Förderung der Telekommunikationsforschung
- ShortId
-
00.3559
- Id
-
20003559
- Updated
-
10.04.2024 07:50
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Telekommunikationsforschung
- AdditionalIndexing
-
Forschungsprogramm;Forschung und Entwicklung;Telekommunikation;Telematik
- 1
-
- L04K12020201, Telekommunikation
- L05K1203010108, Telematik
- L04K16020203, Forschung und Entwicklung
- L04K16020201, Forschungsprogramm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist auf dem Gebiet der Telekommunikation und der Telematik gegenüber anderen hoch entwickelten Ländern im Rückstand (siehe Motion Theiler 98.3355, Telematik-Offensive). Die Schweiz verfügt zwar über eine gute Telekommunikationsinfrastruktur, und sie bildet für Hersteller einen interessanten Testmarkt, weil sich viele Schweizerinnen und Schweizer Telekommunikations- und Informatikgeräte der jeweils neuesten Generation leisten. Umso mehr fällt auf, dass der entsprechende Industriezweig in der Schweiz keine diesem Markte angemessene Bedeutung hat und dass Ausbildung, Forschung und Entwicklung einen Nachholbedarf aufweisen.</p><p>Beim Strassenwesen wird die Forschung aus einem Teil der Erträge der zweckgebundenen Mineralölsteuer finanziert. Der Bund setzte in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich rund 4 Millionen Franken für die eigentliche Strassenforschung ein. Dazu kommen noch rund 1 Million Franken für die Brückenforschung und variable, budgetabhängige Beträge für Expertenaufträge des Astra. Diese Forschungsgelder werden aufgrund einer vom UVEK erarbeiteten Forschungsstrategie verwendet. Die vom Bund unterstützte Strassenforschung ist mit verantwortlich, dass sich die Schweiz auf dem Gebiet des Strassenbaus und des Verkehrs mit allen Nachbarländern messen kann.</p><p>Das FMG schreibt vor, Konzessionsgebühren für Fernmeldedienste seien zur Finanzierung der ungedeckten Kosten der Grundversorgung zu verwenden. Über die Verwendung der Gebühren für Funkkonzessionen enthält das FMG keine Vorschriften. Für die Inanspruchnahme von Grund und Boden im Gemeingebrauch (z. B. im Perimeter der Nationalstrassen) für den Bau von Leitungen dürfen ausdrücklich nur kostendeckende Gebühren verlangt werden.</p><p>Die Lücken im FMG sind so zu schliessen, dass die aus der Versteigerung von Telekommunikationslizenzen (z. B. UMTS-Lizenzen) zu erwartenden Erträge u. a. zu einer Bildungs- und Entwicklungsoffensive auf dem Gebiet der Telekommunikation und Telematik verwendet werden können.</p>
- <p>Grundsätzlich ist im Fernmeldewesen zwischen zwei Arten von Konzessionsgebühren zu unterscheiden: den Konzessionsgebühren für das Erbringen von Fernmeldediensten (Art. 38 des Fernmeldegesetzes; FMG) und denjenigen für die Benutzung des Frequenzspektrums (Art. 39 FMG).</p><p>Gemäss Artikel 38 Absatz 2 FMG werden für das Erbringen von Fernmeldediensten nur dann Konzessionsgebühren erhoben, wenn die Grundversorgung nicht ohne die Ausrichtung von Investitionskostenbeiträgen sichergestellt werden kann. Da die Telecom PTT bzw. deren Nachfolgerin Swisscom AG gestützt auf Artikel 66 Absatz 3 FMG noch bis Ende 2002 verpflichtet ist, die Grundversorgung sicherzustellen und dafür nach Artikel 66 Absatz 1 FMG auch kein Anspruch auf Investitionsbeiträge besteht, werden zurzeit von den Fernmeldedienstanbieterinnen gar keine Konzessionsgebühren erhoben.</p><p>Was die Einnahmen aus der Vergabe von Funkkonzessionen anbelangt, hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2000 zum Voranschlag 2001 und zum Finanzplan 2002-2004 festgelegt, dass diese Mittel in den allgemeinen Bundeshaushalt einfliessen und - soweit sie ausserordentliche Einnahmen darstellen - zur Schuldentilgung verwendet werden sollen. Die vom Motionär angesprochenen UMTS-Lizenzen wurden am 6. Dezember 2000 versteigert und erzielten insgesamt 205 Millionen Franken.</p><p>Finanzpolitisch gesehen ist jede Zweckbindung solcher Erträge problematisch. Zweckbindungen schränken den Spielraum für das Setzen von Prioritäten ein und können überdies Anreiz zur Mittelverschwendung geben (Mittel sind vorhanden, also müssen sie ausgegeben werden). Damit die Steuerbarkeit und Transparenz des Haushaltes gewährleistet bleiben, sind Zweckbindungen zu vermeiden. Diese Stossrichtung wird auch in dem vom Bundesrat verabschiedeten Finanzleitbild verfolgt.</p><p>Sollten zusätzliche Massnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation und Telematik für nötig erachtet werden, wäre deren Finanzierung von den zuständigen Stellen auf dem ordentlichen Budgetierungswege einzuleiten. Die Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft erarbeitet derzeit z. B. einen Entwurf für ein Nationales Forschungsprojekt, das sich mit der Erforschung der Informationsgesellschaft auf interdisziplinäre Weise beschäftigt. Die Eingabe und eventuelle Finanzierung dieses Projektes werden auf ordentlichem Wege erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Fernmeldegesetz (FMG) dahin gehend zu ergänzen, dass aus einem Teil der Erträge von Lizenzen und Konzessionsgebühren von Fernmeldediensten und Funkkonzessionen ein Forschungsfonds geäufnet wird, dessen Mittel für die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation und Telematik verwendet werden. Dabei sollen dieselben Mechanismen wie bei der Förderung der Strassenforschung aus den Mitteln der zweckgebundenen Mineralölsteuer zur Anwendung kommen.</p>
- Förderung der Telekommunikationsforschung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz ist auf dem Gebiet der Telekommunikation und der Telematik gegenüber anderen hoch entwickelten Ländern im Rückstand (siehe Motion Theiler 98.3355, Telematik-Offensive). Die Schweiz verfügt zwar über eine gute Telekommunikationsinfrastruktur, und sie bildet für Hersteller einen interessanten Testmarkt, weil sich viele Schweizerinnen und Schweizer Telekommunikations- und Informatikgeräte der jeweils neuesten Generation leisten. Umso mehr fällt auf, dass der entsprechende Industriezweig in der Schweiz keine diesem Markte angemessene Bedeutung hat und dass Ausbildung, Forschung und Entwicklung einen Nachholbedarf aufweisen.</p><p>Beim Strassenwesen wird die Forschung aus einem Teil der Erträge der zweckgebundenen Mineralölsteuer finanziert. Der Bund setzte in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich rund 4 Millionen Franken für die eigentliche Strassenforschung ein. Dazu kommen noch rund 1 Million Franken für die Brückenforschung und variable, budgetabhängige Beträge für Expertenaufträge des Astra. Diese Forschungsgelder werden aufgrund einer vom UVEK erarbeiteten Forschungsstrategie verwendet. Die vom Bund unterstützte Strassenforschung ist mit verantwortlich, dass sich die Schweiz auf dem Gebiet des Strassenbaus und des Verkehrs mit allen Nachbarländern messen kann.</p><p>Das FMG schreibt vor, Konzessionsgebühren für Fernmeldedienste seien zur Finanzierung der ungedeckten Kosten der Grundversorgung zu verwenden. Über die Verwendung der Gebühren für Funkkonzessionen enthält das FMG keine Vorschriften. Für die Inanspruchnahme von Grund und Boden im Gemeingebrauch (z. B. im Perimeter der Nationalstrassen) für den Bau von Leitungen dürfen ausdrücklich nur kostendeckende Gebühren verlangt werden.</p><p>Die Lücken im FMG sind so zu schliessen, dass die aus der Versteigerung von Telekommunikationslizenzen (z. B. UMTS-Lizenzen) zu erwartenden Erträge u. a. zu einer Bildungs- und Entwicklungsoffensive auf dem Gebiet der Telekommunikation und Telematik verwendet werden können.</p>
- <p>Grundsätzlich ist im Fernmeldewesen zwischen zwei Arten von Konzessionsgebühren zu unterscheiden: den Konzessionsgebühren für das Erbringen von Fernmeldediensten (Art. 38 des Fernmeldegesetzes; FMG) und denjenigen für die Benutzung des Frequenzspektrums (Art. 39 FMG).</p><p>Gemäss Artikel 38 Absatz 2 FMG werden für das Erbringen von Fernmeldediensten nur dann Konzessionsgebühren erhoben, wenn die Grundversorgung nicht ohne die Ausrichtung von Investitionskostenbeiträgen sichergestellt werden kann. Da die Telecom PTT bzw. deren Nachfolgerin Swisscom AG gestützt auf Artikel 66 Absatz 3 FMG noch bis Ende 2002 verpflichtet ist, die Grundversorgung sicherzustellen und dafür nach Artikel 66 Absatz 1 FMG auch kein Anspruch auf Investitionsbeiträge besteht, werden zurzeit von den Fernmeldedienstanbieterinnen gar keine Konzessionsgebühren erhoben.</p><p>Was die Einnahmen aus der Vergabe von Funkkonzessionen anbelangt, hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2000 zum Voranschlag 2001 und zum Finanzplan 2002-2004 festgelegt, dass diese Mittel in den allgemeinen Bundeshaushalt einfliessen und - soweit sie ausserordentliche Einnahmen darstellen - zur Schuldentilgung verwendet werden sollen. Die vom Motionär angesprochenen UMTS-Lizenzen wurden am 6. Dezember 2000 versteigert und erzielten insgesamt 205 Millionen Franken.</p><p>Finanzpolitisch gesehen ist jede Zweckbindung solcher Erträge problematisch. Zweckbindungen schränken den Spielraum für das Setzen von Prioritäten ein und können überdies Anreiz zur Mittelverschwendung geben (Mittel sind vorhanden, also müssen sie ausgegeben werden). Damit die Steuerbarkeit und Transparenz des Haushaltes gewährleistet bleiben, sind Zweckbindungen zu vermeiden. Diese Stossrichtung wird auch in dem vom Bundesrat verabschiedeten Finanzleitbild verfolgt.</p><p>Sollten zusätzliche Massnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation und Telematik für nötig erachtet werden, wäre deren Finanzierung von den zuständigen Stellen auf dem ordentlichen Budgetierungswege einzuleiten. Die Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft erarbeitet derzeit z. B. einen Entwurf für ein Nationales Forschungsprojekt, das sich mit der Erforschung der Informationsgesellschaft auf interdisziplinäre Weise beschäftigt. Die Eingabe und eventuelle Finanzierung dieses Projektes werden auf ordentlichem Wege erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Fernmeldegesetz (FMG) dahin gehend zu ergänzen, dass aus einem Teil der Erträge von Lizenzen und Konzessionsgebühren von Fernmeldediensten und Funkkonzessionen ein Forschungsfonds geäufnet wird, dessen Mittel für die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation und Telematik verwendet werden. Dabei sollen dieselben Mechanismen wie bei der Förderung der Strassenforschung aus den Mitteln der zweckgebundenen Mineralölsteuer zur Anwendung kommen.</p>
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