Unfallversicherung. Aufhebung des Monopols der Suva

ShortId
00.3544
Id
20003544
Updated
25.06.2025 00:11
Language
de
Title
Unfallversicherung. Aufhebung des Monopols der Suva
AdditionalIndexing
Staatsmonopol;SUVA;Wettbewerbspolitik
1
  • L05K0104011602, SUVA
  • L04K07030104, Wettbewerbspolitik
  • L06K070301010303, Staatsmonopol
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einem liberalisierten Umfeld steht die Pflicht, sich bei einer öffentlichen Versicherung versichern zu lassen, quer in der Landschaft. Dabei handelt es sich um ein Relikt aus früheren Zeiten. Durch eine Abschaffung des Zwangs, sich bei der Suva zu versichern, kann im Unfallversicherungsbereich der Wettbewerb verstärkt zur Geltung gebracht werden. Dadurch entsteht ein erhebliches Potenzial, die Effizienz zu erhöhen und damit die Kosten zu senken. Eine Entlastung ist gerade im Gesamtzusammenhang der steigenden Last für die Finanzierung der Sozialversicherungen von grossem Interesse.</p><p>In Anbetracht der möglichen Zulassung der Suva zur Krankenversicherung ist ihr Monopol bei gewissen Bereichen der Unfallversicherung auch aus Gründen der Gleichbehandlung abzuschaffen. Es ist davon auszugehen, dass die Suva bei der Krankenversicherung von einem erheblichen Wettbewerbsvorteil profitieren wird, da sie durch die obligatorische Unfallversicherung über Vorteile gegenüber den anderen Versicherern verfügt. Die Zulassung anderer Versicherer zur obligatorischen Unfallversicherung in den Bereichen, die bisher der Suva vorbehalten waren, ist deshalb nichts anderes als eine logische Konsequenz der Zulassung der Suva zur Krankenversicherung.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, ein Aussprachepapier über eine eventuelle Liberalisierung (Verstärkung der Marktmechanismen) bzw. Privatisierung der Suva zu unterbreiten. Die Diskussionen im Bundesrat sind indessen aus verschiedenen Gründen noch nicht abgeschlossen:</p><p>Eine Liberalisierung bzw. Privatisierung der Suva hätte neben positiven Aspekten auch gewichtige Probleme zur Folge. Die Verstärkung der Marktmechanismen, welche eine Aufhebung des Teilmonopols der Suva bewirken würde, würde zweifellos zu einem Solidaritätsverlust in der obligatorischen Unfallversicherung führen. Zahlreiche Unternehmen, die in risikoreichen Branchen tätig sind und deren Personal gegenwärtig bei der Suva versichert ist, würden mit höheren Versicherungsprämien konfrontiert. Im Übrigen müsste die Arbeitssicherheit von der Versicherung getrennt werden, wobei bedeutende Synergien zwischen den beiden Bereichen verloren gingen und das unbestrittene Know-how der Suva sowohl in der Versicherung als auch im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gefährdet würde.</p><p>Die vorliegende Motion nimmt die Diskussionen von 1999 über die mögliche Zulassung der Suva zur Krankenversicherung wieder auf. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Verwaltungsrat der Suva die Marktöffnung der Krankenversicherung für die Suva zum heutigen Zeitpunkt nicht als vorrangig betrachtet.</p><p>Ausserdem ist festzuhalten, dass es in den meisten Ländern der Europäischen Union den Organen der sozialen Sicherheit, welche in der Regel unter der Aufsicht des Staates stehen, übertragen ist, die Berufsunfall- und Berufskrankheitenversicherung durchzuführen.</p><p>Aufgrund des Gesagten erscheint es wichtig, weitere Abklärungen vorzunehmen, um alle Aspekte der Problematik in die Überlegungen einbeziehen zu können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Durch eine Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung soll die für zahlreiche Branchen bestehende Pflicht aufgehoben werden, die obligatorische Unfallversicherung der Arbeitnehmenden bei der Suva abzuschliessen. Neu sollen die betroffenen Unternehmen selber entscheiden können, ob sie sich bei der Suva oder bei einem anderen Versicherer versichern lassen wollen. Die Finanzierung soll jedoch weiterhin nach dem geltenden System (u. a. lohnabhängige Prämien) ausgestaltet werden.</p>
  • Unfallversicherung. Aufhebung des Monopols der Suva
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem liberalisierten Umfeld steht die Pflicht, sich bei einer öffentlichen Versicherung versichern zu lassen, quer in der Landschaft. Dabei handelt es sich um ein Relikt aus früheren Zeiten. Durch eine Abschaffung des Zwangs, sich bei der Suva zu versichern, kann im Unfallversicherungsbereich der Wettbewerb verstärkt zur Geltung gebracht werden. Dadurch entsteht ein erhebliches Potenzial, die Effizienz zu erhöhen und damit die Kosten zu senken. Eine Entlastung ist gerade im Gesamtzusammenhang der steigenden Last für die Finanzierung der Sozialversicherungen von grossem Interesse.</p><p>In Anbetracht der möglichen Zulassung der Suva zur Krankenversicherung ist ihr Monopol bei gewissen Bereichen der Unfallversicherung auch aus Gründen der Gleichbehandlung abzuschaffen. Es ist davon auszugehen, dass die Suva bei der Krankenversicherung von einem erheblichen Wettbewerbsvorteil profitieren wird, da sie durch die obligatorische Unfallversicherung über Vorteile gegenüber den anderen Versicherern verfügt. Die Zulassung anderer Versicherer zur obligatorischen Unfallversicherung in den Bereichen, die bisher der Suva vorbehalten waren, ist deshalb nichts anderes als eine logische Konsequenz der Zulassung der Suva zur Krankenversicherung.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, ein Aussprachepapier über eine eventuelle Liberalisierung (Verstärkung der Marktmechanismen) bzw. Privatisierung der Suva zu unterbreiten. Die Diskussionen im Bundesrat sind indessen aus verschiedenen Gründen noch nicht abgeschlossen:</p><p>Eine Liberalisierung bzw. Privatisierung der Suva hätte neben positiven Aspekten auch gewichtige Probleme zur Folge. Die Verstärkung der Marktmechanismen, welche eine Aufhebung des Teilmonopols der Suva bewirken würde, würde zweifellos zu einem Solidaritätsverlust in der obligatorischen Unfallversicherung führen. Zahlreiche Unternehmen, die in risikoreichen Branchen tätig sind und deren Personal gegenwärtig bei der Suva versichert ist, würden mit höheren Versicherungsprämien konfrontiert. Im Übrigen müsste die Arbeitssicherheit von der Versicherung getrennt werden, wobei bedeutende Synergien zwischen den beiden Bereichen verloren gingen und das unbestrittene Know-how der Suva sowohl in der Versicherung als auch im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gefährdet würde.</p><p>Die vorliegende Motion nimmt die Diskussionen von 1999 über die mögliche Zulassung der Suva zur Krankenversicherung wieder auf. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Verwaltungsrat der Suva die Marktöffnung der Krankenversicherung für die Suva zum heutigen Zeitpunkt nicht als vorrangig betrachtet.</p><p>Ausserdem ist festzuhalten, dass es in den meisten Ländern der Europäischen Union den Organen der sozialen Sicherheit, welche in der Regel unter der Aufsicht des Staates stehen, übertragen ist, die Berufsunfall- und Berufskrankheitenversicherung durchzuführen.</p><p>Aufgrund des Gesagten erscheint es wichtig, weitere Abklärungen vorzunehmen, um alle Aspekte der Problematik in die Überlegungen einbeziehen zu können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Durch eine Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung soll die für zahlreiche Branchen bestehende Pflicht aufgehoben werden, die obligatorische Unfallversicherung der Arbeitnehmenden bei der Suva abzuschliessen. Neu sollen die betroffenen Unternehmen selber entscheiden können, ob sie sich bei der Suva oder bei einem anderen Versicherer versichern lassen wollen. Die Finanzierung soll jedoch weiterhin nach dem geltenden System (u. a. lohnabhängige Prämien) ausgestaltet werden.</p>
    • Unfallversicherung. Aufhebung des Monopols der Suva

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