Halten von Hunden. Neue Regelungen

ShortId
00.3562
Id
20003562
Updated
10.04.2024 16:05
Language
de
Title
Halten von Hunden. Neue Regelungen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Kampfhund;Einfuhrbeschränkung;Bewilligung;Gesundheitsrisiko;Sicherheit;Zuchttier;Hund;Haftung
1
  • L05K0101030701, Hund
  • L04K05070202, Haftung
  • L05K1401010308, Zuchttier
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat meine Motion, die vor allem bezweckte, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Kampfhunde verboten werden können, ab. Diesen Entscheid respektiere ich selbstverständlich. Im Zusammenhang mit der Problematik gefährlicher Hunde zeigte sich jedoch deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Die Kantone haben in diesem Bereich Kompetenzen, die sie in unterschiedlichem Ausmass wahrnehmen. Die Diskussionen der vergangenen Monate machten deutlich, dass Regelungen auf der Ebene des Bundes gewünscht werden. Verfassungsmässige Grundlagen für rechtliche Regelungen auf Bundesebene sind insbesondere der Tierschutz (Art. 80 BV), der Umweltschutz (Art. 74 BV), der Schutz der Gesundheit (Art. 118 BV), die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung (Art. 57 BV), die Ausübung privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit (Art. 95 BV) und das Strafrecht (Art. 123 Abs. 1 BV).</p><p>Aus den Reihen der Fachleute kamen Vorschläge, die ich durch die vorstehenden Fragen zur Diskussion stelle und konkrete Folgerungen erwarte.</p><p>Zu klären ist auf Bundesebene vorerst auch die Federführung in diesem Bereich und die Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für Veterinärwesen und dem Bundesamt für Justiz. Weiter ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie mit privaten Gruppen wie der Arbeitsgruppe gefährliche Hunde und Fachleuten mit Erfahrungen in besonderen Bereichen sehr wichtig.</p>
  • <p>Tragische Unfälle mit aggressiven Hunden haben in den letzen Monaten das öffentliche Interesse am Thema der Hundehaltung gesteigert, und es wurde die Einführung verschiedenster Massnahmen gefordert, um die Bevölkerung vor aggressiven Hunden zu schützen. Die vom Interpellanten eingereichte Motion, welche u. a. auf ein Verbot bestimmter Rassen abzielte, wie auch die Parlamentarische Initiative Günter, die das Halten von Kampfhunden im Waffengesetz regeln wollte, wurden allerdings in diesem Herbst vom Nationalrat abgelehnt.</p><p>Der Bund hat jedoch das Problem erkannt und ernst genommen. Obwohl derzeit eine allgemeine gesetzliche Grundlage des Bundes für präventive Massnahmen gegen Beissunfälle mit Hunden fehlt und die Zuständigkeit für Sicherheitsaspekte bei den Kantonen liegt, hat das Bundesamt für Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde Ende August dieses Jahres alle interessierten Fach- und Verwaltungskreise zu einem Hearing zusammengerufen. Die in der vorliegenden Interpellation aufgeführten Aspekte beziehen sich mehrheitlich auf die bei diesem Treffen diskutierten Lösungsansätze.</p><p>Der Bund ist zurzeit daran, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betreffenden Fachleuten die möglichen Massnahmen, ihre praktische Umsetzung sowie die jeweiligen Zuständigkeiten zu prüfen. Er unterstützt Bestrebungen der Kantone, Massnahmen zu erarbeiten, die ein Eingreifen gegenüber individuell gefährlichen Hunden bzw. ihren Haltern ermöglichen, und ist bereit, ihnen bei der Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen fachliche Unterstützung zukommen zu lassen.</p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen im Einzelnen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Ausbildung der Hundehalter, wie auch die gezielte Information der gefährdeten Personen (vor allem Kinder) sind wichtige präventive Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen mit Hunden. Wie sinnvoll und vor allem wie praktikabel jedoch eine Hundehalterprüfung ist, wird sich erst nach der Beantwortung der offenen Fragen bezüglich Machbarkeit, Geltungsbereich, Zuständigkeit usw. zeigen.</p><p>2. Laut Bundesgesetzgebung kann ein Tierhalteverbot aufgrund einer schweren oder wiederholten Verletzung des Tierschutzgesetzes ausgesprochen werden. Die Regelung eines Halteverbotes aus Sicherheitsaspekten obliegt den Kantonen.</p><p>3./4. Der Bundesrat erachtet die Einführung einer Kennzeichnung aller Hunde mittels Microchip sowie deren zentrale Registrierung auf nationaler Ebene nicht nur aus Sicherheitsaspekten, sondern auch aus Gründen des Tierschutzes und der Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen als angezeigt. Die Einführung einer solchen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf nationaler Ebene erfordert jedoch eine Gesetzesänderung. Eine entsprechende Botschaft wird vorbereitet.</p><p>5. Seit dem 1. November 2000 betreibt das Bundesamt für Veterinärwesen eine Anlaufstelle für alle die Hundehaltung betreffenden Fragen.</p><p>6. Die Wirksamkeit einer Massnahme wie der Leinenpflicht kann nicht für sich allein beurteilt werden, sondern muss im Zusammenhang mit anderen Massnahmen eingehend geprüft werden, wobei auch die Aspekte des Tierschutzes nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Die Kompetenz für die Einführung einer solchen Massnahme liegt wiederum bei den Kantonen.</p><p>7. Seit dem 1. September 2000 läuft eine Studie, welche die Grundlagen zur Beantwortung der Fragen liefern soll, ob eine Meldepflicht für Hundebisse sinnvoll ist und wie eine solche allenfalls umgesetzt werden könnte.</p><p>8. Von der Produktehaftpflicht sind Erzeugnisse aus der Tierzucht heute explizit ausgeschlossen. Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, eine solche einzuführen, denn neben dem Züchter ist ebenso der Hundehalter massgeblich für die Entwicklung und das Verhalten des Hundes verantwortlich. Der Bundesrat hält vielmehr die bestehenden Bestrebungen für die Einführung von Qualitätszuchten (z. B. "Certodog" der Stiftung zum Wohl des Hundes) und die Information der Welpenkäufer vor dem Kauf (z. B. Informationsbroschüre "Augen auf beim Hundekauf" herausgegeben durch das Bundesamt für Veterinärwesen, den Schweizer Tierschutz und die Schweizerische kynologische Gesellschaft) für unterstützungswürdig.</p><p>9. Der Bund unterstützt Bestrebungen der Kantone, Haltung und Zucht potenziell gefährlicher Hund einer Bewilligungspflicht zu unterstellen, wie dies als Ergänzung des Hundegesetzes in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vorgeschlagen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Einführung einer Hundehalterprüfung vorzusehen?</p><p>2. Ist er folglich auch der Meinung, dass Möglichkeiten für den Entzug von Hunden bzw. bei bestimmten Personen ein Halteverbot geschaffen werden müsste?</p><p>3. Ist er bereit, eine zentrale Kennzeichnung aller Hunde durch implantierte Mikrochips einzuführen?</p><p>4. Ist er bereit, ein gesamtschweizerisches Hunderegister zu schaffen?</p><p>5. Sieht er es auch als sinnvoll an, eine Art Ombudsstelle für Hundeprobleme zu schaffen?</p><p>6. Unterstützt er das Anliegen, dass in der Öffentlichkeit in einem wesentlichen Ausmass eine Leinenpflicht eingeführt wird?</p><p>7. Hält er die Einführung einer Meldepflicht für Hundebisse auch für sinnvoll?</p><p>8. Ist er nicht auch der Auffassung, dass für Hundezüchter eine Art Produktehaftpflicht eingeführt werden sollte?</p><p>9. Teilt er die Haltung, dass eine Bewilligungspflicht für die Zucht und den Import von Hunden eingeführt werden sollte?</p>
  • Halten von Hunden. Neue Regelungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat meine Motion, die vor allem bezweckte, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Kampfhunde verboten werden können, ab. Diesen Entscheid respektiere ich selbstverständlich. Im Zusammenhang mit der Problematik gefährlicher Hunde zeigte sich jedoch deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Die Kantone haben in diesem Bereich Kompetenzen, die sie in unterschiedlichem Ausmass wahrnehmen. Die Diskussionen der vergangenen Monate machten deutlich, dass Regelungen auf der Ebene des Bundes gewünscht werden. Verfassungsmässige Grundlagen für rechtliche Regelungen auf Bundesebene sind insbesondere der Tierschutz (Art. 80 BV), der Umweltschutz (Art. 74 BV), der Schutz der Gesundheit (Art. 118 BV), die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung (Art. 57 BV), die Ausübung privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit (Art. 95 BV) und das Strafrecht (Art. 123 Abs. 1 BV).</p><p>Aus den Reihen der Fachleute kamen Vorschläge, die ich durch die vorstehenden Fragen zur Diskussion stelle und konkrete Folgerungen erwarte.</p><p>Zu klären ist auf Bundesebene vorerst auch die Federführung in diesem Bereich und die Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für Veterinärwesen und dem Bundesamt für Justiz. Weiter ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie mit privaten Gruppen wie der Arbeitsgruppe gefährliche Hunde und Fachleuten mit Erfahrungen in besonderen Bereichen sehr wichtig.</p>
    • <p>Tragische Unfälle mit aggressiven Hunden haben in den letzen Monaten das öffentliche Interesse am Thema der Hundehaltung gesteigert, und es wurde die Einführung verschiedenster Massnahmen gefordert, um die Bevölkerung vor aggressiven Hunden zu schützen. Die vom Interpellanten eingereichte Motion, welche u. a. auf ein Verbot bestimmter Rassen abzielte, wie auch die Parlamentarische Initiative Günter, die das Halten von Kampfhunden im Waffengesetz regeln wollte, wurden allerdings in diesem Herbst vom Nationalrat abgelehnt.</p><p>Der Bund hat jedoch das Problem erkannt und ernst genommen. Obwohl derzeit eine allgemeine gesetzliche Grundlage des Bundes für präventive Massnahmen gegen Beissunfälle mit Hunden fehlt und die Zuständigkeit für Sicherheitsaspekte bei den Kantonen liegt, hat das Bundesamt für Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde Ende August dieses Jahres alle interessierten Fach- und Verwaltungskreise zu einem Hearing zusammengerufen. Die in der vorliegenden Interpellation aufgeführten Aspekte beziehen sich mehrheitlich auf die bei diesem Treffen diskutierten Lösungsansätze.</p><p>Der Bund ist zurzeit daran, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betreffenden Fachleuten die möglichen Massnahmen, ihre praktische Umsetzung sowie die jeweiligen Zuständigkeiten zu prüfen. Er unterstützt Bestrebungen der Kantone, Massnahmen zu erarbeiten, die ein Eingreifen gegenüber individuell gefährlichen Hunden bzw. ihren Haltern ermöglichen, und ist bereit, ihnen bei der Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen fachliche Unterstützung zukommen zu lassen.</p><p>Zu den aufgeworfenen Fragen im Einzelnen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Ausbildung der Hundehalter, wie auch die gezielte Information der gefährdeten Personen (vor allem Kinder) sind wichtige präventive Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen mit Hunden. Wie sinnvoll und vor allem wie praktikabel jedoch eine Hundehalterprüfung ist, wird sich erst nach der Beantwortung der offenen Fragen bezüglich Machbarkeit, Geltungsbereich, Zuständigkeit usw. zeigen.</p><p>2. Laut Bundesgesetzgebung kann ein Tierhalteverbot aufgrund einer schweren oder wiederholten Verletzung des Tierschutzgesetzes ausgesprochen werden. Die Regelung eines Halteverbotes aus Sicherheitsaspekten obliegt den Kantonen.</p><p>3./4. Der Bundesrat erachtet die Einführung einer Kennzeichnung aller Hunde mittels Microchip sowie deren zentrale Registrierung auf nationaler Ebene nicht nur aus Sicherheitsaspekten, sondern auch aus Gründen des Tierschutzes und der Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen als angezeigt. Die Einführung einer solchen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf nationaler Ebene erfordert jedoch eine Gesetzesänderung. Eine entsprechende Botschaft wird vorbereitet.</p><p>5. Seit dem 1. November 2000 betreibt das Bundesamt für Veterinärwesen eine Anlaufstelle für alle die Hundehaltung betreffenden Fragen.</p><p>6. Die Wirksamkeit einer Massnahme wie der Leinenpflicht kann nicht für sich allein beurteilt werden, sondern muss im Zusammenhang mit anderen Massnahmen eingehend geprüft werden, wobei auch die Aspekte des Tierschutzes nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Die Kompetenz für die Einführung einer solchen Massnahme liegt wiederum bei den Kantonen.</p><p>7. Seit dem 1. September 2000 läuft eine Studie, welche die Grundlagen zur Beantwortung der Fragen liefern soll, ob eine Meldepflicht für Hundebisse sinnvoll ist und wie eine solche allenfalls umgesetzt werden könnte.</p><p>8. Von der Produktehaftpflicht sind Erzeugnisse aus der Tierzucht heute explizit ausgeschlossen. Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, eine solche einzuführen, denn neben dem Züchter ist ebenso der Hundehalter massgeblich für die Entwicklung und das Verhalten des Hundes verantwortlich. Der Bundesrat hält vielmehr die bestehenden Bestrebungen für die Einführung von Qualitätszuchten (z. B. "Certodog" der Stiftung zum Wohl des Hundes) und die Information der Welpenkäufer vor dem Kauf (z. B. Informationsbroschüre "Augen auf beim Hundekauf" herausgegeben durch das Bundesamt für Veterinärwesen, den Schweizer Tierschutz und die Schweizerische kynologische Gesellschaft) für unterstützungswürdig.</p><p>9. Der Bund unterstützt Bestrebungen der Kantone, Haltung und Zucht potenziell gefährlicher Hund einer Bewilligungspflicht zu unterstellen, wie dies als Ergänzung des Hundegesetzes in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vorgeschlagen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Einführung einer Hundehalterprüfung vorzusehen?</p><p>2. Ist er folglich auch der Meinung, dass Möglichkeiten für den Entzug von Hunden bzw. bei bestimmten Personen ein Halteverbot geschaffen werden müsste?</p><p>3. Ist er bereit, eine zentrale Kennzeichnung aller Hunde durch implantierte Mikrochips einzuführen?</p><p>4. Ist er bereit, ein gesamtschweizerisches Hunderegister zu schaffen?</p><p>5. Sieht er es auch als sinnvoll an, eine Art Ombudsstelle für Hundeprobleme zu schaffen?</p><p>6. Unterstützt er das Anliegen, dass in der Öffentlichkeit in einem wesentlichen Ausmass eine Leinenpflicht eingeführt wird?</p><p>7. Hält er die Einführung einer Meldepflicht für Hundebisse auch für sinnvoll?</p><p>8. Ist er nicht auch der Auffassung, dass für Hundezüchter eine Art Produktehaftpflicht eingeführt werden sollte?</p><p>9. Teilt er die Haltung, dass eine Bewilligungspflicht für die Zucht und den Import von Hunden eingeführt werden sollte?</p>
    • Halten von Hunden. Neue Regelungen

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