Lärmsituation in der Schweiz
- ShortId
-
00.3572
- Id
-
20003572
- Updated
-
25.06.2025 01:44
- Language
-
de
- Title
-
Lärmsituation in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Strassennetz;Lärmbelästigung;Strassenverkehr;Lärm;Lärmschutz
- 1
-
- L04K06020105, Lärm
- L04K06010410, Lärmschutz
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L03K180301, Strassenverkehr
- L04K18030102, Strassennetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Lärm stellt eine sehr direkte Umwelteinwirkung auf den Menschen dar. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Kommunikationsstörungen, Herabsetzung der Konzentrations- und Lernfähigkeit, ungenügende Erholung sowie Schlafstörungen und chronische Übermüdungen werden von einem grossen Teil der Bevölkerung als erhebliche Verminderung der Lebens- und Wohnqualität empfunden. Diese Beeinträchtigungen führen erwiesenermassen zu Stressreaktionen und gesundheitlichen Risiken, wie Herz- und Kreislauferkrankungen und zu chronischen Veränderungen des hormonellen Stoffwechsels. Besonders ernst zu nehmen sind die Wirkungen auf Kinder und Jugendliche, die bei hohen (Verkehrs-)Lärmbelastungen in ihrer Entwicklung gestört werden.</p><p>Die LSV, die seit dem 1. April 1987 in Kraft ist, will die Lärmeinwirkungen nachhaltig begrenzen und vermindern. Sie verlangt deshalb neben vorsorglichen Massnahmen bei der Emissionsbegrenzung von neuen lärmigen Anlagen auch Sanierungen bestehender Anlagen. Die Sanierungen bestehender Anlagen (Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeanlagen, zivile Schiessanlagen usw.) sind bis ins Jahr 2002 durchzuführen. </p><p>Der Bundesrat hat im Entscheid vom 26. September 1994 zur Sanierung des Bundeshaushaltes im Grundsatz eine Fristverlängerung für die Sanierung von Strassen und Eisenbahnen beschlossen. Die Fristen zur Sanierung bei Eisenbahnen, im Bundesgesetz vom 24. März 2000 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen, wurden bis zum Jahr 2015 erstreckt. Über die definitiven Sanierungsfristen bei Strassen hat der Bundesrat noch nicht entschieden.</p><p>Für die Lärmsanierungen von Strassen stellt der Bund bedeutende Finanzmittel aus den Erträgen der Mineralölsteuer zur Verfügung. Die Kantone erhalten daraus - je nach Finanzkraft und Kategorie der zu sanierenden Strassen - bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten zurückerstattet. Trotzdem lässt die heutige Lärmsituation bei den Strassen vermuten, dass die von den Kantonen zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht ausreichend sein werden, um eine vollständige Sanierung innert nützlicher Frist zu erreichen. Selbst die mit der Revision von Artikel 50 Absatz 3 USG beschlossene Erhöhung der Beitragssätze um 10 Prozent brachte bisher keine Beschleunigung des Lärmschutzvollzuges. Die Bundesbeiträge werden offenbar von den Kantonen nicht vollständig und nur zögerlich abgerufen. Es ist zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Lärmschutzvollzug beschleunigt werden kann. Insbesondere ist abzuklären, welche Folgen der mit dem neuen Finanzausgleich vorgesehene teilweise Rückzug des Bundes aus der Strassenlärmsanierung auf den Vollzug des Lärmschutzes hat.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- eine Analyse der Lärmsituation in der Schweiz durchzuführen;</p><p>- einen Bericht zum Stand der Lärmbekämpfung zu erstellen;</p><p>- Massnahmen zu treffen, die insbesondere eine raschere Umsetzung der im Umweltschutzgesetz (USG) und in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen bei Strassen bewirken.</p>
- Lärmsituation in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Lärm stellt eine sehr direkte Umwelteinwirkung auf den Menschen dar. Die damit verbundenen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Kommunikationsstörungen, Herabsetzung der Konzentrations- und Lernfähigkeit, ungenügende Erholung sowie Schlafstörungen und chronische Übermüdungen werden von einem grossen Teil der Bevölkerung als erhebliche Verminderung der Lebens- und Wohnqualität empfunden. Diese Beeinträchtigungen führen erwiesenermassen zu Stressreaktionen und gesundheitlichen Risiken, wie Herz- und Kreislauferkrankungen und zu chronischen Veränderungen des hormonellen Stoffwechsels. Besonders ernst zu nehmen sind die Wirkungen auf Kinder und Jugendliche, die bei hohen (Verkehrs-)Lärmbelastungen in ihrer Entwicklung gestört werden.</p><p>Die LSV, die seit dem 1. April 1987 in Kraft ist, will die Lärmeinwirkungen nachhaltig begrenzen und vermindern. Sie verlangt deshalb neben vorsorglichen Massnahmen bei der Emissionsbegrenzung von neuen lärmigen Anlagen auch Sanierungen bestehender Anlagen. Die Sanierungen bestehender Anlagen (Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeanlagen, zivile Schiessanlagen usw.) sind bis ins Jahr 2002 durchzuführen. </p><p>Der Bundesrat hat im Entscheid vom 26. September 1994 zur Sanierung des Bundeshaushaltes im Grundsatz eine Fristverlängerung für die Sanierung von Strassen und Eisenbahnen beschlossen. Die Fristen zur Sanierung bei Eisenbahnen, im Bundesgesetz vom 24. März 2000 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen, wurden bis zum Jahr 2015 erstreckt. Über die definitiven Sanierungsfristen bei Strassen hat der Bundesrat noch nicht entschieden.</p><p>Für die Lärmsanierungen von Strassen stellt der Bund bedeutende Finanzmittel aus den Erträgen der Mineralölsteuer zur Verfügung. Die Kantone erhalten daraus - je nach Finanzkraft und Kategorie der zu sanierenden Strassen - bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten zurückerstattet. Trotzdem lässt die heutige Lärmsituation bei den Strassen vermuten, dass die von den Kantonen zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht ausreichend sein werden, um eine vollständige Sanierung innert nützlicher Frist zu erreichen. Selbst die mit der Revision von Artikel 50 Absatz 3 USG beschlossene Erhöhung der Beitragssätze um 10 Prozent brachte bisher keine Beschleunigung des Lärmschutzvollzuges. Die Bundesbeiträge werden offenbar von den Kantonen nicht vollständig und nur zögerlich abgerufen. Es ist zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Lärmschutzvollzug beschleunigt werden kann. Insbesondere ist abzuklären, welche Folgen der mit dem neuen Finanzausgleich vorgesehene teilweise Rückzug des Bundes aus der Strassenlärmsanierung auf den Vollzug des Lärmschutzes hat.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>- eine Analyse der Lärmsituation in der Schweiz durchzuführen;</p><p>- einen Bericht zum Stand der Lärmbekämpfung zu erstellen;</p><p>- Massnahmen zu treffen, die insbesondere eine raschere Umsetzung der im Umweltschutzgesetz (USG) und in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen bei Strassen bewirken.</p>
- Lärmsituation in der Schweiz
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