Schaffung wirksamer Integrationsmassnahmen für Ausländer in der Schweiz
- ShortId
-
00.3585
- Id
-
20003585
- Updated
-
25.06.2025 01:46
- Language
-
de
- Title
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Schaffung wirksamer Integrationsmassnahmen für Ausländer in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Ausländerrecht;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L03K050601, Ausländerrecht
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der Integrationsförderung für eine umfassende und erfolgreiche Migrationspolitik bewusst. Sie setzt als "Hilfe zur Selbsthilfe" eine grundsätzliche Bereitschaft zur Integration sowohl bei den Ausländerinnen und Ausländern als auch bei der schweizerischen Bevölkerung voraus. Mit geeigneten Massnahmen kann diese Bereitschaft gefördert werden.</p><p>Anlässlich einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) wurde auf Vorschlag des Bundesrates eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von finanziellen Beiträgen des Bundes für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern geschaffen. In der Regel müssen sich Kantone, Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten beteiligen. Eine Verpflichtung des Bundes zur Ausrichtung solcher Beiträge besteht nicht.</p><p>Die entsprechende Ausführungsverordnung ist am 1. Oktober 2000 in Kraft getreten und die Vorsteherin des EJPD hat am 3. Oktober 2000 die gemäss den Bestimmungen des Subventionsgesetzes notwendige Prioritätenordnung erlassen. Sie sieht für die Jahre 2001-2003 insbesondere folgende Schwerpunkte vor: Förderung der sprachlichen Kommunikationsmöglichkeiten, Projektbeiträge zur Fort- und Weiterbildung von Schlüsselpersonen (vor allem Mediatorinnen und Mediatoren), Förderung der Partizipation sowie Leistungsaufträge zur Förderung und zum Ausbau von regionalen Institutionen. Diese Schwerpunkte sind auch ein Anliegen der vorliegenden Motion. Mit der Budgetbotschaft 2001 schlägt der Bundesrat dem Parlament einen Betrag von 10 Millionen Franken für die Integrationsförderung vor. Dieser Betrag soll in den Folgejahren schrittweise erhöht werden.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegen die Einsetzung eines oder einer Migrationsbeauftragten des Bundes ausgesprochen. Zum Entscheid, das Sekretariat der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) dem Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) anzugliedern, hat der Bundesrat schon mehrmals Stellung genommen (Motion der Sozialdemokratischen Fraktion 99.3616, Schaffung eines Büros für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Interpellation Brunner Christiane 00.3051, Politische Integration von Ausländern und Ausländerinnen; und Postulat Zisyadis 00.3035, Integration von Ausländerinnen und Ausländern als Aufgabe der Sozialpolitik).</p><p>Beim BFA wird eine neue Sektion "Integration" gebildet. Sie führt das Sekretariat der EKA, behandelt auf Antrag der EKA die Gesuche um Finanzhilfen und betreut diejenigen Aufgaben im Integrationsbereich, die von einer Bundesbehörde erledigt werden müssen. Die zukünftige EKA-Sekretärin oder der zukünfte EKA-Sekretär wird dieser Sektion vorstehen und der Geschäftsleitung des BFA angehören.</p><p>Es ist fraglich, ob eine genügende Kompetenz des Bundes für die von der Motion geforderte Verpflichtung der Kantone zur Schaffung besonderer Strukturen und zur Durchführung von Integrationskursen vorhanden wäre. Das Bildungswesen, die Gewährung von Sozialhilfe und die Kultur sind Bereiche, in denen weit gehende kantonale Zuständigkeiten bestehen. Auch gilt es im Hinblick auf die föderalistische Struktur der Schweiz, in erster Linie lokale Initiativen anzuregen und zu unterstützen. Eine finanzielle Hilfe durch den Bund ist bereits heute möglich.</p><p>Im Übrigen ist näher zu prüfen, in welchem Ausmass Ausländerinnen und Ausländer ausserhalb des Sozialhilfebereichs zur unfreiwilligen Teilnahme an den geforderten Integrationskursen verpflichtet werden könnten.</p><p>Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein neues Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer dauert bis zum 10. November 2000. Die weiteren Arbeiten an diesem Gesetz - auch im Integrationsbereich - werden sich insbesondere am Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens orientieren. Der Bundesrat wird vom Vernehmlassungsresultat im ersten Quartal 2001 Kenntnis nehmen und anschliessend den definitiven Gesetzentwurf und die Botschaft ausarbeiten lassen.</p><p>Mit dem bestehenden Förderungsprogramm für die Integration können nun erste Erfahrungen gesammelt werden. Sollte sich herausstellen, dass die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, sind sachlich begründete, erfahrungs- und praxisbezogene Änderungsvorschläge möglich.</p><p>Bei dieser Ausgangslage besteht nach der Auffassung des Bundesrates zurzeit keine Notwendigkeit für eine vorgezogene Teilrevision des Anag im Integrationsbereich. Bei der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zum neuen Ausländergesetz kann geprüft werden, ob und in welcher Weise den Anliegen der Motionärin Rechnung getragen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die Diskussionen um die 18-Prozent-Initiative sowie die guten Erfahrungen der Kantone Neuenburg und Basel-Stadt zeigen, dass es neben der Migrationssteuerung gleichzeitig eine kohärente und wirksame Integrationspolitik des Bundes braucht. Die im Entwurf zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) vorgesehenen gesetzlichen Grundlagen sind für eine moderne Integrationspolitik völlig ungenügend.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich das Ausländergesetz mit den Grundlagen für eine zielorientierte, wirksame Integrationspolitik mit verpflichtenden Vorgaben für Bund und Kantone zu ergänzen.</p><p>Es sollen folgende Massnahmen gesetzlich verankert und finanziert werden:</p><p>- Die staatliche Integrationspolitik wird neben der Migrationssteuerung als zentraler Politikbereich definiert. Dabei muss ein Paradigmawechsel vom alten Defizitansatz zum neuen Potenzialansatz vollzogen und gesetzlich verankert werden, d. h., die staatliche Integrationspolitik soll durch rasch wirksame und nachhaltige Massnahmen für den zügigen persönlichen und beruflichen Erfolg der Immigrantinnen und Immigranten sorgen. Denn die Qualität des Zusammenlebens wird entscheidend durch die Integrationsgeschwindigkeit bestimmt.</p><p>- Die Mittel sollen produktiv in Information, Bildung und Mediation fliessen und damit mittelfristig zu einer Verringerung der Symptomkosten fehlender Integration (z. B. Sozial-, Gesundheits- und Strafjustizkosten) führen.</p><p>- Im Ausländergesetz müssen die gesetzlichen Grundlagen und Instrumente für eine rasche und erfolgsorientierte Integrationsarbeit durch den Bund verbindlich geregelt werden. Der Bund wird zur finanziellen Unterstützung von Integrationsprojekten verpflichtet.</p><p>- Die Kantone werden zur Schaffung eigener Strukturen bzw. Koordinationsstellen für eine rasch wirksame Integrationspolitik verpflichtet. Vorbild sind die Kantone Neuenburg und Basel-Stadt.</p><p>- Der Bund setzt eine Migrationsbeauftragte oder einen Migrationsbeauftragten ein bzw. eine eigene Koordinationsstelle, die zusammen mit den Kantonen und allen relevanten Stellen die staatliche Integrationspolitik koordiniert und steuert.</p><p>- Der Bund finanziert so genannte Integrationskurse, die zielgruppenspezifisch allen Immigrantinnen und Immigranten angeboten werden müssen. Sie werden von Kantonen, Gemeinden und Betrieben angeboten und enthalten an die Zielgruppen angepasste Informationen über die Gepflogenheiten in der Schweiz (Arbeit, Wohnen, Schule, Staatskunde usw.) sowie Sprachkurse. Der Kursbesuch kann an den Bezug staatlicher Sozialleistungen gekoppelt werden. Holland hat damit beste Erfahrungen gemacht: Mit den Immigrantinnen und Immigranten werden so genannte Integrationsverträge abgeschlossen, die zu einem Kursbesuch verpflichten und bei Erfolg mit der Einbürgerung enden.</p>
- Schaffung wirksamer Integrationsmassnahmen für Ausländer in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der Integrationsförderung für eine umfassende und erfolgreiche Migrationspolitik bewusst. Sie setzt als "Hilfe zur Selbsthilfe" eine grundsätzliche Bereitschaft zur Integration sowohl bei den Ausländerinnen und Ausländern als auch bei der schweizerischen Bevölkerung voraus. Mit geeigneten Massnahmen kann diese Bereitschaft gefördert werden.</p><p>Anlässlich einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) wurde auf Vorschlag des Bundesrates eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von finanziellen Beiträgen des Bundes für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern geschaffen. In der Regel müssen sich Kantone, Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten beteiligen. Eine Verpflichtung des Bundes zur Ausrichtung solcher Beiträge besteht nicht.</p><p>Die entsprechende Ausführungsverordnung ist am 1. Oktober 2000 in Kraft getreten und die Vorsteherin des EJPD hat am 3. Oktober 2000 die gemäss den Bestimmungen des Subventionsgesetzes notwendige Prioritätenordnung erlassen. Sie sieht für die Jahre 2001-2003 insbesondere folgende Schwerpunkte vor: Förderung der sprachlichen Kommunikationsmöglichkeiten, Projektbeiträge zur Fort- und Weiterbildung von Schlüsselpersonen (vor allem Mediatorinnen und Mediatoren), Förderung der Partizipation sowie Leistungsaufträge zur Förderung und zum Ausbau von regionalen Institutionen. Diese Schwerpunkte sind auch ein Anliegen der vorliegenden Motion. Mit der Budgetbotschaft 2001 schlägt der Bundesrat dem Parlament einen Betrag von 10 Millionen Franken für die Integrationsförderung vor. Dieser Betrag soll in den Folgejahren schrittweise erhöht werden.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegen die Einsetzung eines oder einer Migrationsbeauftragten des Bundes ausgesprochen. Zum Entscheid, das Sekretariat der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) dem Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) anzugliedern, hat der Bundesrat schon mehrmals Stellung genommen (Motion der Sozialdemokratischen Fraktion 99.3616, Schaffung eines Büros für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Interpellation Brunner Christiane 00.3051, Politische Integration von Ausländern und Ausländerinnen; und Postulat Zisyadis 00.3035, Integration von Ausländerinnen und Ausländern als Aufgabe der Sozialpolitik).</p><p>Beim BFA wird eine neue Sektion "Integration" gebildet. Sie führt das Sekretariat der EKA, behandelt auf Antrag der EKA die Gesuche um Finanzhilfen und betreut diejenigen Aufgaben im Integrationsbereich, die von einer Bundesbehörde erledigt werden müssen. Die zukünftige EKA-Sekretärin oder der zukünfte EKA-Sekretär wird dieser Sektion vorstehen und der Geschäftsleitung des BFA angehören.</p><p>Es ist fraglich, ob eine genügende Kompetenz des Bundes für die von der Motion geforderte Verpflichtung der Kantone zur Schaffung besonderer Strukturen und zur Durchführung von Integrationskursen vorhanden wäre. Das Bildungswesen, die Gewährung von Sozialhilfe und die Kultur sind Bereiche, in denen weit gehende kantonale Zuständigkeiten bestehen. Auch gilt es im Hinblick auf die föderalistische Struktur der Schweiz, in erster Linie lokale Initiativen anzuregen und zu unterstützen. Eine finanzielle Hilfe durch den Bund ist bereits heute möglich.</p><p>Im Übrigen ist näher zu prüfen, in welchem Ausmass Ausländerinnen und Ausländer ausserhalb des Sozialhilfebereichs zur unfreiwilligen Teilnahme an den geforderten Integrationskursen verpflichtet werden könnten.</p><p>Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein neues Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer dauert bis zum 10. November 2000. Die weiteren Arbeiten an diesem Gesetz - auch im Integrationsbereich - werden sich insbesondere am Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens orientieren. Der Bundesrat wird vom Vernehmlassungsresultat im ersten Quartal 2001 Kenntnis nehmen und anschliessend den definitiven Gesetzentwurf und die Botschaft ausarbeiten lassen.</p><p>Mit dem bestehenden Förderungsprogramm für die Integration können nun erste Erfahrungen gesammelt werden. Sollte sich herausstellen, dass die zur Verfügung stehenden gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, sind sachlich begründete, erfahrungs- und praxisbezogene Änderungsvorschläge möglich.</p><p>Bei dieser Ausgangslage besteht nach der Auffassung des Bundesrates zurzeit keine Notwendigkeit für eine vorgezogene Teilrevision des Anag im Integrationsbereich. Bei der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zum neuen Ausländergesetz kann geprüft werden, ob und in welcher Weise den Anliegen der Motionärin Rechnung getragen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die Diskussionen um die 18-Prozent-Initiative sowie die guten Erfahrungen der Kantone Neuenburg und Basel-Stadt zeigen, dass es neben der Migrationssteuerung gleichzeitig eine kohärente und wirksame Integrationspolitik des Bundes braucht. Die im Entwurf zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) vorgesehenen gesetzlichen Grundlagen sind für eine moderne Integrationspolitik völlig ungenügend.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich das Ausländergesetz mit den Grundlagen für eine zielorientierte, wirksame Integrationspolitik mit verpflichtenden Vorgaben für Bund und Kantone zu ergänzen.</p><p>Es sollen folgende Massnahmen gesetzlich verankert und finanziert werden:</p><p>- Die staatliche Integrationspolitik wird neben der Migrationssteuerung als zentraler Politikbereich definiert. Dabei muss ein Paradigmawechsel vom alten Defizitansatz zum neuen Potenzialansatz vollzogen und gesetzlich verankert werden, d. h., die staatliche Integrationspolitik soll durch rasch wirksame und nachhaltige Massnahmen für den zügigen persönlichen und beruflichen Erfolg der Immigrantinnen und Immigranten sorgen. Denn die Qualität des Zusammenlebens wird entscheidend durch die Integrationsgeschwindigkeit bestimmt.</p><p>- Die Mittel sollen produktiv in Information, Bildung und Mediation fliessen und damit mittelfristig zu einer Verringerung der Symptomkosten fehlender Integration (z. B. Sozial-, Gesundheits- und Strafjustizkosten) führen.</p><p>- Im Ausländergesetz müssen die gesetzlichen Grundlagen und Instrumente für eine rasche und erfolgsorientierte Integrationsarbeit durch den Bund verbindlich geregelt werden. Der Bund wird zur finanziellen Unterstützung von Integrationsprojekten verpflichtet.</p><p>- Die Kantone werden zur Schaffung eigener Strukturen bzw. Koordinationsstellen für eine rasch wirksame Integrationspolitik verpflichtet. Vorbild sind die Kantone Neuenburg und Basel-Stadt.</p><p>- Der Bund setzt eine Migrationsbeauftragte oder einen Migrationsbeauftragten ein bzw. eine eigene Koordinationsstelle, die zusammen mit den Kantonen und allen relevanten Stellen die staatliche Integrationspolitik koordiniert und steuert.</p><p>- Der Bund finanziert so genannte Integrationskurse, die zielgruppenspezifisch allen Immigrantinnen und Immigranten angeboten werden müssen. Sie werden von Kantonen, Gemeinden und Betrieben angeboten und enthalten an die Zielgruppen angepasste Informationen über die Gepflogenheiten in der Schweiz (Arbeit, Wohnen, Schule, Staatskunde usw.) sowie Sprachkurse. Der Kursbesuch kann an den Bezug staatlicher Sozialleistungen gekoppelt werden. Holland hat damit beste Erfahrungen gemacht: Mit den Immigrantinnen und Immigranten werden so genannte Integrationsverträge abgeschlossen, die zu einem Kursbesuch verpflichten und bei Erfolg mit der Einbürgerung enden.</p>
- Schaffung wirksamer Integrationsmassnahmen für Ausländer in der Schweiz
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