Statistik der öffentlichen Finanzen

ShortId
00.3569
Id
20003569
Updated
25.06.2025 01:46
Language
de
Title
Statistik der öffentlichen Finanzen
AdditionalIndexing
öffentliche Finanzen;Finanzstatistik;Statistik
1
  • L04K11060113, Finanzstatistik
  • L03K020218, Statistik
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Revision der Statistik der öffentlichen Finanzen befindet sich im Stadium der fortgeschrittenen Analyse. Die Revision soll neue internationale Klassifikationsstandards für öffentliche Finanztransaktionen einführen, und zwar sowohl in Bezug auf deren funktionale Gliederung als auch in Bezug auf deren Aufschlüsselung nach volkswirtschaftlichen Kriterien. Im Zuge der Revision soll die Aufschlüsselung der funktionellen Positionen gewisser öffentlicher Aufgaben zusätzlich verfeinert werden, damit für die sektoriellen Statistiken genügend Daten zur Verfügung stehen. Damit lassen sich Doppelspurigkeiten im Sinne von Parallelerhebungen über die gleichen Finanzströme vermeiden. Eines der vorrangigsten Ziele der Revision besteht darin, die Finanzstatistik und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu harmonisieren, d. h., eine einfachere Handhabung der Finanzstatistikdaten sowie ihre einfachere Einbeziehung in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu ermöglichen. Dazu braucht es eine bessere Koordination der verwendeten Begriffe und eine mit den Normen des EU-Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung übereinstimmende Zuordnung der Wirtschaftseinheiten. Die Arbeitsgruppe aus Vertretern der Eidgenössischen Finanzverwaltung, des Bundesamtes für Statistik und der Kantone hat in ihrem Bericht den Inhalt und die Auswirkungen der Harmonisierung aufgezeigt. Der Bericht wurde der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren zur Stellungnahme vorgelegt. Die Konferenz unterstützt das Vorhaben, hat jedoch den Wunsch geäussert, die Revision im Rahmen der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) im Hinblick auf das weitere Vorgehen noch einmal zu besprechen, damit die Unterstützung und Mitarbeit aller Kantone und Gemeinden gewährleistet werden kann. Ein erstes Treffen mit der FkF ist für Januar 2001 geplant. Die Revision der Finanzstatistik setzt eine verstärkte Mitarbeit der Kantone und der Gemeinden voraus und wird einige Zeit beanspruchen. In einer ersten Phase sollte sich die Revision auf die Bundesfinanzen konzentrieren, die ein Drittel aller öffentlichen Haushalte ausmachen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Jedes Jahr veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung die Statistik der öffentlichen Finanzen. Diese bietet insbesondere für die verschiedenen institutionellen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden einen Gesamtüberblick über die öffentlichen Ausgaben, die einerseits nach wirtschaftlichen Kriterien und andererseits nach Sachgebieten geordnet sind. Diese Statistik beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen diesen drei institutionellen Ebenen. Aufgrund folgender Punkte ist der Inhalt der Statistik der öffentlichen Finanzen neu zu überdenken und neu zu gestalten:</p><p>- Die öffentlichen Politiken werden immer komplexer und erfassen immer weitere Bereiche.</p><p>- Die neuen Ansprüche an Transparenz erfordern eine Statistik, die dem Entscheidfindungsprozess und dem optimalen Einsatz der Mittel dient. </p><p>- Es besteht Bedarf an Instrumenten zur Steuerung und zur Evaluation der öffentlichen Politiken.</p><p>- Die Zahlen der einzelnen Kantone müssen so miteinander verglichen werden können, dass sich ein kohärentes und verlässliches Bild ergibt. Verschiedene Feststellungen der Verwaltung sowie jüngste Studien in verschiedenen Bereichen haben gezeigt, wie wichtig und dringend ein solches Vorhaben ist.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Statistik der öffentlichen Finanzen so schnell wie möglich zu revidieren, und zwar mit aller Entschlossenheit. Dem Projekt könnten nämlich verschiedene Hindernisse in den Weg gelegt werden. Angesichts der Bedeutung der Daten und des Einsatzes, die deren Erhebung voraussetzt, darf man nicht erwarten, dass der Plan einhellige Zustimmung findet oder alle Meinungsunterschiede ausgeräumt werden können. Der Bund muss also mit aller Entschiedenheit vorgehen, damit er die Erwartungen und die Anforderungen der heutigen Zeit im Zusammenhang mit einer Steuerung der öffentlichen Politiken erfüllen kann.</p>
  • Statistik der öffentlichen Finanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Revision der Statistik der öffentlichen Finanzen befindet sich im Stadium der fortgeschrittenen Analyse. Die Revision soll neue internationale Klassifikationsstandards für öffentliche Finanztransaktionen einführen, und zwar sowohl in Bezug auf deren funktionale Gliederung als auch in Bezug auf deren Aufschlüsselung nach volkswirtschaftlichen Kriterien. Im Zuge der Revision soll die Aufschlüsselung der funktionellen Positionen gewisser öffentlicher Aufgaben zusätzlich verfeinert werden, damit für die sektoriellen Statistiken genügend Daten zur Verfügung stehen. Damit lassen sich Doppelspurigkeiten im Sinne von Parallelerhebungen über die gleichen Finanzströme vermeiden. Eines der vorrangigsten Ziele der Revision besteht darin, die Finanzstatistik und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu harmonisieren, d. h., eine einfachere Handhabung der Finanzstatistikdaten sowie ihre einfachere Einbeziehung in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu ermöglichen. Dazu braucht es eine bessere Koordination der verwendeten Begriffe und eine mit den Normen des EU-Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung übereinstimmende Zuordnung der Wirtschaftseinheiten. Die Arbeitsgruppe aus Vertretern der Eidgenössischen Finanzverwaltung, des Bundesamtes für Statistik und der Kantone hat in ihrem Bericht den Inhalt und die Auswirkungen der Harmonisierung aufgezeigt. Der Bericht wurde der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren zur Stellungnahme vorgelegt. Die Konferenz unterstützt das Vorhaben, hat jedoch den Wunsch geäussert, die Revision im Rahmen der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) im Hinblick auf das weitere Vorgehen noch einmal zu besprechen, damit die Unterstützung und Mitarbeit aller Kantone und Gemeinden gewährleistet werden kann. Ein erstes Treffen mit der FkF ist für Januar 2001 geplant. Die Revision der Finanzstatistik setzt eine verstärkte Mitarbeit der Kantone und der Gemeinden voraus und wird einige Zeit beanspruchen. In einer ersten Phase sollte sich die Revision auf die Bundesfinanzen konzentrieren, die ein Drittel aller öffentlichen Haushalte ausmachen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Jedes Jahr veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung die Statistik der öffentlichen Finanzen. Diese bietet insbesondere für die verschiedenen institutionellen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden einen Gesamtüberblick über die öffentlichen Ausgaben, die einerseits nach wirtschaftlichen Kriterien und andererseits nach Sachgebieten geordnet sind. Diese Statistik beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen diesen drei institutionellen Ebenen. Aufgrund folgender Punkte ist der Inhalt der Statistik der öffentlichen Finanzen neu zu überdenken und neu zu gestalten:</p><p>- Die öffentlichen Politiken werden immer komplexer und erfassen immer weitere Bereiche.</p><p>- Die neuen Ansprüche an Transparenz erfordern eine Statistik, die dem Entscheidfindungsprozess und dem optimalen Einsatz der Mittel dient. </p><p>- Es besteht Bedarf an Instrumenten zur Steuerung und zur Evaluation der öffentlichen Politiken.</p><p>- Die Zahlen der einzelnen Kantone müssen so miteinander verglichen werden können, dass sich ein kohärentes und verlässliches Bild ergibt. Verschiedene Feststellungen der Verwaltung sowie jüngste Studien in verschiedenen Bereichen haben gezeigt, wie wichtig und dringend ein solches Vorhaben ist.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Statistik der öffentlichen Finanzen so schnell wie möglich zu revidieren, und zwar mit aller Entschlossenheit. Dem Projekt könnten nämlich verschiedene Hindernisse in den Weg gelegt werden. Angesichts der Bedeutung der Daten und des Einsatzes, die deren Erhebung voraussetzt, darf man nicht erwarten, dass der Plan einhellige Zustimmung findet oder alle Meinungsunterschiede ausgeräumt werden können. Der Bund muss also mit aller Entschiedenheit vorgehen, damit er die Erwartungen und die Anforderungen der heutigen Zeit im Zusammenhang mit einer Steuerung der öffentlichen Politiken erfüllen kann.</p>
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