Verkehrsstau am Gotthard. Mitverantwortung der Behörden?

ShortId
00.3575
Id
20003575
Updated
10.04.2024 09:24
Language
de
Title
Verkehrsstau am Gotthard. Mitverantwortung der Behörden?
AdditionalIndexing
Autobahn;Organisation des Verkehrs (speziell);Individualverkehr;Verkehrszeichengebung;Kunstbauwerk
1
  • L03K180102, Organisation des Verkehrs (speziell)
  • L04K18010210, Individualverkehr
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1802020201, Kunstbauwerk
  • L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Rückkehr aus dem Süden bot sich diesen Sommer an einem Sonntagabend zwischen 19 Uhr und 20 Uhr den Automobilisten vor dem Gotthardtunnel folgende Situation:</p><p>Vor dem Tunnelportal hatte sich - obwohl kein starker Verkehr mehr herrschte - eine rund zwei Kilometer lange Autoschlange gebildet. Lange Wartezeiten mussten in Kauf genommen werden. Unmittelbar vor dem Tunneleingang wurde denn auch klar, weshalb: Die Lichtsignale waren zumeist auf Rot gestellt. Dabei waren sie auf folgenden Rhythmus programmiert: 1 Minute und 15 Sekunden lang standen sowohl das Lichtsignal der linken Spur wie auch dasjenige der rechten auf Rot. Dann wechselte eines der beiden Signale auf Grün, wobei die Grünsequenz nur gerade 12 Sekunden lang dauerte. Dann standen wieder beide Lichter 75 Sekunden lang auf Rot. Danach folgte eine 12 Sekunden lange Grünphase des zweiten Lichtsignals. Wenn man die Gelbphase von zirka 3 Sekunden mitberücksichtigt, so ergaben sich also Phasen von 3 Minuten. In 3 Minuten stand auf jeder der zwei Fahrbahnen die Ampel nur gerade 12 Sekunden lang auf Grün (75 Sekunden beide Ampeln auf Rot, dann 15 Sekunden linke Fahrbahn auf Gelb und Grün, dann 75 Sekunden beide Ampeln auf Rot, dann 15 Sekunden rechte Fahrbahn auf Gelb und Grün).</p><p>Pro Grünphase konnten in aller Regel nur gerade 8 Fahrzeuge losfahren. Waren Lastwagen in der Kolonne oder zögerte einer der Fahrzeuglenker beim Anlassen des Motors, so waren es gar noch weniger. Dies bedeutet, dass pro 3 Minuten maximal 16 Fahrzeuge den Tunnel (in Nordrichtung) durchquerten, pro Minute also rund 5 oder pro Stunde rund 300. Das ist ausserordentlich wenig. Kein Wunder, dass sich bereits bei relativ geringem Verkehr lange Warteschlangen bildeten.</p>
  • <p>1. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) und das Bundesgesetz über die Nationalstrassen (SR 725.11) bestimmen, dass der Betrieb der Nationalstrassen durch die Kantone erfolgt. Gemäss dem geltenden Recht (Art. 3 Abs. 4 SVG) sind die kantonalen Behörden befugt, funktionelle Verkehrsbeschränkungen auf allen Strassen zu erlassen, soweit der Schutz der Bewohner oder gleichermassen Betroffener vor Lärm und Luftverschmutzung, die Sicherheit, die Erleichterung oder Regelung des Verkehrs, der Schutz der Strasse oder andere in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe dies erfordern. Artikel 3 Absatz 6 SVG bestimmt, dass die Polizei in besonderen Fällen die erforderlichen Massnahmen treffen kann, namentlich indem sie den Verkehr vorübergehend beschränkt oder umleitet. Bei der Durchquerung des Gotthardtunnels passieren die Fahrzeugführer die Kantonsgrenze zwischen dem Kanton Uri und dem Kanton Tessin. Nach Artikel 57a Absatz 1 SVG sind auf Autobahnen und Autostrassen nach Anhören der betroffenen Kantone Zuständigkeitsabschnitte für den Polizeidienst zu bilden, die mit den Strassenunterhaltsabschnitten übereinstimmen. Die Kantonsregierungen des Kantons Uri und des Kantons Tessin teilen sich die Verantwortung aufgrund einer seit der Eröffnung des Gotthardtunnels im Jahre 1980 bestehenden Verwaltungsvereinbarung. Beim Gotthardtunnel führen die beiden Polizeizentralen in Göschenen und Airolo abwechselnd den Verkehr. Sie sind zuständig für die Verkehrssteuerung bei Störungen im Verkehrsfluss, bei Ereignissen (Pannen, Kollisionen, Brände) und bei hohem Verkehrsaufkommen. Die Verkehrssteuerung ist darauf ausgerichtet, Staus im Gotthardtunnel und somit eine unnötig hohe Anzahl wartender Verkehrsteilnehmer im Tunnel zu vermeiden.</p><p>2. Wie unter Ziffer 1 dargelegt, sind die kantonalen Behörden zuständig für funktionelle Verkehrsbeschränkungen und Massnahmen in besonderen Fällen auf allen Strassen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, diese Zuständigkeit in Erwägung zu ziehen.</p><p>3. Tunnelsperrungen oder Dosieren des Verkehrsflusses mit Lichtsignalen wegen Verkehrsüberlastung, Unfällen, Pannen und unzulässig hohen Sachentransportfahrzeugen waren 1999 am Nordportal während 532 Stunden, am Südportal während 598 Stunden nötig.</p><p>4. Die Verkehrssteuerung durch Lichtsignalanlagen findet sowohl am Süd- als auch am Nordportal des Gotthardtunnels statt.</p><p>5. Es geht nicht um eine gezielte Verlangsamung des Verkehrs, sondern darum, eine risikoarme, flüssige Durchfahrt zu ermöglichen. Die Störungen des Verkehrsflusses durch mehr als 1000 unzulässig hohe Gütertransportfahrzeuge, mehr als 600 Pannen und mehr als 60 Unfälle sowie 4 bis 6 Brände pro Jahr werden ausschliesslich durch Verkehrsteilnehmer verursacht.</p><p>6. Die Verantwortung für die Steuerung des Verkehrs liegt, wie unter den Ziffern 1 und 2 dargelegt, allein bei den kantonalen Behörden.</p><p>7. Die Lüftung weist keine Mängel auf und ist technisch zuverlässig; sie ist für den Normalverkehr auf total 1800 Fahrzeuge in beiden Richtungen pro Stunde ausgelegt und war bis heute nie ein Grund für eine Tunnelsperrung im Normalbetrieb. Die Lüftung für den Brandfall wird im Hinblick auf die Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen zurzeit überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wer ist für die Rotlichtschaltung vor dem Gotthardtunnel verantwortlich?</p><p>2. Falls kantonale Behörden (mit)verantwortlich sind: Wie beurteilt der Bundesrat die kantonale Zuständigkeit in Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gotthardstrecke, die einen Teil des Strassennetzes des Bundes darstellt, eine der wichtigsten Nationalstrassen ist?</p><p>3. Wie oft wird diese Art (oder eine ähnliche) von Rotlichtschaltung angewendet?</p><p>4. Wird dieselbe Art der Rotlichtschaltung auch am Nordportal angewendet?</p><p>5. Welches sind die Gründe für diese gezielte Verlangsamung des Verkehrs?</p><p>6. Hält er diese Rotlichtschaltungen für richtig?</p><p>7. Sollte die Luftverschmutzung im Tunnel für die Rotlichtschaltungen massgebend sein, bedeutet dies, dass die Lüftung im Tunnel nur gerade 300 Fahrzeuge pro Stunde verkraften kann? Weist der Tunnelbau somit Mängel auf? Wenn ja, wer ist für diese Mängel verantwortlich?</p>
  • Verkehrsstau am Gotthard. Mitverantwortung der Behörden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Rückkehr aus dem Süden bot sich diesen Sommer an einem Sonntagabend zwischen 19 Uhr und 20 Uhr den Automobilisten vor dem Gotthardtunnel folgende Situation:</p><p>Vor dem Tunnelportal hatte sich - obwohl kein starker Verkehr mehr herrschte - eine rund zwei Kilometer lange Autoschlange gebildet. Lange Wartezeiten mussten in Kauf genommen werden. Unmittelbar vor dem Tunneleingang wurde denn auch klar, weshalb: Die Lichtsignale waren zumeist auf Rot gestellt. Dabei waren sie auf folgenden Rhythmus programmiert: 1 Minute und 15 Sekunden lang standen sowohl das Lichtsignal der linken Spur wie auch dasjenige der rechten auf Rot. Dann wechselte eines der beiden Signale auf Grün, wobei die Grünsequenz nur gerade 12 Sekunden lang dauerte. Dann standen wieder beide Lichter 75 Sekunden lang auf Rot. Danach folgte eine 12 Sekunden lange Grünphase des zweiten Lichtsignals. Wenn man die Gelbphase von zirka 3 Sekunden mitberücksichtigt, so ergaben sich also Phasen von 3 Minuten. In 3 Minuten stand auf jeder der zwei Fahrbahnen die Ampel nur gerade 12 Sekunden lang auf Grün (75 Sekunden beide Ampeln auf Rot, dann 15 Sekunden linke Fahrbahn auf Gelb und Grün, dann 75 Sekunden beide Ampeln auf Rot, dann 15 Sekunden rechte Fahrbahn auf Gelb und Grün).</p><p>Pro Grünphase konnten in aller Regel nur gerade 8 Fahrzeuge losfahren. Waren Lastwagen in der Kolonne oder zögerte einer der Fahrzeuglenker beim Anlassen des Motors, so waren es gar noch weniger. Dies bedeutet, dass pro 3 Minuten maximal 16 Fahrzeuge den Tunnel (in Nordrichtung) durchquerten, pro Minute also rund 5 oder pro Stunde rund 300. Das ist ausserordentlich wenig. Kein Wunder, dass sich bereits bei relativ geringem Verkehr lange Warteschlangen bildeten.</p>
    • <p>1. Das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) und das Bundesgesetz über die Nationalstrassen (SR 725.11) bestimmen, dass der Betrieb der Nationalstrassen durch die Kantone erfolgt. Gemäss dem geltenden Recht (Art. 3 Abs. 4 SVG) sind die kantonalen Behörden befugt, funktionelle Verkehrsbeschränkungen auf allen Strassen zu erlassen, soweit der Schutz der Bewohner oder gleichermassen Betroffener vor Lärm und Luftverschmutzung, die Sicherheit, die Erleichterung oder Regelung des Verkehrs, der Schutz der Strasse oder andere in den örtlichen Verhältnissen liegende Gründe dies erfordern. Artikel 3 Absatz 6 SVG bestimmt, dass die Polizei in besonderen Fällen die erforderlichen Massnahmen treffen kann, namentlich indem sie den Verkehr vorübergehend beschränkt oder umleitet. Bei der Durchquerung des Gotthardtunnels passieren die Fahrzeugführer die Kantonsgrenze zwischen dem Kanton Uri und dem Kanton Tessin. Nach Artikel 57a Absatz 1 SVG sind auf Autobahnen und Autostrassen nach Anhören der betroffenen Kantone Zuständigkeitsabschnitte für den Polizeidienst zu bilden, die mit den Strassenunterhaltsabschnitten übereinstimmen. Die Kantonsregierungen des Kantons Uri und des Kantons Tessin teilen sich die Verantwortung aufgrund einer seit der Eröffnung des Gotthardtunnels im Jahre 1980 bestehenden Verwaltungsvereinbarung. Beim Gotthardtunnel führen die beiden Polizeizentralen in Göschenen und Airolo abwechselnd den Verkehr. Sie sind zuständig für die Verkehrssteuerung bei Störungen im Verkehrsfluss, bei Ereignissen (Pannen, Kollisionen, Brände) und bei hohem Verkehrsaufkommen. Die Verkehrssteuerung ist darauf ausgerichtet, Staus im Gotthardtunnel und somit eine unnötig hohe Anzahl wartender Verkehrsteilnehmer im Tunnel zu vermeiden.</p><p>2. Wie unter Ziffer 1 dargelegt, sind die kantonalen Behörden zuständig für funktionelle Verkehrsbeschränkungen und Massnahmen in besonderen Fällen auf allen Strassen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, diese Zuständigkeit in Erwägung zu ziehen.</p><p>3. Tunnelsperrungen oder Dosieren des Verkehrsflusses mit Lichtsignalen wegen Verkehrsüberlastung, Unfällen, Pannen und unzulässig hohen Sachentransportfahrzeugen waren 1999 am Nordportal während 532 Stunden, am Südportal während 598 Stunden nötig.</p><p>4. Die Verkehrssteuerung durch Lichtsignalanlagen findet sowohl am Süd- als auch am Nordportal des Gotthardtunnels statt.</p><p>5. Es geht nicht um eine gezielte Verlangsamung des Verkehrs, sondern darum, eine risikoarme, flüssige Durchfahrt zu ermöglichen. Die Störungen des Verkehrsflusses durch mehr als 1000 unzulässig hohe Gütertransportfahrzeuge, mehr als 600 Pannen und mehr als 60 Unfälle sowie 4 bis 6 Brände pro Jahr werden ausschliesslich durch Verkehrsteilnehmer verursacht.</p><p>6. Die Verantwortung für die Steuerung des Verkehrs liegt, wie unter den Ziffern 1 und 2 dargelegt, allein bei den kantonalen Behörden.</p><p>7. Die Lüftung weist keine Mängel auf und ist technisch zuverlässig; sie ist für den Normalverkehr auf total 1800 Fahrzeuge in beiden Richtungen pro Stunde ausgelegt und war bis heute nie ein Grund für eine Tunnelsperrung im Normalbetrieb. Die Lüftung für den Brandfall wird im Hinblick auf die Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen zurzeit überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wer ist für die Rotlichtschaltung vor dem Gotthardtunnel verantwortlich?</p><p>2. Falls kantonale Behörden (mit)verantwortlich sind: Wie beurteilt der Bundesrat die kantonale Zuständigkeit in Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gotthardstrecke, die einen Teil des Strassennetzes des Bundes darstellt, eine der wichtigsten Nationalstrassen ist?</p><p>3. Wie oft wird diese Art (oder eine ähnliche) von Rotlichtschaltung angewendet?</p><p>4. Wird dieselbe Art der Rotlichtschaltung auch am Nordportal angewendet?</p><p>5. Welches sind die Gründe für diese gezielte Verlangsamung des Verkehrs?</p><p>6. Hält er diese Rotlichtschaltungen für richtig?</p><p>7. Sollte die Luftverschmutzung im Tunnel für die Rotlichtschaltungen massgebend sein, bedeutet dies, dass die Lüftung im Tunnel nur gerade 300 Fahrzeuge pro Stunde verkraften kann? Weist der Tunnelbau somit Mängel auf? Wenn ja, wer ist für diese Mängel verantwortlich?</p>
    • Verkehrsstau am Gotthard. Mitverantwortung der Behörden?

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