Tiertransit durch die Schweiz

ShortId
00.3574
Id
20003574
Updated
25.06.2025 01:48
Language
de
Title
Tiertransit durch die Schweiz
AdditionalIndexing
Schwein;Durchgangsverkehr;Tiertransport;Tierkrankheit;Tierschutz
1
  • L04K18010217, Tiertransport
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K1401080104, Schwein
  • L05K1401010301, Tierkrankheit
  • L04K18010101, Durchgangsverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit grossem Aufwand vonseiten des Bundes, der Kantone und der Schweinehalter führt die Schweiz als erstes Land der Welt eine flächendeckende Sanierung der Schweinebestände durch. Grosse Schweinebestände wurden deshalb abgeschlachtet oder nach speziellem Programm des Schweine-Gesundheitsdienstes (SGD) medikamentös behandelt und so saniert. Verschiedene ansteckende Krankheiten wie EP, APP und auch Hautparasiten konnten so ausgerottet werden.</p><p>Der SGD ist bis heute klar der Meinung, dass die Tiertransporte eine entscheidende Rolle in der Reinfektion von Lungenkrankheiten spielen. Europäisch weit verbreitete, gefährliche Seuchen wie die Schweinepest, Aujeszky, PRRS oder die Maul- und Klauenseuche traten bis heute dank den rigorosen grenztierärztlichen Kontrollen und Schranken nicht oder nur sehr isoliert auf. Die bis anhin durchgeführte Bekämpfung dieser Krankheiten hat sich also als sehr effizient erwiesen.</p><p>Vor einer zunehmenden Ausbreitung von Viehseuchen über nationale Grenzen hinweg hat auch die Uno-Welternährungsorganisation (FAO) eindringlich gewarnt. Auch sie teilt die Meinung, dass vor allem die grenzüberschreitenden Transporte von lebenden Tieren zu einer Ausbreitung beitragen.</p>
  • <p>Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft dient dem Abbau von Handelshemmnissen. Im Anhang 11 zum Landwirtschaftsabkommen wird festgehalten, dass das Tierseuchenrecht der Schweiz und der EU gleichwertig sind. Deshalb werden im Handel zwischen der Schweiz und der EU weitgehend die gleichen Bedingungen wie im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten gelten. Dies betrifft neben dem gegenseitigen Handel mit lebenden Tieren auch deren Durchfuhr durch die Schweiz.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit dem grenzüberschreitenden Tierverkehr immer die Gefahr der Einschleppung von Seuchen gegeben ist. Es ist ihm jedoch seit jeher ein wichtiges Anliegen, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der schweizerischen Tierbestände dadurch nicht gefährdet wird. Er hat deshalb dafür gesorgt, dass die bestehenden Regelungen zur Minimierung der Gefahr bei der Durchfuhr von Tieren trotz den bilateralen Verträgen weitgehend beibehalten werden können. Es ist zwar vorgesehen, dass für den Transit von Tieren aus der Europäischen Gemeinschaft und aus Norwegen in Zukunft keine Bewilligung mehr nötig ist; die grenztierärztlichen Untersuchungen im Hinblick auf die Seuchenfreiheit und den Tierschutz bleiben jedoch weiterhin bestehen. Jeder Transport wird nach wie vor von einem Zeugnis nach den EU-Vorschriften begleitet, welches bestätigt, dass die Tiere aus einem Gebiet stammen, das weder nach Gemeinschaftsrecht noch nach einzelstaatlichem Recht Verboten oder Beschränkungen aufgrund von Tierseuchen unterliegt. Diese Zeugnisse werden an der Schweizer Grenze lückenlos kontrolliert. Die Tiere selbst werden stichprobenweise untersucht. Zudem bleibt der Tiertransit durch die Schweiz weiterhin auf den Bahn- und Flugverkehr beschränkt und die zugelassenen Abfertigungsstellen an der Grenze sind klar definiert.</p><p>Bezüglich Tierschutz müssen internationale Tiertransporte sowohl dem Europäischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1968 über den Schutz von Tieren auf internationalen Transporten wie auch dem schweizerischen Tierschutzgesetz vom 9. März 1978 und der schweizerischen Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 genügen. Insbesondere müssen auch bei Bahntransporten die im Anhang 4 der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 aufgeführten Ladeflächen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>In der Schweiz werden die Lungenentzündungen der Schweine - Enzootische Pneumonie (EP) und Actinobacillose (APP) - durch eine so genannte Flächensanierung staatlich bekämpft. Dieses Sanierungskonzept wird in verschiedenen Kantonen der Schweiz umgesetzt mit dem Endziel, die Schweiz von den beiden Krankheiten frei zu bekommen. Dieses Ziel ist jedoch noch nicht erreicht, so dass es nicht möglich ist, im Rahmen der bilateralen Verträge zusätzliche Garantien zu verlangen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die bestehenden bzw. vorgesehenen Bestimmungen für die Durchfuhr von Tieren durch die Schweiz als ausreichend im Hinblick auf die Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen. Um jedoch die durch den Bahntransport von Schweinen ausgehende Gefahr vor allem im Bezug auf EP/APP besser abschätzen zu können, ist die Durchführung einer eingehenden Risikoanalyse vorgesehen. Dabei sind Massnahmen zur weiteren Reduktion der Reinfektionsgefahr zu prüfen und vor allem bei Seuchenfreiheit in der Schweiz im Rahmen der Staatsverträge auch zu ergreifen.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der schweizerischen Schweinebestände nicht durch den Bahntransit von Nutz- und Schlachttieren gefährdet wird. Es sind im Rahmen der bilateralen Verträge nur Durchfahrten von Schweinen mit demselben, kontrollierten Gesundheitsstatus wie dem schweizerischen zu bewilligen. Nationale Tierschutzvorschriften, insbesondere bezüglich Transportdauer und Platzverhältnisse, sind unbedingt einzuhalten.</p>
  • Tiertransit durch die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit grossem Aufwand vonseiten des Bundes, der Kantone und der Schweinehalter führt die Schweiz als erstes Land der Welt eine flächendeckende Sanierung der Schweinebestände durch. Grosse Schweinebestände wurden deshalb abgeschlachtet oder nach speziellem Programm des Schweine-Gesundheitsdienstes (SGD) medikamentös behandelt und so saniert. Verschiedene ansteckende Krankheiten wie EP, APP und auch Hautparasiten konnten so ausgerottet werden.</p><p>Der SGD ist bis heute klar der Meinung, dass die Tiertransporte eine entscheidende Rolle in der Reinfektion von Lungenkrankheiten spielen. Europäisch weit verbreitete, gefährliche Seuchen wie die Schweinepest, Aujeszky, PRRS oder die Maul- und Klauenseuche traten bis heute dank den rigorosen grenztierärztlichen Kontrollen und Schranken nicht oder nur sehr isoliert auf. Die bis anhin durchgeführte Bekämpfung dieser Krankheiten hat sich also als sehr effizient erwiesen.</p><p>Vor einer zunehmenden Ausbreitung von Viehseuchen über nationale Grenzen hinweg hat auch die Uno-Welternährungsorganisation (FAO) eindringlich gewarnt. Auch sie teilt die Meinung, dass vor allem die grenzüberschreitenden Transporte von lebenden Tieren zu einer Ausbreitung beitragen.</p>
    • <p>Das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft dient dem Abbau von Handelshemmnissen. Im Anhang 11 zum Landwirtschaftsabkommen wird festgehalten, dass das Tierseuchenrecht der Schweiz und der EU gleichwertig sind. Deshalb werden im Handel zwischen der Schweiz und der EU weitgehend die gleichen Bedingungen wie im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten gelten. Dies betrifft neben dem gegenseitigen Handel mit lebenden Tieren auch deren Durchfuhr durch die Schweiz.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit dem grenzüberschreitenden Tierverkehr immer die Gefahr der Einschleppung von Seuchen gegeben ist. Es ist ihm jedoch seit jeher ein wichtiges Anliegen, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der schweizerischen Tierbestände dadurch nicht gefährdet wird. Er hat deshalb dafür gesorgt, dass die bestehenden Regelungen zur Minimierung der Gefahr bei der Durchfuhr von Tieren trotz den bilateralen Verträgen weitgehend beibehalten werden können. Es ist zwar vorgesehen, dass für den Transit von Tieren aus der Europäischen Gemeinschaft und aus Norwegen in Zukunft keine Bewilligung mehr nötig ist; die grenztierärztlichen Untersuchungen im Hinblick auf die Seuchenfreiheit und den Tierschutz bleiben jedoch weiterhin bestehen. Jeder Transport wird nach wie vor von einem Zeugnis nach den EU-Vorschriften begleitet, welches bestätigt, dass die Tiere aus einem Gebiet stammen, das weder nach Gemeinschaftsrecht noch nach einzelstaatlichem Recht Verboten oder Beschränkungen aufgrund von Tierseuchen unterliegt. Diese Zeugnisse werden an der Schweizer Grenze lückenlos kontrolliert. Die Tiere selbst werden stichprobenweise untersucht. Zudem bleibt der Tiertransit durch die Schweiz weiterhin auf den Bahn- und Flugverkehr beschränkt und die zugelassenen Abfertigungsstellen an der Grenze sind klar definiert.</p><p>Bezüglich Tierschutz müssen internationale Tiertransporte sowohl dem Europäischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1968 über den Schutz von Tieren auf internationalen Transporten wie auch dem schweizerischen Tierschutzgesetz vom 9. März 1978 und der schweizerischen Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 genügen. Insbesondere müssen auch bei Bahntransporten die im Anhang 4 der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 aufgeführten Ladeflächen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>In der Schweiz werden die Lungenentzündungen der Schweine - Enzootische Pneumonie (EP) und Actinobacillose (APP) - durch eine so genannte Flächensanierung staatlich bekämpft. Dieses Sanierungskonzept wird in verschiedenen Kantonen der Schweiz umgesetzt mit dem Endziel, die Schweiz von den beiden Krankheiten frei zu bekommen. Dieses Ziel ist jedoch noch nicht erreicht, so dass es nicht möglich ist, im Rahmen der bilateralen Verträge zusätzliche Garantien zu verlangen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die bestehenden bzw. vorgesehenen Bestimmungen für die Durchfuhr von Tieren durch die Schweiz als ausreichend im Hinblick auf die Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen. Um jedoch die durch den Bahntransport von Schweinen ausgehende Gefahr vor allem im Bezug auf EP/APP besser abschätzen zu können, ist die Durchführung einer eingehenden Risikoanalyse vorgesehen. Dabei sind Massnahmen zur weiteren Reduktion der Reinfektionsgefahr zu prüfen und vor allem bei Seuchenfreiheit in der Schweiz im Rahmen der Staatsverträge auch zu ergreifen.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit der schweizerischen Schweinebestände nicht durch den Bahntransit von Nutz- und Schlachttieren gefährdet wird. Es sind im Rahmen der bilateralen Verträge nur Durchfahrten von Schweinen mit demselben, kontrollierten Gesundheitsstatus wie dem schweizerischen zu bewilligen. Nationale Tierschutzvorschriften, insbesondere bezüglich Transportdauer und Platzverhältnisse, sind unbedingt einzuhalten.</p>
    • Tiertransit durch die Schweiz

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