Diebstähle. Beginn der Verjährung bei Kenntnis
- ShortId
-
00.3537
- Id
-
20003537
- Updated
-
14.11.2025 08:14
- Language
-
de
- Title
-
Diebstähle. Beginn der Verjährung bei Kenntnis
- AdditionalIndexing
-
Versicherungsvertrag;Verjährung;Diebstahl
- 1
-
- L06K050102010202, Diebstahl
- L04K05040107, Verjährung
- L04K11100113, Versicherungsvertrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass die ohnehin schon kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren bei Diebstählen zum Zeitpunkt der Tat und nicht erst zum Zeitpunkt der Kenntnis der Tat zu verjähren beginnt. Dies führt unter Umständen zum stossenden Ergebnis, dass Ansprüche von Bestohlenen zum Zeitpunkt des Entdeckens des Diebstahls schon verjährt sind.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (Art. 46 VVG) entsprechend zu korrigieren.</p>
- Diebstähle. Beginn der Verjährung bei Kenntnis
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass die ohnehin schon kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren bei Diebstählen zum Zeitpunkt der Tat und nicht erst zum Zeitpunkt der Kenntnis der Tat zu verjähren beginnt. Dies führt unter Umständen zum stossenden Ergebnis, dass Ansprüche von Bestohlenen zum Zeitpunkt des Entdeckens des Diebstahls schon verjährt sind.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (Art. 46 VVG) entsprechend zu korrigieren.</p>
- Diebstähle. Beginn der Verjährung bei Kenntnis
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