Rückkehr zur alten Rechtschreibung

ShortId
00.3535
Id
20003535
Updated
10.04.2024 18:34
Language
de
Title
Rückkehr zur alten Rechtschreibung
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Rechtschreibung;Sprache;Amtssprache;Sprachwissenschaft
1
  • L04K16030111, Sprachwissenschaft
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K08060102, Amtssprache
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Spätestens mit der Rückkehr der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zur alten Orthographie wurde offenkundig, was unschwer vorauszusagen war: Die Rechtschreibreform ist auf Grund gelaufen. Leider wurden die seinerzeitigen Warnungen von Fachleuten aus dem Druckereigewerbe und dem Verlagswesen, aber auch der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung sowie namhafter deutscher Schriftsteller ("Frankfurter Erklärung" von 1996) in den Wind geschlagen. Die Hartnäckigkeit einiger ewigmorgiger Reformer und die regelungsfreudige Staatsbürokratie haben sich, wie üblich, durchgesetzt.</p><p>Die Tendenz geht nun in Richtung von "Hausorthographien", wie dies früher - vor der Einführung der deutschen Einheitsschreibung von 1901 - notgedrungen der Fall war. Ein Beispiel ist die Umsetzung der Rechtschreibereform in der "Neuen Zürcher Zeitung" ("NZZ" vom 15. Mai 2000). Es wird unverblümt darauf hingewiesen, dass gewisse Änderungen der "Logik des Sprachverstandes klar widersprechen". Darum bleibt die "NZZ" in vielen Fällen bei der alten Schreibung (Gemse, aufwendig, behende, selbständig, nicht: Gämse, aufwändig, behände, selbstständig usw.). In der Getrennt- und Zusammenschreibung, wo der Änderungsdrang der Reformer auf einen eigentlichen Kahlschlag hinausläuft, beharrt sie auf der Beibehaltung von sprachlichen Differenzierungsmöglichkeiten: eine Dame sitzen lassen/sitzenlassen; ein nichts sagender/nichtssagender Reisegefährte, allein Stehende/Alleinstehende usw. Die Abweichungen der "NZZ" von der neuen Schreibung sind zahlreich, aber allesamt mehr als gerechtfertigt. Dem "NZZ"-Leser bleibt einiges erspart - so hoffentlich auch Schreibungen wie der Asyl Suchende, die Grundwasser führenden Schichten usw.</p><p>Wie soll es weitergehen? Am Besten ist es, die misslungene Übung abzubrechen. Wenn man sich nicht dazu durchringen kann, bleibt nur eine "Reform der Reform", wobei - und das wäre das Mindeste - die von der "NZZ" getroffenen Regelungen zu berücksichtigen wären. Nur so besteht die Hoffnung, wieder zu einer allgemein akzeptierten Einheitsschreibung zurückzufinden. Ein orthographisches Durcheinander ist auf Dauer für Schulen, Schreibende, Verlage und Druckereien, aber auch für die Stellung des Deutschen als Kultursprache verhängnisvoll.</p>
  • <p>Jede Reform, die eine Änderung vertrauter Gewohnheiten mit sich bringt, stösst unabhängig von ihrem Gehalt erfahrungsgemäss zunächst auf Kritik. Das konnte bei einer Rechtschreibereform, von deren Vorteilen ja in erster Linie diejenigen profitieren, die die Schriftsprache neu erwerben, nicht anders sein. Es darf deshalb nicht erstaunen, wenn es bei der Umsetzung da und dort zu Verzögerungen kommt.</p><p>Trotz dieser objektiv schwierigen Ausgangslage ist die neue Rechtschreibung in den öffentlichen Verwaltungen, in den Schulen, den Medien und im Grossen und Ganzen auch in der Privatwirtschaft unseres Landes ohne grosse Schwierigkeiten eingeführt worden und hat sich bewährt. Bei der Aktion der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" handelt es sich um einen Einzelfall, der trotz der Stellung, die dieses Blatt in den Printmedien hat, nicht überschätzt werden darf.</p><p>Rechtschreibung ist anerkanntermassen eine hoch komplexe Angelegenheit. Aus diesem Grund wurde bei ihrer Einführung eine Übergangszeit von sieben Jahren beschlossen, während der alte Schreibungen noch nicht als falsch gewertet werden dürfen. Gleichzeitig haben Deutschland, Österreich und die Schweiz eine zwischenstaatliche Expertenkommission eingesetzt, die den Auftrag hat, die Wirkungen der Reform während der Übergangszeit zu beobachten und auf das Jahr 2005 diejenigen Änderungen am Regelwerk vorzuschlagen, die sich aufgrund dieser Beobachtungen als notwendig erweisen sollten. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang auch die Praxis der "Neuen Zürcher Zeitung" ernsthaft prüfen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist die Motion deshalb von der Sache her nicht gerechtfertigt.</p><p>Eine praktisch gleich lautende Motion der Fraktion der Freiheits-Partei vom 12. März 1997 (Rechtschreibreform stoppen) hat der Nationalrat bereits abgelehnt. Die Gründe, die den Bundesrat damals bewogen haben, dem Rat die Ablehnung zu beantragen, treffen auch heute noch zu.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Im Verwaltungsorganisationsgesetz und/oder in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung sind die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Schweiz bei der missglückten Rechtschreibereform nicht mehr mitmacht und somit zur alten Rechtschreibung zurückkehrt.</p>
  • Rückkehr zur alten Rechtschreibung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Spätestens mit der Rückkehr der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zur alten Orthographie wurde offenkundig, was unschwer vorauszusagen war: Die Rechtschreibreform ist auf Grund gelaufen. Leider wurden die seinerzeitigen Warnungen von Fachleuten aus dem Druckereigewerbe und dem Verlagswesen, aber auch der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung sowie namhafter deutscher Schriftsteller ("Frankfurter Erklärung" von 1996) in den Wind geschlagen. Die Hartnäckigkeit einiger ewigmorgiger Reformer und die regelungsfreudige Staatsbürokratie haben sich, wie üblich, durchgesetzt.</p><p>Die Tendenz geht nun in Richtung von "Hausorthographien", wie dies früher - vor der Einführung der deutschen Einheitsschreibung von 1901 - notgedrungen der Fall war. Ein Beispiel ist die Umsetzung der Rechtschreibereform in der "Neuen Zürcher Zeitung" ("NZZ" vom 15. Mai 2000). Es wird unverblümt darauf hingewiesen, dass gewisse Änderungen der "Logik des Sprachverstandes klar widersprechen". Darum bleibt die "NZZ" in vielen Fällen bei der alten Schreibung (Gemse, aufwendig, behende, selbständig, nicht: Gämse, aufwändig, behände, selbstständig usw.). In der Getrennt- und Zusammenschreibung, wo der Änderungsdrang der Reformer auf einen eigentlichen Kahlschlag hinausläuft, beharrt sie auf der Beibehaltung von sprachlichen Differenzierungsmöglichkeiten: eine Dame sitzen lassen/sitzenlassen; ein nichts sagender/nichtssagender Reisegefährte, allein Stehende/Alleinstehende usw. Die Abweichungen der "NZZ" von der neuen Schreibung sind zahlreich, aber allesamt mehr als gerechtfertigt. Dem "NZZ"-Leser bleibt einiges erspart - so hoffentlich auch Schreibungen wie der Asyl Suchende, die Grundwasser führenden Schichten usw.</p><p>Wie soll es weitergehen? Am Besten ist es, die misslungene Übung abzubrechen. Wenn man sich nicht dazu durchringen kann, bleibt nur eine "Reform der Reform", wobei - und das wäre das Mindeste - die von der "NZZ" getroffenen Regelungen zu berücksichtigen wären. Nur so besteht die Hoffnung, wieder zu einer allgemein akzeptierten Einheitsschreibung zurückzufinden. Ein orthographisches Durcheinander ist auf Dauer für Schulen, Schreibende, Verlage und Druckereien, aber auch für die Stellung des Deutschen als Kultursprache verhängnisvoll.</p>
    • <p>Jede Reform, die eine Änderung vertrauter Gewohnheiten mit sich bringt, stösst unabhängig von ihrem Gehalt erfahrungsgemäss zunächst auf Kritik. Das konnte bei einer Rechtschreibereform, von deren Vorteilen ja in erster Linie diejenigen profitieren, die die Schriftsprache neu erwerben, nicht anders sein. Es darf deshalb nicht erstaunen, wenn es bei der Umsetzung da und dort zu Verzögerungen kommt.</p><p>Trotz dieser objektiv schwierigen Ausgangslage ist die neue Rechtschreibung in den öffentlichen Verwaltungen, in den Schulen, den Medien und im Grossen und Ganzen auch in der Privatwirtschaft unseres Landes ohne grosse Schwierigkeiten eingeführt worden und hat sich bewährt. Bei der Aktion der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" handelt es sich um einen Einzelfall, der trotz der Stellung, die dieses Blatt in den Printmedien hat, nicht überschätzt werden darf.</p><p>Rechtschreibung ist anerkanntermassen eine hoch komplexe Angelegenheit. Aus diesem Grund wurde bei ihrer Einführung eine Übergangszeit von sieben Jahren beschlossen, während der alte Schreibungen noch nicht als falsch gewertet werden dürfen. Gleichzeitig haben Deutschland, Österreich und die Schweiz eine zwischenstaatliche Expertenkommission eingesetzt, die den Auftrag hat, die Wirkungen der Reform während der Übergangszeit zu beobachten und auf das Jahr 2005 diejenigen Änderungen am Regelwerk vorzuschlagen, die sich aufgrund dieser Beobachtungen als notwendig erweisen sollten. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang auch die Praxis der "Neuen Zürcher Zeitung" ernsthaft prüfen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist die Motion deshalb von der Sache her nicht gerechtfertigt.</p><p>Eine praktisch gleich lautende Motion der Fraktion der Freiheits-Partei vom 12. März 1997 (Rechtschreibreform stoppen) hat der Nationalrat bereits abgelehnt. Die Gründe, die den Bundesrat damals bewogen haben, dem Rat die Ablehnung zu beantragen, treffen auch heute noch zu.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Im Verwaltungsorganisationsgesetz und/oder in den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung sind die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Schweiz bei der missglückten Rechtschreibereform nicht mehr mitmacht und somit zur alten Rechtschreibung zurückkehrt.</p>
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