscht", scheint dem Grundsatz einer angemessenen Vertretung der Regionen zu widersprechen und das gute Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften, das uns eigentlich am Herz liegen sollte, aufs Spiel zu setzen.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 8 der Kommissionenverordnung sind für die Wahl in eine ausserparlamentarische Kommission (darunter fallen auch die Expertenkommissionen) in erster Linie folgende drei Kriterien massgebend: die fachliche Kompetenz, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Gruppen und die zeitliche Verfügbarkeit. Fremdsprachenkenntnisse sind explizit keine verlangt.</p><p>Betreffend Fremdsprachenkenntnisse ist der Bundesrat der Ansicht, dass bei der Besetzung von ausserparlamentarischen Kommissionen in etwa die gleichen Anforderungen vorauszusetzen sind wie dies in der Bundesverwaltung üblich ist. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Person in ihrer Muttersprache spricht und mindestens eine weitere Amtssprache passiv versteht.</p><p>Demnach sollte eine Person, die in eine Expertenkommission gewählt wird, grundsätzlich in der Lage sein, eine der anderen Amtssprachen zu verstehen. Ist dies nicht der Fall, hat sich das betreffende Gremium entsprechend zu organisieren.</p><p>Die Expertenkommission, die mit der Ausarbeitung des Revisionsentwurfes zum Opferhilfegesetz beauftragt wurde, ist am 3. Juli 2000 eingesetzt worden. Sie wird von Herrn Jean Guinand, Regierungsrat des Kantons Neuenburg, präsidiert. Auf insgesamt fünfzehn Mitglieder sprechen fünf - darunter auch der Präsident - die französische und zehn die deutsche Sprache.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement stellt gegenwärtig eine Expertenkommission für die Revision des Opferhilfegesetzes zusammen. Deshalb hat es sowohl in der deutschen als auch in der französischen Schweiz vor kurzem Kontakt mit Fachleuten auf diesem Gebiet aufgenommen. Eine der angefragten französischsprachigen Personen, eine anerkannte Expertin in dieser Sache, wurde schliesslich mit den Worten abserviert, sie eigne sich nicht für diese Kommission, da "sie kein Deutsch spreche" - und das, obwohl nicht sie auf das Departement zugegangen war, sondern von diesem um Unterstützung gebeten worden war.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Seit wann müssen französischsprachige Mitglieder einer Expertenkommission Deutsch beherrschen?</p><p>- Gilt diese Bedingung auch für die Mitglieder der extraparlamentarischen Kommissionen?</p><p>- Müssen die deutschsprachigen Mitglieder dieser Kommissionen Französisch beherrschen?</p><p>- Müssen sich Personen, die Mitglied einer Kommission werden sollen, künftig einem Sprachtest unterziehen?</p><p>- Ist dies auch für Parlamentarierinnen und Parlamentarier und für Kandidatinnen und Kandidaten bei den eidgenössischen Wahlen vorgesehen?</p><p>- Findet der Bundesrat nicht auch, dass es für eine bessere gegenseitige Verständigung nicht viel wichtiger ist, vom Fachwissen und den Erfahrungen von Personen profitieren zu können, die eine der drei Amtssprachen der Schweiz sprechen, und dass diese ihre Arbeit in den Kommissionen schon so organisieren können, dass sie sich untereinander verstehen?</p>
  • Sprachenkenntnisse der Mitglieder von Expertenkommissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 70 Absatz 1 der Bundesverfassung sind "die Amtssprachen des Bundes Deutsch, Französisch und Italienisch".</p><p>Bei der Schaffung oder der Erneuerung einer ausserparlamentarischen Kommission oder einer Arbeitsgruppe werden Fachleute mit Erfahrungen und dem nötigen Fachwissen um Unterstützung gebeten. Um jedoch auch der Mehrsprachigkeit unseres Landes Rechnung zu tragen, wird darauf geachtet, dass alle Landesteile angemessen vertreten sind. Von Personen, die auf nationaler Ebene arbeiten, darf man erwarten, dass sie die Sprache der anderen verstehen oder dass sie bei der Arbeit in Gruppen zumindest einen Weg finden, sich untereinander zu verständigen (z. B., indem in Untergruppen gearbeitet wird, indem eine Drittsprache wie Italienisch oder Englisch zu Hilfe genommen wird usw.). Aber dass auf Kosten jeder anderen Sprache - sei dies nun eine Amtssprache oder eine andere häufig gesprochene Sprache - gefordert wird, dass man Deutsch "beherrscht", scheint dem Grundsatz einer angemessenen Vertretung der Regionen zu widersprechen und das gute Einvernehmen zwischen den Sprachgemeinschaften, das uns eigentlich am Herz liegen sollte, aufs Spiel zu setzen.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 8 der Kommissionenverordnung sind für die Wahl in eine ausserparlamentarische Kommission (darunter fallen auch die Expertenkommissionen) in erster Linie folgende drei Kriterien massgebend: die fachliche Kompetenz, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Gruppen und die zeitliche Verfügbarkeit. Fremdsprachenkenntnisse sind explizit keine verlangt.</p><p>Betreffend Fremdsprachenkenntnisse ist der Bundesrat der Ansicht, dass bei der Besetzung von ausserparlamentarischen Kommissionen in etwa die gleichen Anforderungen vorauszusetzen sind wie dies in der Bundesverwaltung üblich ist. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede Person in ihrer Muttersprache spricht und mindestens eine weitere Amtssprache passiv versteht.</p><p>Demnach sollte eine Person, die in eine Expertenkommission gewählt wird, grundsätzlich in der Lage sein, eine der anderen Amtssprachen zu verstehen. Ist dies nicht der Fall, hat sich das betreffende Gremium entsprechend zu organisieren.</p><p>Die Expertenkommission, die mit der Ausarbeitung des Revisionsentwurfes zum Opferhilfegesetz beauftragt wurde, ist am 3. Juli 2000 eingesetzt worden. Sie wird von Herrn Jean Guinand, Regierungsrat des Kantons Neuenburg, präsidiert. Auf insgesamt fünfzehn Mitglieder sprechen fünf - darunter auch der Präsident - die französische und zehn die deutsche Sprache.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement stellt gegenwärtig eine Expertenkommission für die Revision des Opferhilfegesetzes zusammen. Deshalb hat es sowohl in der deutschen als auch in der französischen Schweiz vor kurzem Kontakt mit Fachleuten auf diesem Gebiet aufgenommen. Eine der angefragten französischsprachigen Personen, eine anerkannte Expertin in dieser Sache, wurde schliesslich mit den Worten abserviert, sie eigne sich nicht für diese Kommission, da "sie kein Deutsch spreche" - und das, obwohl nicht sie auf das Departement zugegangen war, sondern von diesem um Unterstützung gebeten worden war.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Seit wann müssen französischsprachige Mitglieder einer Expertenkommission Deutsch beherrschen?</p><p>- Gilt diese Bedingung auch für die Mitglieder der extraparlamentarischen Kommissionen?</p><p>- Müssen die deutschsprachigen Mitglieder dieser Kommissionen Französisch beherrschen?</p><p>- Müssen sich Personen, die Mitglied einer Kommission werden sollen, künftig einem Sprachtest unterziehen?</p><p>- Ist dies auch für Parlamentarierinnen und Parlamentarier und für Kandidatinnen und Kandidaten bei den eidgenössischen Wahlen vorgesehen?</p><p>- Findet der Bundesrat nicht auch, dass es für eine bessere gegenseitige Verständigung nicht viel wichtiger ist, vom Fachwissen und den Erfahrungen von Personen profitieren zu können, die eine der drei Amtssprachen der Schweiz sprechen, und dass diese ihre Arbeit in den Kommissionen schon so organisieren können, dass sie sich untereinander verstehen?</p>
    • Sprachenkenntnisse der Mitglieder von Expertenkommissionen

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