Neue Sicherheitslage als Folge des Schengener Abkommens
- ShortId
-
00.3547
- Id
-
20003547
- Updated
-
10.04.2024 11:08
- Language
-
de
- Title
-
Neue Sicherheitslage als Folge des Schengener Abkommens
- AdditionalIndexing
-
Grenzwachtkorps;Eindämmung der Kriminalität;öffentliche Ordnung;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Inkraftsetzung des Abkommens von Schengen innerhalb der EU hat die Sicherheitslage in Europa markant verändert. Der Wegfall von Binnengrenzen hat Europa für Kriminelle durchlässiger gemacht. Seit je waren gewisse Landesgrenzen europäischer Länder nur sehr schwierig zu kontrollieren. Dies gilt besonders für die insgesamt mehrere Tausend Kilometer Länge aufweisenden Seegrenzen Italiens, Frankreichs, Spaniens und Portugals. Wie deutschen Medienberichten zu entnehmen ist, nehmen illegale Grenzübertritte auch an der deutsch-polnische Grenzen (Oder-Grenze) deutlich zu. Mit der angestrebten EU-Osterweiterung dürften sich die Sicherheitsprobleme noch verschärfen. Die sehr langen Ostgrenzen werden noch leichter zu überwinden sein. Der z. B. in Polen schon heute blühende Handel mit gefälschten Ausweispapieren würde unversehens zu einem "europäischen Binnenproblem".</p><p>Die mit dem Abkommen von Schengen abgeschafften Kontrollen an den EU-Binnengrenzen gewähren auch illegal über eine EU-Aussengrenze gelangten Kriminellen eine Freizügigkeit, die deren Aktionsradius ausweitet und alle Länder Europas, insbesondere auch die von lauter Schengener Mitgliedern umgebene Schweiz, vor neue, grosse Probleme bezüglich Gewährleistung der inneren Sicherheit stellt.</p><p>Rund 30 000 jährliche Aufgriffe und Anhaltungen von durch Schengener Länder an die Schweizer Landesgrenze gelangten Personen illustrieren das Ausmass der ganzen Problematik für unser Land. Dies ist eine Problematik, der zu begegnen ist, ob die Schweiz sich dem Vertrag von Schengen anschliesst oder Schengen-unabhängig bleibt.</p><p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Monaten, insbesondere seit Abschluss der bilateralen Verträge mit der EU, wiederholt deutlich gemacht, dass er den Beitritt oder zumindest einen engen Anschluss der Schweiz an den Vertrag von Schengen als erstrebenswert erachtet.</p>
- <p>1./2. Die Sicherheitslage der Schweiz bedarf einer laufenden Beurteilung. Die verschiedenen Bedrohungspotenziale sowie die zu treffenden Massnahmen sind in einen Gesamtrahmen zu stellen, wobei ein ganzheitlicher Lösungsansatz sowie ein Ausbau und eine Optimierung der nationalen und internationalen Kooperationen anzustreben sind.</p><p>Die Schweiz hat ein Interesse, die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen Polizei, Justiz sowie Asyl und Einwanderung auszubauen und zu institutionalisieren. Die genannten Bereiche sind Bestandteile der Verträge von Schengen und Dublin, die durch den Vertrag von Amsterdam zu einem Grossteil ins Gemeinschaftsrecht der EU überführt wurden. Ein Kernelement dieser Verträge besteht in der Schaffung eines "Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes" ohne Binnengrenzen. Dies bedeutet jedoch nicht einfach eine Grenzöffnung. Vielmehr geht es bei "Schengen/Dublin" um eine Änderung der Kontrollphilosophie: Der förmliche Abbau der stationären Personenkontrollen an den Binnengrenzen wird durch so genannte flankierende Massnahmen ersetzt. "Schengen/Dublin" sieht diesbezüglich eine Mischung von polizeilichen, fahndungstechnischen, migrations- und asylrelevanten Vorkehrungen vor. Dazu zählen die Verstärkung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen der Schengener Staaten, die grenzüberschreitende Observation und Nacheile, die gegenseitige Entsendung von Verbindungsbeamten, die Einführung einer Koordinierung zwischen den Verwaltungen zur Überwachung der Grenzen (Verbindungsbeamte, Ausbildung des Personals), die Stärkung der Zusammenarbeit der Justizbehörden sowie die Errichtung des Schengener Informationssystems (SIS). Welcher Art die zusätzlichen nationalen Massnahmen in der Schweiz sein könnten, bildet zurzeit Gegenstand interner Abklärungen. "Schengen/Dublin" lässt den Mitgliedstaaten weitgehende Freiheit, diese Massnahmen selber zu gestalten. Im Vordergrund steht der Ersatz der statischen, voraussehbaren Kontrollen an den Grenzen durch mobile, unvorhersehbare Kontrollen im Landesinnern, wobei die Zulässigkeit solcher verdachtsunabhängiger Personenkontrollen nicht unbestritten ist. Das Grenzwachtkorps (GWK) praktiziert solche Kontrollen teilweise bereits heute, und zwar mit Erfolg.</p><p>Die Warenkontrollen bleiben für die Schweiz im Übrigen auch unter "Schengen/Dublin" aufrechterhalten. Mit den Warenkontrollen im Zusammenhang stehende Personenkontrollen, beispielsweise zwecks Identifikation und Zuordnung der mitgeführten Waren, werden somit weiterhin durchgeführt werden können.</p><p>Ob eine Teilnahme am Schengener Sicherheitssystem für die Schweiz mehr Sicherheit bringen wird, wird erst nach Abschluss der Arbeiten vom Projekt zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (Usis) in Berücksichtigung der konkreten Umsetzung des erzielten Verhandlungsergebnisses mit der EU abschliessend beurteilt werden können.</p><p>Nach heutigem Kenntnisstand hätte eine Übernahme des Schengener Acquis im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung für die Schweiz folgende Vorteile:</p><p>- Gemäss Erkenntnissen von früheren Berichten und der Lageanalyse von Usis ist festzuhalten, dass die Schweiz auf eine verstärkte Kooperation mit der EU im Bereich Polizei und Justiz angewiesen ist, wenn sie die sich stellenden Sicherheitsfragen im internationalen Verbund optimal angehen und nicht zu einer Insel für kriminelle Aktivitäten in Europa werden will. Die bi- und multilateralen Gestaltungsmöglichkeiten mit unseren Nachbarstaaten im Bereich der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Kooperation ausserhalb der Schengener Zusammenarbeit sind ausgereizt. Die bestehenden Zusammenarbeitsformen bilden zwar eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der inneren Sicherheit unseres Landes; sie können die Nachteile der Nichtteilnahme am Schengener Sicherheitssystem jedoch nicht aufwiegen und die innere Sicherheit damit nicht optimal gewährleisten. </p><p>- Vor dem Hintergrund der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität stellt zudem der heute nur begrenzte Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten ein erhebliches Defizit für unser Land dar. Das SIS erlaubt eine europaweite grenzüberschreitende Fahndung nach Personen und Objekten über elektronische Datenbanken, wobei die nationalen Rechner an den zentralen Rechner in Strassburg angeschlossen sind. Polizei-, Grenz- und Immigrationsbehörden können einzelne Daten direkt von ihrem Arbeitsplatz abrufen. Das SIS wird von Experten in den Mitgliedstaaten der EU als bedeutendes und unverzichtbares Instrument im Kampf gegen die nationale und internationale Kriminalität bezeichnet. Auch die verantwortlichen kriminalpolizeilichen Stellen in der Schweiz befürworten ausdrücklich den Zugang zum SIS.</p><p>Der Einbezug unseres Landes in das Schengener Sicherheitsdispositiv würde somit der Gefahr vorbeugen, dass die Schweiz zur Drehscheibe der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus in Europa wird. Er würde zudem gewährleisten, dass die Schweiz umfassend an einem modernen, vernetzten System der Verbrechensbekämpfung und dessen künftiger Entwicklung beteiligt wäre. Insgesamt betrachtet, liegt eine Teilnahme an "Schengen/Dublin" daher ohne Zweifel im Sicherheitsinteresse der Schweiz.</p><p>3. Seit 1999 läuft das Usis. In dessen Rahmen werden umfassende Vorschläge für die Verbesserung der inneren Sicherheit ausgearbeitet; dazu gehört auch - unabhängig von "Schengen/Dublin" - die Analyse der Grenzkontrollen.</p><p>Zurzeit ist die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) mit ihrem Zivilpersonal und dem uniformierten und bewaffneten Personalkörper, dem GWK, für den gesamten Grenzübertritt von Personen und Waren verantwortlich. Im internationalen Bahnverkehr und auf internationalen Flughäfen obliegt die Personenkontrolle der örtlich zuständigen Kantonspolizei. Das GWK befasst sich hauptsächlich mit dem grenz- und sicherheitspolizeilichen Bereich des Reisendenverkehrs. Dabei agiert das GWK bereits heute nicht nur statisch an den Grenzübergängen, sondern auch mobil im gesamten Grenzraum, wo es Kontrollen durchführt. Wie sich der künftige Aufgabenbereich des GWK unter "Schengen/Dublin" verändern wird, lässt sich zurzeit noch nicht im Detail festlegen. Die EZV wird ihre Aufgabe im Bereich der Warenkontrolle weiterhin im gewohnten Umfang wahrzunehmen haben. Inwieweit das GWK seine mobilen, ereignis- und verdachtsunabhängigen Kontrollen im grenznahen Raum unter "Schengen/Dublin" auszubauen hat und welche Form der Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen dabei vorzusehen sind, ist zurzeit Gegenstand interner Abklärungen im Rahmen von Usis. Das GWK wird zudem auch bei der unter "Schengen/Dublin" möglichen temporären Wiedereinführung von Kontrollen an den Grenzen bei polizeilichen Ausnahme- und Notfällen (z. B. bei der Bekämpfung von Krankheiten und Epidemien oder bei anderen besonderen Ereignissen wie dem WEF in Davos, dem WTO-Treffen in Genf oder allenfalls bei gewissen Sport- und Rockmusikveranstaltungen) weiterhin eine aktive Funktion einnehmen.</p><p>Das GWK leistet im Übrigen bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Dies widerspiegelt sich in seinem Erfolgsausweis. Im letzten Jahr musste das GWK rund 270 000 Mal intervenieren. Es wurden u. a. 110 000 Personen an der Grenze zurückgewiesen und fast 30 000 Delinquenten der Polizei übergeben sowie 3650 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt.</p><p>4. Der Bundesrat hat vom Personalunterbestand des GWK Kenntnis genommen und die Lenkungsgruppe Sicherheit beauftragt, bis Ende Mai 2001 eine Gesamtschau der Ressourcen im Sicherheitsbereich zu erstellen. Diese dient als Entscheidungsgrundlage für allfällige Massnahmen. Im Bereich der inneren Sicherheit haben auch das EJPD und das VBS Stellenbegehren angemeldet.</p><p>Bei den Besoldungen hat der Vorsteher des EFD auf den 1. Januar 2001 im unteren Bereich (bis inklusive Postenchefs) eine Verbesserung im Rahmen von 1 bis 2 Besoldungsklassen bewilligt.</p><p>Wie gross der Personalbedarf und die Kosten der Sicherheitskräfte inklusive GWK im Falle einer Teilnahme der Schweiz an "Schengen/Dublin" sein werden, kann heute noch nicht beurteilt werden. Dies dürfte erst nach Abschluss der internen Untersuchungen der Projektgruppe Usis und der (Vor)verhandlungen mit der EU möglich sein.</p><p>5. Die Arbeitsgruppe Usis hat das Mandat, das gesamte System der inneren Sicherheit der Schweiz zu überprüfen. Dabei soll auch untersucht werden, ob die heutige Aufgabenteilung auf Bundesebene sowie zwischen Bund und Kantonen noch zweckmässig ist.</p><p>Aufgrund der heutigen Kenntnislage muss nach Ansicht des Bundesrates die bestehende Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Polizeihoheit (Art. 57 der Bundesverfassung) im Falle einer Übernahme von "Schengen/Dublin" nicht geändert werden.</p><p>6. Die zuständigen Behörden des Bundes verfolgen die Entwicklungen im Schengener Raum seit seiner Entstehung. Bis 1998 gab es auch regelmässige Kontakte mit dem Schengener Sekretariat, welches mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam in das Sekretariat des Rates der Europäischen Union überführt wurde. Im Rahmen der allgemeinen bilateralen Kontakte wird das Thema "Schengen" ebenfalls regelmässig angesprochen und werden mögliche Formen der Zusammenarbeit ausgelotet, insbesondere auch mit den Nachbarstaaten im Rahmen der Alpensicherheitspartnerschaft. Zudem haben sich Vertreter des GWK über die so genannte "Schleierfahndung" vor allem in Deutschland informiert, und die Informationen dazu werden noch vertieft werden. Schliesslich ist im Hinblick auf eine allfällige Teilnahme der Schweiz an "Schengen/Dublin" auch bereits einmal Norwegen kontaktiert und zu seinen bisherigen Erfahrungen als assoziertes Mitglied der Schengener Zusammenarbeit konsultiert worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gewichtet er die sich ergebenden neuen Sicherheitsprobleme für unser Land und seine Bewohner nach einem Wegfall der Grenzkontrollen als Folge eines Anschlusses der Schweiz an das System von Schengen?</p><p>2. Wie gedenkt er diesen neuen Sicherheitsproblemen zu begegnen?</p><p>3. Welches Sicherheitsorgan ist für den Einsatz im Rahmen dieser neuen Sicherheitsprobleme bestimmt? Ist eine Umschulung des Grenzwachtkorps (GWK) im Hinblick auf die sich stellenden neuen Aufgaben vorgesehen, oder steht die Schaffung eines neuen Organs zur Diskussion?</p><p>4. Nachdem die Kontrolldichte an der Landesgrenze schon heute ungenügend ist, das GWK im Weiteren mit hartnäckigen Rekrutierungsproblemen konfrontiert ist, stellt sich im Zusammenhang mit dem entstehenden neuen Sicherheitsproblem auch die Frage nach dem Personalbedarf und der Entlöhnung der Sicherheitskräfte. Wie begegnet er diesem Problem?</p><p>5. Wird sich der Bund nach einem eventuellen Beitritt der Schweiz zu Schengen um zusätzliche Kompetenzen im Bereich innerer Sicherheit bemühen?</p><p>6. Studiert der Bund von anderen Ländern getroffene Massnahmen zur Bewältigung der neuen Sicherheitsprobleme im Anschluss an die Schaffung des Schengen-Systems innerhalb der EU?</p>
- Neue Sicherheitslage als Folge des Schengener Abkommens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Inkraftsetzung des Abkommens von Schengen innerhalb der EU hat die Sicherheitslage in Europa markant verändert. Der Wegfall von Binnengrenzen hat Europa für Kriminelle durchlässiger gemacht. Seit je waren gewisse Landesgrenzen europäischer Länder nur sehr schwierig zu kontrollieren. Dies gilt besonders für die insgesamt mehrere Tausend Kilometer Länge aufweisenden Seegrenzen Italiens, Frankreichs, Spaniens und Portugals. Wie deutschen Medienberichten zu entnehmen ist, nehmen illegale Grenzübertritte auch an der deutsch-polnische Grenzen (Oder-Grenze) deutlich zu. Mit der angestrebten EU-Osterweiterung dürften sich die Sicherheitsprobleme noch verschärfen. Die sehr langen Ostgrenzen werden noch leichter zu überwinden sein. Der z. B. in Polen schon heute blühende Handel mit gefälschten Ausweispapieren würde unversehens zu einem "europäischen Binnenproblem".</p><p>Die mit dem Abkommen von Schengen abgeschafften Kontrollen an den EU-Binnengrenzen gewähren auch illegal über eine EU-Aussengrenze gelangten Kriminellen eine Freizügigkeit, die deren Aktionsradius ausweitet und alle Länder Europas, insbesondere auch die von lauter Schengener Mitgliedern umgebene Schweiz, vor neue, grosse Probleme bezüglich Gewährleistung der inneren Sicherheit stellt.</p><p>Rund 30 000 jährliche Aufgriffe und Anhaltungen von durch Schengener Länder an die Schweizer Landesgrenze gelangten Personen illustrieren das Ausmass der ganzen Problematik für unser Land. Dies ist eine Problematik, der zu begegnen ist, ob die Schweiz sich dem Vertrag von Schengen anschliesst oder Schengen-unabhängig bleibt.</p><p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Monaten, insbesondere seit Abschluss der bilateralen Verträge mit der EU, wiederholt deutlich gemacht, dass er den Beitritt oder zumindest einen engen Anschluss der Schweiz an den Vertrag von Schengen als erstrebenswert erachtet.</p>
- <p>1./2. Die Sicherheitslage der Schweiz bedarf einer laufenden Beurteilung. Die verschiedenen Bedrohungspotenziale sowie die zu treffenden Massnahmen sind in einen Gesamtrahmen zu stellen, wobei ein ganzheitlicher Lösungsansatz sowie ein Ausbau und eine Optimierung der nationalen und internationalen Kooperationen anzustreben sind.</p><p>Die Schweiz hat ein Interesse, die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen Polizei, Justiz sowie Asyl und Einwanderung auszubauen und zu institutionalisieren. Die genannten Bereiche sind Bestandteile der Verträge von Schengen und Dublin, die durch den Vertrag von Amsterdam zu einem Grossteil ins Gemeinschaftsrecht der EU überführt wurden. Ein Kernelement dieser Verträge besteht in der Schaffung eines "Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes" ohne Binnengrenzen. Dies bedeutet jedoch nicht einfach eine Grenzöffnung. Vielmehr geht es bei "Schengen/Dublin" um eine Änderung der Kontrollphilosophie: Der förmliche Abbau der stationären Personenkontrollen an den Binnengrenzen wird durch so genannte flankierende Massnahmen ersetzt. "Schengen/Dublin" sieht diesbezüglich eine Mischung von polizeilichen, fahndungstechnischen, migrations- und asylrelevanten Vorkehrungen vor. Dazu zählen die Verstärkung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen der Schengener Staaten, die grenzüberschreitende Observation und Nacheile, die gegenseitige Entsendung von Verbindungsbeamten, die Einführung einer Koordinierung zwischen den Verwaltungen zur Überwachung der Grenzen (Verbindungsbeamte, Ausbildung des Personals), die Stärkung der Zusammenarbeit der Justizbehörden sowie die Errichtung des Schengener Informationssystems (SIS). Welcher Art die zusätzlichen nationalen Massnahmen in der Schweiz sein könnten, bildet zurzeit Gegenstand interner Abklärungen. "Schengen/Dublin" lässt den Mitgliedstaaten weitgehende Freiheit, diese Massnahmen selber zu gestalten. Im Vordergrund steht der Ersatz der statischen, voraussehbaren Kontrollen an den Grenzen durch mobile, unvorhersehbare Kontrollen im Landesinnern, wobei die Zulässigkeit solcher verdachtsunabhängiger Personenkontrollen nicht unbestritten ist. Das Grenzwachtkorps (GWK) praktiziert solche Kontrollen teilweise bereits heute, und zwar mit Erfolg.</p><p>Die Warenkontrollen bleiben für die Schweiz im Übrigen auch unter "Schengen/Dublin" aufrechterhalten. Mit den Warenkontrollen im Zusammenhang stehende Personenkontrollen, beispielsweise zwecks Identifikation und Zuordnung der mitgeführten Waren, werden somit weiterhin durchgeführt werden können.</p><p>Ob eine Teilnahme am Schengener Sicherheitssystem für die Schweiz mehr Sicherheit bringen wird, wird erst nach Abschluss der Arbeiten vom Projekt zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (Usis) in Berücksichtigung der konkreten Umsetzung des erzielten Verhandlungsergebnisses mit der EU abschliessend beurteilt werden können.</p><p>Nach heutigem Kenntnisstand hätte eine Übernahme des Schengener Acquis im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung für die Schweiz folgende Vorteile:</p><p>- Gemäss Erkenntnissen von früheren Berichten und der Lageanalyse von Usis ist festzuhalten, dass die Schweiz auf eine verstärkte Kooperation mit der EU im Bereich Polizei und Justiz angewiesen ist, wenn sie die sich stellenden Sicherheitsfragen im internationalen Verbund optimal angehen und nicht zu einer Insel für kriminelle Aktivitäten in Europa werden will. Die bi- und multilateralen Gestaltungsmöglichkeiten mit unseren Nachbarstaaten im Bereich der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Kooperation ausserhalb der Schengener Zusammenarbeit sind ausgereizt. Die bestehenden Zusammenarbeitsformen bilden zwar eine wichtige Grundlage für die Verbesserung der inneren Sicherheit unseres Landes; sie können die Nachteile der Nichtteilnahme am Schengener Sicherheitssystem jedoch nicht aufwiegen und die innere Sicherheit damit nicht optimal gewährleisten. </p><p>- Vor dem Hintergrund der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität stellt zudem der heute nur begrenzte Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten ein erhebliches Defizit für unser Land dar. Das SIS erlaubt eine europaweite grenzüberschreitende Fahndung nach Personen und Objekten über elektronische Datenbanken, wobei die nationalen Rechner an den zentralen Rechner in Strassburg angeschlossen sind. Polizei-, Grenz- und Immigrationsbehörden können einzelne Daten direkt von ihrem Arbeitsplatz abrufen. Das SIS wird von Experten in den Mitgliedstaaten der EU als bedeutendes und unverzichtbares Instrument im Kampf gegen die nationale und internationale Kriminalität bezeichnet. Auch die verantwortlichen kriminalpolizeilichen Stellen in der Schweiz befürworten ausdrücklich den Zugang zum SIS.</p><p>Der Einbezug unseres Landes in das Schengener Sicherheitsdispositiv würde somit der Gefahr vorbeugen, dass die Schweiz zur Drehscheibe der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus in Europa wird. Er würde zudem gewährleisten, dass die Schweiz umfassend an einem modernen, vernetzten System der Verbrechensbekämpfung und dessen künftiger Entwicklung beteiligt wäre. Insgesamt betrachtet, liegt eine Teilnahme an "Schengen/Dublin" daher ohne Zweifel im Sicherheitsinteresse der Schweiz.</p><p>3. Seit 1999 läuft das Usis. In dessen Rahmen werden umfassende Vorschläge für die Verbesserung der inneren Sicherheit ausgearbeitet; dazu gehört auch - unabhängig von "Schengen/Dublin" - die Analyse der Grenzkontrollen.</p><p>Zurzeit ist die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) mit ihrem Zivilpersonal und dem uniformierten und bewaffneten Personalkörper, dem GWK, für den gesamten Grenzübertritt von Personen und Waren verantwortlich. Im internationalen Bahnverkehr und auf internationalen Flughäfen obliegt die Personenkontrolle der örtlich zuständigen Kantonspolizei. Das GWK befasst sich hauptsächlich mit dem grenz- und sicherheitspolizeilichen Bereich des Reisendenverkehrs. Dabei agiert das GWK bereits heute nicht nur statisch an den Grenzübergängen, sondern auch mobil im gesamten Grenzraum, wo es Kontrollen durchführt. Wie sich der künftige Aufgabenbereich des GWK unter "Schengen/Dublin" verändern wird, lässt sich zurzeit noch nicht im Detail festlegen. Die EZV wird ihre Aufgabe im Bereich der Warenkontrolle weiterhin im gewohnten Umfang wahrzunehmen haben. Inwieweit das GWK seine mobilen, ereignis- und verdachtsunabhängigen Kontrollen im grenznahen Raum unter "Schengen/Dublin" auszubauen hat und welche Form der Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen dabei vorzusehen sind, ist zurzeit Gegenstand interner Abklärungen im Rahmen von Usis. Das GWK wird zudem auch bei der unter "Schengen/Dublin" möglichen temporären Wiedereinführung von Kontrollen an den Grenzen bei polizeilichen Ausnahme- und Notfällen (z. B. bei der Bekämpfung von Krankheiten und Epidemien oder bei anderen besonderen Ereignissen wie dem WEF in Davos, dem WTO-Treffen in Genf oder allenfalls bei gewissen Sport- und Rockmusikveranstaltungen) weiterhin eine aktive Funktion einnehmen.</p><p>Das GWK leistet im Übrigen bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Dies widerspiegelt sich in seinem Erfolgsausweis. Im letzten Jahr musste das GWK rund 270 000 Mal intervenieren. Es wurden u. a. 110 000 Personen an der Grenze zurückgewiesen und fast 30 000 Delinquenten der Polizei übergeben sowie 3650 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt.</p><p>4. Der Bundesrat hat vom Personalunterbestand des GWK Kenntnis genommen und die Lenkungsgruppe Sicherheit beauftragt, bis Ende Mai 2001 eine Gesamtschau der Ressourcen im Sicherheitsbereich zu erstellen. Diese dient als Entscheidungsgrundlage für allfällige Massnahmen. Im Bereich der inneren Sicherheit haben auch das EJPD und das VBS Stellenbegehren angemeldet.</p><p>Bei den Besoldungen hat der Vorsteher des EFD auf den 1. Januar 2001 im unteren Bereich (bis inklusive Postenchefs) eine Verbesserung im Rahmen von 1 bis 2 Besoldungsklassen bewilligt.</p><p>Wie gross der Personalbedarf und die Kosten der Sicherheitskräfte inklusive GWK im Falle einer Teilnahme der Schweiz an "Schengen/Dublin" sein werden, kann heute noch nicht beurteilt werden. Dies dürfte erst nach Abschluss der internen Untersuchungen der Projektgruppe Usis und der (Vor)verhandlungen mit der EU möglich sein.</p><p>5. Die Arbeitsgruppe Usis hat das Mandat, das gesamte System der inneren Sicherheit der Schweiz zu überprüfen. Dabei soll auch untersucht werden, ob die heutige Aufgabenteilung auf Bundesebene sowie zwischen Bund und Kantonen noch zweckmässig ist.</p><p>Aufgrund der heutigen Kenntnislage muss nach Ansicht des Bundesrates die bestehende Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Polizeihoheit (Art. 57 der Bundesverfassung) im Falle einer Übernahme von "Schengen/Dublin" nicht geändert werden.</p><p>6. Die zuständigen Behörden des Bundes verfolgen die Entwicklungen im Schengener Raum seit seiner Entstehung. Bis 1998 gab es auch regelmässige Kontakte mit dem Schengener Sekretariat, welches mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam in das Sekretariat des Rates der Europäischen Union überführt wurde. Im Rahmen der allgemeinen bilateralen Kontakte wird das Thema "Schengen" ebenfalls regelmässig angesprochen und werden mögliche Formen der Zusammenarbeit ausgelotet, insbesondere auch mit den Nachbarstaaten im Rahmen der Alpensicherheitspartnerschaft. Zudem haben sich Vertreter des GWK über die so genannte "Schleierfahndung" vor allem in Deutschland informiert, und die Informationen dazu werden noch vertieft werden. Schliesslich ist im Hinblick auf eine allfällige Teilnahme der Schweiz an "Schengen/Dublin" auch bereits einmal Norwegen kontaktiert und zu seinen bisherigen Erfahrungen als assoziertes Mitglied der Schengener Zusammenarbeit konsultiert worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gewichtet er die sich ergebenden neuen Sicherheitsprobleme für unser Land und seine Bewohner nach einem Wegfall der Grenzkontrollen als Folge eines Anschlusses der Schweiz an das System von Schengen?</p><p>2. Wie gedenkt er diesen neuen Sicherheitsproblemen zu begegnen?</p><p>3. Welches Sicherheitsorgan ist für den Einsatz im Rahmen dieser neuen Sicherheitsprobleme bestimmt? Ist eine Umschulung des Grenzwachtkorps (GWK) im Hinblick auf die sich stellenden neuen Aufgaben vorgesehen, oder steht die Schaffung eines neuen Organs zur Diskussion?</p><p>4. Nachdem die Kontrolldichte an der Landesgrenze schon heute ungenügend ist, das GWK im Weiteren mit hartnäckigen Rekrutierungsproblemen konfrontiert ist, stellt sich im Zusammenhang mit dem entstehenden neuen Sicherheitsproblem auch die Frage nach dem Personalbedarf und der Entlöhnung der Sicherheitskräfte. Wie begegnet er diesem Problem?</p><p>5. Wird sich der Bund nach einem eventuellen Beitritt der Schweiz zu Schengen um zusätzliche Kompetenzen im Bereich innerer Sicherheit bemühen?</p><p>6. Studiert der Bund von anderen Ländern getroffene Massnahmen zur Bewältigung der neuen Sicherheitsprobleme im Anschluss an die Schaffung des Schengen-Systems innerhalb der EU?</p>
- Neue Sicherheitslage als Folge des Schengener Abkommens
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