Auflösung des Rates für nachhaltige Entwicklung

ShortId
00.3554
Id
20003554
Updated
10.04.2024 09:01
Language
de
Title
Auflösung des Rates für nachhaltige Entwicklung
AdditionalIndexing
nachhaltige Nutzung;Expertenkommission;Raumplanung;nachhaltige Entwicklung
1
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
  • L03K010204, Raumplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Rat für nachhaltige Entwicklung soll offenbar aufgelöst werden. Mit Blick auf die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung für die Zukunft wirft diese Auflösung Fragen auf. Der Rat für Raumordnung - ein bereits bestehendes Gremium - soll sich zusätzlich auch um den Themenbereich "nachhaltige Entwicklung" kümmern.</p><p>Bisher bestehen drei Stellen, um dieses wichtige Thema auf Bundesebene zu behandeln. Dieser professionelle Support erscheint als zu gering, wenn man sich die Bedeutung des Themas vergegenwärtigt und die Dringlichkeit der Umsetzung notwendiger Massnahmen in Betracht zieht. Eine personelle Verstärkung ist notwendig. Wichtig ist auch, diesem Gremium Ziele zu definieren oder vom Rat definieren zu lassen und eine Zeitplanung für die Arbeit vorzugeben.</p>
  • <p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Zusammenhang mit dem Transfer des Dossiers "Nachhaltigkeit" vom Buwal ins Bundesamt für Raumentwicklung, welches bereits den Rat für Raumordnung betreut, stellte sich die Frage, ob diesem relativ kleinen Amt zwei ausserparlamentarische Räte mit einem verwandten Pflichtenheft zur Seite gestellt werden sollen. Der Bundesrat beschloss daher die Auflösung des Rates für nachhaltige Entwicklung und die Ergänzung des Pflichtenheftes des Rates für Raumordnung mit dem Aspekt der nachhaltigen Entwicklung.</p><p>2. Das Mandat des Rates für Raumordnung - festgehalten in der Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordination von Bundesaufgaben - ist mit der Aufgabe der nachhaltigen Entwicklung ergänzt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird zu prüfen sein, ob einzelne Aspekte, namentlich globale Entwicklungsfragen, an ein neu zu schaffendes oder an ein bestehendes Gremium, wie z. B. die beratende Kommission für Entwicklung und Zusammenarbeit, übertragen werden sollen.</p><p>3. Der Bundesrat wird Vakanzen oder Rücktritte nutzen, um die Kompetenzen des Rates im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu verstärken. Dies wird im Rahmen der anstehenden Erneuerungswahlen der Fall sein.</p><p>4. Die personelle Ausstattung des Bereichs der nachhaltigen Entwicklung im Bundesamt für Raumentwicklung ist in der Tat knapp bemessen. Der Bereich soll aber im Rahmen verwaltungsinterner Verschiebungen möglichst bald verstärkt werden. Dabei wird der Bundesrat darauf achten, dass eine klare Arbeitsteilung mit anderen mit der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung betrauten Bundesämtern besteht.</p><p>5. Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ist für den Bundesrat entsprechend den neuen Verfassungsbestimmungen eines der zentralen übergeordneten politischen Anliegen.</p><p>6. Die Umsetzungsarbeiten der Anpassung des Mandates des Rates für Raumordnung sind gegenwärtig im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die Gründe für die Auflösung des Rates für nachhaltige Entwicklung?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass sich der Rat für Raumordnung zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben auch noch um den Themenbereich "nachhaltige Entwicklung" wird kümmern können?</p><p>3. Ist vorgesehen, andere Persönlichkeiten zusätzlich in den Rat für Raumordnung zu berufen, um die nachhaltige Entwicklung zu fördern?</p><p>4. Sind die offenbar vorhandenen drei Stellen genügend, um den professionellen Support für diese wichtige Querschnittaufgabe sicherstellen zu können? Bräuchte es nicht zusätzliches Personal?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass es sich bei der nachhaltigen Entwicklung um ein Schwerpunktthema handelt, das in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird?</p><p>6. Existiert eine Definition der Aufgaben und der Prioritäten hinsichtlich der Bearbeitung der nachhaltigen Entwicklung für den Rat für Raumordnung?</p>
  • Auflösung des Rates für nachhaltige Entwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Rat für nachhaltige Entwicklung soll offenbar aufgelöst werden. Mit Blick auf die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung für die Zukunft wirft diese Auflösung Fragen auf. Der Rat für Raumordnung - ein bereits bestehendes Gremium - soll sich zusätzlich auch um den Themenbereich "nachhaltige Entwicklung" kümmern.</p><p>Bisher bestehen drei Stellen, um dieses wichtige Thema auf Bundesebene zu behandeln. Dieser professionelle Support erscheint als zu gering, wenn man sich die Bedeutung des Themas vergegenwärtigt und die Dringlichkeit der Umsetzung notwendiger Massnahmen in Betracht zieht. Eine personelle Verstärkung ist notwendig. Wichtig ist auch, diesem Gremium Ziele zu definieren oder vom Rat definieren zu lassen und eine Zeitplanung für die Arbeit vorzugeben.</p>
    • <p>Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Zusammenhang mit dem Transfer des Dossiers "Nachhaltigkeit" vom Buwal ins Bundesamt für Raumentwicklung, welches bereits den Rat für Raumordnung betreut, stellte sich die Frage, ob diesem relativ kleinen Amt zwei ausserparlamentarische Räte mit einem verwandten Pflichtenheft zur Seite gestellt werden sollen. Der Bundesrat beschloss daher die Auflösung des Rates für nachhaltige Entwicklung und die Ergänzung des Pflichtenheftes des Rates für Raumordnung mit dem Aspekt der nachhaltigen Entwicklung.</p><p>2. Das Mandat des Rates für Raumordnung - festgehalten in der Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordination von Bundesaufgaben - ist mit der Aufgabe der nachhaltigen Entwicklung ergänzt worden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird zu prüfen sein, ob einzelne Aspekte, namentlich globale Entwicklungsfragen, an ein neu zu schaffendes oder an ein bestehendes Gremium, wie z. B. die beratende Kommission für Entwicklung und Zusammenarbeit, übertragen werden sollen.</p><p>3. Der Bundesrat wird Vakanzen oder Rücktritte nutzen, um die Kompetenzen des Rates im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu verstärken. Dies wird im Rahmen der anstehenden Erneuerungswahlen der Fall sein.</p><p>4. Die personelle Ausstattung des Bereichs der nachhaltigen Entwicklung im Bundesamt für Raumentwicklung ist in der Tat knapp bemessen. Der Bereich soll aber im Rahmen verwaltungsinterner Verschiebungen möglichst bald verstärkt werden. Dabei wird der Bundesrat darauf achten, dass eine klare Arbeitsteilung mit anderen mit der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung betrauten Bundesämtern besteht.</p><p>5. Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung ist für den Bundesrat entsprechend den neuen Verfassungsbestimmungen eines der zentralen übergeordneten politischen Anliegen.</p><p>6. Die Umsetzungsarbeiten der Anpassung des Mandates des Rates für Raumordnung sind gegenwärtig im Gange.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die Gründe für die Auflösung des Rates für nachhaltige Entwicklung?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass sich der Rat für Raumordnung zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben auch noch um den Themenbereich "nachhaltige Entwicklung" wird kümmern können?</p><p>3. Ist vorgesehen, andere Persönlichkeiten zusätzlich in den Rat für Raumordnung zu berufen, um die nachhaltige Entwicklung zu fördern?</p><p>4. Sind die offenbar vorhandenen drei Stellen genügend, um den professionellen Support für diese wichtige Querschnittaufgabe sicherstellen zu können? Bräuchte es nicht zusätzliches Personal?</p><p>5. Teilt er die Meinung, dass es sich bei der nachhaltigen Entwicklung um ein Schwerpunktthema handelt, das in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird?</p><p>6. Existiert eine Definition der Aufgaben und der Prioritäten hinsichtlich der Bearbeitung der nachhaltigen Entwicklung für den Rat für Raumordnung?</p>
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